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FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

Häufig gestellte Fragen – <strong>FAQ</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />

1 Allgemeines.......................................................................................................................................................... 3<br />

1.1 Begrifflichkeiten ..................................................................................................................................... 3<br />

1.2 Grundidee................................................................................................................................................ 3<br />

1.3 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Verbraucher? .................................................................................... 3<br />

1.4 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Unternehmen?.................................................................................. 3<br />

1.5 Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?................................................................................................... 4<br />

1.6 Welche Zahlverfahren sind von der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung betroffen?................................... 4<br />

1.7 Kann ich <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln? .... 4<br />

1.8 Nach welcher Systematik berechnen sich grundsätzlich die Fristen bei <strong>SEPA</strong>?................................ 4<br />

1.9 Termine ................................................................................................................................................... 4<br />

1.10 Welche Preise sind bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen <strong>zu</strong> beachten?....................................................................... 4<br />

1.11 Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern? ......................................................... 4<br />

1.12 Wo kann man Informationen <strong>zu</strong> den technischen Spezifikationen erhalten? ................................... 4<br />

1.13 Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das Online-Banking?.................................................... 5<br />

1.14 Woher bekomme ich IBAN und BIC für mein Konto? ........................................................................... 5<br />

1.15 Woher bekomme ich IBAN und BIC meines Geschäftspartners? ........................................................ 5<br />

1.16 Was ändert sich bei den MT940-Kontoauszügen? .............................................................................. 5<br />

1.17 Wie sieht das <strong>SEPA</strong>-Datenformat aus?.................................................................................................. 5<br />

2 <strong>SEPA</strong>-Überweisung.............................................................................................................................................. 6<br />

2.1 Betragsgrenzen ...................................................................................................................................... 6<br />

2.2 Wie lange nach Einreichung kann der <strong>SEPA</strong>-Recall (=Rückruf) durchgeführt werden?.................... 6<br />

2.3 Was kostet der Recall? ........................................................................................................................... 6<br />

2.4 Wie lange dauert es, bis eine <strong>SEPA</strong>-Recall-Zahlung wieder <strong>zu</strong>rückkommt?...................................... 6<br />

2.5 Muss die Empfängerbank den Recall beachten? ................................................................................. 6<br />

2.6 Wieso kann eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung bei korrektem BIC und IBAN nicht ausgeführt werden?........ 6<br />

2.7 Was ändert sich bei den <strong>SEPA</strong>-Zahlscheinen für den Rechnungsversender? ................................... 6<br />

2.8 Wird es einen Vordruck für <strong>SEPA</strong>-Sammelüberweisungen geben?.................................................... 7<br />

2.9 Was ist „IBAN only“?............................................................................................................................... 7<br />

3 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Grundlagen .......................................................................................................................... 8<br />

3.1 Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt? ................................................................................... 8<br />

3.2 Warum ist für die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich? ....................................... 8<br />

3.3 Was ist die Vorabinformation (Pre-Notification)?................................................................................ 8<br />

3.4 Ist eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ohne Pre-Notification autorisiert ? ............................................................. 9<br />

3.5 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ......................................................................... 9<br />

3.6 Wie erfolgt die Rückgabe von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften?............................................................................. 9<br />

3.7 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung? ...................................................... 9<br />

3.8 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt? .......................................................... 9<br />

3.9 Welche Kosten entstehen dabei?.......................................................................................................... 9<br />

3.10 Kann ich eine Erstlastschrift statt D-6 auch als „Folge“ mit D-3 einreichen?.................................... 9<br />

3.11 Können bestehende Inkassovereinbarungen für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?.............................. 10<br />

3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?...................................................................................................... 10<br />

3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden? ............................................................................ 10<br />

3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?....................... 10<br />

3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?........................................ 10<br />

3.16 Wie sind Mandate auf<strong>zu</strong>bewahren, auch eingescannt oder verpflichtend papierhaft?.................. 10<br />

3.17 Was passiert, wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel unterbleibt? ................................ 11<br />

3.18 Ist bei Änderung der Stellen 5-7 in der Gläubiger-ID ein neues Mandat erforderlich? .................. 11<br />

3.19 Muss sich ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat auf einen konkreten Vertrag beziehen? ........................... 11<br />

3.20 Müssen Wohnungsverwalter für jede WEG eine eigene Gläubiger-ID beantragen?....................... 11<br />

3.21 An wen muss die Pre-Notification geschickt werden?....................................................................... 11<br />

3.22 Wie kann eine Firma ohne Handelsregistereintrag eine Gläubiger-ID beantragen?...................... 11<br />

4 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift (DDC Direct Debit Core) ............................................................................................. 12<br />

4.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ....................................................................... 12<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 1 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

4.2 Umdeutung einer Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat ....................................... 12<br />

4.3 Wie können künftig <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden? .............................. 12<br />

4.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>halten? ............................................ 13<br />

4.5 Ab wann unterstützen die deutschen Kreditinstitute kürzere Vorlauffristen (sog. COR1)?........... 13<br />

4.6 Wie können Mandate gekündigt bzw. widerrufen werden?.............................................................. 13<br />

5 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift (B2B Business-to-Business) .................................................................................. 14<br />

5.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ....................................................................... 14<br />

5.2 Wer bekommt das Firmenmandat?..................................................................................................... 14<br />

5.3 Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat............................... 14<br />

5.4 Können Firmenkunden untereinander auch die Basislastschrift nutzen?....................................... 14<br />

5.5 Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift? ........................................................................................ 14<br />

5.6 Wo muss das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats eingereicht werden? ......................... 15<br />

5.7 Wie kann beurteilt werden, ob der Zahlungspflichtige Verbraucher/Nicht-Verbraucher ist?........ 15<br />

6 Beleghafte Lastschrifteinreichungen ............................................................................................................. 16<br />

6.1 Warum werden beleghafte Lastschrifteinreichungen abgeschafft? ................................................ 16<br />

6.2 Wann werden diese abgeschafft?........................................................................................................ 16<br />

6.3 Welche Alternativen gibt es?............................................................................................................... 16<br />

6.4 Was passiert mit den Lastschrifteinreichungen, die nach dem 01.02.2014 eingereicht werden? 16<br />

7 Kartenzahlungen ............................................................................................................................................... 17<br />

7.1 Was ändert sich durch die <strong>SEPA</strong> bei den Kartenzahlungen?............................................................. 17<br />

7.2 Was muss ich als Händler tun, um Kunden künftig das Bezahlen mit Karte <strong>zu</strong> ermöglichen? ...... 17<br />

7.3 Erfordert die <strong>SEPA</strong> spezielle POS-Terminals? .................................................................................... 17<br />

7.4 Ändert sich etwas an meiner <strong>Sparkasse</strong>nCard? ................................................................................. 17<br />

8 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................................................... 17<br />

8.1 Welche Regelung gilt für die Beteiligten, EPC-Rulebook oder AGB <strong>Sparkasse</strong>?............................. 17<br />

Sie können mit der Tastenkombination STRG+F auch eine Suchfunktion mit Ihrem Schlagwort starten.<br />

Haben Sie Fragen, welche in den <strong>FAQ</strong> noch nicht aufgeführt sind?<br />

Ihr persönlicher Kundenberater hilft Ihnen gerne weiter!<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 2 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

1 Allgemeines<br />

1.1 Begrifflichkeiten<br />

• <strong>SEPA</strong>:<br />

Single European Payment Area = einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum<br />

• IBAN:<br />

International Business Account Number = internationale Kontonummer<br />

• BIC:<br />

Business Identifier Code = internationale Bankleitzahl (gemäß ISO 9362)<br />

• Due Date (D)<br />

Fälligkeitstag; Pflichtangabe bei <strong>SEPA</strong>-Lastschriften; Ausgangspunkt <strong>zu</strong>r Berechnung von<br />

Einreichungs- und Rückgabefristen, sowie Wertstellung.<br />

1.2 Grundidee<br />

• Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, keine preisliche, technische und zeitliche<br />

Trennung mehr zwischen nationalen Zahlungen und Zahlungen im <strong>SEPA</strong>-Geltungsbereich. Als Folge<br />

wird der komplette nationale Zahlungsverkehr durch <strong>SEPA</strong> abgelöst.<br />

Binnenmarkt-Idee der Lissabon-Agenda: „EU soll… die wettbewerbsfähigste und dynamischste<br />

wissensbasierte Wirtschaft der Welt“ werden.<br />

1.3 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Verbraucher?<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen<br />

genutzt werden. Sie können mit der <strong>SEPA</strong>-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen<br />

Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen.<br />

Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen<br />

lassen. Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten<br />

Fälligkeitstermins wissen Sie <strong>zu</strong>künftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so<br />

Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger<br />

durch ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat <strong>zu</strong>m Ein<strong>zu</strong>g des Geldes ermächtigen.<br />

1.4 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Unternehmen?<br />

In der <strong>SEPA</strong> nutzen Sie einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und -formate für alle Transaktionen.<br />

Dadurch können Sie die Kontoführung für Ihren Euro-Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren.<br />

Sie brauchen dann keine Euro-Konten in anderen Ländern mehr <strong>zu</strong> führen. Darüber hinaus reduzieren<br />

Sie den Aufwand in Ihrer Kundendatenverwaltung:<br />

Bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen nutzen Sie einheitliche Daten wie IBAN und BIC Ihrer europäischen<br />

Geschäftspartner.<br />

Die neuen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren bieten Ihnen weitere Vorteile: Durch die Einführung eines<br />

konkreten Fälligkeitsdatums haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlungsströme und damit Ihre Liquidität<br />

besser <strong>zu</strong> steuern. Für Unternehmen, die Debitkarten akzeptieren, gilt:<br />

Entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem <strong>SEPA</strong>-fähigen Kartenzahlungsverfahren, wie <strong>zu</strong>m<br />

Beispiel electronic cash, steigern Sie deutlich Ihr Kundenpotenzial.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Nut<strong>zu</strong>ng der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren eine Anpassung Ihrer Buchhaltungs- und<br />

Electronic-Banking-Systeme bis <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014 erfordert. Sollten Sie eine eigenentwickelte<br />

Software einsetzen, empfiehlt es sich, diese rechtzeitig <strong>SEPA</strong>-fit <strong>zu</strong> machen.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 3 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

1.5 Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?<br />

Insgesamt 32 europäische Länder machen derzeit bei <strong>SEPA</strong> mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch<br />

die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie<br />

die Schweiz und Monaco an <strong>SEPA</strong> teil. Die Schweiz und Monaco sind extra ausgewiesen, weil sie nicht <strong>zu</strong><br />

EU und EWR gehören.<br />

1.6 Welche Zahlverfahren sind von der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung betroffen?<br />

Grundsätzlich sind alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren, die innerhalb der <strong>SEPA</strong> in<br />

Euro abgewickelt werden, bis <strong>zu</strong>m Ende der Migrationsfrist 1. Februar 2014 auf die entsprechenden<br />

<strong>SEPA</strong>-Verfahren um<strong>zu</strong>stellen. Der Scheckverkehr ist davon nicht betroffen!<br />

1.7 Kann ich <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?<br />

<strong>SEPA</strong>-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen<br />

europäischen Währungen sind die <strong>SEPA</strong>-Verfahren nicht einsetzbar.<br />

Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung (z. B. Euro Überweisung in die Schweiz = <strong>SEPA</strong>;<br />

Überweisung in Schweizer Franken in die Schweiz = Auslandsüberweisung).<br />

1.8 Nach welcher Systematik berechnen sich grundsätzlich die Fristen bei <strong>SEPA</strong>?<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Zeitrechnung basiert auf TARGET, einem innereuropäischen Zentralbank-<br />

Verrechnungssystem. TARGET hat nur am Wochenende und an zentralen Feiertagen (die quasi in ganz<br />

Europa gelten) geschlossen. Alle anderen Tage (auch deutsche oder regionale Feiertage) gelten unter<br />

<strong>SEPA</strong> als Bankarbeitstag.<br />

1.9 Termine<br />

Bis <strong>zu</strong>m 31. Januar 2014 werden die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren parallel <strong>zu</strong> den bestehenden nationalen<br />

Überweisungs- und Lastschriftverfahren angeboten.<br />

Eine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Überweisung und <strong>SEPA</strong>-Lastschrift besteht somit<br />

<strong>zu</strong>m 1. Februar 2014. Wer es versäumt, den Übergang auf <strong>SEPA</strong> <strong>zu</strong> vollenden, riskiert Zahlungsausfälle,<br />

Liquiditätsengpässe und andere organisatorische Störungen!<br />

1.10 Welche Preise sind bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen <strong>zu</strong> beachten?<br />

Derzeit werden <strong>SEPA</strong>-Zahlungen bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> wie vergleichbare Inlandszahlungen<br />

bepreist.<br />

1.11 Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?<br />

Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney), die von den <strong>Sparkasse</strong>n bereit gestellt<br />

werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen <strong>SEPA</strong>-Zahlungen.<br />

Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der <strong>SEPA</strong>-Verfahren informiert<br />

worden. Ob und wann ein Update der Software <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt<br />

beim Hersteller.<br />

1.12 Wo kann man Informationen <strong>zu</strong> den technischen Spezifikationen erhalten?<br />

Die Spezifikation der <strong>SEPA</strong>-Datenformate sind im deutschen DFÜ-Abkommen geregelt. Zu finden unter<br />

www.ebics.de.<br />

Beispiele <strong>zu</strong>m <strong>SEPA</strong>-Datenformat finden Sie auch auf unserer Internetseite www.spk-bamberg.de/sepa<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 4 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

1.13 Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das Online-Banking?<br />

Ja. Beim Online-Banking wird Ihnen die <strong>SEPA</strong>-Überweisung anstelle der bisherigen ebenfalls angeboten.<br />

Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten. IBAN und BIC sind ab 1. Februar 2014<br />

verpflichtend an<strong>zu</strong>geben.<br />

1.14 Woher bekomme ich IBAN und BIC für mein Konto?<br />

Ihre IBAN und den BIC Ihrer <strong>Sparkasse</strong> können Sie Ihrem Kontoaus<strong>zu</strong>g oder dem Online-Banking<br />

entnehmen. Die <strong>Sparkasse</strong>n-Cards enthalten auf der Rückseite seit September 2012 die Angabe der<br />

IBAN und BIC.<br />

1.15 Woher bekomme ich IBAN und BIC meines Geschäftspartners?<br />

Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder den<br />

Geschäftspapieren Ihres Geschäftspartners entnehmen.<br />

Sie können auch von unserer Homepage www.sparkasse-bamberg.de/sepa den kostenlosen <strong>SEPA</strong>-<br />

Account-Converter herunterladen, mit dem Sie bestehende Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN<br />

und BIC umwandeln können.<br />

1.16 Was ändert sich bei den MT940-Kontoauszügen?<br />

Das Format ändert sich für den Kunden nicht, ggf. können weitere Informationen mit dem Datensatz<br />

angedruckt werden, dies ist abhängig von der Datenerfassung des Auftraggebers. Dies gilt auch für<br />

Kontoauszüge in dem elektronischen Postfach.<br />

Die Einführung der <strong>SEPA</strong> wird Änderungen in den MT940-Kontoauszügen nach sich ziehen.<br />

Im Wesentlichen betrifft dies die Geschäftsvorfallcodes sowie den strukturierten<br />

Verwendungszweck (Tag : 86 :). Die erforderlichen Anpassungen wurden in der Deutschen<br />

Kreditwirtschaft abgestimmt.<br />

Sollten Sie ELKO nutzen, wenden Sie sich bitte an Neue Medien / electronic banking.<br />

1.17 Wie sieht das <strong>SEPA</strong>-Datenformat aus?<br />

Für die Einreichung belegloser <strong>SEPA</strong>-Überweisungen und <strong>SEPA</strong>-Lastschriften gibt es ein neues<br />

Datenformat. Das bisher in Deutschland genutzte DTAUS-Format unterstützt <strong>SEPA</strong>-Zahlungen nicht.<br />

Das neue <strong>SEPA</strong>-Datenformat basiert auf dem ISO Standard 20022 und nutzt XML (eXtensible Markup<br />

Language) als Syntax.<br />

Hinweise und Vorgaben <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>SEPA</strong>-Formats wurden in der Deutschen Kreditwirtschaft<br />

abgestimmt. So ist sichergestellt, dass die Verarbeitung von <strong>SEPA</strong>Zahlungen durch alle deutschen<br />

Kreditinstitute nach einheitlichen Kriterien erfolgt.<br />

Detaillierte Informationen <strong>zu</strong>m <strong>SEPA</strong>-Datenformat erhalten Sie bei Ihrer <strong>Sparkasse</strong>.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 5 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

2 <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />

2.1 Betragsgrenzen<br />

• keine<br />

An den grundsätzlichen Meldepflichten im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr<br />

ändert sich nach derzeitigem Stand in der <strong>SEPA</strong> nichts. Das konkrete Meldeverfahren für <strong>SEPA</strong>-<br />

Zahlungen über 12.500 Euro erfordert eine Meldung mittels der „Anlage Z4 <strong>zu</strong>r Außenwirtschaftsverordnung“,<br />

die der Bundesbank elektronisch oder beleghaft übermittelt werden kann.<br />

Der Meldevordruck Z4 ist erhältlich auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank:<br />

www.bundesbank.de<br />

Bei Fragen <strong>zu</strong>r außenwirtschaftlichen Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg,<br />

Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter<br />

der Telefonnummer 0800 1234-111 <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

2.2 Wie lange nach Einreichung der <strong>SEPA</strong>-Zahlung kann der <strong>SEPA</strong>-Recall (=Rückruf)<br />

durchgeführt werden?<br />

Ein Recall ist bis <strong>zu</strong> 10 Bankarbeitstage nach Buchung möglich.<br />

2.3 Was kostet der Recall?<br />

Der erfolgreiche Recall- bzw. Rückrufausgang wird analog den Überweisungsnachfragen bepreist.<br />

2.4 Wie lange dauert es, bis eine <strong>SEPA</strong>-Recall-Zahlung wieder <strong>zu</strong>rückkommt?<br />

Falls der Empfänger der Rückgabe überhaupt <strong>zu</strong>stimmt, können bis dahin einige Wochen vergehen.<br />

2.5 Muss die Empfängerbank den Recall beachten?<br />

Ja, da die <strong>SEPA</strong>-Bestimmungen für alle Teilnehmer verpflichtend sind, muss das Kreditinstitut des<br />

Empfängers innerhalb von 10 Tagen antworten, wie es nun mit dem Recall weitergeht.<br />

2.6 Wieso kann manchmal eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung nicht ausgeführt werden, obwohl BIC und<br />

IBAN korrekt sind?<br />

Die Bank des Empfängers ist nicht in den <strong>zu</strong>grunde liegenden <strong>SEPA</strong>-Verzeichnissen aufgeführt (Auftrag<br />

wird automatisch konvertiert in Auslandszahlung).<br />

2.7 Was ändert sich bei den Zahlscheinen (<strong>SEPA</strong>-Zahlscheinvordrucke) für den<br />

Zahlungsempfänger (Rechnungsversender)?<br />

Handlungsbedarf besteht für diejenigen Kunden, die Zahlscheine mit Rechnungen an ihre Kunden<br />

(Zahler) versenden. Basis hierfür bilden u. a. die zwischen der <strong>zu</strong>ständigen kontoführenden<br />

Bank/<strong>Sparkasse</strong> mit Zahlscheinversendern (Zahlungsempfänger) vereinbarten „Sonderbedingungen für<br />

die Herstellung und Ausgabe von Zahlscheinen“. Die von der Deutschen Kreditwirtschaft<br />

herausgegebenen „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ in der Fassung „2009“<br />

enthalten die entsprechenden <strong>SEPA</strong>-Überweisungs- und <strong>SEPA</strong>-Zahlschein-Vordrucke:<br />

www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/Richtlinie-ZV-Vordrucke-2009-ZKA-final-ZKA-<br />

Deckblatt-final_01.pdf<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 6 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

2.8 Wird es im <strong>SEPA</strong>-Überweisungsverfahren einen Vordruck für <strong>SEPA</strong>-Sammelüberweisungen<br />

geben?<br />

Die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke sehen Sepa-Sammelaufträge nicht vor.<br />

Für die gebündelte Übermittlung von Überweisungen ist gemäß der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung<br />

(Artikel 5d) ausschließlich online das ISO 20022 XML-Format <strong>zu</strong> verwenden.<br />

2.9 Was ist „IBAN only“?<br />

Ab dem 1. Februar 2014 brauchen Sie für <strong>SEPA</strong>-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers<br />

an<strong>zu</strong>geben. Der BIC wird bis 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Überweisungen<br />

weiterhin benötigt.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 7 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Grundlagen<br />

3.1 Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt?<br />

Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Lastschriften auf Basis der <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschriftverfahren nutzen <strong>zu</strong> können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-<br />

Identifikationsnummer (auch „Creditor Identifier“ bzw. CI).<br />

Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und Sie als Lastschrift-<br />

Einreicher <strong>zu</strong>sätzlich identifiziert.<br />

Sie „kennzeichnet“ den Einreicher eindeutig und erleichtert die Zuordnung einer Lastschrift <strong>zu</strong> dem<br />

jeweiligen Grundgeschäft.<br />

Die Beantragung muss online vom Kunden selbst bei der Deutschen Bundesbank erfolgen<br />

www.bundesbank.de/sepa.<br />

3.2 Warum ist für die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich?<br />

Darin ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Lastschriften <strong>zu</strong> Lasten seines<br />

genannten Kontos ziehen.<br />

Die kontoführende Bank wird gleichzeitig angewiesen, die übermittelten Lastschriftanweisungen <strong>zu</strong><br />

erfüllen und das entsprechende Konto <strong>zu</strong> belasten („Vorautorisierung“).<br />

Die Bank des Zahlungsempfängers ist bei Einreichungen nicht verpflichtet, das Vorhandensein der<br />

Mandate <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Mit den neu <strong>zu</strong> schließenden Lastschriftvereinbarungen verpflichtet sich der Einreicher gegenüber<br />

seiner Bank, nur Einreichungen für gültige Mandate vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />

3.3 Was ist die Vorabinformation (Pre-Notification)?<br />

Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Bezogenen die Abbuchung kenntlich<br />

machen. Dies kann durch eine Rechnung, eine Bestätigung (z.B. Versicherung) oder Abschlagsplan (z.B.<br />

Versorger) spätestens 14 Tage vor Belastung erfolgen, die Frist kann individuell durch die AGB des<br />

Kunden verkürzt werden. Die vereinbarte Vorabinformationsfrist darf nicht kürzer sein, als die<br />

jeweiligen Vorlauffristen für die Dateieinreichung bei der Bank des Zahlungsempfängers!<br />

Eine Vorabankündigung muss neu erstellt und an den Zahlungspflichtigen erneut versendet werden,<br />

wenn sich (z.B. auf Grund von technischen Schwierigkeiten) der Fälligkeitszeitpunkt oder Betrag ändert.<br />

Ändern sich im Laufe des Jahres die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so ist<br />

jedes Mal eine erneute Vorabinformation mit Angaben der geänderten Daten erforderlich.<br />

Selbiges gilt, wenn sich aufgrund einer Teilrückgabe einer Warensendung der Betrag einer<br />

Folgelastschrift ändert.<br />

Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des<br />

Schuldners vor dem ersten Lastschriftein<strong>zu</strong>g unter Angabe der <strong>zu</strong>künftigen Fälligkeitstermine und der<br />

vereinbarten Ein<strong>zu</strong>gsbeträge aus.<br />

Die Fälligkeitsangaben können als periodische Zeitangabe (… jeweils <strong>zu</strong>m 1. Arbeitstag eines Monats,<br />

beginnend ab Monat/Jahr) oder auch als konkretes Kalenderdatum (… jeweils <strong>zu</strong>m TT.MM.JJJJ,<br />

TT.MM.JJJJ usw. ) angegeben werden.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 8 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3.4 Ist eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ohne Pre-Notification autorisiert?<br />

Eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine <strong>SEPA</strong>-<br />

Lastschrift auch ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die<br />

Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung ein<strong>zu</strong>halten. Eine<br />

vertragliche Vereinbarung, die gänzlich auf die Vorabinformation verzichtet, ist nach dem <strong>SEPA</strong>-<br />

Rulebook nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, die Versendung einer Pre-Notification <strong>zu</strong> prüfen,<br />

da diese Verpflichtung rein das Verhältnis zwischen dem Einreicher und dem Zahlungspflichtigen<br />

betrifft.<br />

Die Benachrichtigung ermöglicht dem Zahlungspflichtigen, rechtzeitig für die notwendige Deckung auf<br />

seinem Konto <strong>zu</strong> sorgen bzw. bei Unstimmigkeiten sich um eine Klärung mit dem Zahlungsempfänger<br />

<strong>zu</strong> bemühen, um hieraus entstehende Rücklastschriften <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

Die Zustellungsart ist zwar nicht vorgeschrieben (Möglichkeiten: Rechnung, Avis- Brief, Telefax, E-Mail,<br />

SMS, Mitteilung im Verwendungszweck eines vorherigen Datensatzes etc.), mögliche Folgen aus einer<br />

unterlassenen oder hinterher nicht beweisbaren Vorabankündigung müssen vom Zahlungsempfänger<br />

beachtet werden (höhere Wahrscheinlichkeit einer Rücklastschrift, Reputationsschaden etc.).<br />

3.5 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />

siehe Basis- (4.1) bzw. Firmenlastschrift (5.1)<br />

3.6 Wie erfolgt die Rückgabe von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften?<br />

Sie können die <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Online-Banking oder bei einem unserer Mitarbeiter <strong>zu</strong>rückgeben.<br />

3.7 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung?<br />

Für jede <strong>SEPA</strong>-Lastschrift muss ein Fälligkeitstag („D“ = Due Date) angegeben werden. Die<br />

Wertstellung erfolgt gemäß PSD (Zahlungsdienstrichtlinie) durchgängig bei allen Beteiligten – also auch<br />

beim Zahlungspflichtigen – i.d.R. am Fälligkeitstag D.<br />

3.8 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt?<br />

Die Rückgabe muss sowohl bei Firmen- als auch bei Basis-Lastschriften innerhalb von zwei Tagen nach<br />

Fälligkeit (i.d.R. Buchungstag) erfolgen (AGB/Lastschriftsbedingungen mit dem Kunden).<br />

3.9 Welche Kosten entstehen dabei?<br />

Bei der Rückgabe von nationalen <strong>SEPA</strong>-Lastschriften wird dem Einreicher das Interbankenentgelt (das<br />

ist eine Gebühr, die die Zahlstelle der Inkassostelle in Rechnung stellt) in Höhe von derzeit 3,00 €<br />

weiterbelastet. Sie können diese Gebühr im Falle einer von dem Zahlungspflichtigen <strong>zu</strong> vertretenden<br />

Rückgabe von diesem <strong>zu</strong>rückverlangen.<br />

3.10 Kann ich als Einreicher – um kürzere Vorlauffristen <strong>zu</strong> erreichen – eine Erstlastschrift<br />

(Vorlauf normalerweise D-6) auch mit dem Status „Folge“ (Vorlauf D-3) einreichen?<br />

Gemäß dem <strong>SEPA</strong> Regelwerk ist eine Trennung nach Vorlagefristen notwendig.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 9 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3.11 Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und<br />

<strong>Sparkasse</strong> für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?<br />

Nein, die fachlichen Unterschiede und Neuerungen (Fälligkeitstag, neue erforderliche Angaben,<br />

Vorlauffristen) erfordern neue Vereinbarungen, getrennt für Basis- und Firmenlastschrift.<br />

3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für jeden Ein<strong>zu</strong>g von Forderungen mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Existenz eines<br />

gültigen, schriftlichen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen<br />

Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die<br />

Mandatsreferenz (bis <strong>zu</strong> 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) individuell vergeben<br />

und gibt der o. g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz<br />

… in der Sphäre des Gläubigers<br />

… aber auch grundsätzlich, denn <strong>zu</strong>sammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer und der<br />

Mandatsreferenz ist jedes <strong>SEPA</strong>-Mandat eindeutig.<br />

3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden?<br />

Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen<br />

Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der<br />

Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten<br />

Art und Weise bzw. im Datensatz mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss<br />

der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.<br />

Generell gilt ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat unbefristet bzw. bis <strong>zu</strong>m Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.<br />

Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Ein<strong>zu</strong>g keine Folgelastschriften vom<br />

Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen<br />

eingeholt werden.<br />

3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?<br />

Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerländer können von der Webseite des<br />

European Payments Council (EPC) www.europeanpaymentscouncil.eu für <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften und<br />

für <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden.<br />

3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?<br />

Für eine Einführung des e-Mandats wären umfangreiche technische und infrastrukturelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

<strong>zu</strong> erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der<br />

bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Ein tatsächlicher Marktbedarf<br />

<strong>zu</strong> einem kreditwirtschaftlich tragbaren Geschäftsmodell wurde bisher nicht identifiziert.<br />

3.16 Können Mandate elektronisch (eingescannt) archiviert werden oder sind diese verpflichtend<br />

papierhaft auf<strong>zu</strong>bewahren?<br />

Die Art der Aufbewahrung muss der Kunde selbst verantworten. Zu Beweiszwecken oder<br />

kriminaltechnischen Untersuchungen sind Originale empfehlenswert.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 10 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3.17 Was passiert, wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel durch den<br />

Zahlungsempfänger unterbleibt?<br />

Es besteht das Risiko, dass die Lastschrift aufgrund einer White-List des Zahlers nicht eingelöst wird<br />

(Mandatsdaten lagen dem Zahlunsgpflichtigen nicht vor). Auch könnte der Zahlungspflichtige die<br />

Lastschrift <strong>zu</strong>rückgeben, da er nicht mit einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift rechnen musste. Die daraus<br />

entstehenden Risiken gehen <strong>zu</strong> Lasten des Einreichers, da das Mandat im Verhältnis <strong>zu</strong>r Zahlstelle in<br />

jedem Fall gültig ist. Allerdings hätte der Zahlungsempfänger die Lastschrift nicht einreichen dürfen, da<br />

die Kundeninformation unterblieben ist. Damit verletzt der Einreicher eine Pflicht aus der<br />

Inkassovereinbarung gegenüber der Inkassostelle.<br />

3.18 Die Stellen 5-7 der Gläubiger-ID können individuell belegt werden. Ist bei Änderung dieser<br />

Stellen ein neues Mandat erforderlich?<br />

Zunächst sollte geklärt werden, ob es wirklich notwendig und sinnvoll ist, die 5.-7. Stelle individuell <strong>zu</strong><br />

belegen.<br />

Wenn sich die 5.-7. Stelle ändert, muss natürlich der Zahlungspflichtige darüber informiert werden, da<br />

er u. U. Prüfungsdienstleistungen oder Sperren bei seinem Zahlungsdienstleister beauftragt haben<br />

könnte.<br />

3.19 Muss sich ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat für den Ein<strong>zu</strong>g von <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften immer auf<br />

einen konkreten Vertrag beziehen? Können mehrere Verträge angegeben werden?<br />

Ein Mandat kann für einen oder mehrere Verträge erteilt werden, sofern das Belastungskonto identisch<br />

ist.<br />

3.20 Müssen Wohnungsverwalter für jede WEG eine eigene Gläubiger-ID beantragen oder reicht<br />

eine Gläubiger-ID für die Wohnungsverwaltung?<br />

Je WEG (= eigenständige Rechtsform) ist eine Gläubiger-ID erforderlich.<br />

Beim Ein<strong>zu</strong>g der <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift ist die Gläubiger-ID des Zielkontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Übertragen auf einen im Auftrag des Kontoinhabers (z.B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft –<br />

WEG) bevollmächtigten Dienstleister (z.B. Hausverwaltung) hat dieser Dienstleister die Gläubiger-ID<br />

des Kontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Im Falle von Treuhandkonten hat der Treuhänder (Hausverwaltung) seine Gläubiger-ID <strong>zu</strong> verwenden.<br />

3.21 Der volljährige Enkel unterschreibt ein Zeitschriftenabonnement und seine Oma<br />

unterschreibt das <strong>zu</strong>gehörige Mandat, damit die Raten vom Konto der Oma abgebucht<br />

werden. An wen muss die Pre-Notification geschickt werden: An den Enkel oder die Oma?<br />

Grundsätzlich ist die Vorabankündigung an den Kontoinhaber (hier die Oma) <strong>zu</strong> senden. In<br />

Ausnahmefällen (Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt) ist ersatzweise der Vertragspartner (hier<br />

der Enkel) <strong>zu</strong> informieren, mit der Bitte, diese Information an den Kontoinhaber weiter<strong>zu</strong>leiten.<br />

Hierdurch entstehende Vertragsstörungen (z. B. Rücklastschriften) und daraus resultierende Risiken<br />

fallen auf den Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) <strong>zu</strong>rück.<br />

3.22 Wie kann eine Firma, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, eine Gläubiger-ID bei der<br />

Deutschen Bundesbank beantragen?<br />

Die Bundesbank verlangt bei der Beantragung der Gläubiger-ID von Firmen die Handelsregisternummer.<br />

Ist ein Unternehmen dort nicht eingetragen (Einzelunternehmen, Freiberufler), muss die Gläubiger-ID<br />

unter dem Punkt „Privatperson, Freiberufler“ unter Angabe der Personalausweisnummer beantragt<br />

werden.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 11 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

4 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift (DDC Direct Debit Core)<br />

4.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />

Erst- und Einmallastschriften müssen mindestens sechs Geschäftstage vor Fälligkeit ’D’ bei der<br />

bezogenen Bank (Zahlstelle) vorliegen. Für Folgelastschriften verkürzt sich die Frist auf drei Tage. Damit<br />

die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften einen Tag vorher bei der<br />

<strong>Sparkasse</strong> eingereicht werden (also D-6 bzw. D-3).<br />

Erfolgt die Einreichung <strong>zu</strong> spät – die Einhaltung der Fristen ist dann nicht mehr gewährleistet –, setzt die<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> die Fälligkeit technisch auf den nächstmöglichen Tag, an dem die Termine<br />

eingehalten werden können. Gemäß Inkassovereinbarung wird die Alternative „Rückgabe an den<br />

Kunden <strong>zu</strong>r Neueinreichung“ in der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> derzeit nicht praktiziert.<br />

4.2 Umdeutung einer Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />

Aufgrund der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> ist die Weiternut<strong>zu</strong>ng<br />

existierender Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate im <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren<br />

seit dem 9. Juli 2012 möglich.<br />

Hinweis: Regelung aus dem <strong>zu</strong>m 9. Juli 2012 gültigen Mustertext der Inkassobedingungen<br />

„Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat“<br />

Der Kunde kann eine Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat nutzen. Da<strong>zu</strong> müssen die<br />

folgenden Vorausset<strong>zu</strong>ngen vorliegen:<br />

<br />

<br />

Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung erteilt,<br />

mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift<br />

ein<strong>zu</strong>ziehen.<br />

Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass<br />

<br />

<br />

der Zahler mit der Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung <strong>zu</strong>gleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die<br />

vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften ein<strong>zu</strong>lösen, und<br />

diese Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat genutzt werden kann.<br />

Vor dem ersten Lastschriftein<strong>zu</strong>g im <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren hat der Kunde den Zahler über den<br />

Wechsel vom Ein<strong>zu</strong>g per Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungslastschrift auf den Ein<strong>zu</strong>g per <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren<br />

unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform <strong>zu</strong><br />

unterrichten.<br />

Auf Nachfrage der <strong>Sparkasse</strong> hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers in geeigneter Weise<br />

nach<strong>zu</strong>weisen.<br />

4.3 Wie können künftig <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden?<br />

Zeitungsverlage und andere Unternehmen ziehen heute Rechnungsbeträge (telefonisch) aufgegebener<br />

Kleinanzeigen bis 50 Euro oft ohne Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung im Lastschriftverfahren ein. Dieses wurde<br />

durch eine Sonderregelung im Lastschriftabkommen für Einmallastschriften toleriert.<br />

Die <strong>SEPA</strong>-Abkommen sehen keine telefonische Mandatserteilung vor. Das Fehlen eines schriftlichen<br />

Mandates könnte somit gerügt werden, sollte es <strong>zu</strong> Erstattungsverlangen oder der Anforderung einer<br />

Mandatskopie kommen. Rückgaben sind bei Fehlen eines Mandates 13 Monate nach Belastung möglich<br />

(unautorisierte Lastschrift).<br />

Allerdings besteht auch im Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungsverfahren bei Verzicht auf ein schriftliches Mandat<br />

das Risiko der Beweisbarkeit. Sobald der Kunde das Bestehen einer solchen Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung<br />

bestreitet und der Zahlungsempfänger die Vereinbarung nicht glaubhaft beweisen kann, besteht wie bei<br />

der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein Erstattungsanspruch bis 13 Monate nach Belastung.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 12 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

4.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>halten?<br />

Eine Rückgabe wegen Widerspruch ist innerhalb von acht Wochen nach Buchung bei autorisierten<br />

Lastschriften möglich (gültiges Mandat liegt vor).<br />

Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) hat der Zahlungspflichtige bis 13<br />

Monate Widerspruchsrecht. Vor Rückbuchung wird von der Bank des Zahlungsempfängers die Vorlage<br />

des gültigen Mandates eingefordert.<br />

4.5 Ab wann werden die deutschen Kreditinstitute kürzere Vorlauffristen (sog. Core1-Verfahren)<br />

unterstützen?<br />

Das CORE1-Verfahren steht ab dem 4. November 2013 <strong>zu</strong>r Verfügung. Damit müssen <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften<br />

nur noch zwei Tag vor Fälligkeit dem Institut des Zahlers vorliegen, d.h. der Einreicher<br />

muss die Zahlungen zwei Tage vor Fälligkeit bei seinem Institut einreichen.<br />

Möglich wird das Verfahren über eine Einigung aller deutschen Kreditinstitute. Bislang ist nicht<br />

absehbar, ob und ab wann das Verfahren auch für grenzüberschreitende Zahlungen funktionieren wird.<br />

Österreich führt ein solches Verfahren auch 2013 ein, aber hier gilt ebenso, dass es nur für innerösterreichische<br />

Lastschriften funktioniert.<br />

4.6 Wie können Mandate gekündigt bzw. widerrufen werden?<br />

Mandate können dem Lastschriftseinreicher gegenüber in der vereinbarten Form gekündigt werden.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> nimmt schriftlich erteilte Mandatskündigungen mit der Folge an, dass nachfolgende<br />

Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der <strong>Sparkasse</strong>, wird er ab<br />

dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam.<br />

Zusätzlich sollte der Widerruf aber auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit<br />

dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 13 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

5 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift (B2B Business-to-Business)<br />

Beim Lastschriftverfahren, das ausschließlich im gewerblichen Bereich (Business-to-Business) <strong>zu</strong>lässig<br />

ist, ist ein Erstattungsanspruch (Widerspruch) ausgeschlossen; die Nut<strong>zu</strong>ng bei Verbrauchern<br />

(Einreicher ist Privatperson oder Abbuchung z. L. Privatgirokonto) ist deshalb nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />

Verbraucher hätten deshalb auch bei einer belasteten Firmenlastschrift einen Erstattungsanspruch<br />

wegen nicht vorhandenem Mandat.<br />

5.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />

Firmenlastschriften müssen mindestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit D bei der bezogenen Bank<br />

(Zahlstelle) vorliegen. Damit die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften<br />

einen Tag vorher bei der <strong>Sparkasse</strong> eingereicht werden (also D-2).<br />

Erfolgt die Einreichung <strong>zu</strong> spät – die Einhaltung der Frist ist dann nicht mehr gewährleistet –, setzt die<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> die Fälligkeit technisch auf den nächstmöglichen Tag, an dem die Termine<br />

eingehalten werden können. Die Alternative „Rückgabe an den Kunden <strong>zu</strong>r Neueinreichung" ist derzeit<br />

ausgeschlossen.<br />

5.2 Wer bekommt das Firmenmandat?<br />

Eine Ausfertigung erhält der Zahlungsempfänger, eine weitere muss der Bank des Bezogenen<br />

(Zahlungspflichtigen) rechtzeitig (= vor der 1. Fälligkeit) vorgelegt werden, um in deren<br />

Buchungssystem hinterlegt <strong>zu</strong> werden. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, bei einer<br />

Firmenlastschrift <strong>zu</strong> prüfen, ob ein passendes Mandat vorliegt.<br />

5.3 Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat<br />

Eine Migration von Abbuchungsaufträgen auf <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate ist nicht möglich. Deshalb<br />

müssen sich Zahlungsempfänger und Zahler entweder auf die Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>SEPA</strong>-Basis- oder des <strong>SEPA</strong>-<br />

Firmenlastschriftverfahrens verständigen. Dabei ist ein entsprechendes Lastschriftmandat vom Zahler<br />

ein<strong>zu</strong>holen.<br />

Achtung: Nur Zahler, die nicht Verbraucher sind, dürfen das <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftverfahren nutzen.<br />

Prüfen Sie Ihren Bestand, ob es sich bei den Zahlungspflichtigen um Verbraucher oder Nichtverbraucher<br />

(z. B. Firmen und Selbstständige) handelt.<br />

Das Abbuchungsauftragsverfahren wird <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />

eingestellt. Nutzer müssen vor Februar 2014 eine Einigung über eine neue Zahlungsart herbeigeführt<br />

haben.<br />

5.4 Können Firmenkunden untereinander auch die Basislastschrift nutzen?<br />

Ja, sie müssen nicht B2B verwenden.<br />

5.5 Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift?<br />

Aus Sicht des Zahlungsempfängers (und seiner Bank) sind die Zahlungen sicherer, weil die Rückgabe<br />

nur innerhalb von 2 Tagen nach Belastung und nur mangels Deckung erfolgen kann.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 14 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

5.6 Muss der Zahlungsempfänger das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats bei dem<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?<br />

Das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger <strong>zu</strong><br />

übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der<br />

Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten<br />

Lastschriftein<strong>zu</strong>g gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere<br />

Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z.B. durch eine Kopie /<br />

„Zweitausfertigung“ des Mandats).<br />

5.7 Anhand welcher Kriterien kann beurteilt werden, ob es sich beim Zahlungspflichtigen um<br />

einen Verbraucher oder einen Nicht-Verbraucher handelt?<br />

Im Rahmen der Entgegennahme der Mandatsbestätigung ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Zahlungspflichtige als<br />

Unternehmer (Nicht-Verbraucher) handelt. Sollten daran Zweifel bestehen, wird die Erfassung<br />

abgelehnt.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 15 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

6 Beleghafte Lastschrifteinreichungen<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften können ausschließlich beleglos und online eingereicht werden.<br />

Es entfallen auch Einreichungen auf Datenträgern wie Disketten, USB-Stick etc.<br />

6.1 Warum werden beleghafte Lastschrifteinreichungen abgeschafft?<br />

Die technischen Ansprüche an <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sind so hoch, dass diese nur noch online eingereicht<br />

werden können. <strong>SEPA</strong>-Lastschriften enthalten viele neue Pflicht-Felder (Gläubiger-Identifikationsnummer,<br />

Mandatsreferenz, Fälligkeitstag, Lastschrift-Sequenz, usw.), so dass eine Einreichung in der<br />

bisherigen Beleggröße nicht mehr möglich wäre. Optional könnten außerdem weitere Felder vom<br />

Kunden gefüllt werden.<br />

Aus diesem Grund kann kein Kreditinstitut in Europa <strong>SEPA</strong>-Lastschriften beleghaft akzeptieren.<br />

Außerdem ist es einfacher, schneller und kostengünstiger, die Lastschriften direkt online ein<strong>zu</strong>reichen<br />

und frei<strong>zu</strong>geben, als dies beleghaft <strong>zu</strong> tun.<br />

6.2 Wann werden diese abgeschafft?<br />

Beleghafte Lastschrifteinreichungen werden <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014, die Datenträger (z. B. Disketten, CDs,<br />

USB-Sticks…) <strong>zu</strong>m 31. Dezember 2013 abgeschafft.<br />

6.3 Welche Alternativen gibt es?<br />

Kunden können Lastschriften ausschließlich online einreichen. Da<strong>zu</strong> stehen dem Kunden die<br />

Übertragung per Software seit November 2012 (z.B. mit SFirm32, SPG-Verein oder Star Money) sowie die<br />

Erfassung im Internetbanking <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />

6.4 Was passiert mit den Lastschrifteinreichungen, die nach dem 01. Februar 2014 eingereicht<br />

werden?<br />

Die Lastschrifteinreichungen können nicht mehr weitergeleitet und verarbeitet werden, der Kunde<br />

erhält diese dann unbearbeitet <strong>zu</strong>rück.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 16 von 17<br />

Stand: Juni 2013


S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

7 Kartenzahlungen<br />

7.1 Was ändert sich durch die <strong>SEPA</strong> bei den Kartenzahlungen?<br />

Durch die Einführung von <strong>SEPA</strong> werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind<br />

Debitkarten, besser bekannt als EC-Karten, sowie Kreditkarten. Ziel der <strong>SEPA</strong> ist es, die technische<br />

Funktionsweise von Karten und Terminals so <strong>zu</strong> verbessern, dass der EU-weiten Kartenakzeptanz keine<br />

technologischen Hürden entgegenstehen. Darüber hinaus sollen europaweit einheitliche<br />

Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler<br />

bei Kartenzahlungen in Europa bieten.<br />

7.2 Was muss ich als Händler tun, um Kunden aus dem <strong>SEPA</strong>-Raum das Bezahlen mit Karte <strong>zu</strong><br />

ermöglichen?<br />

Damit Kunden aus dem europäischen Ausland bei Ihnen mit ihrer Debitkarte am POS-Terminal (Point-of-<br />

Sale) bezahlen können, benötigen Sie mindestens ein <strong>SEPA</strong>-fähiges Debitkarten-Zahlungsverfahren, wie<br />

<strong>zu</strong>m Beispiel electronic cash. Dieses erfüllt bereits heute die <strong>SEPA</strong>-Anforderungen. Auch über die<br />

Akzeptanz von Kreditkarten können Sie deutschen, europäischen und internationalen Kunden die<br />

bargeldlose Zahlung bei Ihnen ermöglichen.<br />

7.3 Erfordert die <strong>SEPA</strong> spezielle POS-Terminals?<br />

Um <strong>SEPA</strong>-Debitkarten-Zahlungsverfahren abwickeln <strong>zu</strong> können, benötigen Sie ein EMV1-fähiges POS-<br />

Terminal. POS-Terminals sind bereits heute bei vielen Händlern für die Abwicklung von electronic cash-<br />

Zahlungen im Einsatz.<br />

2011 wurden die electronic-cash-Terminals im Handel auf den TA 7.0 umgestellt und damit EMV-fähig.<br />

Terminals, die noch nicht umgestellt sind, können neue Karten nicht akzeptieren.<br />

7.4 Ändert sich etwas an meiner <strong>Sparkasse</strong>nCard?<br />

Sie können Ihre aktuelle <strong>Sparkasse</strong>nCard im <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungsverkehr einsetzen und profitieren von<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Akzeptanzstellen im <strong>SEPA</strong>-Raum. Auf den Folgekarten werden auch IBAN und BIC stehen.<br />

8 Rechtliche Grundlagen<br />

8.1 Welche Regelung gilt für die Beteiligten, EPC-Rulebook oder AGB <strong>Sparkasse</strong>?<br />

Die EPC (European Payments Council) Regelwerke regeln den Zahlungsverkehr im Interbankenbereich<br />

zwischen den Zahlungsdienstleistern, nicht das Kunde-Bank Verhältnis.<br />

Im Endnutzer-Verhältnis (Kunde-Bank Verhältnis) angebotene Zahlungsverkehrsprodukte sind rein<br />

bankindividuelle Angebote, deren Rechte und Pflichten in den jeweiligen Allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen (AGB Lastschriftsbedingungen) geregelt werden.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 17 von 17<br />

Stand: Juni 2013

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