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Universität <strong>Hamburg</strong> <strong>Hamburg</strong>, April 2007<br />

IKS<br />

Praktikumskoordinatorin:<br />

Dr. Pamela Kerschke-Risch<br />

Merkblatt zur Ableistung von Praktika im Rahmen des M.A. Internationale<br />

Kriminologie<br />

I. Die Verankerung des Praktikums in der Studienordnung<br />

In der Studienordnung für den M.A. Internationale Kriminologie ist als Wahl-Modul 14 für das erste,<br />

zweite und dritte Fachsemester je ein „Berufspraktikum“ mit einer Dauer von 4 Wochen (Vollzeit<br />

während der Semesterferien) und mit 6 Leistungspunkten bewertet, ausgewiesen.<br />

In der Modulbeschreibung ist die Zielsetzung wie folgt beschrieben:<br />

„Im Rahmen eines 4-wöchigen Vollzeit-Praktikums in einer Institution, die mit der Kontrolle von<br />

Kriminalität und Devianz befasst ist (Polizei, Justiz etc.), oder in einer kriminologischen Forschungseinrichtung,<br />

werden praktische Einblicke und Erfahrungen vermittelt, die sowohl berufsperspektivisch<br />

als auch für die wissenschaftliche Erforschung der Praxis fruchtbar gemacht werden. Zum einen<br />

geht es dabei um das Kennenlernen möglicher zukünftiger Tätigkeitsfelder und deren wissenschaftliche<br />

Anforderungen als Orientierungshilfe für die eigene Studienorganisation. Zum anderen kann<br />

das Praktikum auch genutzt werden, um einen Praxisbereich als Forschungsgegenstand zu erkunden<br />

und mit dem darüber erworbenen theoretischen Wissen zu konfrontieren.“<br />

„Kriminologienahe Praxisfelder" sind einerseits die einschlägigen Institutionen des gesellschaftlichen<br />

Umgangs mit Devianz (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzugsanstalten, Soziale<br />

Dienste, Psychiatrie, Justizbehörden, Strafvollzugsämter) und andererseits kriminologische<br />

Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie sonstige Praxisbereiche, in denen kriminologische<br />

Kompetenz zum Einsatz kommt. Darüber hinaus können Praktika auch in entfernteren und ggf. unkonventionellen<br />

Arbeitsfeldern absolviert werden, sofern sie unter einer kriminologischen<br />

Perspektive (im Zusammenhang einer bestimmten Fragestellung) betrachtet werden: Medien, Notrufeinrichtungen,<br />

Detekteien, rechtspolitische Arbeitszusammenhänge von Parteien oder Fraktionen,<br />

Rechtsabteilungen von Firmen etc.<br />

Das Praktikum soll möglichst in einem Berufsfeld absolviert werden, das dem Studenten/der<br />

Studentin von seiner/ihrer wissenschaftlichen Grundqualifikation her fremd ist.<br />

Eine Anerkennung früherer praktischer bzw. beruflicher Tätigkeiten als Praktikum, auch soweit sie<br />

sich in zeitlich begrenzter Form während des Studiums fortsetzen, ist ausgeschlossen.<br />

Wenn es fraglich ist, ob ein beabsichtigtes Praktikum den Anforderungen der Studienordnung entspricht,<br />

ist es ratsam, dies vorher durch die/den Praktikumskoordinator/en (z.Zt. B. Paul) und ggf.<br />

den/die Prüfungsausschuss(-vorsitzenden) klären zu lassen.<br />

Vor Praktikumsantritt muss jede/r Praktikant/in einen Praktikumsberatungstermin bei<br />

dem/den Praktikumsbeauftragten wahrnehmen.<br />

II. Empfehlungen für die Suche nach Praktikumsstellen<br />

Die Studierenden des Kriminologiestudiums müssen sich um die Beschaffung ihrer Praktikumsplätze<br />

selbst kümmern. Sie können dabei auf die Anlaufadressen für Praktikumsplätze (siehe IV.) zurückzugreifen.<br />

Wegen möglicher Engpässe in einzelnen potentiellen Praktikumsbereichen (etwa bei der Polizei<br />

oder im Bereich der Justiz infolge eines hohen Bedarfs an Praktikumsplätzen durch die Juristenausbildung)<br />

ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz für die vorlesungsfreie Zeit zu bemühen/bewerben.


2<br />

Für Praktika bei der <strong>Hamburg</strong>er Polizei gibt es ein institutionalisiertes Gruppen-Bewerbungsverfahren<br />

- siehe unten.<br />

III. Erwerb von Leistungspunkten, Praktikumshausarbeit<br />

Der Erwerb von 6 Leistungspunkten für das Praktikumsmodul setzt den schriftlichen Nachweis der<br />

Absolvierung des Praktikums (Mindestdauer 4 Wochen Vollzeit) sowie die anschließende Anfertigung<br />

einer Praktikumshausarbeit voraus, die mindestens mit der Note 4 bewertet wurde.<br />

Es können beliebig viele Praktika absolviert werden, es können jedoch nur für 2 Praktika Leistungspunkte<br />

vergeben werden.<br />

Die Praktikumshausarbeit soll einen Umfang von ca. 30.000 - 45.000 Zeichen (ca. 10 - 15 Seiten)<br />

haben. Sie ist je nach zeitlicher Verortung des Praktikums zum Ende der Semesterferien, bzw. zum<br />

Ende der folgenden Vorlesungszeit bei dem/den Praktikumsbeauftragten einzureichen. Die formalen<br />

Vorgaben für Hausarbeiten sind zu beachten.<br />

Die Praktikumshausarbeit soll die Erfahrungen und Beobachtungen aus dem Praktikum mit Bezug<br />

auf die vor Praktikumsantritt formulierten Fragestellungen und Erkenntnisinteressen sowie Befunde,<br />

Thesen etc. aus der wissenschaftlichen (kriminologischen) Literatur zum entsprechenden Praxisfeld<br />

(ausgewählte Literatur) darstellen und bilanzieren. Zur Konkretisierung dient die Praktikumssprechstunde.<br />

IV. Anlaufadressen für Praktikumsplätze<br />

- Im Bereich der Justizbehörde:<br />

Frau Dr. Reimers-Zocher - Referendarausbildungsabteilung am OLG Karl-Muck-Platz 1 - Raum<br />

320 - Tel.: 42843 - 3296<br />

- Im Bereich der Jugendbehörde:<br />

Dieter Gerber - Südring 32 - Raum 107, Tel.: 42963-5204<br />

- Im Bereich der Innenbehörde/Polizei:<br />

Achtung: Gruppenverfahren !<br />

1. Da nur eine begrenzte Anzahl von Interessierten zur gleichen Zeit ein Praktikum bei der Polizei<br />

absolvieren kann, sollten sich die Betreffenden 8 Wochen vor den jeweiligen Semesterferien (bis<br />

zum 15. November für die SoSe-Ferien und bis zum 15. Mai für die WS-Ferien) bei der<br />

Praktikumskoordinatorin melden (mit Angabe der gewünschten Stationen in der Polizei). Diese<br />

informiert die zuständigen Stellen der Polizei über die beabsichtigten Praktika.<br />

Weitere Adressen und Tipps über mögliche und geeignete Praktikumsplätze im Großraum <strong>Hamburg</strong><br />

sind u.U. bei der Praktikumskoordinatorin zu bekommen. Entsprechende Anregungen aus positiven<br />

Praktikumserfahrungen mit Kurzbeschreibung der Praktikumsstelle, Adresse und Ansprechpartnerinnen<br />

etc. werden gerne entgegengenommen.


V) Bereiche und beispielhafte Einrichtungen für Praktika<br />

A) Forschungsinstitute bzw. Tätigkeitsbereiche für Kriminologinnen<br />

KFN (H)<br />

ISIP (HH)<br />

Kriminologische Zentralstelle (Wiesbaden)<br />

Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (Wien)<br />

B) Sicherheits- und Strafverfolgungsinstitutionen; kriminalpolitische Praxisfelder<br />

Polizei<br />

Gericht/Staatsanwaltschaft<br />

Strafvollzug<br />

soziale Dienste: Jugendgerichtshilfe (JGH), (Jugend-)bewährungshilfe (JBW), Geschlossene Unterbringung<br />

(GU), Familien-Interventionsteam (FIT)<br />

Opferberatung<br />

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)<br />

Rechtsmedizin<br />

private Sicherheitsdienste (Detektive, Wachdienste etc.)<br />

Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden<br />

Bundespolizei (BGS)<br />

Zoll<br />

Innen- und Justizministerien auf Landes- und Bundesebene<br />

Landespräventionsräte<br />

C) beispielhafte andere kriminologisch interessante Praxisfelder<br />

- unterschiedliche Firmen und deren Umgang mit Kriminalität und Sicherheitsproblemen (Kaufhäuser;<br />

ÖPNV; Firmen, die sich Anti-Korruptionsrichtlinien zulegen etc.)<br />

- Massenmedien im Bereich Kriminalberichterstattung, PolizeireporterInnen<br />

- Politischer Bereich: z.B. innen- und rechtspolitische Sprecher auf Landes- und Bundesebene

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