18.07.2014 Aufrufe

Bewerbung für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie ...

Bewerbung für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie ...

Bewerbung für den Masterstudiengang Internationale Kriminologie ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Fachbereich Sozialwissenschaften<br />

Institut für Kriminologische Sozialforschung<br />

<strong>Bewerbung</strong> für <strong>den</strong> <strong>Masterstudiengang</strong><br />

<strong>Internationale</strong> <strong>Kriminologie</strong> zum<br />

Wintersemester 2009/2010<br />

<strong>Bewerbung</strong>szeitraum: 01.06.2009 - 15.07.2009<br />

<strong>Bewerbung</strong>en ohne Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses sind möglich, sofern dieses<br />

Zeugnis bis Ende Dezember nachgereicht wird.<br />

<strong>Bewerbung</strong>en, die nach dem 15.07.2009 eingehen, wer<strong>den</strong> nicht berücksichtigt<br />

1) Zulassungsvoraussetzungen<br />

a.)<br />

b.)<br />

Ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (B.A., Fachhochschulabschluss, Diplom,<br />

Magister, Erstes Staatsexamen etc.) in <strong>den</strong> Fächern/Fachgebieten Rechtswissenschaft,<br />

Sozialwissenschaften (Soziologie, Politikwissenschaft), Psychologie, Erziehungswissenschaft,<br />

Medizin oder in einem anderen Fach, auf das der <strong>Masterstudiengang</strong> sinnvoll aufbauen<br />

kann.<br />

Wer im Kalenderjahr der <strong>Bewerbung</strong> <strong>den</strong> ersten berufsqualifizieren<strong>den</strong> Hochschulabschluss<br />

absolviert und noch kein Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note vorweisen kann, kann<br />

im <strong>Bewerbung</strong>sverfahren weiter berücksichtigt wer<strong>den</strong>, wenn er/sie ein aktuelles Transcript<br />

of Records, das die aktuelle Durchschnittsnote ausweist, vorlegt und mit einer Bescheinigung<br />

des Prüfungsausschusses oder Prüfungsamtes nachweist, dass für <strong>den</strong> erfolgreichen<br />

Studienabschluss nur noch Prüfungen ausstehen, die voraussichtlich bis zum Ende des laufen<strong>den</strong><br />

Semesters stattfin<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> und dass auch die Gutachten der Abschlussarbeit bis<br />

dahin zu erwarten sind.<br />

Das Abschlusszeugnis ist in <strong>den</strong> vorgenannten Fällen unverzüglich nachzureichen. Erfolgt<br />

die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung, wird eine bedingte Zulassung<br />

mit der Auflage ausgesprochen wer<strong>den</strong>, das fehlende Zeugnis bis Ende Dezember einzureichen.<br />

Nachweis englischer Sprachkompetenz durch einen der nachfolgen<strong>den</strong> Tests auf dem jeweils<br />

angegebenen Niveau:<br />

- TOEFL computer test: 213 points<br />

- TOEFL paper- and pencil test: 550<br />

- TOEFL Internetbased: 80<br />

- IELTS (academic): 6,5 minimum score<br />

- TOEIC: 750<br />

- CPE: Grades A, B, C (Certificate of Proficiency in English)<br />

- CAE: Grades A, B (Certificate in Advanced English)<br />

oder durch Nachweis wenigstens eines Studienjahres oder eines Studienabschlusses in einem<br />

englischsprachigen Studiengang durch ein entsprechendes Transcript of Records oder<br />

Abschlusszeugnis.<br />

Universität Hamburg · Tor zur Welt der Wissenschaft<br />

Allende-Platz 1 · D-20146 Hamburg · http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/


Wer <strong>den</strong> erforderlichen Nachweis der englischen Sprachkompetenz nicht bis zum Ablauf der<br />

<strong>Bewerbung</strong>sfrist erbringen kann, kann im <strong>Bewerbung</strong>sverfahren weiter berücksichtigt wer<strong>den</strong>,<br />

wenn die Anmeldung zu einem der oben genannten Tests der <strong>Bewerbung</strong> beifügt wird.<br />

Der Nachweis der englischen Sprachkompetenz ist unverzüglich nachzureichen.<br />

Erfolgt die Nachreichung nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Zulassung, wird eine bedingte<br />

Zulassung mit der Auflage ausgesprochen wer<strong>den</strong>, <strong>den</strong> fehlen<strong>den</strong> Nachweis bis Ende Dezember<br />

einzureichen.<br />

2) Informationen zu <strong>den</strong> unterschiedlichen Sprachprüfungen fin<strong>den</strong> Sie unter:<br />

http://www.sozialwiss.unihamburg.de/publish/IKS/MasterStudiengang<strong>Kriminologie</strong>/sprachpruefung.html<br />

3) Auswahlkriterien<br />

Übersteigen die <strong>Bewerbung</strong>en, die die besonderen Zulassungsvoraussetzungen vollständig<br />

oder in dem für eine Zulassung unter Bedingungen erforderlichen Umfang erfüllen,<br />

die Anzahl der für <strong>den</strong> <strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Kriminologie</strong> zur Verfügung<br />

stehen<strong>den</strong> Studienplätze, erfolgt die Auswahl nach folgendem Verfahren:<br />

a) Die Bewerber/innen wer<strong>den</strong> je nach Fachgebiet des Studienerstabschlusses in drei<br />

Gruppen aufgeteilt:<br />

Gruppe 1: Rechtswissenschaft<br />

Gruppe 2: Sozialwissenschaft (Soziologie, Politikwissenschaft), Psychologie,<br />

Erziehungswissenschaft)<br />

Gruppe 3: Sonstige (Sozialökonomie, Sozialpädagogik, Medizin u.a.)<br />

Für Gruppe 1 wer<strong>den</strong> 30%, für Gruppe 2 wer<strong>den</strong> 50% und für Gruppe 3 wer<strong>den</strong> 20%<br />

der verfügbaren Plätze zur Verteilung vorgesehen.<br />

b) Die Bewerber/innen wer<strong>den</strong> innerhalb jeder der Gruppen nach folgendem Verfahren<br />

eingestuft:<br />

1) Ergebnis des ersten berufsqualifizieren<strong>den</strong> Abschlusses<br />

2) Nachgewiesene Vorkenntnisse auf kriminologisch relevanten Wissensgebieten<br />

(wie z.B. Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtssoziologie, Rechtspsychologie)<br />

3) Schriftliche Begründung der Studien- und Berufszielwahl<br />

Dabei wer<strong>den</strong> die Kriterien 1), 2) und 3) nach der Notenskala der Prüfungsordnung<br />

bewertet. Die Kriterien 1) und 2) wer<strong>den</strong> mit jeweils 45 % und das Kriterium 3) mit je<br />

10 % gewichtet. Daraus wird eine Gesamtnote gebildet.<br />

c) Die Vergabe der Studienplätze erfolgt entsprechend der verfügbaren Platze innerhalb<br />

der unter a) genannten Fachgruppen. Bleiben in einer Gruppe nicht vergebene Studienplätze<br />

übrig, wer<strong>den</strong> diese zu gleichen Teilen auf die anderen Gruppen verteilt.<br />

Die Auswahlentscheidung trifft eine Auswahlkommission, die nach Maßgabe der<br />

Prüfungsordnung für <strong>den</strong> <strong>Masterstudiengang</strong> gebildet wird.<br />

Universität Hamburg · Tor zur Welt der Wissenschaft<br />

Allende-Platz 1 · D-20146 Hamburg · www.uni-hamburg.de


4) <strong>Bewerbung</strong>svorgang und einzureichende Unterlagen<br />

Die <strong>Bewerbung</strong> für <strong>den</strong> <strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Kriminologie</strong> besteht aus 2 Schritten:<br />

Schritt 1: Ausfüllen des ONLINE-Formulars der Zulassungsstelle der Universität<br />

Hamburg: http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/bewerbung.html<br />

Achtung: Bitte Studiengänge der Fakultät WISO wählen!<br />

Dieses Formular muss sowohl online ausgefüllt und elektronisch eingesendet als<br />

auch ausgedruckt wer<strong>den</strong>.<br />

Schritt 2: Einsen<strong>den</strong> der <strong>Bewerbung</strong>sunterlagen an das Institut<br />

Sen<strong>den</strong> Sie bitte neben einem Ausdruck des Online-Formulars! die folgen<strong>den</strong><br />

Unterlagen (in Papierform) an die unter 8) angeführte <strong>Bewerbung</strong>sanschrift des Instituts<br />

für Kriminologische Sozialforschung:<br />

1. Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses (amtliche beglaubigte Kopie mit<br />

ausgewiesener Endnote), ggf. ersatzweise Bescheinigung über <strong>den</strong> bevorstehen<strong>den</strong><br />

Studienabschluss und über die bisher erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(»Transcript of Records« - einschl. aller bisher erworbener<br />

Leistungspunkte und der bisherigen Gesamtnote)<br />

2. Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur etc., amtlich beglaubigte<br />

Kopie)<br />

3. Darstellung und Nachweise (Scheine, Bescheinigungen etc.) der wissenschaftlichen<br />

Vorbeschäftigung mit kriminologisch relevanten Wissensgebieten<br />

(<strong>Kriminologie</strong> im engeren ebenso wie im weiteren Sinne: z.B. Strafrecht,<br />

Strafprozessrecht, Strafrechtssoziologie, Rechtspsychologie)<br />

4. Schriftliche Begründung der Studien- und Berufszielwahl/Motivation zum Studium<br />

(max. 4 Seiten)<br />

5. Bescheinigung der englischen Sprachkompetenz (Nachweis über einen der<br />

geforderten Sprachtests, oder Nachweis wenigstens eines Studienjahres oder<br />

eines Studienabschlusses in einem englischsprachigen Studiengang durch ein<br />

entsprechendes Transcript of Records oder Abschlusszeugnis), ggf. Nachweis<br />

der Anmeldung zu einem der geforderten Sprachtests<br />

6. Sofern die Zugangsqualifikation nicht in deutscher Sprache erworben wurde:<br />

Nachweis der deutschen Sprachkompetenz.<br />

5) Mitteilung der Zulassung<br />

Die Zulassungsbescheide wer<strong>den</strong> spätestens Anfang August 2009 an die Bewerber und Bewerberinnen<br />

verschickt!<br />

Universität Hamburg · Tor zur Welt der Wissenschaft<br />

Allende-Platz 1 · D-20146 Hamburg · www.uni-hamburg.de


6) Fragen<br />

Unabhängig von <strong>den</strong> genannten Zeiten können Sie Fragen jederzeit per E-Mail richten an:<br />

Jörg Ebrecht<br />

Studiengangskoordinator/Studienberatung<br />

Tel.: +49 40 42838 4691<br />

E-Mail: joerg.ebrecht@uni-hamburg.de<br />

7) Bewerber aus Nicht-EU-Ländern<br />

Bitte beachten Sie, dass für Bewerber aus Nicht-EU-Ländern spezifische Fristen und Regelungen<br />

gelten; hierzu bitte die Informationen der Abteilung <strong>Internationale</strong>s<br />

(http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-2/5/index.html) beachten.<br />

7) Relevante Regelungen<br />

• Besondere Zugangsvoraussetzungen <strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Kriminologie</strong><br />

(http://www.sozialwiss.unihamburg.de/publish/IKS/MasterStudiengang<strong>Kriminologie</strong>/ZulassungUnd<strong>Bewerbung</strong>.html)<br />

• Auswahlverfahren und -kriterien für <strong>den</strong> <strong>Masterstudiengang</strong> <strong>Internationale</strong> <strong>Kriminologie</strong><br />

(http://www.sozialwiss.unihamburg.de/publish/IKS/MasterStudiengang<strong>Kriminologie</strong>/ZulassungUnd<strong>Bewerbung</strong>.html)<br />

• Allgemeine Information der Universität Hamburg zu <strong>Bewerbung</strong> und Zulassung<br />

(http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/index.html)<br />

• Rechtliche Grundlagen zur Zulassung und Immatrikulation, Hamburgisches Hochschulgesetz<br />

(http://www.verwaltung.uni-hamburg.de/vp-1/3/33/Rechtsgrundlg.html)<br />

8) <strong>Bewerbung</strong>sanschrift<br />

Universität Hamburg<br />

Institut für Kriminologische Sozialforschung<br />

Allende Platz 1<br />

20146 Hamburg<br />

9) Ansprechpartner<br />

Prof. Dr. Sebastian Scheerer<br />

Studiengangsleiter<br />

Tel.: +49 40 42838 2321<br />

E-Mail: scheerer@uni-hamburg.de<br />

Jörg Ebrecht<br />

Studiengangskoordinator/Studienberatung<br />

Tel.: +49 40 42838 4691<br />

E-Mail: joerg.ebrecht@uni-hamburg.de<br />

Universität Hamburg · Tor zur Welt der Wissenschaft<br />

Allende-Platz 1 · D-20146 Hamburg · www.uni-hamburg.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!