18.07.2014 Aufrufe

Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV

Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV

Richtlinien - beim Sozialwerk der Inneren Verwaltung des Bundes eV

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Im Einzelnen<br />

1) Familien- und Erwachsenenerholung<br />

a) Belegung<br />

Freie Plätze in den Ferieneinrichtungen werden unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Abgabenordnung (AO 1977), insbeson<strong>der</strong>e unter Beachtung <strong>der</strong> §§ 52 und 53,<br />

vergeben.<br />

Bevorzugt aufgenommen werden insbeson<strong>der</strong>e<br />

• Mitglie<strong>der</strong> in schwierigen sozialen Verhältnissen,<br />

• schutzbedürftige ältere o<strong>der</strong> körperbehin<strong>der</strong>te Mitglie<strong>der</strong>,<br />

• kin<strong>der</strong>reiche Familien,<br />

• wirtschaftlich bedürftige Familien o<strong>der</strong> Personen,<br />

• Familien o<strong>der</strong> Lebensgemeinschaften mit Kin<strong>der</strong>n sowie<br />

• alleinerziehende Mitglie<strong>der</strong>, bei denen eine o<strong>der</strong> mehrere Personen<br />

gesundheitlich gefährdet o<strong>der</strong> erholungsbedürftig sind.<br />

b) Anmeldeverfahren<br />

Die Anmeldungen für Ferienaufenthalte sind an die Hauptgeschäftsstelle zu<br />

richten. Anmeldungen für die Ferieneinrichtungen an<strong>der</strong>er Verbände <strong>der</strong> Freien<br />

Wohlfahrtspflege sowie an<strong>der</strong>er <strong>Sozialwerk</strong>e <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verwaltung und<br />

Kooperationspartner werden über die Hauptgeschäftsstelle an die jeweilige<br />

Geschäftsstelle <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Institutionen geleitet.<br />

Für die Anmeldung ist <strong>der</strong> jeweils gültige Vordruck "Anmeldung eines Erholungsaufenthaltes"<br />

zu verwenden.<br />

Es gelten folgende Stichtage:<br />

Anmel<strong>des</strong>chluss<br />

für den Reisezeitraum<br />

1. September Dezember bis zu den Osterferien (inkl. Weihnachtsferien)<br />

1. November Ostern bis vor den Sommerferien (inkl. Osterferien)<br />

15. Januar Sommerferien bis November (inkl. Herbstferien)<br />

Gehen nach diesen Stichtagen für die vorgenannten Zeiträume Anmeldungen<br />

ein, werden diese nach Maßgabe <strong>der</strong> freien Plätze und <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>des</strong><br />

Eingangs bearbeitet.<br />

Seite 2 von 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!