Vereinsveranstaltung Präsentation - Sparkasse Bamberg
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Weiternutzung der Einzugsermächtigungen als SEPA-Mandate<br />
• Bestehende Einzugsermächtigungen können in ein gültiges SEPA-<br />
Mandat umgewidmet werden (AGB-Änderungen zum 09. Juli 2012).<br />
<strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
• Vor Umstellung auf das SEPA-Lastschriftverfahren muss der<br />
Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen über die Gläubiger-<br />
ID, die Mandatsreferenz und den Beginn des ersten Einzugs<br />
(Umstellungszeitpunkt oder Ereignis wie z.B. „nächster<br />
Lastschrifteinzug“) informieren.<br />
• Diese Information muss dem Zahlungspflichtigen schriftlich<br />
mitgeteilt werden: entweder per Brief oder über den<br />
Verwendungszweck im Rahmen des letzten Lastschrifteinzuges<br />
im Einzugsermächtigungsverfahren.<br />
Veranstaltung für Vereinskunden 20.06.2013 - 27 -