Hausbesuchspauschalen richtig kalkulieren
Hausbesuchspauschalen richtig kalkulieren
Hausbesuchspauschalen richtig kalkulieren
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Dipl. Kaufmann, Organisationsberater und Sachverständiger<br />
für ambulante Pflegedienste 2<br />
Das Wichtigste: <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> müssen unbedingt individuell pro<br />
Pflegedienst verhandelt und vereinbart werden<br />
Der Gesetzgeber sieht in § 89 Abs. 3 SGB XI vor, dass die Einsatz-, Wege-, Fahrt- oder<br />
<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> gesondert vereinbart und berechnet werden können. Die Kosten für<br />
die Einsätze, Wege, Fahrten oder Hausbesuche können jedoch auch schon in den<br />
Vergütungen für die Leistungskomplexe enthalten sein.<br />
Beide Ansätze sind möglich, jedoch müssen für beide Alternativen die <strong>richtig</strong>en<br />
mathematischen Ansätze gewählt werden.<br />
Berechnung von<br />
<strong>Hausbesuchspauschalen</strong><br />
Für die Kalkulation der Stundensätze müssten<br />
dann die aus dem Kalkulationsmodell<br />
bekannten „C-Stunden“ verwendet werden.<br />
Dauert der durchschnittliche Weg von einem<br />
Kunden zum anderen z.B. 6 Minuten, und der<br />
Stundensatz liegt bei 45,00 Euro, so müsste<br />
für die HBP ein Preis von 4,50 Euro verlangt<br />
werden.<br />
Die <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> würden von<br />
jedem Kunden verlangt werden, auch wenn er<br />
(zufällig) nebenan wohnt.<br />
Integration der Kosten für die Fahrt- und<br />
Wegezeiten in die Zeitvergütung<br />
Auch die Integration der Kosten für Fahrt- und<br />
Wegezeiten darf keine Benachteiligung der Kunden<br />
mit sich bringen, welche weiter entfernt wohnen.<br />
Für die Kalkulation der Stundensätze müssten dann<br />
die aus dem Kalkulationsmodell bekannten „D-<br />
Stunden“ verwendet werden.<br />
Die „gefühlten“ Stundenpreise wären deutlich höher<br />
(ca. 25%) als die nebenan beschriebenen Preise.<br />
Der Stundensatz läge dann z.B. bei 72,00 Euro pro<br />
Stunde. Dauert ein Einsatz 20 Min., würde der<br />
Pflegedienst dafür 24,00 Euro verlangen, inkl. den<br />
Kosten für die Fahrt- und Wegezeiten.<br />
Die entscheidende Frage ist, wie individuell für jeden einzelnen Pflegedienst die<br />
<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> ermittelt bzw. kalkuliert werden?<br />
Es ist nicht möglich und nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll, eine landesweit einheitliche<br />
Pauschale zu bestimmen. Diese Vorgehensweise widerspricht in eklatanter Weise einer<br />
„wirtschaftlichen Betriebsführung“ und damit den Anforderungen des § 89 der<br />
Pflegeversicherung. Eine zu gering bemessene Hausbesuchspauschale kann schnell zu<br />
wirtschaftlichen Schwierigkeiten und sogar zur Insolvenz eines Pflegedienstes führen.<br />
Folglich sollte ein Pflegedienst mit durchschnittlich geringer Fahrt- und Wegezeit (z.B. in<br />
einem Gebiet mit einer Anlage des Betreuten Wohnens) eine geringere<br />
Hausbesuchspauschale erhalten als ein Pflegedienst des gleichen Bundeslandes, der in<br />
einer Stadt oder im ländlichen Bereich tätig ist.<br />
Die individuelle Berechnung und Verhandlung von Fahrt- und Wegezeiten für die<br />
<strong>Hausbesuchspauschalen</strong> haben demnach innerhalb eines Bundeslandes deutlich<br />
differenzierte und individuelle <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> zur Folge.<br />
In beiden Fällen wird klar, dass es eine individuelle Berücksichtigung der realen Fahrt- und<br />
Wegezeiten für alle Pflegedienste geben muß.<br />
Dieser Fakt schließt Verhandlungen auf Landesebene mit einem einheitlichen Ergebnis für<br />
die <strong>Hausbesuchspauschalen</strong> de facto aus.<br />
© Thomas Sießegger in PDL-Praxis 06 // 2013 Supplement zur Fachzeitschrift HÄUSLICHE PLFLGE Juni 2013