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Vereinsveranstaltung Präsentation - Sparkasse Bamberg

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Weiternutzung der Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate<br />

• Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-<br />

Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012).<br />

<strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

• Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der<br />

Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-<br />

ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs<br />

(Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.B. „nächster<br />

Lastschrifteinzug“) informieren.<br />

• Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich<br />

mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den<br />

Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges<br />

im Einzugsermächtigungsverfahren.<br />

Veranstaltung für Vereinskunden 20.06.2013 - 27 -

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