PDF Version - Universität Hamburg
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Universität <strong>Hamburg</strong> <strong>Hamburg</strong>, April 2007<br />
IKS<br />
Praktikumskoordinatorin:<br />
Dr. Pamela Kerschke-Risch<br />
Merkblatt zur Ableistung von Praktika im Rahmen des M.A. Internationale<br />
Kriminologie<br />
I. Die Verankerung des Praktikums in der Studienordnung<br />
In der Studienordnung für den M.A. Internationale Kriminologie ist als Wahl-Modul 14 für das erste,<br />
zweite und dritte Fachsemester je ein „Berufspraktikum“ mit einer Dauer von 4 Wochen (Vollzeit<br />
während der Semesterferien) und mit 6 Leistungspunkten bewertet, ausgewiesen.<br />
In der Modulbeschreibung ist die Zielsetzung wie folgt beschrieben:<br />
„Im Rahmen eines 4-wöchigen Vollzeit-Praktikums in einer Institution, die mit der Kontrolle von<br />
Kriminalität und Devianz befasst ist (Polizei, Justiz etc.), oder in einer kriminologischen Forschungseinrichtung,<br />
werden praktische Einblicke und Erfahrungen vermittelt, die sowohl berufsperspektivisch<br />
als auch für die wissenschaftliche Erforschung der Praxis fruchtbar gemacht werden. Zum einen<br />
geht es dabei um das Kennenlernen möglicher zukünftiger Tätigkeitsfelder und deren wissenschaftliche<br />
Anforderungen als Orientierungshilfe für die eigene Studienorganisation. Zum anderen kann<br />
das Praktikum auch genutzt werden, um einen Praxisbereich als Forschungsgegenstand zu erkunden<br />
und mit dem darüber erworbenen theoretischen Wissen zu konfrontieren.“<br />
„Kriminologienahe Praxisfelder" sind einerseits die einschlägigen Institutionen des gesellschaftlichen<br />
Umgangs mit Devianz (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Strafvollzugsanstalten, Soziale<br />
Dienste, Psychiatrie, Justizbehörden, Strafvollzugsämter) und andererseits kriminologische<br />
Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie sonstige Praxisbereiche, in denen kriminologische<br />
Kompetenz zum Einsatz kommt. Darüber hinaus können Praktika auch in entfernteren und ggf. unkonventionellen<br />
Arbeitsfeldern absolviert werden, sofern sie unter einer kriminologischen<br />
Perspektive (im Zusammenhang einer bestimmten Fragestellung) betrachtet werden: Medien, Notrufeinrichtungen,<br />
Detekteien, rechtspolitische Arbeitszusammenhänge von Parteien oder Fraktionen,<br />
Rechtsabteilungen von Firmen etc.<br />
Das Praktikum soll möglichst in einem Berufsfeld absolviert werden, das dem Studenten/der<br />
Studentin von seiner/ihrer wissenschaftlichen Grundqualifikation her fremd ist.<br />
Eine Anerkennung früherer praktischer bzw. beruflicher Tätigkeiten als Praktikum, auch soweit sie<br />
sich in zeitlich begrenzter Form während des Studiums fortsetzen, ist ausgeschlossen.<br />
Wenn es fraglich ist, ob ein beabsichtigtes Praktikum den Anforderungen der Studienordnung entspricht,<br />
ist es ratsam, dies vorher durch die/den Praktikumskoordinator/en (z.Zt. B. Paul) und ggf.<br />
den/die Prüfungsausschuss(-vorsitzenden) klären zu lassen.<br />
Vor Praktikumsantritt muss jede/r Praktikant/in einen Praktikumsberatungstermin bei<br />
dem/den Praktikumsbeauftragten wahrnehmen.<br />
II. Empfehlungen für die Suche nach Praktikumsstellen<br />
Die Studierenden des Kriminologiestudiums müssen sich um die Beschaffung ihrer Praktikumsplätze<br />
selbst kümmern. Sie können dabei auf die Anlaufadressen für Praktikumsplätze (siehe IV.) zurückzugreifen.<br />
Wegen möglicher Engpässe in einzelnen potentiellen Praktikumsbereichen (etwa bei der Polizei<br />
oder im Bereich der Justiz infolge eines hohen Bedarfs an Praktikumsplätzen durch die Juristenausbildung)<br />
ist es ratsam, sich frühzeitig um einen Praktikumsplatz für die vorlesungsfreie Zeit zu bemühen/bewerben.
2<br />
Für Praktika bei der <strong>Hamburg</strong>er Polizei gibt es ein institutionalisiertes Gruppen-Bewerbungsverfahren<br />
- siehe unten.<br />
III. Erwerb von Leistungspunkten, Praktikumshausarbeit<br />
Der Erwerb von 6 Leistungspunkten für das Praktikumsmodul setzt den schriftlichen Nachweis der<br />
Absolvierung des Praktikums (Mindestdauer 4 Wochen Vollzeit) sowie die anschließende Anfertigung<br />
einer Praktikumshausarbeit voraus, die mindestens mit der Note 4 bewertet wurde.<br />
Es können beliebig viele Praktika absolviert werden, es können jedoch nur für 2 Praktika Leistungspunkte<br />
vergeben werden.<br />
Die Praktikumshausarbeit soll einen Umfang von ca. 30.000 - 45.000 Zeichen (ca. 10 - 15 Seiten)<br />
haben. Sie ist je nach zeitlicher Verortung des Praktikums zum Ende der Semesterferien, bzw. zum<br />
Ende der folgenden Vorlesungszeit bei dem/den Praktikumsbeauftragten einzureichen. Die formalen<br />
Vorgaben für Hausarbeiten sind zu beachten.<br />
Die Praktikumshausarbeit soll die Erfahrungen und Beobachtungen aus dem Praktikum mit Bezug<br />
auf die vor Praktikumsantritt formulierten Fragestellungen und Erkenntnisinteressen sowie Befunde,<br />
Thesen etc. aus der wissenschaftlichen (kriminologischen) Literatur zum entsprechenden Praxisfeld<br />
(ausgewählte Literatur) darstellen und bilanzieren. Zur Konkretisierung dient die Praktikumssprechstunde.<br />
IV. Anlaufadressen für Praktikumsplätze<br />
- Im Bereich der Justizbehörde:<br />
Frau Dr. Reimers-Zocher - Referendarausbildungsabteilung am OLG Karl-Muck-Platz 1 - Raum<br />
320 - Tel.: 42843 - 3296<br />
- Im Bereich der Jugendbehörde:<br />
Dieter Gerber - Südring 32 - Raum 107, Tel.: 42963-5204<br />
- Im Bereich der Innenbehörde/Polizei:<br />
Achtung: Gruppenverfahren !<br />
1. Da nur eine begrenzte Anzahl von Interessierten zur gleichen Zeit ein Praktikum bei der Polizei<br />
absolvieren kann, sollten sich die Betreffenden 8 Wochen vor den jeweiligen Semesterferien (bis<br />
zum 15. November für die SoSe-Ferien und bis zum 15. Mai für die WS-Ferien) bei der<br />
Praktikumskoordinatorin melden (mit Angabe der gewünschten Stationen in der Polizei). Diese<br />
informiert die zuständigen Stellen der Polizei über die beabsichtigten Praktika.<br />
Weitere Adressen und Tipps über mögliche und geeignete Praktikumsplätze im Großraum <strong>Hamburg</strong><br />
sind u.U. bei der Praktikumskoordinatorin zu bekommen. Entsprechende Anregungen aus positiven<br />
Praktikumserfahrungen mit Kurzbeschreibung der Praktikumsstelle, Adresse und Ansprechpartnerinnen<br />
etc. werden gerne entgegengenommen.
V) Bereiche und beispielhafte Einrichtungen für Praktika<br />
A) Forschungsinstitute bzw. Tätigkeitsbereiche für Kriminologinnen<br />
KFN (H)<br />
ISIP (HH)<br />
Kriminologische Zentralstelle (Wiesbaden)<br />
Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (Wien)<br />
B) Sicherheits- und Strafverfolgungsinstitutionen; kriminalpolitische Praxisfelder<br />
Polizei<br />
Gericht/Staatsanwaltschaft<br />
Strafvollzug<br />
soziale Dienste: Jugendgerichtshilfe (JGH), (Jugend-)bewährungshilfe (JBW), Geschlossene Unterbringung<br />
(GU), Familien-Interventionsteam (FIT)<br />
Opferberatung<br />
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)<br />
Rechtsmedizin<br />
private Sicherheitsdienste (Detektive, Wachdienste etc.)<br />
Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden<br />
Bundespolizei (BGS)<br />
Zoll<br />
Innen- und Justizministerien auf Landes- und Bundesebene<br />
Landespräventionsräte<br />
C) beispielhafte andere kriminologisch interessante Praxisfelder<br />
- unterschiedliche Firmen und deren Umgang mit Kriminalität und Sicherheitsproblemen (Kaufhäuser;<br />
ÖPNV; Firmen, die sich Anti-Korruptionsrichtlinien zulegen etc.)<br />
- Massenmedien im Bereich Kriminalberichterstattung, PolizeireporterInnen<br />
- Politischer Bereich: z.B. innen- und rechtspolitische Sprecher auf Landes- und Bundesebene