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Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV

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h) Aushändigung <strong>der</strong> Ehrenbriefe für langjährige Mitgliedschaften.<br />

Für eine erfolgreiche Mitglie<strong>der</strong>betreuung bedarf es stets aktueller Daten <strong>der</strong><br />

jeweiligen Mitglie<strong>der</strong>. Dazu informiert die Hauptgeschäftsstelle durch<br />

Quartalsabschlüsse zu den Stichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. über alle<br />

eingegangenen Verän<strong>der</strong>ungen.<br />

Die Vertrauenspersonen sollten ihrerseits den vorhandenen Datenbestand<br />

aktualisieren und im Falle fehlen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> fehlerhafter Angaben in Zusammenarbeit<br />

mit <strong>der</strong> Personalverwaltung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalvertretung eigenständig ermitteln und<br />

das Ergebnis <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle mitteilen.<br />

* Eine zeitnahe Übermittlung <strong>der</strong> Beitrittserklärung sowie <strong>der</strong> Kündigung ist von wichtiger Bedeutung,<br />

da sie lt. Satzung erst mit Eingang in <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle rechtswirksam ist.<br />

c) Mitgliedsarten und Konditionen<br />

Rechtsgrundlage<br />

§ 5 Abs. 1 a (Bund) und 1 b<br />

(hinterbliebene Ehepartner)<br />

§ 5 Abs. 1 a (überwiegend vom<br />

Bund institutionell geför<strong>der</strong>t)<br />

Personenkreis<br />

Bun<strong>des</strong>zuschussberechtigte<br />

Auszubildende<br />

Sonstige Einrichtungen<br />

Auszubildende<br />

Beitragshöhe<br />

jährlich<br />

30,00 €<br />

12,00 €<br />

30,00 €<br />

12,00 €<br />

§ 5 Abs. 1 b (geschiedene Sonstige Mitglie<strong>der</strong>* 42,00 €<br />

Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene<br />

Lebenspartner <strong>der</strong> unter § 5 Abs.<br />

1 a genannten Personen)<br />

§ 5 Abs. 2 Hausleiter o<strong>der</strong><br />

Kooperationspartner<br />

30,00 €<br />

§ 5 Abs. 3 För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong> Mitarbeiter im Öffentlichen<br />

Dienst auf Kommunal- o<strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>ebene<br />

60,00 €<br />

§ 6 Abs. 2 aus dem Betreuungsbereich<br />

ausgeschiedener Mitglie<strong>der</strong><br />

(nicht Ruheständler)<br />

Personenkreis § 5 Abs. 1 a 42,00 €<br />

* Geschiedene Ehegatten o<strong>der</strong> hinterbliebene Lebenspartner können nur innerhalb eines Jahres<br />

nach Ereignis durch einen entsprechenden Nachweis die Mitgliedschaft erwerben.<br />

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