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Nachrichtenblatt - Sontheim an der Brenz

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wird nun beobachtet; evtl. muss mit einem Nachtragshaushaltspl<strong>an</strong><br />

reagiert werden.<br />

Verkehrssicherung in <strong>der</strong> Gemeindehalle<br />

- Vergabe Prallschutz<br />

Wie im Bericht im <strong>Nachrichtenblatt</strong> Nr. 38 vom 19.09.2013<br />

aus dem Technischen Ausschuss beschrieben, wurde auf<br />

Grund eines Gerichtsurteils, welches sich mit <strong>der</strong> Verkehrssicherungspflicht<br />

in Sporthallen beschäftigt, <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> vom Kommunalversicherer mitgeteilt,<br />

dass aus haftungsrechtlichen Gründen die Ausübung<br />

von bewegungsintensiven Sportarten in <strong>der</strong> Gemeindehalle<br />

zu untersagen ist.<br />

Aus diesem Grund wurde in <strong>der</strong> Sitzung des Technischen<br />

Ausschusses am 10.09.2013 eine Ortsbegehung durchgeführt<br />

und entschieden, dem Gemein<strong>der</strong>at die Empfehlung<br />

zum Neubau einer Prallschutzverkleidung auszusprechen.<br />

Nachdem 3 Angebote eingeholt wurden, konnten 2 Angebote<br />

gewertet werden. Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig<br />

beschlossen, die Arbeiten für den Neubau <strong>der</strong><br />

Prallschutzw<strong>an</strong>d <strong>an</strong> den Stirnseiten <strong>der</strong> Gemeindehalle <strong>an</strong><br />

die Firma Karl Braun aus Heiterbach zu einem Netto<strong>an</strong>gebotspreis<br />

von 59.510,09 Euro zu vergeben.<br />

Da zur Maßnahme noch Än<strong>der</strong>ungen <strong>an</strong> <strong>der</strong> Elektrik, <strong>der</strong><br />

Heizungssteuerung und den Bodenmarkierungen gehören,<br />

werden die Gesamtkosten ca. 65.000 Euro netto betragen.<br />

Hierzu wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung<br />

nach den Richtlinien des Kultusministeriums für die För<strong>der</strong>ung<br />

des Baus von kommunalen Sporthallen und Sportfrei<strong>an</strong>lagen<br />

beim Regierungspräsidium gestellt. Bei einer<br />

Zusage ist mit einer För<strong>der</strong>ung in Höhe von 19.500 Euro zu<br />

rechnen. Somit würde <strong>der</strong> Eigen<strong>an</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde ca.<br />

45.500 Euro betragen.<br />

Gewährung eines Zuschusses<br />

- Antrag des Deutschen Roten Kreuzes<br />

Das DRK hat einen M<strong>an</strong>nschaftstr<strong>an</strong>sportwagen als Ersatz<br />

für den 20 Jahre alten MTW, mit Kosten von über 40.000<br />

Euro beschafft. Auf Antrag des SPD-Fraktion wurde <strong>der</strong> Gemeindezuschuss<br />

von 3.500 Euro auf 4.200 Euro erhöht; dieser<br />

wird mit dem Haushaltspl<strong>an</strong> 2014 ausbezahlt.<br />

K<strong>an</strong>als<strong>an</strong>ierung<br />

auf Grund <strong>der</strong> Eigenkontrollverordnung 2013<br />

- Vergabe <strong>der</strong> Arbeiten<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at hat in seiner Sitzung am 17.09.2013 einstimmig<br />

beschlossen, die K<strong>an</strong>als<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen zum<br />

Brutto<strong>an</strong>gebotspreis von 89.814,35 Euro <strong>an</strong> die Fa. Bendl<br />

aus Günzburg zu vergeben.<br />

Folgende K<strong>an</strong>als<strong>an</strong>ierungsmaßnahmen werden durchgeführt:<br />

• Inliners<strong>an</strong>ierung Haydnstraße, ca. 140 m, DN 300 Betonk<strong>an</strong>al<br />

• Inliners<strong>an</strong>ierung Joh<strong>an</strong>n-Sebasti<strong>an</strong>-Bach-Straße, ca.<br />

300 m, DN 250 Betonk<strong>an</strong>al<br />

• Inliners<strong>an</strong>ierung Rechbergstraße, ca. 63 m, DN 300<br />

Betonk<strong>an</strong>al<br />

Da nach einer Kamerabefahrung am Haltungsbeginn in <strong>der</strong><br />

Joh<strong>an</strong>n-Sebasti<strong>an</strong>-Bach-Straße auf einer Länge von ca. 20<br />

m ein enormer Schaden festgestellt wurde, musste seitens<br />

<strong>der</strong> Verwaltung bereits im Vorfeld schnell geh<strong>an</strong>delt werden.<br />

Aus diesem Grund wurde die Fa. Schauz mit <strong>der</strong> Auswechslung<br />

dieser nicht grabenlos s<strong>an</strong>ierbaren K<strong>an</strong>alrohre<br />

beauftragt. Die Arbeiten wurden bereits durchgeführt.<br />

Flurneuordnung <strong>Sontheim</strong> – <strong>Brenz</strong><br />

- Zustimmung zum Wege- und Gewässerpl<strong>an</strong><br />

mit Pflegepl<strong>an</strong><br />

Wege- und Gewässerpl<strong>an</strong><br />

Nachdem <strong>der</strong> Wege- und Gewässerpl<strong>an</strong> mit den Trägern öffentlicher<br />

Bel<strong>an</strong>ge detailliert vorbesprochen und die einzelnen<br />

Wünsche und Anregungen eingearbeitet werden<br />

konnten, wurde vom L<strong>an</strong>dratsamt Heidenheim, Fachbereich<br />

Flurneuordnung nun eine Kostenberechnung <strong>an</strong>gestellt. Die<br />

Kosten <strong>der</strong> Gesamtmaßnahme mit den Einwirkungsbereichen<br />

des Bundes und <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong><br />

belaufen sich im Zeitraum von 2009 bis voraussichtlich<br />

2018 auf ca. 2,28 Mio. Euro. Der Anteil des Bundes für den<br />

durch den Neubau <strong>der</strong> B 492 betroffenen Einwirkungsbereich<br />

beläuft sich auf ca. 1.623.314,91 Euro. Der Anteil <strong>der</strong><br />

Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> für den Einwirkungsbereich<br />

<strong>der</strong> Ostt<strong>an</strong>gente beläuft sich auf ca. 656.685,09 Euro.<br />

Im Kosten<strong>an</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde sind die Kosten für den l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen<br />

Wege- und Gewässerbau, die S<strong>an</strong>ierung<br />

<strong>der</strong> Gemeindeverbindungsstraße <strong>Brenz</strong> – Bergenweiler, die<br />

Bodenordnung, die Verwaltungskosten sowie die Kosten für<br />

den Wegebau im Nichteinwirkungsbereich Gew<strong>an</strong>n Reute<br />

enthalten. Da die Maßnahme zu 61% <strong>der</strong> för<strong>der</strong>fähigen Kosten<br />

för<strong>der</strong>fähig ist, k<strong>an</strong>n die Gemeinde <strong>Sontheim</strong> mit För<strong>der</strong>mitteln<br />

in Höhe von ca. 143.052,26 Euro rechnen. Somit<br />

beläuft sich <strong>der</strong> Eigen<strong>an</strong>teil <strong>der</strong> Gemeinde von 2009 bis voraussichtlich<br />

2018 auf insgesamt ca. 513.632,83 Euro.<br />

Nachdem <strong>der</strong> Entwurf des Wege- und Gewässerpl<strong>an</strong>es zur<br />

Genehmigung vorlag und vom Gemein<strong>der</strong>at beschlossen<br />

wurde, mussten noch folgende Beschlüsse erfolgen, die<br />

einstimmig <strong>an</strong>genommen wurden:<br />

1. Die Gemeinde stimmt dem vorliegenden Entwurf des<br />

Pl<strong>an</strong>s nach § 41 FlurbG einschließlich des Kosten- und Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong>es<br />

zu. Die nicht durch Zuschuss gedeckten<br />

Kosten <strong>der</strong> Teilnehmergemeinschaft werden durch die<br />

Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> als freiwilliger Beitrag zur<br />

Senkung <strong>der</strong> Teilnehmerbeiträge übernommen.<br />

2. Die Gemeinde erteilt ihr Einvernehmen über Linienführung<br />

und Ausbaust<strong>an</strong>dard <strong>der</strong> im Entwurf des Pl<strong>an</strong>s nach §<br />

41 FlurbG ausgewiesenen öffentlichen Feld- und Waldwege.<br />

Pflegepl<strong>an</strong><br />

Die Gemeinde <strong>Sontheim</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Brenz</strong> hat nach § 42 Abs. 2<br />

des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) mit Beschluss des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates vom 15.09.2009 zugestimmt, dass ihr die<br />

später im Flurbereinigungspl<strong>an</strong> ausgewiesenen gemeinschaftlichen<br />

Anlagen als Eigentum zugeteilt werden und sie<br />

die Unterhaltung dieser Anlagen mit <strong>der</strong>en Übergabe übernimmt.<br />

Hierzu wurde <strong>der</strong> „Pflegepl<strong>an</strong> - Stufe 1“ vorgestellt. Beim<br />

“Pflegepl<strong>an</strong> - Stufe 1“ h<strong>an</strong>delt es sich zunächst um eine Vorabinformation<br />

für die Gemeinde, aus <strong>der</strong> sie eine grobe<br />

Kostenabschätzung des jährlichen Pflegeaufw<strong>an</strong>ds für<br />

diese Anlagen entnehmen k<strong>an</strong>n. Nach <strong>der</strong> Realisierung ist<br />

jedoch zunächst die Teilnehmergemeinschaft für die Fertigstellungs-<br />

und eine <strong>an</strong>gemessene Gewährleistungspflege<br />

ver<strong>an</strong>twortlich. D<strong>an</strong>ach kommt es zur offiziellen Übergabe<br />

<strong>der</strong> l<strong>an</strong>dschaftspflegerischen Anlagen <strong>an</strong> die Gemeinde.<br />

Hierzu wird <strong>der</strong> vorliegende Pflegepl<strong>an</strong> aktualisiert und konkretisiert<br />

(“Pflegpl<strong>an</strong> zur Übergabe“ bzw. „Pflegepl<strong>an</strong> Stufe<br />

2“). Ab diesem Zeitpunkt ist die Gemeinde d<strong>an</strong>n für das Einhalten<br />

<strong>der</strong> nachfolgenden Nutzungen bzw. Durchführung<br />

<strong>der</strong> gen<strong>an</strong>nten Pflegemaßnahmen l<strong>an</strong>gfristig zuständig und<br />

ver<strong>an</strong>twortlich. Die jährlichen Kosten für die Unterhaltung<br />

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