Übersicht für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford
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<strong>Übersicht</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
11. Dezember 2012<br />
<strong>Übersicht</strong> über <strong>eine</strong> Fondsgebundene Rentenversicherung (Tarif FRH)<br />
zum Vorschlag von Herrn Max Mustermann, geb. am 13.05.1983<br />
Versicherungsbeginn 01.01.2013 Rentengarantiezeit 10 Jahre<br />
Beginn der flexiblen Abrufphase 01.01.2045 Dauer der Beitragszahlung 37 Jahre<br />
Beginn der Rentenzahlung 01.01.2050<br />
Unverbindliche Wertentwicklung Ihrer <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> bis zum Beginn der Rentenzahlung<br />
(Angaben in EUR)<br />
Gesamtkapital<br />
300.000<br />
Unverbindliche Gesamtleistung berechnet mit der <strong>für</strong> das<br />
Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung 1)<br />
Unverbindliche Gesamtleistung<br />
und individuelle Beitragsgarantie<br />
zum Rentenbeginn<br />
1)<br />
250.000<br />
200.000<br />
150.000<br />
100.000<br />
50.000<br />
0<br />
5 10 15 20 25 30 35<br />
Versicherungsjahr am 01.01.2050<br />
Garantiertes Vertragsguthaben Angenommene Wertsteigerung p. a.: 3 % 6 % 9 %<br />
Individuelle Beitragsgarantie<br />
Leistungen der Provinzial:<br />
Garantierte Leistungen bei Rentenbeginn am 01.01.2050<br />
individuelle Beitragsgarantie monatliche garantierte Rente<br />
44.400,00 EUR 148,83 EUR<br />
Unverbindliche Gesamtleistung bei Rentenbeginn am 01.01.2050<br />
Angenommene Wertsteigerung<br />
3% 6% 9%<br />
p.a.<br />
Kapitalabfindung 1) 75.128 EUR 139.290 EUR 273.749 EUR<br />
monatliche Rente 2) 251,83 EUR 466,90 EUR 917,61 EUR<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 2<br />
<strong>Übersicht</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- wird das vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt<br />
Bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung<br />
- wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt<br />
Ihr monatlicher Gesamtbeitrag:<br />
100,00 EUR<br />
Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Versorgungsvorschlag<br />
1) Die in den angegebenen Leistungen enthaltene Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, sie hängt von den Kapitalerträgen,<br />
vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Wir können daher nicht zusagen, in welcher<br />
Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. In dieser Beispielrechung haben wir modellhaft unterstellt,<br />
dass die <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert<br />
bleiben. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />
des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds. Dies dient ausschließlich Illustrationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung<br />
des Fonds wird davon abweichen.<br />
2) Die Berechung der dargestellten unverbindlichen Renten basiert auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen<br />
mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme,<br />
dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert<br />
werden.
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />
<strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />
11. Dezember 2012<br />
Darstellung<br />
<strong>für</strong> <strong>eine</strong> fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital und aufgeschobener Rentenzahlung<br />
nach Tarif FRH (Tarifwerk 2013)<br />
Vertragsdaten<br />
Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 13.05.1983<br />
Eintrittsalter:<br />
30 Jahre<br />
Versicherungsbeginn: 01.01.2013<br />
Beitragszahlungsdauer:<br />
37 Jahre, längstens bis zum Rentenbeginn<br />
Rentengarantiezeit: 10 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.01.2050<br />
Beginn der Abrufphase: 01.01.2045<br />
Überschussverwendung vor Rentenbeginn:<br />
Erhöhung des Vertragsguthabens<br />
Überschussverwendung nach Rentenbeginn:<br />
Dynamikrentensystem<br />
individuelle Beitragsgarantie 1)<br />
44.400,00 EUR<br />
monatlicher Beitrag:<br />
100,00 EUR<br />
1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital.<br />
Fondsauswahl<br />
Wertsicherungsfonds:<br />
Fondsname<br />
Deka-EuropaGarant 80<br />
ISIN<br />
LU0508319497<br />
Freie Fonds:<br />
Fondsname ISIN Anteil<br />
DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100%<br />
Leistungen im Alter in EUR<br />
Für die Ermittlung der Rente bzw. der Kapitalabfindung steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung.<br />
Das Gesamtkapital ist das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich <strong>eine</strong>s ggf. fälligen Schlussüberschusses<br />
sowie <strong>eine</strong>r dann fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />
lebenslange monatliche Rente<br />
Bei Abruf<br />
garantierte<br />
unverbindliche Rente 1) bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
Rente<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2045 108,55 178,18 299,89 527,32<br />
01.01.2046 115,77 191,04 327,73 589,03<br />
01.01.2047 123,38 204,76 358,09 657,95<br />
01.01.2048 131,39 219,41 391,19 734,95<br />
01.01.2049 139,84 235,02 427,28 820,96<br />
01.01.2050 148,83 251,83 466,90 917,61<br />
1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />
der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden<br />
und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />
Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />
aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />
vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgelegte<br />
Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />
Anstelle der Rentenzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt<br />
werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.<br />
Bei Abruf<br />
Garantiekapital<br />
unverbindliche Kapitalabfindung bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />
jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
zum<br />
3 % 6 % 9 %<br />
01.01.2045 35.765,18 58.708 98.810 173.746<br />
01.01.2046 37.440,91 61.784 105.992 190.500<br />
01.01.2047 39.141,88 64.963 113.606 208.740<br />
01.01.2048 40.868,46 68.245 121.677 228.600<br />
01.01.2049 42.621,03 71.632 130.229 250.217<br />
01.01.2050 44.400,00 75.128 139.290 273.749<br />
Leistungen im Todesfall<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital<br />
ausgezahlt.<br />
Nach Beginn der Rentenzahlung<br />
Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren<br />
Ablauf weiter oder alternativ <strong>eine</strong> einmalige Abfindung.<br />
Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />
Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 20 Absatz 1<br />
der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital ist, so<br />
besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente <strong>eine</strong> erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />
gezahlt wird.<br />
Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />
EUR<br />
Unverbindliche monatliche Rente<br />
bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />
mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />
berechnet<br />
unverbindlich mit derzeit gültigen<br />
Rechnungsgrundlagen berechnet<br />
Bei Abruf zum Rente<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Rente Rente 2)<br />
Erhöhte<br />
Rente<br />
wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
1)<br />
Rente wegen<br />
Pflegebedürftigkeit<br />
in Prozent der<br />
Gesamtrente<br />
01.01.2050 392,66 862,34 219,61 466,90 1.089,94 233,44<br />
01.01.2045 250,48 586,14 234,01 299,89 747,20 249,16
Seite 3 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit gerechnet. Sie<br />
können jedoch auch <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />
1) Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an sofort beginnenden<br />
Rentenversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie dem jeweiligen<br />
Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen,<br />
die zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> unseren Neuzugang an beginnenden Renten wegen Pflegebedürftigkeit zu<br />
verwenden sind. Hierdurch kann sich <strong>eine</strong> niedrigere Rente ergeben.<br />
2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />
der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind<br />
trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />
Kapitalleistung bei <strong>eine</strong>r schweren Krankheit (Dread Disease-Option)<br />
Wenn die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung an <strong>eine</strong>r schweren Krankheit, entsprechend<br />
der aufgeführten Krankheiten in den "Bestimmungen zu den schweren Krankheiten bei der<br />
Dread Disease-Option" erkrankt, so besteht die Option, dass <strong>eine</strong> Kapitalleistung in Höhe des vorhandenen<br />
Gesamtkapitals (vgl. § 1 Abs. 17 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> <strong>eine</strong> fondsgebundene Rentenversicherung<br />
mit Garantiekapital) verlangt werden kann. Anstelle der vollständigen Kapitalleistung<br />
kann auch <strong>eine</strong> Teilkapitalleistung verlangt werden.<br />
Einmaliges Aufschieben des Rentenbeginns (Verlängerungsoption)<br />
Sie können vor Beginn der ersten Rentenzahlung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einmalig<br />
verlängern, indem Sie das vereinbarte Rentenbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis<br />
zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können<br />
Sie die Rente zu jedem Monatsersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser<br />
Option nicht verlängert. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und<br />
den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum Rentenbeginn erreichten<br />
rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben,<br />
gilt <strong>für</strong> Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte Rentenfaktor in Höhe von 47,60.<br />
Ihr monatlicher Beitrag:<br />
fondsgebundene Rentenversicherung<br />
100,00 EUR
Seite 4 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Wertentwicklung<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der<br />
Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds)<br />
ab. Diese Wertentwicklung wird von <strong>eine</strong>r Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer<br />
k<strong>eine</strong>n Einfluss haben. Hierzu gehören z.B. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte,<br />
Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die<br />
künftige Wertentwicklung <strong>eine</strong>s Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene<br />
Rentenversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren,<br />
dass bei Rentenbeginn mindestens <strong>eine</strong> garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte<br />
Rente) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt:<br />
· im konventionellen Teildeckungskapital mit <strong>eine</strong>r garantierten Verzinsung von 1,75 %<br />
· im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds<br />
· im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />
Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch <strong>eine</strong> Kombination aus dem konventionellen<br />
Teildeckungskapital mit <strong>eine</strong>r garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im<br />
von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen<br />
diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes<br />
partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt<br />
werden, werden in den freien Fonds angelegt.<br />
Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig<br />
kalkuliert ist, entstehen im Allgem<strong>eine</strong>n Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und<br />
die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung<br />
hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie<br />
wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem<br />
Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung <strong>für</strong> die Zukunft sind nicht<br />
möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich<br />
anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte<br />
und die Entwicklung der Sterblichkeit.<br />
Um Ihnen dennoch <strong>eine</strong>n Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben<br />
wir modellhaft unterstellt, dass die <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während<br />
der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.<br />
Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein.<br />
Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />
des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen<br />
Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu<br />
den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung<br />
dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können<br />
daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen.<br />
Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden,<br />
wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % <strong>für</strong><br />
jedes Jahr beträgt, jedoch <strong>für</strong> einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen<br />
wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert.<br />
Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren<br />
Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />
unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert<br />
bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.
Seite 5 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital<br />
und den zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />
beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafel, Rechnungszins)<br />
<strong>eine</strong> lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist.<br />
Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter<br />
Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten<br />
Gesamtkapital ergibt.<br />
Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als<br />
unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher<br />
oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden,<br />
falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen.<br />
Wichtiger Hinweis:<br />
Steuerliche Aspekte werden in diesem Versorgungsvorschlag nicht berücksichtigt. Insbesondere ist<br />
in den angegebenen Leistungen bei Kapitalabfindung und Rückkauf ein ggf. erforderlicher Abzug von<br />
Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.
Seite 6 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf<br />
Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
Beitrag monatliche<br />
Rente<br />
zu Beginn<br />
des VJ zum Ende<br />
monatliche<br />
Rente<br />
Kapitalabfindung<br />
zum 01.01.2050<br />
des VJ<br />
zum 01.01.2050<br />
1 100,00 148,83 561<br />
2 100,00 148,83 608 1.138<br />
3 100,00 148,83 1.187 1.733<br />
4 100,00 148,83 1.783 2.345<br />
5 100,00 148,83 2.397 2.975<br />
6 100,00 148,83 3.029 3.624<br />
7 100,00 148,83 3.679 4.292<br />
8 100,00 148,83 4.348 4.979 25,74 7.680<br />
9 100,00 148,83 5.037 5.686 28,96 8.640<br />
10 100,00 148,83 5.745 6.412 32,18 9.600<br />
11 100,00 148,83 6.474 7.160 35,40 10.560<br />
12 100,00 148,83 7.223 7.928 38,62 11.520<br />
13 100,00 148,83 7.993 8.718 41,83 12.480<br />
14 100,00 148,83 8.785 9.530 45,05 13.440<br />
15 100,00 148,83 9.622 10.796 50,28 14.999<br />
16 100,00 148,83 10.904 12.096 55,50 16.556<br />
17 100,00 148,83 12.205 13.415 60,64 18.089<br />
18 100,00 148,83 13.526 14.755 65,70 19.600<br />
19 100,00 148,83 14.867 16.114 70,69 21.088<br />
20 100,00 148,83 16.228 17.494 75,60 22.554<br />
21 100,00 148,83 17.610 18.894 80,44 23.999<br />
22 100,00 148,83 19.012 20.316 85,21 25.422<br />
23 100,00 148,83 20.435 21.759 89,91 26.823<br />
24 100,00 148,83 21.880 23.224 94,54 28.204<br />
25 100,00 148,83 23.347 24.711 99,10 29.565<br />
26 100,00 148,83 24.836 26.220 103,59 30.905<br />
27 100,00 148,83 26.347 27.752 108,02 32.226<br />
28 100,00 148,83 27.881 29.307 112,38 33.527<br />
29 100,00 148,83 29.438 30.886 116,65 34.800<br />
30 100,00 148,83 31.018 32.488 120,67 36.000<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 7 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />
Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf<br />
Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
Beitrag monatliche<br />
Rente<br />
zu Beginn<br />
des VJ zum Ende<br />
monatliche<br />
Rente<br />
Kapitalabfindung<br />
zum 01.01.2050<br />
des VJ<br />
zum 01.01.2050<br />
31 100,00 148,83 32.623 34.114 124,69 37.200<br />
32 100,00 148,83 34.251 35.765 128,72 38.400<br />
33 100,00 148,83 35.904 37.441 132,74 39.600<br />
34 100,00 148,83 37.582 39.142 136,76 40.800<br />
35 100,00 148,83 39.285 40.868 140,78 42.000<br />
36 100,00 148,83 41.014 42.621 144,81 43.200<br />
37 100,00 148,83 42.768 44.400 148,83 44.400<br />
Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
zum 01.01.2050:<br />
Kapitalabfindung 44.400<br />
monatliche Rente 148,83
Seite 8 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />
in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
3%<br />
Rückkaufswert<br />
Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
6%<br />
Rückkaufswert<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
9%<br />
Rückkaufswert<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
1 100,00 796 796 809 809 821 821<br />
2 100,00 1.619 1.619 1.668 1.668 1.719 1.719<br />
3 100,00 2.469 2.469 2.582 2.582 2.700 2.700<br />
4 100,00 3.348 3.348 3.554 3.554 3.772 3.772<br />
5 100,00 4.256 4.256 4.587 4.587 4.943 4.943<br />
6 100,00 5.545 5.545 6.041 6.041 6.584 6.584<br />
7 100,00 6.874 6.874 7.584 7.584 8.373 8.373<br />
8 100,00 8.247 8.247 9.221 9.221 10.326 10.326<br />
9 100,00 9.662 9.662 10.959 10.959 12.454 12.454<br />
10 100,00 11.122 11.122 12.800 12.800 14.776 14.776<br />
11 100,00 12.629 12.629 14.755 14.755 17.304 17.304<br />
12 100,00 14.184 14.184 16.829 16.829 20.061 20.061<br />
13 100,00 15.786 15.786 19.029 19.029 23.065 23.065<br />
14 100,00 17.441 17.441 21.361 21.361 26.340 26.340<br />
15 100,00 19.149 19.149 23.837 23.837 29.908 29.908<br />
16 100,00 20.915 20.915 26.464 26.464 33.800 33.800<br />
17 100,00 22.740 22.740 29.254 29.254 38.046 38.046<br />
18 100,00 24.626 24.626 32.215 32.215 42.677 42.677<br />
19 100,00 26.576 26.576 35.361 35.361 47.726 47.726<br />
20 100,00 28.591 28.591 38.698 38.698 53.230 53.230<br />
21 100,00 30.672 30.672 42.243 42.243 59.231 59.231<br />
22 100,00 32.823 32.823 46.004 46.004 65.771 65.771<br />
23 100,00 35.047 35.047 49.994 49.994 72.897 72.897<br />
24 100,00 37.343 37.343 54.230 54.230 80.662 80.662<br />
25 100,00 39.717 39.717 58.723 58.723 89.123 89.123<br />
26 100,00 42.170 42.170 63.488 63.488 98.343 98.343<br />
27 100,00 44.704 44.704 68.544 68.544 108.384 108.384<br />
28 100,00 47.321 47.321 73.906 73.906 119.321 119.321<br />
29 100,00 50.026 50.026 79.591 79.591 131.236 131.236<br />
30 100,00 52.821 52.821 85.619 85.619 144.209 144.209<br />
Fortsetzung nächste Seite!
Seite 9 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />
in EUR<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
3%<br />
Rückkaufswert<br />
Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod<br />
zum Ende des Versicherungsjahres<br />
bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
6%<br />
Rückkaufswert<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
31 100,00 55.705 55.705 92.009 92.009 158.338 158.338<br />
Beginn der Abrufphase:<br />
9%<br />
Rückkaufswert<br />
Vers.-<br />
jahr<br />
(VJ)<br />
monatlicher<br />
Beitrag<br />
Gesamtkapital<br />
zum<br />
Jahrestag<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
Gesamtkapital<br />
zum<br />
Jahrestag<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
Gesamtkapital<br />
zum<br />
Jahrestag<br />
Leistung<br />
bei Tod<br />
32 100,00 58.708 58.684 98.810 98.786 173.746 173.722<br />
33 100,00 61.784 61.759 105.992 105.967 190.500 190.475<br />
34 100,00 64.963 64.937 113.606 113.579 208.740 208.713<br />
35 100,00 68.245 68.217 121.677 121.649 228.600 228.572<br />
36 100,00 71.632 71.603 130.229 130.200 250.217 250.188<br />
37 100,00 75.128 75.098 139.290 139.260 273.749 273.719
Seite 10 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Unverbindliche Rentenleistung bei Abruf, berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen<br />
Überschussbeteiligung in EUR<br />
Beginn der<br />
Rentenzahlung<br />
am<br />
Rentenleistungen zum Jahrestag der Versicherung<br />
auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals<br />
bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />
3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 %<br />
Unverbindliche Rente mit derzeit gültigen<br />
Rente mit garantiertem Rentenfaktor 2)<br />
berechnet<br />
Rechnungsgrundlagen 3) berech-<br />
net<br />
gar.<br />
RF 1)<br />
01.01.2045 25,35 148,82 250,48 440,45 178,18 299,89 527,32<br />
01.01.2046 25,86 159,77 274,10 492,63 191,04 327,73 589,03<br />
01.01.2047 26,40 171,50 299,92 551,07 204,76 358,09 657,95<br />
01.01.2048 26,97 184,06 328,16 616,53 219,41 391,19 734,95<br />
01.01.2049 27,56 197,42 358,91 689,60 235,02 427,28 820,96<br />
01.01.2050 28,19 211,79 392,66 771,70 251,83 466,90 917,61<br />
Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang<br />
an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />
unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die<br />
Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten<br />
Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />
und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />
1) garantierter Rentenfaktor<br />
2) Die hier angegebene Rente ergibt sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />
und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten Rente.<br />
3) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender<br />
Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer<br />
unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung<br />
nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.
Seite 11 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />
Entstehung von Überschüssen<br />
Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich <strong>eine</strong> günstigere<br />
Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der<br />
vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung).<br />
Überschussbeteiligung der <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung:<br />
Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben.<br />
Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />
sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss<br />
fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei<br />
Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung<br />
<strong>eine</strong> Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />
wird mindestens <strong>eine</strong> Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn wird das<br />
Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung<br />
an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen<br />
mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet.<br />
Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung:<br />
Die vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die<br />
durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die Rentenerhöhung<br />
wird jährlich neu in Prozent der vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem")<br />
Höhe der Überschussbeteiligung<br />
Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils <strong>für</strong> ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2013 sind folgende<br />
Überschussanteilsätze festgelegt:<br />
· Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung<br />
- Zinsüberschussanteil: 1,75 % des Deckungskapitals mit garantierter Verzinsung<br />
- Sonstiger Überschussanteil: 0,492 ‰ des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses<br />
30.000 EUR übersteigt<br />
0,54 ‰ des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds<br />
- Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2013:<br />
0,49 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />
mit garantierter Verzinsung<br />
Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des<br />
spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert<br />
des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten<br />
Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />
- als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />
bei Fälligkeit in 2013:<br />
0,21 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />
mit garantierter Verzinsung<br />
Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung,<br />
spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung.
Seite 12 von 12<br />
Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt,<br />
sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung<br />
mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />
· Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung<br />
- Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente<br />
Erläuterungen zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe<br />
Die garantierte Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und<br />
mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens<br />
die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des<br />
zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />
Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche Rente, ab Rentenbeginn je<br />
10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf <strong>eine</strong>m<br />
Rechnungszins in Höhe von 1 % p.a. und <strong>eine</strong>r mit <strong>eine</strong>r Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von<br />
80 % aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel.<br />
Vertragskosten<br />
Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten<br />
sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.
Produktinformationsblatt zur<br />
<strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
(Stand 01.12.2012)<br />
11. Dezember 2012<br />
Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen <strong>eine</strong>n ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben.<br />
Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag,<br />
den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen<br />
sorgfältig durch.<br />
1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor?<br />
Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um <strong>eine</strong><br />
fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital (Tarif<br />
FRH Tarifwerk 2013).<br />
2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung<br />
vor, welche sind nicht versichert?<br />
Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am<br />
13.05.1983.<br />
Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir <strong>eine</strong> lebenslange<br />
Rente oder wahlweise <strong>eine</strong> einmalige Kapitalabfindung, wenn<br />
die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der<br />
Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden.<br />
Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />
zahlen wir das nach Eingang der Meldung des Todesfalles<br />
ermittelten Vertragsguthaben.<br />
Bei Tod der versicherten Person nach Beginn<br />
der Rentenzahlung zahlen wir bis zum Ablauf der<br />
Rentengarantiezeit die Rente weiter oder wahlweise <strong>eine</strong><br />
einmalige Kapitalabfindung.<br />
Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen<br />
Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei<br />
Kurssteigerungen <strong>eine</strong>n Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen<br />
tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn<br />
Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben<br />
in <strong>eine</strong> Rente um und die Fondsbindung entfällt.<br />
Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt.<br />
Weitere Leistungen sind nicht versichert.<br />
Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie in den "Allgem<strong>eine</strong>n<br />
Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung<br />
mit Garantiekapital" (AVB) unter § 1 . Nähere Informationen<br />
zur Überschussbeteiligung finden Sie in den AVB unter<br />
§ 2 Informationen zur Höhe der Leistungen können Sie dem<br />
Versorgungsvorschlag entnehmen.<br />
3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen<br />
und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht<br />
zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert<br />
und welche können zusätzlich entstehen?<br />
Beitragszahlung<br />
monatlicher Gesamtbeitrag vom<br />
01.01.2013 bis zum 01.01.2050<br />
100,00 EUR<br />
Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach<br />
Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />
dem Versicherungsbeginn.<br />
Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten<br />
<strong>eine</strong>s jeden Monats fällig.<br />
Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter § 6<br />
der AVB.<br />
Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung<br />
Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />
eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück<br />
treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur<br />
Leistung verpflichtet.<br />
Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />
eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten<br />
<strong>eine</strong> schriftliche Mahnung in der wir <strong>eine</strong> Frist nennen. Kann der<br />
Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden,<br />
entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.<br />
Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter<br />
Beitragszahlung finden Sie unter § 7 der AVB.<br />
Kosten<br />
Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende<br />
der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 44.400,00 EUR beträgt,<br />
entfallen einmalig 1.656,00 EUR auf die Abschlusskosten.<br />
Das entspricht 3,73 % der Beitragssumme.<br />
Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.01.2050 jährlich<br />
72,00 EUR.<br />
Zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten vor Rentenbeginn<br />
bis zum 01.01.2050 monatlich 0,20 EUR pro 1.000<br />
EUR Vertragsguthaben.<br />
Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des<br />
Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über <strong>eine</strong>n Zeitraum<br />
von fünf Jahren, maximal bis zum Rentenbeginn.<br />
Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand<br />
können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen<br />
<strong>eine</strong>r Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel<br />
15 EUR in Rechnung.<br />
Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den §§ 3,<br />
9 und 15 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über<br />
Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene<br />
Rentenversicherung mit Garantiekapital-". Nähere Informationen<br />
über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende<br />
Zuwendungen aus den Investmentfonds an die<br />
Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den<br />
Fonds.<br />
4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Ihnen vorgeschlagenen<br />
Versicherung?<br />
Bei der Rentenversicherung bestehen k<strong>eine</strong> Leistungsausschlüsse.<br />
5. Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsabschluss zu beachten<br />
und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular<br />
enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />
vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir<br />
entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme<br />
des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können<br />
wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom<br />
Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir k<strong>eine</strong><br />
Versicherungsleistungen erbringen müssen.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Provinzial NordWest<br />
Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft<br />
Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />
Sophienblatt 33<br />
24097 Kiel<br />
Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />
St.-Nr. 5337 5914 0146<br />
Vorstand:<br />
Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />
Gerd Borggrebe,<br />
Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />
Dr. Thomas Niemöller,<br />
Markus Reinhard,<br />
Jörg Tomalak-Plönzke,<br />
Clemens Vatter<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />
Volker Goldmann<br />
Postanschrift:<br />
Westfälische Provinzial<br />
Versicherung Aktiengesellschaft<br />
Landesdirektion der Provinzial<br />
NordWest Lebensversicherung<br />
Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />
Telefon 0251/219-0<br />
Telefax 0251/219-2300<br />
www.provinzial-online.de<br />
Bankverbindung:<br />
Helaba<br />
BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />
IBAN DE80 30050000 0000060327<br />
BIC WELADEDD
Seite 2 von 2<br />
Produktinformationsblatt zur <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 5<br />
der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach<br />
§ 19 Abs. 5 VVG über die Folgen <strong>eine</strong>r Verletzung der gesetzlichen<br />
Anzeigepflicht".<br />
6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu<br />
beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />
Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung<br />
sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen<br />
können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen,<br />
bzw. den Versicherungsschutz einschränken.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 14<br />
der AVB.<br />
7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn <strong>eine</strong> Versicherungsleistung<br />
verlangt wird und welche Folgen hat <strong>eine</strong><br />
Nichtbeachtung?<br />
Wird <strong>eine</strong> Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein<br />
vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem<br />
<strong>eine</strong> Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung<br />
<strong>eine</strong>n Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte<br />
Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht<br />
erfüllt werden, erfolgt k<strong>eine</strong> Auszahlung von Leistungen. Der<br />
Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich<br />
anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen<br />
zurückgefordert werden.<br />
Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />
Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den<br />
§§ 10 und 16 der AVB , sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung<br />
nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung<br />
von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall".<br />
8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?<br />
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des<br />
Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins<br />
erklärt haben. Vor dem 01.01.2013 besteht jedoch<br />
kein Versicherungsschutz.<br />
Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2050 und läuft<br />
lebenslang - bei Vereinbarung <strong>eine</strong>r Rentengarantiezeit mindestens<br />
bis zum Ende der Rentengarantiezeit . Bei Tod der versicherten<br />
Person vor Rentenbeginn und bei Wahl der Kapitalabfindung<br />
endet der Vertrag.<br />
Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter § 4 .<br />
9. Wie können Sie diese Versicherung beenden?<br />
Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit<br />
schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung.<br />
Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.<br />
In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung<br />
von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden.<br />
Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich.<br />
Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden<br />
Sie unter § 8 der AVB .