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FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3.11 Können die bestehenden Inkassovereinbarungen zwischen Zahlungsempfänger und<br />

<strong>Sparkasse</strong> für <strong>SEPA</strong> übernommen werden?<br />

Nein, die fachlichen Unterschiede und Neuerungen (Fälligkeitstag, neue erforderliche Angaben,<br />

Vorlauffristen) erfordern neue Vereinbarungen, getrennt für Basis- und Firmenlastschrift.<br />

3.12 Wofür steht die Mandatsreferenz?<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ng für jeden Ein<strong>zu</strong>g von Forderungen mittels <strong>SEPA</strong>-Lastschrift ist die Existenz eines<br />

gültigen, schriftlichen <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandats. Dieses regelt die rechtliche Beziehung zwischen<br />

Zahlungsempfänger, Zahlungspflichtigen und Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen. Die<br />

Mandatsreferenz (bis <strong>zu</strong> 35 Stellen lang) wird vom Zahlungsempfänger (Gläubiger) individuell vergeben<br />

und gibt der o. g. Rechtsbeziehung eine eindeutige Referenz<br />

… in der Sphäre des Gläubigers<br />

… aber auch grundsätzlich, denn <strong>zu</strong>sammen mit der Gläubiger-Identifikationsnummer und der<br />

Mandatsreferenz ist jedes <strong>SEPA</strong>-Mandat eindeutig.<br />

3.13 Wann muss ein neues Mandat eingeholt werden?<br />

Grundsätzlich sind Änderungen von Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen<br />

Mandats möglich (z.B. Namensänderung durch Heirat, Änderung der Kontoverbindung, Änderung der<br />

Mandatsreferenz durch den Zahlungsempfänger). Diese Änderungen sind lediglich in der vereinbarten<br />

Art und Weise bzw. im Datensatz mit<strong>zu</strong>teilen.<br />

Wenn sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers ändert, muss<br />

der Zahlungspflichtige zwingend ein neues Mandat unterzeichnen.<br />

Generell gilt ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat unbefristet bzw. bis <strong>zu</strong>m Widerruf durch den Zahlungspflichtigen.<br />

Werden jedoch binnen 36 Monaten seit letztem Ein<strong>zu</strong>g keine Folgelastschriften vom<br />

Zahlungsempfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschriftmandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut<br />

<strong>SEPA</strong>-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen<br />

eingeholt werden.<br />

3.14 Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden?<br />

Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der <strong>SEPA</strong>-Teilnehmerländer können von der Webseite des<br />

European Payments Council (EPC) www.europeanpaymentscouncil.eu für <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften und<br />

für <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriften in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden.<br />

3.15 Wie ist der Status <strong>zu</strong>r Einführung des <strong>SEPA</strong> e-Mandats in Deutschland?<br />

Für eine Einführung des e-Mandats wären umfangreiche technische und infrastrukturelle Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

<strong>zu</strong> erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der<br />

bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Ein tatsächlicher Marktbedarf<br />

<strong>zu</strong> einem kreditwirtschaftlich tragbaren Geschäftsmodell wurde bisher nicht identifiziert.<br />

3.16 Können Mandate elektronisch (eingescannt) archiviert werden oder sind diese verpflichtend<br />

papierhaft auf<strong>zu</strong>bewahren?<br />

Die Art der Aufbewahrung muss der Kunde selbst verantworten. Zu Beweiszwecken oder<br />

kriminaltechnischen Untersuchungen sind Originale empfehlenswert.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 10 von 17<br />

Stand: Juni 2013

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