Folie - Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ãrzte eV
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Primärprävention der Krankenkassen<br />
§ 20 SGB V:<br />
Satzungs-Leistungen zur primären Prävention … sollen den allgemeinen<br />
Gesundheitszustand verbessern und insbesondere Beitrag<br />
zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von<br />
Gesundheitschancen …<br />
Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen … arbeiten<br />
bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />
mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen ...<br />
Krankenkasse soll Selbshilfegruppen, -,organsiationen und<br />
-kontaktstellen fördern …<br />
© Vera Ries Vortrag beim <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>sozialmedizinisch</strong>er Ärzte e. V. in Hamburg am 12. April 2005 <strong>Folie</strong>: 45<br />
Gemeinsamer<br />
Bundesausschuss