Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV
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h) Aushändigung <strong>der</strong> Ehrenbriefe für langjährige Mitgliedschaften.<br />
Für eine erfolgreiche Mitglie<strong>der</strong>betreuung bedarf es stets aktueller Daten <strong>der</strong><br />
jeweiligen Mitglie<strong>der</strong>. Dazu informiert die Hauptgeschäftsstelle durch<br />
Quartalsabschlüsse zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. über alle<br />
eingegangenen Verän<strong>der</strong>ungen.<br />
Die Vertrauenspersonen sollten ihrerseits den vorhandenen Datenbestand<br />
aktualisieren und im Falle fehlen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fehlerhafter Angaben in Zusammenarbeit<br />
mit <strong>der</strong> Personalverwaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalvertretung eigenständig ermitteln und<br />
das Ergebnis <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle mitteilen.<br />
* Eine zeitnahe Übermittlung <strong>der</strong> Beitrittserklärung sowie <strong>der</strong> Kündigung ist von wichtiger Bedeutung,<br />
da sie lt. Satzung erst mit Eingang in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle rechtswirksam ist.<br />
c) Mitgliedsarten und Konditionen<br />
Rechtsgrundlage<br />
§ 5 Abs. 1 a (Bund) und 1 b<br />
(hinterbliebene Ehepartner)<br />
§ 5 Abs. 1 a (überwiegend vom<br />
Bund institutionell geför<strong>der</strong>t)<br />
Personenkreis<br />
Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte<br />
Auszubildende<br />
Sonstige Einrichtungen<br />
Auszubildende<br />
Beitragshöhe<br />
jährlich<br />
30,00 €<br />
12,00 €<br />
30,00 €<br />
12,00 €<br />
§ 5 Abs. 1 b (geschiedene Sonstige Mitglie<strong>der</strong>* 42,00 €<br />
Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene<br />
Lebenspartner <strong>der</strong> unter § 5 Abs.<br />
1 a genannten Personen)<br />
§ 5 Abs. 2 Hausleiter o<strong>der</strong><br />
Kooperationspartner<br />
30,00 €<br />
§ 5 Abs. 3 För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> Mitarbeiter im Öffentlichen<br />
Dienst auf Kommunal- o<strong>der</strong><br />
Lan<strong>des</strong>ebene<br />
60,00 €<br />
§ 6 Abs. 2 aus dem Betreuungsbereich<br />
ausgeschiedener Mitglie<strong>der</strong><br />
(nicht Ruheständler)<br />
Personenkreis § 5 Abs. 1 a 42,00 €<br />
* Geschiedene Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene Lebenspartner können nur innerhalb eines Jahres<br />
nach Ereignis durch einen entsprechenden Nachweis die Mitgliedschaft erwerben.<br />
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