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Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV

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Für die An- und Abreise sind geeignete Begleitpersonen auszuwählen und in<br />

ihre Aufgaben einzuweisen. Die Begleitpersonen müssen volljährig sein;<br />

min<strong>des</strong>tens eine muss in Erster Hilfe ausgebildet sein.<br />

Die Anzahl <strong>der</strong> Begleitpersonen richtet sich nach <strong>der</strong> Anzahl und dem Alter<br />

<strong>der</strong> zu begleitenden Kin<strong>der</strong>.<br />

Die Begleitpersonen sind hinsichtlich <strong>der</strong> Reisekosten nach den jeweils<br />

gültigen <strong>Richtlinien</strong> zu entschädigen.<br />

Die An- und Abreise <strong>der</strong> Reisegruppen ist von einer beauftragten Person <strong>der</strong><br />

Entsen<strong>des</strong>telle zu überwachen. Zusammen mit den Begleitpersonen sind die<br />

Vollzähligkeit <strong>der</strong> Gruppe und die Vollständigkeit <strong>der</strong> Reiseunterlagen zu<br />

prüfen. Die ordnungsgemäße Übernahme <strong>der</strong> Betreuung <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> von den<br />

Eltern durch die Begleitpersonen ist festzustellen. Bei Rückkehr ist auf die<br />

ordnungsgemäße Übernahme durch die Eltern zu achten.<br />

9. Betreuung<br />

Für die Betreuung am Ort <strong>der</strong> Freizeit sind nach strengen Kriterien<br />

ausgewählte Betreuer/innen einzusetzen, die in Seminaren gezielt auf die<br />

anstehenden Aufgaben vorbereitet werden.<br />

10. Schlussabrechnung<br />

Die Geschäftsstellen rechnen nach Beendigung <strong>der</strong> Freizeit(en) unter<br />

Beifügung aller für die Abrechnung notwendigen Unterlagen/Belege<br />

unverzüglich mit <strong>der</strong> Hauptgeschäftsstelle ab. Letzter Termin für die<br />

Abrechnung ist <strong>der</strong> 1. November <strong>des</strong> Jahres, in dem die Kin<strong>der</strong>freizeit<br />

durchgeführt wurde.<br />

3) Jugendreisen<br />

a) Allgemeines<br />

Das <strong>Sozialwerk</strong>.Bund bietet Jugendlichen von Mitglie<strong>der</strong>n in Form von<br />

Sprachkursen, Aufenthalten in Gastfamilien o<strong>der</strong> kulturellen Veranstaltungen die<br />

Möglichkeit zur Begegnung mit den europäischen Nachbarn, insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

Gleichaltrigen. Hauptsächlich werden hierfür Programme in Frankreich und<br />

Großbritannien angeboten, die mit Partnerorganisationen aus diesen Län<strong>der</strong>n<br />

vorbereitet und durchgeführt werden.<br />

b) Planung<br />

Soweit die Finanzplanung <strong>des</strong> <strong>Sozialwerk</strong>.Bund Finanzmittel vorsieht, erstellt die<br />

Hauptgeschäftsstelle ein Jahresprogramm für Jugendreisen für die Altersgruppe<br />

von 15 bis 17 Jahre. Das Programm soll in Zusammenarbeit mit<br />

Partnerorganisationen im In- und Ausland geplant und durchgeführt werden.<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Plätze richtet sich nach dem Bedarf und <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> verfügbaren<br />

Finanzmittel. Soweit für die Jugendreisen Mittel aus dem Bun<strong>des</strong>zuschuss<br />

eingesetzt werden, sind die jeweils gültigen <strong>Richtlinien</strong> <strong>des</strong> BMI zu beachten.<br />

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