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Reiz von Rauch und Nadeln Wenn ich nicht mehr selbst ... - See-Spital

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Juni 2008 [ bef<strong>und</strong>: Aktuelles aus dem <strong>Spital</strong> Zimmerberg]<br />

FRONT | 03<br />

Praktische Fragen an die Chefärztin der Klinik für Innere Medizin<br />

Wann ist eine PatientInnenverfügung<br />

rechtsgültig?<br />

Es re<strong>ich</strong>t, wenn Sie Datum <strong>und</strong> Ihre Unterschrift<br />

hinzufügen. Sie können Ihre Patientenverfügung<br />

auch jederzeit ändern. W<strong>ich</strong>tig ist<br />

hingegen die Aktualität. Ich empfehle deshalb,<br />

alle zwei Jahre mit neuem Datum <strong>und</strong><br />

Unterschift zu bestätigen, dass die verfassten<br />

Zeilen für Sie immer noch Gültigkeit haben.<br />

Frau Dr. Federspiel, Sie haben als Spezialistin<br />

in Fragen PatientInnenverfügung an<br />

einer Infoverstaltung des Roten Kreuzes<br />

am <strong>Spital</strong> Zimmerberg Ihre S<strong>ich</strong>t dargelegt.<br />

Was ist eine Patientenverfügung?<br />

Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in<br />

dem der Patient seinen Willen betreffend<br />

medizinischer Behandlung für den Fall seiner<br />

Urteilsunfähigkeit festlegen kann. In einer<br />

Patientenverfügung kann auch eine Person<br />

genannt werden, welche den Patienten in<br />

medizinischen Fragen vertritt (Vertretungsvollmacht<br />

für medizinische Fragen)<br />

Muss dieser Vertretungsbevollmächtigte<br />

die gle<strong>ich</strong>e Person sein wie der Bevollmächtigte<br />

für andere Belange?<br />

Dr. Barbara Federspiel an lässl<strong>ich</strong> ihres Referats<br />

an der Veranstaltung des Roten Kreuzes Kanton<br />

Zür<strong>ich</strong> zum Thema PatientInnenverfügung.<br />

Nein. Sie können eine oder <strong>mehr</strong>ere Personen<br />

als vertretungsbevollmächtigt für medizinische<br />

Belange einsetzen. Diese Personen haben<br />

n<strong>ich</strong>t unbedingt Ihre Vollmacht in Vermögensfragen.<br />

W<strong>ich</strong>tig ist, dass diese Personen<br />

Sie <strong>und</strong> Ihre Wünsche <strong>und</strong> Einstellung zum<br />

Leben <strong>und</strong> zum Tod gut kennen.<br />

In welchen Situationen gilt eine Patientenverfügung?<br />

Eine Patientenverfügung kommt erst dann<br />

zum Tragen, wenn Sie Ihren eigenen Willen<br />

n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong> äussern können respektive urteilsunfähig<br />

geworden sind.<br />

Und wann ist jemand urteilsunfähig?<br />

Als urteilsunfähig gilt ein Mensch, wenn er<br />

seinen Willen n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong> äussern respektive<br />

vertreten kann. Dabei ist die Urteilsfähigkeit<br />

n<strong>ich</strong>t mit Mündigkeit oder Handlungsfähigkeit<br />

gle<strong>ich</strong>zusetzen. Auch ein noch n<strong>ich</strong>t<br />

mündiger Jugendl<strong>ich</strong>er z. B. kann für bestimmte<br />

medizinische Fragen urteilsfähig sein.<br />

Dasselbe gilt für demente, alte Menschen.<br />

Wie erstelle <strong>ich</strong> eine Patientenverfügung?<br />

Es gibt inzwischen eine ganze Reihe <strong>von</strong><br />

vorgefertigten Patientenverfügungen. Ich persönl<strong>ich</strong><br />

finde die Patientenverfügung der<br />

Caritas Schweiz sehr gut. Für Patienten, die an<br />

einer schwereren Erkrankung leiden <strong>und</strong><br />

schon Erfahrungen mit Schmerzmedikamenten<br />

gemacht haben, ist die Patientenverfügung<br />

des Schweizerischen Roten Kreuzes,<br />

Zür<strong>ich</strong>, <strong>und</strong> des Instituts «Dialog Ethik» hilfre<strong>ich</strong>.<br />

Allerdings ist es w<strong>ich</strong>tig, dass Sie diese<br />

vorgefertigten Patientenverfügungen mit persönl<strong>ich</strong>en<br />

Einträgen ergänzen, welche Ihre<br />

Wertehaltung zu Leben <strong>und</strong> Tod widerspiegeln.<br />

Zum Beispiel: «Bin <strong>ich</strong> einmal dement<br />

geworden, das heisst, kenne <strong>ich</strong> meine eigenen<br />

Angehörigen n<strong>ich</strong>t <strong>mehr</strong>, so verlange <strong>ich</strong>,<br />

dass auf alle lebensverlängernden Massnahmen,<br />

auch auf Antibiotika verz<strong>ich</strong>tet wird.»<br />

Sie können aber auch <strong>selbst</strong> eine Patientenverfügung<br />

erstellen <strong>und</strong> Ihre Wünsche bezügl<strong>ich</strong><br />

Behandlung am Lebensende mit eigenen<br />

Worten niederschreiben. Eine Patientenverfügung<br />

muss n<strong>ich</strong>t notariell beglaubigt werden.<br />

Und wo soll <strong>ich</strong> die Patientenverfügung<br />

aufbewahren?<br />

An einem Ort, der den Vertrauenspersonen<br />

zugängl<strong>ich</strong> ist. Sinnvoll ist auch, wenn Sie<br />

ihrem Hausarzt eine Kopie geben <strong>und</strong> mit<br />

ihm den Inhalt der Patientenverfügung<br />

besprechen. Die Patientenverfügungen <strong>von</strong><br />

Caritas <strong>und</strong> SRK resp. Dialog Ethik haben<br />

auch Karten im Kreditkartenformat, die man<br />

auf s<strong>ich</strong> tragen kann <strong>und</strong> die auf die Patientenverfügung<br />

hinweisen. Bei SRK <strong>und</strong> Dialog<br />

Ethik haben Sie zudem die Mögl<strong>ich</strong>keit, die<br />

Patientenverfügung an zentraler Stelle<br />

abrufbar zu hinterlegen. In Zukunft wird es<br />

auch mögl<strong>ich</strong> sein, auf Ihrer Vers<strong>ich</strong>ertenkarte<br />

einzutragen, dass sie eine Patientenverfügung<br />

erstellt haben.<br />

Gibt es eine gesetzl<strong>ich</strong>e Regelung für den<br />

Umgang mit Patientenverfügungen?<br />

Im Kanton Zür<strong>ich</strong> ja, im Patientinnen- <strong>und</strong> Patientenrechtsgesetz.<br />

Dort ist verankert, dass<br />

ein früher geäusserter Wille zu beachten ist.<br />

Im Moment ist auf B<strong>und</strong>esebene das Vorm<strong>und</strong>schaftsrecht<br />

(Teil des Zivilgesetzbuches)<br />

in Revision. Dort wird die Patientenverfügung<br />

vorauss<strong>ich</strong>tl<strong>ich</strong> bis 2010 geregelt werden.<br />

Kann <strong>ich</strong> da<strong>von</strong> ausgehen, dass meine<br />

Patientenverfügung <strong>von</strong> den Ärzten <strong>und</strong><br />

Fachpersonen respektiert wird?<br />

Ärzte <strong>und</strong> Fachpersonen sind verpfl<strong>ich</strong>tet,<br />

den Willen des Patienten zu respektieren.<br />

Dies gilt auch beim urteilsunfähigen Patienten.<br />

Wir erleben aber oft, dass Patienten eine<br />

Erkrankung als weniger schlimm empfinden<br />

als sie zuvor gedacht hatten. Diese Patienten<br />

ändern auch ihre Meinung bezügl<strong>ich</strong> Massnahmen<br />

am Lebensende. Es ist deshalb für<br />

uns Fachpersonen w<strong>ich</strong>tig, in Gesprächen mit<br />

den Angehörigen <strong>und</strong> dem Hausarzt zu prüfen,<br />

ob der in der Patientenverfügung geäusserte<br />

Wille noch Gültigkeit hat oder ob Anhaltspunkte<br />

bestehen, dass der Patient seinen<br />

Willen geändert hat.

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