Übersicht für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford
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Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />
Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />
aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />
vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgelegte<br />
Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />
Anstelle der Rentenzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt<br />
werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.<br />
Bei Abruf<br />
Garantiekapital<br />
unverbindliche Kapitalabfindung bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2045 35.765,18 58.708 98.810 173.746<br />
01.01.2046 37.440,91 61.784 105.992 190.500<br />
01.01.2047 39.141,88 64.963 113.606 208.740<br />
01.01.2048 40.868,46 68.245 121.677 228.600<br />
01.01.2049 42.621,03 71.632 130.229 250.217<br />
01.01.2050 44.400,00 75.128 139.290 273.749<br />
Leistungen im Todesfall<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital<br />
ausgezahlt.<br />
Nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren<br />
Ablauf weiter oder alternativ <strong>eine</strong> einmalige Abfindung.<br />
Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />
Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 20 Absatz 1<br />
der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital ist, so<br />
besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente <strong>eine</strong> erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
gezahlt wird.<br />
Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />
EUR<br />
Unverbindliche monatliche Rente<br />
bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />
mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />
berechnet<br />
unverbindlich mit derzeit gültigen<br />
Rechnungsgrundlagen berechnet<br />
Bei Abruf zum Rente<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Rente Rente 2)<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
1)<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Gesamtrente<br />
01.01.2050 392,66 862,34 219,61 466,90 1.089,94 233,44<br />
01.01.2045 250,48 586,14 234,01 299,89 747,20 249,16