FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg
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S <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Bamberg</strong><br />
5.6 Muss der Zahlungsempfänger das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats bei dem<br />
Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?<br />
Das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger <strong>zu</strong><br />
übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der<br />
Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten<br />
Lastschriftein<strong>zu</strong>g gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere<br />
Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z.B. durch eine Kopie /<br />
„Zweitausfertigung“ des Mandats).<br />
5.7 Anhand welcher Kriterien kann beurteilt werden, ob es sich beim Zahlungspflichtigen um<br />
einen Verbraucher oder einen Nicht-Verbraucher handelt?<br />
Im Rahmen der Entgegennahme der Mandatsbestätigung ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Zahlungspflichtige als<br />
Unternehmer (Nicht-Verbraucher) handelt. Sollten daran Zweifel bestehen, wird die Erfassung<br />
abgelehnt.<br />
<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 15 von 17<br />
Stand: Juni 2013