FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg
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S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
3.11 Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und<br />
<strong>Sparkasse</strong> für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?<br />
Nein, die fachlichen Unterschiede und Neuerungen (Fälligkeitstag, neue erforderliche Angaben,<br />
Vorlauffristen) erfordern neue Vereinbarungen, getrennt für Basis- und Firmenlastschrift.<br />
3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ng für jeden Ein<strong>zu</strong>g von Forderungen mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Existenz eines<br />
gültigen, schriftlichen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen<br />
Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die<br />
Mandatsreferenz (bis <strong>zu</strong> 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) individuell vergeben<br />
und gibt der o. g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz<br />
… in der Sphäre des Gläubigers<br />
… aber auch grundsätzlich, denn <strong>zu</strong>sammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer und der<br />
Mandatsreferenz ist jedes <strong>SEPA</strong>-Mandat eindeutig.<br />
3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden?<br />
Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen<br />
Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der<br />
Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten<br />
Art und Weise bzw. im Datensatz mit<strong>zu</strong>teilen.<br />
Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss<br />
der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.<br />
Generell gilt ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat unbefristet bzw. bis <strong>zu</strong>m Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.<br />
Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Ein<strong>zu</strong>g keine Folgelastschriften vom<br />
Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut<br />
<strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen<br />
eingeholt werden.<br />
3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?<br />
Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerländer können von der Webseite des<br />
European Payments Council (EPC) www.europeanpaymentscouncil.eu für <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften und<br />
für <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden.<br />
3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?<br />
Für eine Einführung des e-Mandats wären umfangreiche technische und infrastrukturelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
<strong>zu</strong> erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der<br />
bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Ein tatsächlicher Marktbedarf<br />
<strong>zu</strong> einem kreditwirtschaftlich tragbaren Geschäftsmodell wurde bisher nicht identifiziert.<br />
3.16 Können Mandate elektronisch (eingescannt) archiviert werden oder sind diese verpflichtend<br />
papierhaft auf<strong>zu</strong>bewahren?<br />
Die Art der Aufbewahrung muss der Kunde selbst verantworten. Zu Beweiszwecken oder<br />
kriminaltechnischen Untersuchungen sind Originale empfehlenswert.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 10 von 17<br />
Stand: Juni 2013