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FAQ zu SEPA - Sparkasse Bamberg

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S <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Bamberg</strong><br />

3.17 Was passiert, wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel durch den<br />

Zahlungsempfänger unterbleibt?<br />

Es besteht das Risiko, dass die Lastschrift aufgrund einer White-List des Zahlers nicht eingelöst wird<br />

(Mandatsdaten lagen dem Zahlunsgpflichtigen nicht vor). Auch könnte der Zahlungspflichtige die<br />

Lastschrift <strong>zu</strong>rückgeben, da er nicht mit einer <strong>SEPA</strong>-Lastschrift rechnen musste. Die daraus<br />

entstehenden Risiken gehen <strong>zu</strong> Lasten des Einreichers, da das Mandat im Verhältnis <strong>zu</strong>r Zahlstelle in<br />

jedem Fall gültig ist. Allerdings hätte der Zahlungsempfänger die Lastschrift nicht einreichen dürfen, da<br />

die Kundeninformation unterblieben ist. Damit verletzt der Einreicher eine Pflicht aus der<br />

Inkassovereinbarung gegenüber der Inkassostelle.<br />

3.18 Die Stellen 5-7 der Gläubiger-ID können individuell belegt werden. Ist bei Änderung dieser<br />

Stellen ein neues Mandat erforderlich?<br />

Zunächst sollte geklärt werden, ob es wirklich notwendig und sinnvoll ist, die 5.-7. Stelle individuell <strong>zu</strong><br />

belegen.<br />

Wenn sich die 5.-7. Stelle ändert, muss natürlich der Zahlungspflichtige darüber informiert werden, da<br />

er u. U. Prüfungsdienstleistungen oder Sperren bei seinem Zahlungsdienstleister beauftragt haben<br />

könnte.<br />

3.19 Muss sich ein <strong>SEPA</strong>-Lastschriftmandat für den Ein<strong>zu</strong>g von <strong>SEPA</strong>-Basislastschriften immer auf<br />

einen konkreten Vertrag beziehen? Können mehrere Verträge angegeben werden?<br />

Ein Mandat kann für einen oder mehrere Verträge erteilt werden, sofern das Belastungskonto identisch<br />

ist.<br />

3.20 Müssen Wohnungsverwalter für jede WEG eine eigene Gläubiger-ID beantragen oder reicht<br />

eine Gläubiger-ID für die Wohnungsverwaltung?<br />

Je WEG (= eigenständige Rechtsform) ist eine Gläubiger-ID erforderlich.<br />

Beim Ein<strong>zu</strong>g der <strong>SEPA</strong>-Basislastschrift ist die Gläubiger-ID des Zielkontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Übertragen auf einen im Auftrag des Kontoinhabers (z.B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft –<br />

WEG) bevollmächtigten Dienstleister (z.B. Hausverwaltung) hat dieser Dienstleister die Gläubiger-ID<br />

des Kontoinhabers <strong>zu</strong> verwenden.<br />

Im Falle von Treuhandkonten hat der Treuhänder (Hausverwaltung) seine Gläubiger-ID <strong>zu</strong> verwenden.<br />

3.21 Der volljährige Enkel unterschreibt ein Zeitschriftenabonnement und seine Oma<br />

unterschreibt das <strong>zu</strong>gehörige Mandat, damit die Raten vom Konto der Oma abgebucht<br />

werden. An wen muss die Pre-Notification geschickt werden: An den Enkel oder die Oma?<br />

Grundsätzlich ist die Vorabankündigung an den Kontoinhaber (hier die Oma) <strong>zu</strong> senden. In<br />

Ausnahmefällen (Adresse des Kontoinhabers nicht bekannt) ist ersatzweise der Vertragspartner (hier<br />

der Enkel) <strong>zu</strong> informieren, mit der Bitte, diese Information an den Kontoinhaber weiter<strong>zu</strong>leiten.<br />

Hierdurch entstehende Vertragsstörungen (z. B. Rücklastschriften) und daraus resultierende Risiken<br />

fallen auf den Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) <strong>zu</strong>rück.<br />

3.22 Wie kann eine Firma, die nicht im Handelsregister eingetragen ist, eine Gläubiger-ID bei der<br />

Deutschen Bundesbank beantragen?<br />

Die Bundesbank verlangt bei der Beantragung der Gläubiger-ID von Firmen die Handelsregisternummer.<br />

Ist ein Unternehmen dort nicht eingetragen (Einzelunternehmen, Freiberufler), muss die Gläubiger-ID<br />

unter dem Punkt „Privatperson, Freiberufler“ unter Angabe der Personalausweisnummer beantragt<br />

werden.<br />

<strong>FAQ</strong> <strong>SEPA</strong> Seite 11 von 17<br />

Stand: Juni 2013

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