Massnahmen - seeland-biel-bienne
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Richtplan / RGSK Biel-Seeland: <strong>Massnahmen</strong>blätter 21<br />
Spielraum für die örtliche Siedlungsentwicklung, wichtige Siedlungsgrenzen A 9<br />
Stand: Juni 2012<br />
Zielsetzung:<br />
Die örtliche Siedlungsentwicklung berücksichtigt die übergeordneten Landschaftsräume und weist gegenüber der offenen<br />
Landschaft in Verlauf und Form gut gestaltete Siedlungsränder auf.<br />
Weitere beteiligte Stellen<br />
<strong>seeland</strong>.<strong>biel</strong>/<strong>bienne</strong><br />
Gemeinden<br />
Kanton Bern (AGR)<br />
Federführung:<br />
Gemeinden<br />
Produkt<br />
Ortsplanerischer Spielraum zur Ausscheidung von Bauzonen / Gestaltete Siedlungsränder.<br />
<strong>Massnahmen</strong> und Vorgehen<br />
1) Die Gemeinden bestimmen im Rahmen des in der Richtplankarte bezeichneten Spielraums die örtliche Siedlungsentwicklung.<br />
Von der Begrenzung des Spielraums kann abgewichen werden, sofern dies durch örtliche Gegebenheiten,<br />
wie Topografie, Siedlungskonzepte oder erschliessungstechnische Rahmenbedingungen begründet<br />
ist und die Integrität der betroffenen Landwirtschafts- und Grünflächen nicht beeinträchtigt wird.<br />
2) Die Kennzeichnung als Spielraum für die örtliche Siedlungsentwicklung begründet keinen Anspruch auf die Ausscheidung<br />
von Bauzonen. Insbesondere bleiben die Vorgaben des kantonalen Richtplans (u.a. hinsichtlich Baulandbedarf<br />
und Fruchtfolgeflächen) vorbehalten, ebenso wie die Erhaltung wichtiger Natur- und Landschaftsbestände.<br />
3) Gegenüber den in der Richtplankarte bezeichneten wichtigen Siedlungsgrenzen weist die Bebauungsgrenze einen<br />
geordneten, gestalterisch ausformulierten Verlauf auf. Sie wird im Detail aufgrund örtlicher topografischer und<br />
funktioneller Überlegungen bestimmt und durch <strong>Massnahmen</strong> der Siedlungsgestaltung (Gebäudeform, Gebäudestellung,<br />
Bepflanzungen) akzentuiert.<br />
Realisierung:<br />
2011 – 2014<br />
2015 – 2018<br />
Daueraufgabe<br />
Stand der Umsetzung<br />
Vororientierung<br />
Zwischenergebnis (übrige Region)<br />
Festsetzung (Perimeter Richtplan S+V Agglomeration<br />
Biel)<br />
Kosten:<br />
–<br />
Kostenteiler<br />
Bund<br />
Kanton<br />
s.b/b<br />
Gemeinden<br />
Abhängigkeiten, Zielkonflikte<br />
– Kantonaler Richtplan, <strong>Massnahmen</strong>blatt A_01<br />
– Kantonaler Richtplan, <strong>Massnahmen</strong>blatt A_06 Fruchtfolgeflächen<br />
Zusammenhang Führungsinstrument<br />
<strong>Massnahmen</strong>blatt Nr. 4, Umsetzung Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr<br />
Dokumentation<br />
–<br />
Controlling<br />
–<br />
Hinweis: Die Siedlungsbegrenzungen im Perimeter des Richtplans S+V der Agglomeration Biel (siehe Richplan – Karte)<br />
sind mit der Genehmigung des Richtplans bereits rechtsgültig.<br />
Das AGR hat im Vorprüfungsbericht zum Richtplan / RGSK festgehalten, dass die Siedlungsgrenzen grundsätzlich noch<br />
nicht den inzwischen präzisierten Anforderungen des Kantons entsprechen. Die Siedlungsgrenzen ausserhalb des Wirkungsbereiches<br />
des Richtplans der Agglomeration gelten deshalb nicht als Festsetzung. Sie müssen bei der Überarbeitung<br />
des Richtplans überprüft und angepasst (2. Generation RGSK) werden.