FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg
FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg
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S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
Häufig gestellte Fragen – <strong>FAQ</strong> <strong>zu</strong> <strong>SEPA</strong><br />
1 Allgemeines.......................................................................................................................................................... 3<br />
1.1 Begrifflichkeiten ..................................................................................................................................... 3<br />
1.2 Grundidee................................................................................................................................................ 3<br />
1.3 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Verbraucher? .................................................................................... 3<br />
1.4 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Unternehmen?.................................................................................. 3<br />
1.5 Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?................................................................................................... 4<br />
1.6 Welche Zahlverfahren sind von der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung betroffen?................................... 4<br />
1.7 Kann ich <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln? .... 4<br />
1.8 Nach welcher Systematik berechnen sich grundsätzlich die Fristen bei <strong>SEPA</strong>?................................ 4<br />
1.9 Termine ................................................................................................................................................... 4<br />
1.10 Welche Preise sind bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen <strong>zu</strong> beachten?....................................................................... 4<br />
1.11 Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern? ......................................................... 4<br />
1.12 Wo kann man Informationen <strong>zu</strong> den technischen Spezifikationen erhalten? ................................... 4<br />
1.13 Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das Online-Banking?.................................................... 5<br />
1.14 Woher bekomme ich IBAN und BIC für mein Konto? ........................................................................... 5<br />
1.15 Woher bekomme ich IBAN und BIC meines Geschäftspartners? ........................................................ 5<br />
1.16 Was ändert sich bei den MT940-Kontoauszügen? .............................................................................. 5<br />
1.17 Wie sieht das <strong>SEPA</strong>-Datenformat aus?.................................................................................................. 5<br />
2 <strong>SEPA</strong>-Überweisung.............................................................................................................................................. 6<br />
2.1 Betragsgrenzen ...................................................................................................................................... 6<br />
2.2 Wie lange nach Einreichung kann der <strong>SEPA</strong>-Recall (=Rückruf) durchgeführt werden?.................... 6<br />
2.3 Was kostet der Recall? ........................................................................................................................... 6<br />
2.4 Wie lange dauert es, bis eine <strong>SEPA</strong>-Recall-Zahlung wieder <strong>zu</strong>rückkommt?...................................... 6<br />
2.5 Muss die Empfängerbank den Recall beachten? ................................................................................. 6<br />
2.6 Wieso kann eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung bei korrektem BIC und IBAN nicht ausgeführt werden?........ 6<br />
2.7 Was ändert sich bei den <strong>SEPA</strong>-Zahlscheinen für den Rechnungsversender? ................................... 6<br />
2.8 Wird es einen Vordruck für <strong>SEPA</strong>-Sammelüberweisungen geben?.................................................... 7<br />
2.9 Was ist „IBAN only“?............................................................................................................................... 7<br />
3 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Grundlagen .......................................................................................................................... 8<br />
3.1 Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt? ................................................................................... 8<br />
3.2 Warum ist für die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich? ....................................... 8<br />
3.3 Was ist die Vorabinformation (Pre-Notification)?................................................................................ 8<br />
3.4 Ist eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ohne Pre-Notification autorisiert ? ............................................................. 9<br />
3.5 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ......................................................................... 9<br />
3.6 Wie erfolgt die Rückgabe von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften?............................................................................. 9<br />
3.7 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung? ...................................................... 9<br />
3.8 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt? .......................................................... 9<br />
3.9 Welche Kosten entstehen dabei?.......................................................................................................... 9<br />
3.10 Kann ich eine Erstlastschrift statt D-6 auch als „Folge“ mit D-3 einreichen?.................................... 9<br />
3.11 Können bestehende Inkassovereinbarungen für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?.............................. 10<br />
3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?...................................................................................................... 10<br />
3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden? ............................................................................ 10<br />
3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?....................... 10<br />
3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?........................................ 10<br />
3.16 Wie sind Mandate auf<strong>zu</strong>bewahren, auch eingescannt oder verpflichtend papierhaft?.................. 10<br />
3.17 Was passiert, wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel unterbleibt? ................................ 11<br />
3.18 Ist bei Änderung der Stellen 5-7 in der Gläubiger-ID ein neues Mandat erforderlich? .................. 11<br />
3.19 Muss sich ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat auf einen konkreten Vertrag beziehen? ........................... 11<br />
3.20 Müssen Wohnungsverwalter für jede WEG eine eigene Gläubiger-ID beantragen?....................... 11<br />
3.21 An wen muss die Pre-Notification geschickt werden?....................................................................... 11<br />
3.22 Wie kann eine Firma ohne Handelsregistereintrag eine Gläubiger-ID beantragen?...................... 11<br />
4 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift (DDC Direct Debit Core) ............................................................................................. 12<br />
4.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ....................................................................... 12<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 1 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
4.2 Umdeutung einer Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat ....................................... 12<br />
4.3 Wie können künftig <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden? .............................. 12<br />
4.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>halten? ............................................ 13<br />
4.5 Ab wann unterstützen die deutschen Kreditinstitute kürzere Vorlauffristen (sog. COR1)?........... 13<br />
4.6 Wie können Mandate gekündigt bzw. widerrufen werden?.............................................................. 13<br />
5 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift (B2B Business-to-Business) .................................................................................. 14<br />
5.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen? ....................................................................... 14<br />
5.2 Wer bekommt das Firmenmandat?..................................................................................................... 14<br />
5.3 Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat............................... 14<br />
5.4 Können Firmenkunden untereinander auch die Basislastschrift nutzen?....................................... 14<br />
5.5 Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift? ........................................................................................ 14<br />
5.6 Wo muss das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats eingereicht werden? ......................... 15<br />
5.7 Wie kann beurteilt werden, ob der Zahlungspflichtige Verbraucher/Nicht-Verbraucher ist?........ 15<br />
6 Beleghafte Lastschrifteinreichungen ............................................................................................................. 16<br />
6.1 Warum werden beleghafte Lastschrifteinreichungen abgeschafft? ................................................ 16<br />
6.2 Wann werden diese abgeschafft?........................................................................................................ 16<br />
6.3 Welche Alternativen gibt es?............................................................................................................... 16<br />
6.4 Was passiert mit den Lastschrifteinreichungen, die nach dem 01.02.2014 eingereicht werden? 16<br />
7 Kartenzahlungen ............................................................................................................................................... 17<br />
7.1 Was ändert sich durch die <strong>SEPA</strong> bei den Kartenzahlungen?............................................................. 17<br />
7.2 Was muss ich als Händler tun, um Kunden künftig das Bezahlen mit Karte <strong>zu</strong> ermöglichen? ...... 17<br />
7.3 Erfordert die <strong>SEPA</strong> spezielle POS-Terminals? .................................................................................... 17<br />
7.4 Ändert sich etwas an meiner <strong>Sparkasse</strong>nCard? ................................................................................. 17<br />
8 Rechtliche Grundlagen ..................................................................................................................................... 17<br />
8.1 Welche Regelung gilt für die Beteiligten, EPC-Rulebook oder AGB <strong>Sparkasse</strong>?............................. 17<br />
Sie können mit der Tastenkombination STRG+F auch eine Suchfunktion mit Ihrem Schlagwort starten.<br />
Haben Sie Fragen, welche in den <strong>FAQ</strong> noch nicht aufgeführt sind?<br />
Ihr persönlicher Kundenberater hilft Ihnen gerne weiter!<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 2 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
1 Allgemeines<br />
1.1 Begrifflichkeiten<br />
• <strong>SEPA</strong>:<br />
Single European Payment Area = einheitlicher europäischer Zahlungsverkehrsraum<br />
• IBAN:<br />
International Business Account Number = internationale Kontonummer<br />
• BIC:<br />
Business Identifier Code = internationale Bankleitzahl (gemäß ISO 9362)<br />
• Due Date (D)<br />
Fälligkeitstag; Pflichtangabe bei <strong>SEPA</strong>-Lastschriften; Ausgangspunkt <strong>zu</strong>r Berechnung von<br />
Einreichungs- und Rückgabefristen, sowie Wertstellung.<br />
1.2 Grundidee<br />
• Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in Europa, keine preisliche, technische und zeitliche<br />
Trennung mehr zwischen nationalen Zahlungen und Zahlungen im <strong>SEPA</strong>-Geltungsbereich. Als Folge<br />
wird der komplette nationale Zahlungsverkehr durch <strong>SEPA</strong> abgelöst.<br />
Binnenmarkt-Idee der Lissabon-Agenda: „EU soll… die wettbewerbsfähigste und dynamischste<br />
wissensbasierte Wirtschaft der Welt“ werden.<br />
1.3 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Verbraucher?<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Verfahren können sowohl für Inlandszahlungen als auch für grenzüberschreitende Zahlungen<br />
genutzt werden. Sie können mit der <strong>SEPA</strong>-Überweisung beispielsweise das Ferienhaus an der deutschen<br />
Ostseeküste oder das an der portugiesischen Algarve bezahlen.<br />
Sie können aber auch ganz bequem europaweit Ihre fälligen Rechnungsbeträge vom Konto abbuchen<br />
lassen. Die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift bietet einen weiteren Vorteil: Durch die Einführung eines exakten<br />
Fälligkeitstermins wissen Sie <strong>zu</strong>künftig genau, wann die Belastung Ihres Kontos erfolgt und können so<br />
Ihre Liquiditätsplanung optimieren. Beachten Sie bitte: Sie müssen vorab den Zahlungsempfänger<br />
durch ein sogenanntes <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat <strong>zu</strong>m Ein<strong>zu</strong>g des Geldes ermächtigen.<br />
1.4 Welche Vorteile bringt <strong>SEPA</strong> für Unternehmen?<br />
In der <strong>SEPA</strong> nutzen Sie einheitliche Zahlungsverkehrsverfahren und -formate für alle Transaktionen.<br />
Dadurch können Sie die Kontoführung für Ihren Euro-Zahlungsverkehr auf ein Konto konzentrieren.<br />
Sie brauchen dann keine Euro-Konten in anderen Ländern mehr <strong>zu</strong> führen. Darüber hinaus reduzieren<br />
Sie den Aufwand in Ihrer Kundendatenverwaltung:<br />
Bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen nutzen Sie einheitliche Daten wie IBAN und BIC Ihrer europäischen<br />
Geschäftspartner.<br />
Die neuen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftverfahren bieten Ihnen weitere Vorteile: Durch die Einführung eines<br />
konkreten Fälligkeitsdatums haben Sie die Möglichkeit, Ihre Zahlungsströme und damit Ihre Liquidität<br />
besser <strong>zu</strong> steuern. Für Unternehmen, die Debitkarten akzeptieren, gilt:<br />
Entscheiden Sie sich für die Teilnahme an einem <strong>SEPA</strong>-fähigen Kartenzahlungsverfahren, wie <strong>zu</strong>m<br />
Beispiel electronic cash, steigern Sie deutlich Ihr Kundenpotenzial.<br />
Bitte beachten Sie, dass die Nut<strong>zu</strong>ng der <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren eine Anpassung Ihrer Buchhaltungs- und<br />
Electronic-Banking-Systeme bis <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014 erfordert. Sollten Sie eine eigenentwickelte<br />
Software einsetzen, empfiehlt es sich, diese rechtzeitig <strong>SEPA</strong>-fit <strong>zu</strong> machen.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 3 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
1.5 Welche Länder nehmen an <strong>SEPA</strong> teil?<br />
Insgesamt 32 europäische Länder machen derzeit bei <strong>SEPA</strong> mit. Neben den 27 EU-Staaten nehmen auch<br />
die Länder Island, Lichtenstein und Norwegen des übrigen europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie<br />
die Schweiz und Monaco an <strong>SEPA</strong> teil. Die Schweiz und Monaco sind extra ausgewiesen, weil sie nicht <strong>zu</strong><br />
EU und EWR gehören.<br />
1.6 Welche Zahlverfahren sind von der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung betroffen?<br />
Grundsätzlich sind alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren, die innerhalb der <strong>SEPA</strong> in<br />
Euro abgewickelt werden, bis <strong>zu</strong>m Ende der Migrationsfrist 1. Februar 2014 auf die entsprechenden<br />
<strong>SEPA</strong>-Verfahren um<strong>zu</strong>stellen. Der Scheckverkehr ist davon nicht betroffen!<br />
1.7 Kann ich <strong>SEPA</strong>-Zahlungen auch in den Währungen der anderen Teilnehmerländer abwickeln?<br />
<strong>SEPA</strong>-Zahlungen können ausschließlich in Euro abgewickelt werden. Für Zahlungen in anderen<br />
europäischen Währungen sind die <strong>SEPA</strong>-Verfahren nicht einsetzbar.<br />
Hier bedarf es weiterhin einer Auslandsüberweisung (z. B. Euro Überweisung in die Schweiz = <strong>SEPA</strong>;<br />
Überweisung in Schweizer Franken in die Schweiz = Auslandsüberweisung).<br />
1.8 Nach welcher Systematik berechnen sich grundsätzlich die Fristen bei <strong>SEPA</strong>?<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Zeitrechnung basiert auf TARGET, einem innereuropäischen Zentralbank-<br />
Verrechnungssystem. TARGET hat nur am Wochenende und an zentralen Feiertagen (die quasi in ganz<br />
Europa gelten) geschlossen. Alle anderen Tage (auch deutsche oder regionale Feiertage) gelten unter<br />
<strong>SEPA</strong> als Bankarbeitstag.<br />
1.9 Termine<br />
Bis <strong>zu</strong>m 31. Januar 2014 werden die <strong>SEPA</strong>-Zahlverfahren parallel <strong>zu</strong> den bestehenden nationalen<br />
Überweisungs- und Lastschriftverfahren angeboten.<br />
Eine Verpflichtung <strong>zu</strong>r Umstellung auf die <strong>SEPA</strong>-Überweisung und <strong>SEPA</strong>-Lastschrift besteht somit<br />
<strong>zu</strong>m 1. Februar 2014. Wer es versäumt, den Übergang auf <strong>SEPA</strong> <strong>zu</strong> vollenden, riskiert Zahlungsausfälle,<br />
Liquiditätsengpässe und andere organisatorische Störungen!<br />
1.10 Welche Preise sind bei <strong>SEPA</strong>-Zahlungen <strong>zu</strong> beachten?<br />
Derzeit werden <strong>SEPA</strong>-Zahlungen bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> wie vergleichbare Inlandszahlungen<br />
bepreist.<br />
1.11 Muss ich etwas an meiner Zahlungsverkehrssoftware ändern?<br />
Sie können alle aktuellen Softwarelösungen (z. B. StarMoney), die von den <strong>Sparkasse</strong>n bereit gestellt<br />
werden, weiterhin verwenden. Diese unterstützen <strong>SEPA</strong>-Zahlungen.<br />
Die Softwarehersteller anderer Lösungen sind über die Spezifikationen der <strong>SEPA</strong>-Verfahren informiert<br />
worden. Ob und wann ein Update der Software <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wird, erfragen Sie bitte direkt<br />
beim Hersteller.<br />
1.12 Wo kann man Informationen <strong>zu</strong> den technischen Spezifikationen erhalten?<br />
Die Spezifikation der <strong>SEPA</strong>-Datenformate sind im deutschen DFÜ-Abkommen geregelt. Zu finden unter<br />
www.ebics.de.<br />
Beispiele <strong>zu</strong>m <strong>SEPA</strong>-Datenformat finden Sie auch auf unserer Internetseite www.spk-bamberg.de/sepa<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 4 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
1.13 Betreffen die Änderungen durch <strong>SEPA</strong> auch das Online-Banking?<br />
Ja. Beim Online-Banking wird Ihnen die <strong>SEPA</strong>-Überweisung anstelle der bisherigen ebenfalls angeboten.<br />
Alle bisherigen Funktionen und Layouts bleiben erhalten. IBAN und BIC sind ab 1. Februar 2014<br />
verpflichtend an<strong>zu</strong>geben.<br />
1.14 Woher bekomme ich IBAN und BIC für mein Konto?<br />
Ihre IBAN und den BIC Ihrer <strong>Sparkasse</strong> können Sie Ihrem Kontoaus<strong>zu</strong>g oder dem Online-Banking<br />
entnehmen. Die <strong>Sparkasse</strong>n-Cards enthalten auf der Rückseite seit September 2012 die Angabe der<br />
IBAN und BIC.<br />
1.15 Woher bekomme ich IBAN und BIC meines Geschäftspartners?<br />
Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder den<br />
Geschäftspapieren Ihres Geschäftspartners entnehmen.<br />
Sie können auch von unserer Homepage www.sparkasse-bamberg.de/sepa den kostenlosen <strong>SEPA</strong>-<br />
Account-Converter herunterladen, mit dem Sie bestehende Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN<br />
und BIC umwandeln können.<br />
1.16 Was ändert sich bei den MT940-Kontoauszügen?<br />
Das Format ändert sich für den Kunden nicht, ggf. können weitere Informationen mit dem Datensatz<br />
angedruckt werden, dies ist abhängig von der Datenerfassung des Auftraggebers. Dies gilt auch für<br />
Kontoauszüge in dem elektronischen Postfach.<br />
Die Einführung der <strong>SEPA</strong> wird Änderungen in den MT940-Kontoauszügen nach sich ziehen.<br />
Im Wesentlichen betrifft dies die Geschäftsvorfallcodes sowie den strukturierten<br />
Verwendungszweck (Tag : 86 :). Die erforderlichen Anpassungen wurden in der Deutschen<br />
Kreditwirtschaft abgestimmt.<br />
Sollten Sie ELKO nutzen, wenden Sie sich bitte an Neue Medien / electronic banking.<br />
1.17 Wie sieht das <strong>SEPA</strong>-Datenformat aus?<br />
Für die Einreichung belegloser <strong>SEPA</strong>-Überweisungen und <strong>SEPA</strong>-Lastschriften gibt es ein neues<br />
Datenformat. Das bisher in Deutschland genutzte DTAUS-Format unterstützt <strong>SEPA</strong>-Zahlungen nicht.<br />
Das neue <strong>SEPA</strong>-Datenformat basiert auf dem ISO Standard 20022 und nutzt XML (eXtensible Markup<br />
Language) als Syntax.<br />
Hinweise und Vorgaben <strong>zu</strong>r Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>SEPA</strong>-Formats wurden in der Deutschen Kreditwirtschaft<br />
abgestimmt. So ist sichergestellt, dass die Verarbeitung von <strong>SEPA</strong>Zahlungen durch alle deutschen<br />
Kreditinstitute nach einheitlichen Kriterien erfolgt.<br />
Detaillierte Informationen <strong>zu</strong>m <strong>SEPA</strong>-Datenformat erhalten Sie bei Ihrer <strong>Sparkasse</strong>.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 5 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
2 <strong>SEPA</strong>-Überweisung<br />
2.1 Betragsgrenzen<br />
• keine<br />
An den grundsätzlichen Meldepflichten im grenzüberschreitenden europäischen Zahlungsverkehr<br />
ändert sich nach derzeitigem Stand in der <strong>SEPA</strong> nichts. Das konkrete Meldeverfahren für <strong>SEPA</strong>-<br />
Zahlungen über 12.500 Euro erfordert eine Meldung mittels der „Anlage Z4 <strong>zu</strong>r Außenwirtschaftsverordnung“,<br />
die der Bundesbank elektronisch oder beleghaft übermittelt werden kann.<br />
Der Meldevordruck Z4 ist erhältlich auf der Internet-Seite der Deutschen Bundesbank:<br />
www.bundesbank.de<br />
Bei Fragen <strong>zu</strong>r außenwirtschaftlichen Meldepflicht (Vordrucke, Einreichungsweg,<br />
Meldefristen etc.) steht Ihnen die kostenfreie Hotline der Deutschen Bundesbank unter<br />
der Telefonnummer 0800 1234-111 <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />
2.2 Wie lange nach Einreichung der <strong>SEPA</strong>-Zahlung kann der <strong>SEPA</strong>-Recall (=Rückruf)<br />
durchgeführt werden?<br />
Ein Recall ist bis <strong>zu</strong> 10 Bankarbeitstage nach Buchung möglich.<br />
2.3 Was kostet der Recall?<br />
Der erfolgreiche Recall- bzw. Rückrufausgang wird analog den Überweisungsnachfragen bepreist.<br />
2.4 Wie lange dauert es, bis eine <strong>SEPA</strong>-Recall-Zahlung wieder <strong>zu</strong>rückkommt?<br />
Falls der Empfänger der Rückgabe überhaupt <strong>zu</strong>stimmt, können bis dahin einige Wochen vergehen.<br />
2.5 Muss die Empfängerbank den Recall beachten?<br />
Ja, da die <strong>SEPA</strong>-Bestimmungen für alle Teilnehmer verpflichtend sind, muss das Kreditinstitut des<br />
Empfängers innerhalb von 10 Tagen antworten, wie es nun mit dem Recall weitergeht.<br />
2.6 Wieso kann manchmal eine <strong>SEPA</strong>-Überweisung nicht ausgeführt werden, obwohl BIC und<br />
IBAN korrekt sind?<br />
Die Bank des Empfängers ist nicht in den <strong>zu</strong>grunde liegenden <strong>SEPA</strong>-Verzeichnissen aufgeführt (Auftrag<br />
wird automatisch konvertiert in Auslandszahlung).<br />
2.7 Was ändert sich bei den Zahlscheinen (<strong>SEPA</strong>-Zahlscheinvordrucke) für den<br />
Zahlungsempfänger (Rechnungsversender)?<br />
Handlungsbedarf besteht für diejenigen Kunden, die Zahlscheine mit Rechnungen an ihre Kunden<br />
(Zahler) versenden. Basis hierfür bilden u. a. die zwischen der <strong>zu</strong>ständigen kontoführenden<br />
Bank/<strong>Sparkasse</strong> mit Zahlscheinversendern (Zahlungsempfänger) vereinbarten „Sonderbedingungen für<br />
die Herstellung und Ausgabe von Zahlscheinen“. Die von der Deutschen Kreditwirtschaft<br />
herausgegebenen „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ in der Fassung „2009“<br />
enthalten die entsprechenden <strong>SEPA</strong>-Überweisungs- und <strong>SEPA</strong>-Zahlschein-Vordrucke:<br />
www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/Richtlinie-ZV-Vordrucke-2009-ZKA-final-ZKA-<br />
Deckblatt-final_01.pdf<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 6 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
2.8 Wird es im <strong>SEPA</strong>-Überweisungsverfahren einen Vordruck für <strong>SEPA</strong>-Sammelüberweisungen<br />
geben?<br />
Die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke sehen Sepa-Sammelaufträge nicht vor.<br />
Für die gebündelte Übermittlung von Überweisungen ist gemäß der <strong>SEPA</strong>-Migrationsverordnung<br />
(Artikel 5d) ausschließlich online das ISO 20022 XML-Format <strong>zu</strong> verwenden.<br />
2.9 Was ist „IBAN only“?<br />
Ab dem 1. Februar 2014 brauchen Sie für <strong>SEPA</strong>-Inlandszahlungen nur die IBAN des Zahlungsempfängers<br />
an<strong>zu</strong>geben. Der BIC wird bis 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Überweisungen<br />
weiterhin benötigt.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 7 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
3 <strong>SEPA</strong>-Lastschrift – Grundlagen<br />
3.1 Warum wird die Gläubiger-ID immer benötigt?<br />
Um als Lastschrift-Einreicher (Zahlungsempfänger) die Lastschriften auf Basis der <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschriftverfahren nutzen <strong>zu</strong> können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-<br />
Identifikationsnummer (auch „Creditor Identifier“ bzw. CI).<br />
Hierbei handelt es sich um eine eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und Sie als Lastschrift-<br />
Einreicher <strong>zu</strong>sätzlich identifiziert.<br />
Sie „kennzeichnet“ den Einreicher eindeutig und erleichtert die Zuordnung einer Lastschrift <strong>zu</strong> dem<br />
jeweiligen Grundgeschäft.<br />
Die Beantragung muss online vom Kunden selbst bei der Deutschen Bundesbank erfolgen<br />
www.bundesbank.de/sepa.<br />
3.2 Warum ist für die <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein schriftliches Mandat erforderlich?<br />
Darin ermächtigt der Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger, Lastschriften <strong>zu</strong> Lasten seines<br />
genannten Kontos ziehen.<br />
Die kontoführende Bank wird gleichzeitig angewiesen, die übermittelten Lastschriftanweisungen <strong>zu</strong><br />
erfüllen und das entsprechende Konto <strong>zu</strong> belasten („Vorautorisierung“).<br />
Die Bank des Zahlungsempfängers ist bei Einreichungen nicht verpflichtet, das Vorhandensein der<br />
Mandate <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Mit den neu <strong>zu</strong> schließenden Lastschriftvereinbarungen verpflichtet sich der Einreicher gegenüber<br />
seiner Bank, nur Einreichungen für gültige Mandate vor<strong>zu</strong>nehmen.<br />
3.3 Was ist die Vorabinformation (Pre-Notification)?<br />
Vor Einreichung der Lastschrift muss der Zahlungsempfänger dem Bezogenen die Abbuchung kenntlich<br />
machen. Dies kann durch eine Rechnung, eine Bestätigung (z.B. Versicherung) oder Abschlagsplan (z.B.<br />
Versorger) spätestens 14 Tage vor Belastung erfolgen, die Frist kann individuell durch die AGB des<br />
Kunden verkürzt werden. Die vereinbarte Vorabinformationsfrist darf nicht kürzer sein, als die<br />
jeweiligen Vorlauffristen für die Dateieinreichung bei der Bank des Zahlungsempfängers!<br />
Eine Vorabankündigung muss neu erstellt und an den Zahlungspflichtigen erneut versendet werden,<br />
wenn sich (z.B. auf Grund von technischen Schwierigkeiten) der Fälligkeitszeitpunkt oder Betrag ändert.<br />
Ändern sich im Laufe des Jahres die Höhe der einzelnen Beiträge oder die Fälligkeitstermine, so ist<br />
jedes Mal eine erneute Vorabinformation mit Angaben der geänderten Daten erforderlich.<br />
Selbiges gilt, wenn sich aufgrund einer Teilrückgabe einer Warensendung der Betrag einer<br />
Folgelastschrift ändert.<br />
Bei wiederkehrenden Lastschriften (Folgelastschriften) reicht eine einmalige Unterrichtung des<br />
Schuldners vor dem ersten Lastschriftein<strong>zu</strong>g unter Angabe der <strong>zu</strong>künftigen Fälligkeitstermine und der<br />
vereinbarten Ein<strong>zu</strong>gsbeträge aus.<br />
Die Fälligkeitsangaben können als periodische Zeitangabe (… jeweils <strong>zu</strong>m 1. Arbeitstag eines Monats,<br />
beginnend ab Monat/Jahr) oder auch als konkretes Kalenderdatum (… jeweils <strong>zu</strong>m TT.MM.JJJJ,<br />
TT.MM.JJJJ usw. ) angegeben werden.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 8 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
3.4 Ist eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ohne Pre-Notification autorisiert?<br />
Eine <strong>SEPA</strong>-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des Mandats autorisiert. Daher gilt eine <strong>SEPA</strong>-<br />
Lastschrift auch ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die<br />
Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung ein<strong>zu</strong>halten. Eine<br />
vertragliche Vereinbarung, die gänzlich auf die Vorabinformation verzichtet, ist nach dem <strong>SEPA</strong>-<br />
Rulebook nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht verpflichtet, die Versendung einer Pre-Notification <strong>zu</strong> prüfen,<br />
da diese Verpflichtung rein das Verhältnis zwischen dem Einreicher und dem Zahlungspflichtigen<br />
betrifft.<br />
Die Benachrichtigung ermöglicht dem Zahlungspflichtigen, rechtzeitig für die notwendige Deckung auf<br />
seinem Konto <strong>zu</strong> sorgen bzw. bei Unstimmigkeiten sich um eine Klärung mit dem Zahlungsempfänger<br />
<strong>zu</strong> bemühen, um hieraus entstehende Rücklastschriften <strong>zu</strong> vermeiden.<br />
Die Zustellungsart ist zwar nicht vorgeschrieben (Möglichkeiten: Rechnung, Avis- Brief, Telefax, E-Mail,<br />
SMS, Mitteilung im Verwendungszweck eines vorherigen Datensatzes etc.), mögliche Folgen aus einer<br />
unterlassenen oder hinterher nicht beweisbaren Vorabankündigung müssen vom Zahlungsempfänger<br />
beachtet werden (höhere Wahrscheinlichkeit einer Rücklastschrift, Reputationsschaden etc.).<br />
3.5 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />
siehe Basis- (4.1) bzw. Firmenlastschrift (5.1)<br />
3.6 Wie erfolgt die Rückgabe von <strong>SEPA</strong>-Lastschriften?<br />
Sie können die <strong>SEPA</strong>-Lastschriften im Online-Banking oder bei einem unserer Mitarbeiter <strong>zu</strong>rückgeben.<br />
3.7 Mit welcher Wertstellung erfolgt die Gutschrift bzw. Belastung?<br />
Für jede <strong>SEPA</strong>-Lastschrift muss ein Fälligkeitstag („D“ = Due Date) angegeben werden. Die<br />
Wertstellung erfolgt gemäß PSD (Zahlungsdienstrichtlinie) durchgängig bei allen Beteiligten – also auch<br />
beim Zahlungspflichtigen – i.d.R. am Fälligkeitstag D.<br />
3.8 Was passiert, wenn eine Lastschrift mangels Deckung platzt?<br />
Die Rückgabe muss sowohl bei Firmen- als auch bei Basis-Lastschriften innerhalb von zwei Tagen nach<br />
Fälligkeit (i.d.R. Buchungstag) erfolgen (AGB/Lastschriftsbedingungen mit dem Kunden).<br />
3.9 Welche Kosten entstehen dabei?<br />
Bei der Rückgabe von nationalen <strong>SEPA</strong>-Lastschriften wird dem Einreicher das Interbankenentgelt (das<br />
ist eine Gebühr, die die Zahlstelle der Inkassostelle in Rechnung stellt) in Höhe von derzeit 3,00 €<br />
weiterbelastet. Sie können diese Gebühr im Falle einer von dem Zahlungspflichtigen <strong>zu</strong> vertretenden<br />
Rückgabe von diesem <strong>zu</strong>rückverlangen.<br />
3.10 Kann ich als Einreicher – um kürzere Vorlauffristen <strong>zu</strong> erreichen – eine Erstlastschrift<br />
(Vorlauf normalerweise D-6) auch mit dem Status „Folge“ (Vorlauf D-3) einreichen?<br />
Gemäß dem <strong>SEPA</strong> Regelwerk ist eine Trennung nach Vorlagefristen notwendig.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 9 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
3.11 Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und<br />
<strong>Sparkasse</strong> für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?<br />
Nein, die fachlichen Unterschiede und Neuerungen (Fälligkeitstag, neue erforderliche Angaben,<br />
Vorlauffristen) erfordern neue Vereinbarungen, getrennt für Basis- und Firmenlastschrift.<br />
3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für jeden Ein<strong>zu</strong>g von Forderungen mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Existenz eines<br />
gültigen, schriftlichen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen<br />
Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die<br />
Mandatsreferenz (bis <strong>zu</strong> 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) individuell vergeben<br />
und gibt der o. g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz<br />
… in der Sphäre des Gläubigers<br />
… aber auch grundsätzlich, denn <strong>zu</strong>sammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer und der<br />
Mandatsreferenz ist jedes <strong>SEPA</strong>-Mandat eindeutig.<br />
3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden?<br />
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen<br />
Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der<br />
Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten<br />
Art und Weise bzw. im Datensatz mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss<br />
der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.<br />
Generell gilt ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat unbefristet bzw. bis <strong>zu</strong>m Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.<br />
Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Ein<strong>zu</strong>g keine Folgelastschriften vom<br />
Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen<br />
eingeholt werden.<br />
3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?<br />
Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerländer können von der Webseite des<br />
European Payments Council (EPC) www.europeanpaymentscouncil.eu für <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften und<br />
für <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden.<br />
3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?<br />
Für eine Einführung des e-Mandats wären umfangreiche technische und infrastrukturelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
<strong>zu</strong> erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der<br />
bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Ein tatsächlicher Marktbedarf<br />
<strong>zu</strong> einem kreditwirtschaftlich tragbaren Geschäftsmodell wurde bisher nicht identifiziert.<br />
3.16 Können Mandate elektronisch (eingescannt) archiviert werden oder sind diese verpflichtend<br />
papierhaft auf<strong>zu</strong>bewahren?<br />
Die Art der Aufbewahrung muss der Kunde selbst verantworten. Zu Beweiszwecken oder<br />
kriminaltechnischen Untersuchungen sind Originale empfehlenswert.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 10 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
3.17 Was passiert, wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel durch den<br />
Zahlungsempfänger unterbleibt?<br />
Es besteht das Risiko, dass die Lastschrift aufgrund einer White-List des Zahlers nicht eingelöst wird<br />
(Mandatsdaten lagen dem Zahlunsgpflichtigen nicht vor). Auch könnte der Zahlungspflichtige die<br />
Lastschrift <strong>zu</strong>rückgeben, da er nicht mit einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift rechnen musste. Die daraus<br />
entstehenden Risiken gehen <strong>zu</strong> Lasten des Einreichers, da das Mandat im Verhältnis <strong>zu</strong>r Zahlstelle in<br />
jedem Fall gültig ist. Allerdings hätte der Zahlungsempfänger die Lastschrift nicht einreichen dürfen, da<br />
die Kundeninformation unterblieben ist. Damit verletzt der Einreicher eine Pflicht aus der<br />
Inkassovereinbarung gegenüber der Inkassostelle.<br />
3.18 Die Stellen 5-7 der Gläubiger-ID können individuell belegt werden. Ist bei Änderung dieser<br />
Stellen ein neues Mandat erforderlich?<br />
Zunächst sollte geklärt werden, ob es wirklich notwendig und sinnvoll ist, die 5.-7. Stelle individuell <strong>zu</strong><br />
belegen.<br />
Wenn sich die 5.-7. Stelle ändert, muss natürlich der Zahlungspflichtige darüber informiert werden, da<br />
er u. U. Prüfungsdienstleistungen oder Sperren bei seinem Zahlungsdienstleister beauftragt haben<br />
könnte.<br />
3.19 Muss sich ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat für den Ein<strong>zu</strong>g von <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften immer auf<br />
einen konkreten Vertrag beziehen? Können mehrere Verträge angegeben werden?<br />
Ein Mandat kann für einen oder mehrere Verträge erteilt werden, sofern das Belastungskonto identisch<br />
ist.<br />
3.20 Müssen Wohnungsverwalter für jede WEG eine eigene Gläubiger-ID beantragen oder reicht<br />
eine Gläubiger-ID für die Wohnungsverwaltung?<br />
Je WEG (= eigenständige Rechtsform) ist eine Gläubiger-ID erforderlich.<br />
Beim Ein<strong>zu</strong>g der <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift ist die Gläubiger-ID des Zielkontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />
Übertragen auf einen im Auftrag des Kontoinhabers (z.B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft –<br />
WEG) bevollmächtigten Dienstleister (z.B. Hausverwaltung) hat dieser Dienstleister die Gläubiger-ID<br />
des Kontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />
Im Falle von Treuhandkonten hat der Treuhänder (Hausverwaltung) seine Gläubiger-ID <strong>zu</strong> verwenden.<br />
3.21 Der volljährige Enkel unterschreibt ein Zeitschriftenabonnement und seine Oma<br />
unterschreibt das <strong>zu</strong>gehörige Mandat, damit die Raten vom Konto der Oma abgebucht<br />
werden. An wen muss die Pre-Notification geschickt werden: An den Enkel oder die Oma?<br />
Grundsätzlich ist die Vorabankündigung an den Kontoinhaber (hier die Oma) <strong>zu</strong> senden. In<br />
Ausnahmefällen (Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt) ist ersatzweise der Vertragspartner (hier<br />
der Enkel) <strong>zu</strong> informieren, mit der Bitte, diese Information an den Kontoinhaber weiter<strong>zu</strong>leiten.<br />
Hierdurch entstehende Vertragsstörungen (z. B. Rücklastschriften) und daraus resultierende Risiken<br />
fallen auf den Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) <strong>zu</strong>rück.<br />
3.22 Wie kann eine Firma, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, eine Gläubiger-ID bei der<br />
Deutschen Bundesbank beantragen?<br />
Die Bundesbank verlangt bei der Beantragung der Gläubiger-ID von Firmen die Handelsregisternummer.<br />
Ist ein Unternehmen dort nicht eingetragen (Einzelunternehmen, Freiberufler), muss die Gläubiger-ID<br />
unter dem Punkt „Privatperson, Freiberufler“ unter Angabe der Personalausweisnummer beantragt<br />
werden.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 11 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
4 <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift (DDC Direct Debit Core)<br />
4.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />
Erst- und Einmallastschriften müssen mindestens sechs Geschäftstage vor Fälligkeit ’D’ bei der<br />
bezogenen Bank (Zahlstelle) vorliegen. Für Folgelastschriften verkürzt sich die Frist auf drei Tage. Damit<br />
die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften einen Tag vorher bei der<br />
<strong>Sparkasse</strong> eingereicht werden (also D-6 bzw. D-3).<br />
Erfolgt die Einreichung <strong>zu</strong> spät – die Einhaltung der Fristen ist dann nicht mehr gewährleistet –, setzt die<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> die Fälligkeit technisch auf den nächstmöglichen Tag, an dem die Termine<br />
eingehalten werden können. Gemäß Inkassovereinbarung wird die Alternative „Rückgabe an den<br />
Kunden <strong>zu</strong>r Neueinreichung“ in der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> derzeit nicht praktiziert.<br />
4.2 Umdeutung einer Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung in ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat<br />
Aufgrund der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der <strong>Sparkasse</strong> ist die Weiternut<strong>zu</strong>ng<br />
existierender Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungen als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate im <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren<br />
seit dem 9. Juli 2012 möglich.<br />
Hinweis: Regelung aus dem <strong>zu</strong>m 9. Juli 2012 gültigen Mustertext der Inkassobedingungen<br />
„Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat“<br />
Der Kunde kann eine Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat nutzen. Da<strong>zu</strong> müssen die<br />
folgenden Vorausset<strong>zu</strong>ngen vorliegen:<br />
<br />
<br />
Der Zahler hat dem Kunden als Zahlungsempfänger eine schriftliche Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung erteilt,<br />
mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift<br />
ein<strong>zu</strong>ziehen.<br />
Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass<br />
<br />
<br />
der Zahler mit der Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung <strong>zu</strong>gleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die<br />
vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften ein<strong>zu</strong>lösen, und<br />
diese Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung als <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat genutzt werden kann.<br />
Vor dem ersten Lastschriftein<strong>zu</strong>g im <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren hat der Kunde den Zahler über den<br />
Wechsel vom Ein<strong>zu</strong>g per Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungslastschrift auf den Ein<strong>zu</strong>g per <strong>SEPA</strong>-Basislastschriftverfahren<br />
unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform <strong>zu</strong><br />
unterrichten.<br />
Auf Nachfrage der <strong>Sparkasse</strong> hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers in geeigneter Weise<br />
nach<strong>zu</strong>weisen.<br />
4.3 Wie können künftig <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate am Telefon eingeholt werden?<br />
Zeitungsverlage und andere Unternehmen ziehen heute Rechnungsbeträge (telefonisch) aufgegebener<br />
Kleinanzeigen bis 50 Euro oft ohne Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung im Lastschriftverfahren ein. Dieses wurde<br />
durch eine Sonderregelung im Lastschriftabkommen für Einmallastschriften toleriert.<br />
Die <strong>SEPA</strong>-Abkommen sehen keine telefonische Mandatserteilung vor. Das Fehlen eines schriftlichen<br />
Mandates könnte somit gerügt werden, sollte es <strong>zu</strong> Erstattungsverlangen oder der Anforderung einer<br />
Mandatskopie kommen. Rückgaben sind bei Fehlen eines Mandates 13 Monate nach Belastung möglich<br />
(unautorisierte Lastschrift).<br />
Allerdings besteht auch im Ein<strong>zu</strong>gsermächtigungsverfahren bei Verzicht auf ein schriftliches Mandat<br />
das Risiko der Beweisbarkeit. Sobald der Kunde das Bestehen einer solchen Ein<strong>zu</strong>gsermächtigung<br />
bestreitet und der Zahlungsempfänger die Vereinbarung nicht glaubhaft beweisen kann, besteht wie bei<br />
der <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ein Erstattungsanspruch bis 13 Monate nach Belastung.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 12 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
4.4 Welche Rückgabefristen sind vom Zahlungspflichtigen ein<strong>zu</strong>halten?<br />
Eine Rückgabe wegen Widerspruch ist innerhalb von acht Wochen nach Buchung bei autorisierten<br />
Lastschriften möglich (gültiges Mandat liegt vor).<br />
Bei nicht autorisierten Lastschriften (kein gültiges Mandat vorhanden) hat der Zahlungspflichtige bis 13<br />
Monate Widerspruchsrecht. Vor Rückbuchung wird von der Bank des Zahlungsempfängers die Vorlage<br />
des gültigen Mandates eingefordert.<br />
4.5 Ab wann werden die deutschen Kreditinstitute kürzere Vorlauffristen (sog. Core1-Verfahren)<br />
unterstützen?<br />
Das CORE1-Verfahren steht ab dem 4. November 2013 <strong>zu</strong>r Verfügung. Damit müssen <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften<br />
nur noch zwei Tag vor Fälligkeit dem Institut des Zahlers vorliegen, d.h. der Einreicher<br />
muss die Zahlungen zwei Tage vor Fälligkeit bei seinem Institut einreichen.<br />
Möglich wird das Verfahren über eine Einigung aller deutschen Kreditinstitute. Bislang ist nicht<br />
absehbar, ob und ab wann das Verfahren auch für grenzüberschreitende Zahlungen funktionieren wird.<br />
Österreich führt ein solches Verfahren auch 2013 ein, aber hier gilt ebenso, dass es nur für innerösterreichische<br />
Lastschriften funktioniert.<br />
4.6 Wie können Mandate gekündigt bzw. widerrufen werden?<br />
Mandate können dem Lastschriftseinreicher gegenüber in der vereinbarten Form gekündigt werden.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> nimmt schriftlich erteilte Mandatskündigungen mit der Folge an, dass nachfolgende<br />
Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der <strong>Sparkasse</strong>, wird er ab<br />
dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag wirksam.<br />
Zusätzlich sollte der Widerruf aber auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit<br />
dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 13 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
5 <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschrift (B2B Business-to-Business)<br />
Beim Lastschriftverfahren, das ausschließlich im gewerblichen Bereich (Business-to-Business) <strong>zu</strong>lässig<br />
ist, ist ein Erstattungsanspruch (Widerspruch) ausgeschlossen; die Nut<strong>zu</strong>ng bei Verbrauchern<br />
(Einreicher ist Privatperson oder Abbuchung z. L. Privatgirokonto) ist deshalb nicht <strong>zu</strong>lässig.<br />
Verbraucher hätten deshalb auch bei einer belasteten Firmenlastschrift einen Erstattungsanspruch<br />
wegen nicht vorhandenem Mandat.<br />
5.1 Wie sind die Einreichungs- und Ausführungsfristen?<br />
Firmenlastschriften müssen mindestens einen Geschäftstag vor Fälligkeit D bei der bezogenen Bank<br />
(Zahlstelle) vorliegen. Damit die Einhaltung der Fristen gewährleistet ist, müssen die Lastschriften<br />
einen Tag vorher bei der <strong>Sparkasse</strong> eingereicht werden (also D-2).<br />
Erfolgt die Einreichung <strong>zu</strong> spät – die Einhaltung der Frist ist dann nicht mehr gewährleistet –, setzt die<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Bamberg</strong> die Fälligkeit technisch auf den nächstmöglichen Tag, an dem die Termine<br />
eingehalten werden können. Die Alternative „Rückgabe an den Kunden <strong>zu</strong>r Neueinreichung" ist derzeit<br />
ausgeschlossen.<br />
5.2 Wer bekommt das Firmenmandat?<br />
Eine Ausfertigung erhält der Zahlungsempfänger, eine weitere muss der Bank des Bezogenen<br />
(Zahlungspflichtigen) rechtzeitig (= vor der 1. Fälligkeit) vorgelegt werden, um in deren<br />
Buchungssystem hinterlegt <strong>zu</strong> werden. Die Bank des Zahlungspflichtigen ist verpflichtet, bei einer<br />
Firmenlastschrift <strong>zu</strong> prüfen, ob ein passendes Mandat vorliegt.<br />
5.3 Umdeutung des Abbuchungsauftrages in ein <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandat<br />
Eine Migration von Abbuchungsaufträgen auf <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandate ist nicht möglich. Deshalb<br />
müssen sich Zahlungsempfänger und Zahler entweder auf die Nut<strong>zu</strong>ng des <strong>SEPA</strong>-Basis- oder des <strong>SEPA</strong>-<br />
Firmenlastschriftverfahrens verständigen. Dabei ist ein entsprechendes Lastschriftmandat vom Zahler<br />
ein<strong>zu</strong>holen.<br />
Achtung: Nur Zahler, die nicht Verbraucher sind, dürfen das <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftverfahren nutzen.<br />
Prüfen Sie Ihren Bestand, ob es sich bei den Zahlungspflichtigen um Verbraucher oder Nichtverbraucher<br />
(z. B. Firmen und Selbstständige) handelt.<br />
Das Abbuchungsauftragsverfahren wird <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben<br />
eingestellt. Nutzer müssen vor Februar 2014 eine Einigung über eine neue Zahlungsart herbeigeführt<br />
haben.<br />
5.4 Können Firmenkunden untereinander auch die Basislastschrift nutzen?<br />
Ja, sie müssen nicht B2B verwenden.<br />
5.5 Welchen Vorteil hat die Firmenlastschrift?<br />
Aus Sicht des Zahlungsempfängers (und seiner Bank) sind die Zahlungen sicherer, weil die Rückgabe<br />
nur innerhalb von 2 Tagen nach Belastung und nur mangels Deckung erfolgen kann.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 14 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
5.6 Muss der Zahlungsempfänger das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats bei dem<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?<br />
Das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger <strong>zu</strong><br />
übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der<br />
Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten<br />
Lastschriftein<strong>zu</strong>g gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere<br />
Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z.B. durch eine Kopie /<br />
„Zweitausfertigung“ des Mandats).<br />
5.7 Anhand welcher Kriterien kann beurteilt werden, ob es sich beim Zahlungspflichtigen um<br />
einen Verbraucher oder einen Nicht-Verbraucher handelt?<br />
Im Rahmen der Entgegennahme der Mandatsbestätigung ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Zahlungspflichtige als<br />
Unternehmer (Nicht-Verbraucher) handelt. Sollten daran Zweifel bestehen, wird die Erfassung<br />
abgelehnt.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 15 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
6 Beleghafte Lastschrifteinreichungen<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriften können ausschließlich beleglos und online eingereicht werden.<br />
Es entfallen auch Einreichungen auf Datenträgern wie Disketten, USB-Stick etc.<br />
6.1 Warum werden beleghafte Lastschrifteinreichungen abgeschafft?<br />
Die technischen Ansprüche an <strong>SEPA</strong>-Lastschriften sind so hoch, dass diese nur noch online eingereicht<br />
werden können. <strong>SEPA</strong>-Lastschriften enthalten viele neue Pflicht-Felder (Gläubiger-Identifikationsnummer,<br />
Mandatsreferenz, Fälligkeitstag, Lastschrift-Sequenz, usw.), so dass eine Einreichung in der<br />
bisherigen Beleggröße nicht mehr möglich wäre. Optional könnten außerdem weitere Felder vom<br />
Kunden gefüllt werden.<br />
Aus diesem Grund kann kein Kreditinstitut in Europa <strong>SEPA</strong>-Lastschriften beleghaft akzeptieren.<br />
Außerdem ist es einfacher, schneller und kostengünstiger, die Lastschriften direkt online ein<strong>zu</strong>reichen<br />
und frei<strong>zu</strong>geben, als dies beleghaft <strong>zu</strong> tun.<br />
6.2 Wann werden diese abgeschafft?<br />
Beleghafte Lastschrifteinreichungen werden <strong>zu</strong>m 1. Februar 2014, die Datenträger (z. B. Disketten, CDs,<br />
USB-Sticks…) <strong>zu</strong>m 31. Dezember 2013 abgeschafft.<br />
6.3 Welche Alternativen gibt es?<br />
Kunden können Lastschriften ausschließlich online einreichen. Da<strong>zu</strong> stehen dem Kunden die<br />
Übertragung per Software seit November 2012 (z.B. mit SFirm32, SPG-Verein oder Star Money) sowie die<br />
Erfassung im Internetbanking <strong>zu</strong>r Verfügung.<br />
6.4 Was passiert mit den Lastschrifteinreichungen, die nach dem 01. Februar 2014 eingereicht<br />
werden?<br />
Die Lastschrifteinreichungen können nicht mehr weitergeleitet und verarbeitet werden, der Kunde<br />
erhält diese dann unbearbeitet <strong>zu</strong>rück.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 16 von 17<br />
Stand: Juni 2013
S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
7 Kartenzahlungen<br />
7.1 Was ändert sich durch die <strong>SEPA</strong> bei den Kartenzahlungen?<br />
Durch die Einführung von <strong>SEPA</strong> werden auch Kartenzahlungen vereinheitlicht. Betroffen davon sind<br />
Debitkarten, besser bekannt als EC-Karten, sowie Kreditkarten. Ziel der <strong>SEPA</strong> ist es, die technische<br />
Funktionsweise von Karten und Terminals so <strong>zu</strong> verbessern, dass der EU-weiten Kartenakzeptanz keine<br />
technologischen Hürden entgegenstehen. Darüber hinaus sollen europaweit einheitliche<br />
Sicherheitsstandards einen weiter verbesserten Schutz vor Missbrauch für Karteninhaber und Händler<br />
bei Kartenzahlungen in Europa bieten.<br />
7.2 Was muss ich als Händler tun, um Kunden aus dem <strong>SEPA</strong>-Raum das Bezahlen mit Karte <strong>zu</strong><br />
ermöglichen?<br />
Damit Kunden aus dem europäischen Ausland bei Ihnen mit ihrer Debitkarte am POS-Terminal (Point-of-<br />
Sale) bezahlen können, benötigen Sie mindestens ein <strong>SEPA</strong>-fähiges Debitkarten-Zahlungsverfahren, wie<br />
<strong>zu</strong>m Beispiel electronic cash. Dieses erfüllt bereits heute die <strong>SEPA</strong>-Anforderungen. Auch über die<br />
Akzeptanz von Kreditkarten können Sie deutschen, europäischen und internationalen Kunden die<br />
bargeldlose Zahlung bei Ihnen ermöglichen.<br />
7.3 Erfordert die <strong>SEPA</strong> spezielle POS-Terminals?<br />
Um <strong>SEPA</strong>-Debitkarten-Zahlungsverfahren abwickeln <strong>zu</strong> können, benötigen Sie ein EMV1-fähiges POS-<br />
Terminal. POS-Terminals sind bereits heute bei vielen Händlern für die Abwicklung von electronic cash-<br />
Zahlungen im Einsatz.<br />
2011 wurden die electronic-cash-Terminals im Handel auf den TA 7.0 umgestellt und damit EMV-fähig.<br />
Terminals, die noch nicht umgestellt sind, können neue Karten nicht akzeptieren.<br />
7.4 Ändert sich etwas an meiner <strong>Sparkasse</strong>nCard?<br />
Sie können Ihre aktuelle <strong>Sparkasse</strong>nCard im <strong>SEPA</strong>-Kartenzahlungsverkehr einsetzen und profitieren von<br />
<strong>zu</strong>sätzlichen Akzeptanzstellen im <strong>SEPA</strong>-Raum. Auf den Folgekarten werden auch IBAN und BIC stehen.<br />
8 Rechtliche Grundlagen<br />
8.1 Welche Regelung gilt für die Beteiligten, EPC-Rulebook oder AGB <strong>Sparkasse</strong>?<br />
Die EPC (European Payments Council) Regelwerke regeln den Zahlungsverkehr im Interbankenbereich<br />
zwischen den Zahlungsdienstleistern, nicht das Kunde-Bank Verhältnis.<br />
Im Endnutzer-Verhältnis (Kunde-Bank Verhältnis) angebotene Zahlungsverkehrsprodukte sind rein<br />
bankindividuelle Angebote, deren Rechte und Pflichten in den jeweiligen Allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen (AGB Lastschriftsbedingungen) geregelt werden.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 17 von 17<br />
Stand: Juni 2013