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Folie - Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte eV

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Primärprävention der Krankenkassen<br />

§ 20 SGB V:<br />

Satzungs-Leistungen zur primären Prävention … sollen den allgemeinen<br />

Gesundheitszustand verbessern und insbesondere Beitrag<br />

zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von<br />

Gesundheitschancen …<br />

Krankenkassen können den Arbeitsschutz ergänzende Maßnahmen der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung durchführen … arbeiten<br />

bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren<br />

mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen ...<br />

Krankenkasse soll Selbshilfegruppen, -,organsiationen und<br />

-kontaktstellen fördern …<br />

© Vera Ries Vortrag beim <strong>Arbeitskreis</strong> <strong>sozialmedizinisch</strong>er Ärzte e. V. in Hamburg am 12. April 2005 <strong>Folie</strong>: 45<br />

Gemeinsamer<br />

Bundesausschuss

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