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Massnahmen - seeland-biel-bienne

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Richtplan / RGSK Biel-Seeland: <strong>Massnahmen</strong>blätter 21<br />

Spielraum für die örtliche Siedlungsentwicklung, wichtige Siedlungsgrenzen A 9<br />

Stand: Juni 2012<br />

Zielsetzung:<br />

Die örtliche Siedlungsentwicklung berücksichtigt die übergeordneten Landschaftsräume und weist gegenüber der offenen<br />

Landschaft in Verlauf und Form gut gestaltete Siedlungsränder auf.<br />

Weitere beteiligte Stellen<br />

<strong>seeland</strong>.<strong>biel</strong>/<strong>bienne</strong><br />

Gemeinden<br />

Kanton Bern (AGR)<br />

Federführung:<br />

Gemeinden<br />

Produkt<br />

Ortsplanerischer Spielraum zur Ausscheidung von Bauzonen / Gestaltete Siedlungsränder.<br />

<strong>Massnahmen</strong> und Vorgehen<br />

1) Die Gemeinden bestimmen im Rahmen des in der Richtplankarte bezeichneten Spielraums die örtliche Siedlungsentwicklung.<br />

Von der Begrenzung des Spielraums kann abgewichen werden, sofern dies durch örtliche Gegebenheiten,<br />

wie Topografie, Siedlungskonzepte oder erschliessungstechnische Rahmenbedingungen begründet<br />

ist und die Integrität der betroffenen Landwirtschafts- und Grünflächen nicht beeinträchtigt wird.<br />

2) Die Kennzeichnung als Spielraum für die örtliche Siedlungsentwicklung begründet keinen Anspruch auf die Ausscheidung<br />

von Bauzonen. Insbesondere bleiben die Vorgaben des kantonalen Richtplans (u.a. hinsichtlich Baulandbedarf<br />

und Fruchtfolgeflächen) vorbehalten, ebenso wie die Erhaltung wichtiger Natur- und Landschaftsbestände.<br />

3) Gegenüber den in der Richtplankarte bezeichneten wichtigen Siedlungsgrenzen weist die Bebauungsgrenze einen<br />

geordneten, gestalterisch ausformulierten Verlauf auf. Sie wird im Detail aufgrund örtlicher topografischer und<br />

funktioneller Überlegungen bestimmt und durch <strong>Massnahmen</strong> der Siedlungsgestaltung (Gebäudeform, Gebäudestellung,<br />

Bepflanzungen) akzentuiert.<br />

Realisierung:<br />

2011 – 2014<br />

2015 – 2018<br />

Daueraufgabe<br />

Stand der Umsetzung<br />

Vororientierung<br />

Zwischenergebnis (übrige Region)<br />

Festsetzung (Perimeter Richtplan S+V Agglomeration<br />

Biel)<br />

Kosten:<br />

–<br />

Kostenteiler<br />

Bund<br />

Kanton<br />

s.b/b<br />

Gemeinden<br />

Abhängigkeiten, Zielkonflikte<br />

– Kantonaler Richtplan, <strong>Massnahmen</strong>blatt A_01<br />

– Kantonaler Richtplan, <strong>Massnahmen</strong>blatt A_06 Fruchtfolgeflächen<br />

Zusammenhang Führungsinstrument<br />

<strong>Massnahmen</strong>blatt Nr. 4, Umsetzung Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr<br />

Dokumentation<br />

–<br />

Controlling<br />

–<br />

Hinweis: Die Siedlungsbegrenzungen im Perimeter des Richtplans S+V der Agglomeration Biel (siehe Richplan – Karte)<br />

sind mit der Genehmigung des Richtplans bereits rechtsgültig.<br />

Das AGR hat im Vorprüfungsbericht zum Richtplan / RGSK festgehalten, dass die Siedlungsgrenzen grundsätzlich noch<br />

nicht den inzwischen präzisierten Anforderungen des Kantons entsprechen. Die Siedlungsgrenzen ausserhalb des Wirkungsbereiches<br />

des Richtplans der Agglomeration gelten deshalb nicht als Festsetzung. Sie müssen bei der Überarbeitung<br />

des Richtplans überprüft und angepasst (2. Generation RGSK) werden.

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