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Hausbesuchspauschalen richtig kalkulieren

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für ambulante Pflegedienste 2<br />

Das Wichtigste: <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> müssen unbedingt individuell pro<br />

Pflegedienst verhandelt und vereinbart werden<br />

Der Gesetzgeber sieht in § 89 Abs. 3 SGB XI vor, dass die Einsatz-, Wege-, Fahrt- oder<br />

<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> gesondert vereinbart und berechnet werden können. Die Kosten für<br />

die Einsätze, Wege, Fahrten oder Hausbesuche können jedoch auch schon in den<br />

Vergütungen für die Leistungskomplexe enthalten sein.<br />

Beide Ansätze sind möglich, jedoch müssen für beide Alternativen die <strong>richtig</strong>en<br />

mathematischen Ansätze gewählt werden.<br />

Berechnung von<br />

<strong>Hausbesuchspauschalen</strong><br />

Für die Kalkulation der Stundensätze müssten<br />

dann die aus dem Kalkulationsmodell<br />

bekannten „C-Stunden“ verwendet werden.<br />

Dauert der durchschnittliche Weg von einem<br />

Kunden zum anderen z.B. 6 Minuten, und der<br />

Stundensatz liegt bei 45,00 Euro, so müsste<br />

für die HBP ein Preis von 4,50 Euro verlangt<br />

werden.<br />

Die <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> würden von<br />

jedem Kunden verlangt werden, auch wenn er<br />

(zufällig) nebenan wohnt.<br />

Integration der Kosten für die Fahrt- und<br />

Wegezeiten in die Zeitvergütung<br />

Auch die Integration der Kosten für Fahrt- und<br />

Wegezeiten darf keine Benachteiligung der Kunden<br />

mit sich bringen, welche weiter entfernt wohnen.<br />

Für die Kalkulation der Stundensätze müssten dann<br />

die aus dem Kalkulationsmodell bekannten „D-<br />

Stunden“ verwendet werden.<br />

Die „gefühlten“ Stundenpreise wären deutlich höher<br />

(ca. 25%) als die nebenan beschriebenen Preise.<br />

Der Stundensatz läge dann z.B. bei 72,00 Euro pro<br />

Stunde. Dauert ein Einsatz 20 Min., würde der<br />

Pflegedienst dafür 24,00 Euro verlangen, inkl. den<br />

Kosten für die Fahrt- und Wegezeiten.<br />

Die entscheidende Frage ist, wie individuell für jeden einzelnen Pflegedienst die<br />

<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> ermittelt bzw. kalkuliert werden?<br />

Es ist nicht möglich und nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll, eine landesweit einheitliche<br />

Pauschale zu bestimmen. Diese Vorgehensweise widerspricht in eklatanter Weise einer<br />

„wirtschaftlichen Betriebsführung“ und damit den Anforderungen des § 89 der<br />

Pflegeversicherung. Eine zu gering bemessene Hausbesuchspauschale kann schnell zu<br />

wirtschaftlichen Schwierigkeiten und sogar zur Insolvenz eines Pflegedienstes führen.<br />

Folglich sollte ein Pflegedienst mit durchschnittlich geringer Fahrt- und Wegezeit (z.B. in<br />

einem Gebiet mit einer Anlage des Betreuten Wohnens) eine geringere<br />

Hausbesuchspauschale erhalten als ein Pflegedienst des gleichen Bundeslandes, der in<br />

einer Stadt oder im ländlichen Bereich tätig ist.<br />

Die individuelle Berechnung und Verhandlung von Fahrt- und Wegezeiten für die<br />

<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> haben demnach innerhalb eines Bundeslandes deutlich<br />

differenzierte und individuelle <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> zur Folge.<br />

In beiden Fällen wird klar, dass es eine individuelle Berücksichtigung der realen Fahrt- und<br />

Wegezeiten für alle Pflegedienste geben muß.<br />

Dieser Fakt schließt Verhandlungen auf Landesebene mit einem einheitlichen Ergebnis für<br />

die <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> de facto aus.<br />

© Thomas Sießegger in PDL-Praxis 06 // 2013 Supplement zur Fachzeitschrift HÄUSLICHE PLFLGE Juni 2013

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