Reiz von Rauch und Nadeln Wenn ich nicht mehr selbst ... - See-Spital
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Juni 2008 [ bef<strong>und</strong>: Aktuelles aus dem <strong>Spital</strong> Zimmerberg]<br />
FRONT | 03<br />
Praktische Fragen an die Chefärztin der Klinik für Innere Medizin<br />
Wann ist eine PatientInnenverfügung<br />
rechtsgültig?<br />
Es re<strong>ich</strong>t, wenn Sie Datum <strong>und</strong> Ihre Unterschrift<br />
hinzufügen. Sie können Ihre Patientenverfügung<br />
auch jederzeit ändern. W<strong>ich</strong>tig ist<br />
hingegen die Aktualität. Ich empfehle deshalb,<br />
alle zwei Jahre mit neuem Datum <strong>und</strong><br />
Unterschift zu bestätigen, dass die verfassten<br />
Zeilen für Sie immer noch Gültigkeit haben.<br />
Frau Dr. Federspiel, Sie haben als Spezialistin<br />
in Fragen PatientInnenverfügung an<br />
einer Infoverstaltung des Roten Kreuzes<br />
am <strong>Spital</strong> Zimmerberg Ihre S<strong>ich</strong>t dargelegt.<br />
Was ist eine Patientenverfügung?<br />
Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in<br />
dem der Patient seinen Willen betreffend<br />
medizinischer Behandlung für den Fall seiner<br />
Urteilsunfähigkeit festlegen kann. In einer<br />
Patientenverfügung kann auch eine Person<br />
genannt werden, welche den Patienten in<br />
medizinischen Fragen vertritt (Vertretungsvollmacht<br />
für medizinische Fragen)<br />
Muss dieser Vertretungsbevollmächtigte<br />
die gle<strong>ich</strong>e Person sein wie der Bevollmächtigte<br />
für andere Belange?<br />
Dr. Barbara Federspiel an lässl<strong>ich</strong> ihres Referats<br />
an der Veranstaltung des Roten Kreuzes Kanton<br />
Zür<strong>ich</strong> zum Thema PatientInnenverfügung.<br />
Nein. Sie können eine oder <strong>mehr</strong>ere Personen<br />
als vertretungsbevollmächtigt für medizinische<br />
Belange einsetzen. Diese Personen haben<br />
n<strong>ich</strong>t unbedingt Ihre Vollmacht in Vermögensfragen.<br />
W<strong>ich</strong>tig ist, dass diese Personen<br />
Sie <strong>und</strong> Ihre Wünsche <strong>und</strong> Einstellung zum<br />
Leben <strong>und</strong> zum Tod gut kennen.<br />
In welchen Situationen gilt eine Patientenverfügung?<br />
Eine Patientenverfügung kommt erst dann<br />
zum Tragen, wenn Sie Ihren eigenen Willen<br />
n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong> äussern können respektive urteilsunfähig<br />
geworden sind.<br />
Und wann ist jemand urteilsunfähig?<br />
Als urteilsunfähig gilt ein Mensch, wenn er<br />
seinen Willen n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong> äussern respektive<br />
vertreten kann. Dabei ist die Urteilsfähigkeit<br />
n<strong>ich</strong>t mit Mündigkeit oder Handlungsfähigkeit<br />
gle<strong>ich</strong>zusetzen. Auch ein noch n<strong>ich</strong>t<br />
mündiger Jugendl<strong>ich</strong>er z. B. kann für bestimmte<br />
medizinische Fragen urteilsfähig sein.<br />
Dasselbe gilt für demente, alte Menschen.<br />
Wie erstelle <strong>ich</strong> eine Patientenverfügung?<br />
Es gibt inzwischen eine ganze Reihe <strong>von</strong><br />
vorgefertigten Patientenverfügungen. Ich persönl<strong>ich</strong><br />
finde die Patientenverfügung der<br />
Caritas Schweiz sehr gut. Für Patienten, die an<br />
einer schwereren Erkrankung leiden <strong>und</strong><br />
schon Erfahrungen mit Schmerzmedikamenten<br />
gemacht haben, ist die Patientenverfügung<br />
des Schweizerischen Roten Kreuzes,<br />
Zür<strong>ich</strong>, <strong>und</strong> des Instituts «Dialog Ethik» hilfre<strong>ich</strong>.<br />
Allerdings ist es w<strong>ich</strong>tig, dass Sie diese<br />
vorgefertigten Patientenverfügungen mit persönl<strong>ich</strong>en<br />
Einträgen ergänzen, welche Ihre<br />
Wertehaltung zu Leben <strong>und</strong> Tod widerspiegeln.<br />
Zum Beispiel: «Bin <strong>ich</strong> einmal dement<br />
geworden, das heisst, kenne <strong>ich</strong> meine eigenen<br />
Angehörigen n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong>, so verlange <strong>ich</strong>,<br />
dass auf alle lebensverlängernden Massnahmen,<br />
auch auf Antibiotika verz<strong>ich</strong>tet wird.»<br />
Sie können aber auch <strong>selbst</strong> eine Patientenverfügung<br />
erstellen <strong>und</strong> Ihre Wünsche bezügl<strong>ich</strong><br />
Behandlung am Lebensende mit eigenen<br />
Worten niederschreiben. Eine Patientenverfügung<br />
muss n<strong>ich</strong>t notariell beglaubigt werden.<br />
Und wo soll <strong>ich</strong> die Patientenverfügung<br />
aufbewahren?<br />
An einem Ort, der den Vertrauenspersonen<br />
zugängl<strong>ich</strong> ist. Sinnvoll ist auch, wenn Sie<br />
ihrem Hausarzt eine Kopie geben <strong>und</strong> mit<br />
ihm den Inhalt der Patientenverfügung<br />
besprechen. Die Patientenverfügungen <strong>von</strong><br />
Caritas <strong>und</strong> SRK resp. Dialog Ethik haben<br />
auch Karten im Kreditkartenformat, die man<br />
auf s<strong>ich</strong> tragen kann <strong>und</strong> die auf die Patientenverfügung<br />
hinweisen. Bei SRK <strong>und</strong> Dialog<br />
Ethik haben Sie zudem die Mögl<strong>ich</strong>keit, die<br />
Patientenverfügung an zentraler Stelle<br />
abrufbar zu hinterlegen. In Zukunft wird es<br />
auch mögl<strong>ich</strong> sein, auf Ihrer Vers<strong>ich</strong>ertenkarte<br />
einzutragen, dass sie eine Patientenverfügung<br />
erstellt haben.<br />
Gibt es eine gesetzl<strong>ich</strong>e Regelung für den<br />
Umgang mit Patientenverfügungen?<br />
Im Kanton Zür<strong>ich</strong> ja, im Patientinnen- <strong>und</strong> Patientenrechtsgesetz.<br />
Dort ist verankert, dass<br />
ein früher geäusserter Wille zu beachten ist.<br />
Im Moment ist auf B<strong>und</strong>esebene das Vorm<strong>und</strong>schaftsrecht<br />
(Teil des Zivilgesetzbuches)<br />
in Revision. Dort wird die Patientenverfügung<br />
vorauss<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong> bis 2010 geregelt werden.<br />
Kann <strong>ich</strong> da<strong>von</strong> ausgehen, dass meine<br />
Patientenverfügung <strong>von</strong> den Ärzten <strong>und</strong><br />
Fachpersonen respektiert wird?<br />
Ärzte <strong>und</strong> Fachpersonen sind verpfl<strong>ich</strong>tet,<br />
den Willen des Patienten zu respektieren.<br />
Dies gilt auch beim urteilsunfähigen Patienten.<br />
Wir erleben aber oft, dass Patienten eine<br />
Erkrankung als weniger schlimm empfinden<br />
als sie zuvor gedacht hatten. Diese Patienten<br />
ändern auch ihre Meinung bezügl<strong>ich</strong> Massnahmen<br />
am Lebensende. Es ist deshalb für<br />
uns Fachpersonen w<strong>ich</strong>tig, in Gesprächen mit<br />
den Angehörigen <strong>und</strong> dem Hausarzt zu prüfen,<br />
ob der in der Patientenverfügung geäusserte<br />
Wille noch Gültigkeit hat oder ob Anhaltspunkte<br />
bestehen, dass der Patient seinen<br />
Willen geändert hat.