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Technisches Merkblatt

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<strong>Technisches</strong> <strong>Merkblatt</strong><br />

Verlegung auf Fußbodenheizung<br />

Max. Feuchtigkeitsgrenzen des Estrichs<br />

beachten! Die Fußbodenheizung 24 Std.<br />

vor Verlegung abschalten. 72 Std. nach<br />

der Verklebung stufenweise in Betrieb<br />

nehmen (d. h. Wasserdurchlauf mit 5°C<br />

Steigerung pro Tag, max. Durchlauftemperatur<br />

30°C). Im Winterhalbjahr die<br />

Fußbodenheizung während der Verlegearbeiten<br />

so einstellen, dass eine Luft-,<br />

Boden- und Materialtemperatur von 15–<br />

24°C herrscht! Die Verlegerichtlinien der<br />

Belagshersteller unbedingt beachten.<br />

Vorsicht: Klebstoffflecken müssen sofort<br />

mit Wasser entfernt werden. Durch den<br />

Einsatz natürlicher Rohstoffe kann die<br />

Viskosität des Klebers etwas schwanken,<br />

was die Klebekraft aber nicht beeinflusst!<br />

ACHTUNG! Grundsätzlich Vorversuch<br />

durchführen und ggf. aussagekräftige<br />

Probeverklebung anlegen, um die<br />

Eignung des Untergrundes und die<br />

Ablüftzeit zu bestimmen. Bei der Verarbeitung<br />

und Trocknung ist für optimale<br />

Frischluftzufuhr zu sorgen!<br />

Reinigung der Arbeitsgeräte<br />

Sofort nach Gebrauch mit Wasser reinigen.<br />

Angetrocknete Restverschmutzungen<br />

mechanisch entfernen.<br />

Trocknung<br />

In den ersten Stunden vorsichtig begehbar.<br />

Endfestigkeit und schleifbar (bei<br />

Korkparkett) nach 16-24 Stunden.<br />

Volle Belastbarkeit nach 3-5 Tagen!<br />

Verbrauch/Ergiebigkeit<br />

B2-Spachtel: 350-400g/m² bzw. 2,5-2,9<br />

m²/kg.<br />

A3-Spachtel: 300-350g/m² bzw. 2,9-3,3<br />

m²/kg.<br />

Lagerung<br />

Kühl, frostfrei, trocken und gut verschlossen<br />

lagern. Angebrochene Gebinde<br />

bald verarbeiten. Mindesthaltbarkeit<br />

unangebrochener Gebinde 1 Jahr.<br />

Gebinde<br />

5 kg / 10 kg PE bzw. PP-Gebinde.<br />

Sicherheitshinweise<br />

Enthält Naturlatex, Sensibilisierung durch<br />

Hautkontakt möglich. Für Kinder unerreichbar<br />

aufbewahren. Auch natürliche<br />

Klebstoffe nicht in größeren Mengen in<br />

Boden, Gewässer oder Kanalisation gelangen<br />

lassen. Durch die eingesetzten<br />

Naturrohstoffe kann ein arttypischer Produktgeruch<br />

auftreten!<br />

Entsorgung<br />

Flüssige Produktreste bei Sammelstelle<br />

für Altfarben/Altlacke abgeben bzw. nach<br />

den jeweils örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsorgen. Kleine Restmengen<br />

und getränkte Arbeitsmaterialien<br />

können nach dem Austrocknen mit dem<br />

Hausmüll entsorgt werden.<br />

Nur gereinigte oder restentleerte Verpackungen<br />

mit ausgehärteten Anhaftungen<br />

zum Recycling geben bzw. gemäß den<br />

örtlichen gesetzlichen Bestimmungen<br />

entsorgen! Nicht reinigungsfähige oder<br />

ordnungsgemäß entleerte Verpackungen<br />

sind wie das Produkt zu behandeln und<br />

zu entsorgen!<br />

GISCODE: D1<br />

Abfallschlüssel nach europäischem<br />

Abfallverzeichnis: 08 04 09*<br />

Die Angaben und Hinweise des Technischen <strong>Merkblatt</strong>es sind verbindlich. Falls von diesen Vorschriften abgewichen werden<br />

muss, ist mit der anwendungstechnischen Abteilung der Fa. BIOFA vorher Rücksprache zu halten. Die allgemeinen Regeln der<br />

Bautechnik müssen eingehalten werden. Mit Erscheinen dieses <strong>Merkblatt</strong>es verlieren alle bisherigen Angaben ihre Gültigkeit.<br />

BIOFA Naturprodukte W. Hahn GmbH Stand: 01.03.07, Seite 3 von 4, Art.-Nr. 0631<br />

Dobelstr. 22, D-73087 Boll, Internet: www.biofa.de<br />

Tel. 07164-9405-0, Fax 07164-9405-96

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