Folie - Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ãrzte eV
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1975: Richtlinien über Verträge<br />
zwischen KBV und Krankenkassen<br />
Richtlinien bestimmen den allgemeinen Inhalt der Verträge<br />
zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung<br />
und den Bundesverbänden der Krankenkassen zu:<br />
• Ärztlicher Beratung:<br />
Beratung Behinderter über die Möglichkeiten der<br />
- medizinischen,<br />
- berufsfördernden und<br />
- ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation<br />
• Unterrichtung der Krankenkasse:<br />
frühzeitigen Einleitung der gebotenen Maßnahmen durch<br />
die Reha-Träger Meldepflicht gem. § 125 BSHG .<br />
© Vera Ries Vortrag beim <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>sozialmedizinisch</strong>er Ärzte e. V. in Hamburg am 12. April 2005 <strong>Folie</strong>: 24<br />
Gemeinsamer<br />
Bundesausschuss