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Übersicht für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford

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Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />

Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />

aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />

vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgelegte<br />

Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />

Anstelle der Rentenzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt<br />

werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.<br />

Bei Abruf<br />

Garantiekapital<br />

unverbindliche Kapitalabfindung bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.01.2045 35.765,18 58.708 98.810 173.746<br />

01.01.2046 37.440,91 61.784 105.992 190.500<br />

01.01.2047 39.141,88 64.963 113.606 208.740<br />

01.01.2048 40.868,46 68.245 121.677 228.600<br />

01.01.2049 42.621,03 71.632 130.229 250.217<br />

01.01.2050 44.400,00 75.128 139.290 273.749<br />

Leistungen im Todesfall<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital<br />

ausgezahlt.<br />

Nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren<br />

Ablauf weiter oder alternativ <strong>eine</strong> einmalige Abfindung.<br />

Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />

Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 20 Absatz 1<br />

der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital ist, so<br />

besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente <strong>eine</strong> erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />

gezahlt wird.<br />

Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />

EUR<br />

Unverbindliche monatliche Rente<br />

bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />

mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />

berechnet<br />

unverbindlich mit derzeit gültigen<br />

Rechnungsgrundlagen berechnet<br />

Bei Abruf zum Rente<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Rente Rente 2)<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

1)<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Gesamtrente<br />

01.01.2050 392,66 862,34 219,61 466,90 1.089,94 233,44<br />

01.01.2045 250,48 586,14 234,01 299,89 747,20 249,16

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