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Folie - Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte eV

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1975: Richtlinien über Verträge<br />

zwischen KBV und Krankenkassen<br />

Richtlinien bestimmen den allgemeinen Inhalt der Verträge<br />

zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />

und den Bundesverbänden der Krankenkassen zu:<br />

• Ärztlicher Beratung:<br />

Beratung Behinderter über die Möglichkeiten der<br />

- medizinischen,<br />

- berufsfördernden und<br />

- ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation<br />

• Unterrichtung der Krankenkasse:<br />

frühzeitigen Einleitung der gebotenen Maßnahmen durch<br />

die Reha-Träger Meldepflicht gem. § 125 BSHG .<br />

© Vera Ries Vortrag beim <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>sozialmedizinisch</strong>er Ärzte e. V. in Hamburg am 12. April 2005 <strong>Folie</strong>: 24<br />

Gemeinsamer<br />

Bundesausschuss

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