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FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

5.6 Muss der Zahlungsempfänger das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats bei dem<br />

Zahlungsdienstleister des Zahlers einreichen?<br />

Das Original des <strong>SEPA</strong>-Firmenlastschriftmandats ist vom Zahler an den Zahlungsempfänger <strong>zu</strong><br />

übermitteln und muss auch von diesem (in der gesetzlich vorgegebenen Form) verwahrt werden. Der<br />

Zahler selbst übermittelt im Zusammenhang mit der Bestätigung der Mandatserteilung vor dem ersten<br />

Lastschriftein<strong>zu</strong>g gegenüber seinem Zahlungsdienstleister (Zahlstelle) auch die für die spätere<br />

Einlösung notwendigen Mandatsdaten in der vereinbarten Form (z.B. durch eine Kopie /<br />

„Zweitausfertigung“ des Mandats).<br />

5.7 Anhand welcher Kriterien kann beurteilt werden, ob es sich beim Zahlungspflichtigen um<br />

einen Verbraucher oder einen Nicht-Verbraucher handelt?<br />

Im Rahmen der Entgegennahme der Mandatsbestätigung ist <strong>zu</strong> prüfen, ob der Zahlungspflichtige als<br />

Unternehmer (Nicht-Verbraucher) handelt. Sollten daran Zweifel bestehen, wird die Erfassung<br />

abgelehnt.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 15 von 17<br />

Stand: Juni 2013

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