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Übersicht für eine GarantRente Vario - Sparkasse Herford

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<strong>Übersicht</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />

11. Dezember 2012<br />

<strong>Übersicht</strong> über <strong>eine</strong> Fondsgebundene Rentenversicherung (Tarif FRH)<br />

zum Vorschlag von Herrn Max Mustermann, geb. am 13.05.1983<br />

Versicherungsbeginn 01.01.2013 Rentengarantiezeit 10 Jahre<br />

Beginn der flexiblen Abrufphase 01.01.2045 Dauer der Beitragszahlung 37 Jahre<br />

Beginn der Rentenzahlung 01.01.2050<br />

Unverbindliche Wertentwicklung Ihrer <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong> bis zum Beginn der Rentenzahlung<br />

(Angaben in EUR)<br />

Gesamtkapital<br />

300.000<br />

Unverbindliche Gesamtleistung berechnet mit der <strong>für</strong> das<br />

Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung 1)<br />

Unverbindliche Gesamtleistung<br />

und individuelle Beitragsgarantie<br />

zum Rentenbeginn<br />

1)<br />

250.000<br />

200.000<br />

150.000<br />

100.000<br />

50.000<br />

0<br />

5 10 15 20 25 30 35<br />

Versicherungsjahr am 01.01.2050<br />

Garantiertes Vertragsguthaben Angenommene Wertsteigerung p. a.: 3 % 6 % 9 %<br />

Individuelle Beitragsgarantie<br />

Leistungen der Provinzial:<br />

Garantierte Leistungen bei Rentenbeginn am 01.01.2050<br />

individuelle Beitragsgarantie monatliche garantierte Rente<br />

44.400,00 EUR 148,83 EUR<br />

Unverbindliche Gesamtleistung bei Rentenbeginn am 01.01.2050<br />

Angenommene Wertsteigerung<br />

3% 6% 9%<br />

p.a.<br />

Kapitalabfindung 1) 75.128 EUR 139.290 EUR 273.749 EUR<br />

monatliche Rente 2) 251,83 EUR 466,90 EUR 917,61 EUR<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 2<br />

<strong>Übersicht</strong> <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung<br />

- wird das vorhandene Vertragsguthaben ausgezahlt<br />

Bei Tod nach Beginn der Rentenzahlung<br />

- wird die Rente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit weitergezahlt<br />

Ihr monatlicher Gesamtbeitrag:<br />

100,00 EUR<br />

Weitere Details entnehmen Sie bitte dem Versorgungsvorschlag<br />

1) Die in den angegebenen Leistungen enthaltene Überschussbeteiligung ist nicht garantiert, sie hängt von den Kapitalerträgen,<br />

vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Wir können daher nicht zusagen, in welcher<br />

Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich anfallen wird. In dieser Beispielrechung haben wir modellhaft unterstellt,<br />

dass die <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während der Versicherungsdauer unverändert<br />

bleiben. Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />

des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds. Dies dient ausschließlich Illustrationszwecken. Die tatsächliche Wertentwicklung<br />

des Fonds wird davon abweichen.<br />

2) Die Berechung der dargestellten unverbindlichen Renten basiert auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen<br />

mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme,<br />

dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert<br />

werden.


Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong><br />

<strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft<br />

11. Dezember 2012<br />

Darstellung<br />

<strong>für</strong> <strong>eine</strong> fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital und aufgeschobener Rentenzahlung<br />

nach Tarif FRH (Tarifwerk 2013)<br />

Vertragsdaten<br />

Versicherte Person: Herr Max Mustermann, geb. am 13.05.1983<br />

Eintrittsalter:<br />

30 Jahre<br />

Versicherungsbeginn: 01.01.2013<br />

Beitragszahlungsdauer:<br />

37 Jahre, längstens bis zum Rentenbeginn<br />

Rentengarantiezeit: 10 Jahre Beginn der Rentenzahlung: 01.01.2050<br />

Beginn der Abrufphase: 01.01.2045<br />

Überschussverwendung vor Rentenbeginn:<br />

Erhöhung des Vertragsguthabens<br />

Überschussverwendung nach Rentenbeginn:<br />

Dynamikrentensystem<br />

individuelle Beitragsgarantie 1)<br />

44.400,00 EUR<br />

monatlicher Beitrag:<br />

100,00 EUR<br />

1) Die individuelle Beitragsgarantie entspricht bei Vertragsabschluss dem Garantiekapital.<br />

Fondsauswahl<br />

Wertsicherungsfonds:<br />

Fondsname<br />

Deka-EuropaGarant 80<br />

ISIN<br />

LU0508319497<br />

Freie Fonds:<br />

Fondsname ISIN Anteil<br />

DekaStruktur: 5 Chance DE000DK1CJP5 100%<br />

Leistungen im Alter in EUR<br />

Für die Ermittlung der Rente bzw. der Kapitalabfindung steht das erreichte Gesamtkapital zur Verfügung.<br />

Das Gesamtkapital ist das erreichte Vertragsguthaben zuzüglich <strong>eine</strong>s ggf. fälligen Schlussüberschusses<br />

sowie <strong>eine</strong>r dann fällig werdenden Beteiligung an den Bewertungsreserven.<br />

lebenslange monatliche Rente<br />

Bei Abruf<br />

garantierte<br />

unverbindliche Rente 1) bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

Rente<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.01.2045 108,55 178,18 299,89 527,32<br />

01.01.2046 115,77 191,04 327,73 589,03<br />

01.01.2047 123,38 204,76 358,09 657,95<br />

01.01.2048 131,39 219,41 391,19 734,95<br />

01.01.2049 139,84 235,02 427,28 820,96<br />

01.01.2050 148,83 251,83 466,90 917,61<br />

1) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />

der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden<br />

und sind trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung zu jedem Monatsersten abgerufen werden.<br />

Die monatliche Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, um die Leistungen<br />

aus der Überschussbeteiligung erhöht. Die Rentenerhöhung wird jährlich neu in Prozent der gesamten<br />

vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt ("Dynamikrentensystem"). Der <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgelegte<br />

Erhöhungssatz beträgt 2,05 %.<br />

Anstelle der Rentenzahlung kann das Gesamtkapital auf Wunsch als einmalige Kapitalabfindung ausgezahlt<br />

werden. Mit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung.<br />

Bei Abruf<br />

Garantiekapital<br />

unverbindliche Kapitalabfindung bei <strong>eine</strong>r angenommenen<br />

jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

zum<br />

3 % 6 % 9 %<br />

01.01.2045 35.765,18 58.708 98.810 173.746<br />

01.01.2046 37.440,91 61.784 105.992 190.500<br />

01.01.2047 39.141,88 64.963 113.606 208.740<br />

01.01.2048 40.868,46 68.245 121.677 228.600<br />

01.01.2049 42.621,03 71.632 130.229 250.217<br />

01.01.2050 44.400,00 75.128 139.290 273.749<br />

Leistungen im Todesfall<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Abruf der Rentenzahlung bzw. der Kapitalabfindung wird das Gesamtkapital<br />

ausgezahlt.<br />

Nach Beginn der Rentenzahlung<br />

Bei Tod während der Rentengarantiezeit zahlen wir die Gesamtrente (inkl. Überschüssen) bis zu deren<br />

Ablauf weiter oder alternativ <strong>eine</strong> einmalige Abfindung.<br />

Erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit bei Rentenbeginn<br />

Wenn die versicherte Person zum Beginn der Rentenzahlung pflegebedürftig gemäß § 20 Absatz 1<br />

der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital ist, so<br />

besteht die Option, dass anstelle der vereinbarten Rente <strong>eine</strong> erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit<br />

gezahlt wird.<br />

Unverbindliche Rentenleistungen berechnet mit der derzeit aktuellen Überschussbeteiligung in<br />

EUR<br />

Unverbindliche monatliche Rente<br />

bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds um 6%<br />

mit jeweils garantiertem Rentenfaktor<br />

berechnet<br />

unverbindlich mit derzeit gültigen<br />

Rechnungsgrundlagen berechnet<br />

Bei Abruf zum Rente<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Rente Rente 2)<br />

Erhöhte<br />

Rente<br />

wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

1)<br />

Rente wegen<br />

Pflegebedürftigkeit<br />

in Prozent der<br />

Gesamtrente<br />

01.01.2050 392,66 862,34 219,61 466,90 1.089,94 233,44<br />

01.01.2045 250,48 586,14 234,01 299,89 747,20 249,16


Seite 3 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Die dargestellten Renten wegen Pflegebedürftigkeit sind ohne <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit gerechnet. Sie<br />

können jedoch auch <strong>eine</strong> Rentengarantiezeit einschließen. Dann fällt die Rente geringer aus.<br />

1) Die erhöhte Rente wegen Pflegebedürftigkeit ist mit den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an sofort beginnenden<br />

Rentenversicherungen wegen Pflegebedürftigkeit zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sowie dem jeweiligen<br />

Alter bei Abruf gerechnet. Die Verrentung bei Abruf erfolgt tatsächlich auf Basis der Rechnungsgrundlagen,<br />

die zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> unseren Neuzugang an beginnenden Renten wegen Pflegebedürftigkeit zu<br />

verwenden sind. Hierdurch kann sich <strong>eine</strong> niedrigere Rente ergeben.<br />

2) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während<br />

der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Leistungen können nicht garantiert werden und sind<br />

trotz der exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.<br />

Kapitalleistung bei <strong>eine</strong>r schweren Krankheit (Dread Disease-Option)<br />

Wenn die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung an <strong>eine</strong>r schweren Krankheit, entsprechend<br />

der aufgeführten Krankheiten in den "Bestimmungen zu den schweren Krankheiten bei der<br />

Dread Disease-Option" erkrankt, so besteht die Option, dass <strong>eine</strong> Kapitalleistung in Höhe des vorhandenen<br />

Gesamtkapitals (vgl. § 1 Abs. 17 der Allgem<strong>eine</strong>n Bedingungen <strong>für</strong> <strong>eine</strong> fondsgebundene Rentenversicherung<br />

mit Garantiekapital) verlangt werden kann. Anstelle der vollständigen Kapitalleistung<br />

kann auch <strong>eine</strong> Teilkapitalleistung verlangt werden.<br />

Einmaliges Aufschieben des Rentenbeginns (Verlängerungsoption)<br />

Sie können vor Beginn der ersten Rentenzahlung Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einmalig<br />

verlängern, indem Sie das vereinbarte Rentenbeginnalter um mindestens ein Jahr und maximal bis<br />

zum rechnungsmäßigen Alter 85 hinausschieben. Während der Dauer dieser Verlängerung können<br />

Sie die Rente zu jedem Monatsersten abrufen. Die Beitragszahlungsdauer wird mit Ausübung dieser<br />

Option nicht verlängert. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Gesamtkapital und<br />

den dann geltenden Rechnungsgrundlagen unter Berücksichtigung des zum Rentenbeginn erreichten<br />

rechnungsmäßigen Alters der versicherten Person. Wenn Sie diese einmalige Verlängerung ausüben,<br />

gilt <strong>für</strong> Sie zum 85. Lebensjahr der garantierte Rentenfaktor in Höhe von 47,60.<br />

Ihr monatlicher Beitrag:<br />

fondsgebundene Rentenversicherung<br />

100,00 EUR


Seite 4 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Wertentwicklung<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung hängt die Gesamtleistung Ihrer Versicherung insbesondere von der<br />

Wertentwicklung der von Ihnen gewählten Investmentfonds (Wertsicherungsfonds und freie Fonds)<br />

ab. Diese Wertentwicklung wird von <strong>eine</strong>r Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die wir als Versicherer<br />

k<strong>eine</strong>n Einfluss haben. Hierzu gehören z.B. die Art des Fonds, die Entwicklung der Kapitalmärkte,<br />

Zinssätzen, Inflationsraten, Währungsparitäten und Anlageentscheidungen der Fondsmanager. Die<br />

künftige Wertentwicklung <strong>eine</strong>s Fonds lässt sich daher nicht voraussagen. Da sich ihre fondsgebundene<br />

Rentenversicherung dadurch auszeichnet, dass wir unabhängig von der Fondsentwicklung garantieren,<br />

dass bei Rentenbeginn mindestens <strong>eine</strong> garantierte Leistung (Garantiekapital bzw. garantierte<br />

Rente) sichergestellt wird, wird Ihr Vertragsguthaben während der Ansparphase wie folgt angelegt:<br />

· im konventionellen Teildeckungskapital mit <strong>eine</strong>r garantierten Verzinsung von 1,75 %<br />

· im Teildeckungskapital des Wertsicherungsfonds<br />

· im Teildeckungskapital der freien Fonds<br />

Die garantierte Leistung zum vereinbarten Rentenbeginn wird durch <strong>eine</strong> Kombination aus dem konventionellen<br />

Teildeckungskapital mit <strong>eine</strong>r garantierten Verzinsung und dem Teildeckungskapital im<br />

von Ihnen gewählten Wertsicherungsfonds sichergestellt. Durch dynamische Umschichtung zwischen<br />

diesen Anlageformen wird erreicht, dass ein möglichst hoher Fondsanteil an den Chancen des Kapitalmarktes<br />

partizipiert. Anteile am Vertragsguthaben, die nicht zur Sicherung der Garantie benötigt<br />

werden, werden in den freien Fonds angelegt.<br />

Da unsere Leistung aus dem Deckungskapital mit garantierter Verzinsung entsprechend vorsichtig<br />

kalkuliert ist, entstehen im Allgem<strong>eine</strong>n Überschüsse und Bewertungsreserven, an denen wir Sie und<br />

die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG beteiligen. Die Höhe der Überschussbeteiligung<br />

hängt von den Kapitalerträgen, vom Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten ab. Sie<br />

wird vom Vorstand auf Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars jährlich neu festgelegt und in unserem<br />

Geschäftsbericht veröffentlicht. Verlässliche Prognosen zur Entwicklung <strong>für</strong> die Zukunft sind nicht<br />

möglich. Wir können daher auch nicht zusagen, in welcher Höhe die Überschussbeteiligung tatsächlich<br />

anfallen wird. Veränderungen entstehen dabei vor allem durch die Bewegung der Kapitalmärkte<br />

und die Entwicklung der Sterblichkeit.<br />

Um Ihnen dennoch <strong>eine</strong>n Eindruck zu vermitteln, wie sich die Gesamtleistung entwickeln kann, haben<br />

wir modellhaft unterstellt, dass die <strong>für</strong> das Jahr 2013 festgesetzten Überschussanteilsätze während<br />

der Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die Überschussbeteiligung kann nicht garantiert werden.<br />

Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher oder niedriger sein.<br />

Die Darstellung der Fondsentwicklung basiert auf der Annahme fiktiver gleich bleibender Wertsteigerungen<br />

des Wertsicherungsfonds und der freien Fonds ohne Berücksichtigung der in den einzelnen<br />

Fonds enthaltenen Kosten. Die in den jeweiligen Fonds enthaltenen Kosten (siehe Informationen zu<br />

den Fonds) müssen bei dieser Berechnungsweise zusätzlich erwirtschaftet werden. Die Darstellung<br />

dient ausschließlich Illustrationszwecken. Bisherige oder künftige Wertsteigerungen des Fonds können<br />

daraus nicht abgeleitet werden. Die tatsächliche Wertentwicklung des Fonds wird davon abweichen.<br />

Die tatsächlichen Leistungen würden sich auch dann von den angegebenen Werten unterscheiden,<br />

wenn die tatsächliche Wertsteigerung über mehrere Jahre im Durchschnitt 3 %, 6 % oder 9 % <strong>für</strong><br />

jedes Jahr beträgt, jedoch <strong>für</strong> einzelne Versicherungsjahre höher oder niedriger ausfällt. Schwankungen<br />

wirken sich umso stärker aus, je mehr sich die Versicherung dem Ablauftermin nähert.<br />

Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren<br />

Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />

unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert<br />

bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden.


Seite 5 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Mit Beginn der Rentenzahlung entfällt die Fondsbindung, und wir bilden aus dem erreichten Gesamtkapital<br />

und den zu diesem Zeitpunkt <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort<br />

beginnender Rentenzahlung zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen (z.B. Sterbetafel, Rechnungszins)<br />

<strong>eine</strong> lebenslange Rente, deren Höhe ab diesem Zeitpunkt vereinbart ist.<br />

Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter<br />

Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten<br />

Gesamtkapital ergibt.<br />

Trotz der auf EUR bzw. Cent exakten Darstellung sind die Werte, die Überschüsse enthalten, nur als<br />

unverbindliches Beispiel anzusehen. Die tatsächlich auszuzahlenden Gesamtleistungen werden höher<br />

oder niedriger sein. Auf die angegebenen Gesamtleistungen kann kein Anspruch erhoben werden,<br />

falls die vertragsgemäß berechneten Leistungen geringer ausfallen.<br />

Wichtiger Hinweis:<br />

Steuerliche Aspekte werden in diesem Versorgungsvorschlag nicht berücksichtigt. Insbesondere ist<br />

in den angegebenen Leistungen bei Kapitalabfindung und Rückkauf ein ggf. erforderlicher Abzug von<br />

Kapitalertragsteuer nicht eingerechnet.


Seite 6 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />

Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf<br />

Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

Beitrag monatliche<br />

Rente<br />

zu Beginn<br />

des VJ zum Ende<br />

monatliche<br />

Rente<br />

Kapitalabfindung<br />

zum 01.01.2050<br />

des VJ<br />

zum 01.01.2050<br />

1 100,00 148,83 561<br />

2 100,00 148,83 608 1.138<br />

3 100,00 148,83 1.187 1.733<br />

4 100,00 148,83 1.783 2.345<br />

5 100,00 148,83 2.397 2.975<br />

6 100,00 148,83 3.029 3.624<br />

7 100,00 148,83 3.679 4.292<br />

8 100,00 148,83 4.348 4.979 25,74 7.680<br />

9 100,00 148,83 5.037 5.686 28,96 8.640<br />

10 100,00 148,83 5.745 6.412 32,18 9.600<br />

11 100,00 148,83 6.474 7.160 35,40 10.560<br />

12 100,00 148,83 7.223 7.928 38,62 11.520<br />

13 100,00 148,83 7.993 8.718 41,83 12.480<br />

14 100,00 148,83 8.785 9.530 45,05 13.440<br />

15 100,00 148,83 9.622 10.796 50,28 14.999<br />

16 100,00 148,83 10.904 12.096 55,50 16.556<br />

17 100,00 148,83 12.205 13.415 60,64 18.089<br />

18 100,00 148,83 13.526 14.755 65,70 19.600<br />

19 100,00 148,83 14.867 16.114 70,69 21.088<br />

20 100,00 148,83 16.228 17.494 75,60 22.554<br />

21 100,00 148,83 17.610 18.894 80,44 23.999<br />

22 100,00 148,83 19.012 20.316 85,21 25.422<br />

23 100,00 148,83 20.435 21.759 89,91 26.823<br />

24 100,00 148,83 21.880 23.224 94,54 28.204<br />

25 100,00 148,83 23.347 24.711 99,10 29.565<br />

26 100,00 148,83 24.836 26.220 103,59 30.905<br />

27 100,00 148,83 26.347 27.752 108,02 32.226<br />

28 100,00 148,83 27.881 29.307 112,38 33.527<br />

29 100,00 148,83 29.438 30.886 116,65 34.800<br />

30 100,00 148,83 31.018 32.488 120,67 36.000<br />

Fortsetzung nächste Seite!


Seite 7 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Garantiewerttabelle mit dem Rechnungszins von 1,75 % in EUR<br />

Vers.- monatlicher Garantierte bei Tod bei Rückkauf/Abruf<br />

Leistungen bei Beitragsfreistellung<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

Beitrag monatliche<br />

Rente<br />

zu Beginn<br />

des VJ zum Ende<br />

monatliche<br />

Rente<br />

Kapitalabfindung<br />

zum 01.01.2050<br />

des VJ<br />

zum 01.01.2050<br />

31 100,00 148,83 32.623 34.114 124,69 37.200<br />

32 100,00 148,83 34.251 35.765 128,72 38.400<br />

33 100,00 148,83 35.904 37.441 132,74 39.600<br />

34 100,00 148,83 37.582 39.142 136,76 40.800<br />

35 100,00 148,83 39.285 40.868 140,78 42.000<br />

36 100,00 148,83 41.014 42.621 144,81 43.200<br />

37 100,00 148,83 42.768 44.400 148,83 44.400<br />

Garantierte Leistungen bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

zum 01.01.2050:<br />

Kapitalabfindung 44.400<br />

monatliche Rente 148,83


Seite 8 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />

in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

3%<br />

Rückkaufswert<br />

Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

6%<br />

Rückkaufswert<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

9%<br />

Rückkaufswert<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

1 100,00 796 796 809 809 821 821<br />

2 100,00 1.619 1.619 1.668 1.668 1.719 1.719<br />

3 100,00 2.469 2.469 2.582 2.582 2.700 2.700<br />

4 100,00 3.348 3.348 3.554 3.554 3.772 3.772<br />

5 100,00 4.256 4.256 4.587 4.587 4.943 4.943<br />

6 100,00 5.545 5.545 6.041 6.041 6.584 6.584<br />

7 100,00 6.874 6.874 7.584 7.584 8.373 8.373<br />

8 100,00 8.247 8.247 9.221 9.221 10.326 10.326<br />

9 100,00 9.662 9.662 10.959 10.959 12.454 12.454<br />

10 100,00 11.122 11.122 12.800 12.800 14.776 14.776<br />

11 100,00 12.629 12.629 14.755 14.755 17.304 17.304<br />

12 100,00 14.184 14.184 16.829 16.829 20.061 20.061<br />

13 100,00 15.786 15.786 19.029 19.029 23.065 23.065<br />

14 100,00 17.441 17.441 21.361 21.361 26.340 26.340<br />

15 100,00 19.149 19.149 23.837 23.837 29.908 29.908<br />

16 100,00 20.915 20.915 26.464 26.464 33.800 33.800<br />

17 100,00 22.740 22.740 29.254 29.254 38.046 38.046<br />

18 100,00 24.626 24.626 32.215 32.215 42.677 42.677<br />

19 100,00 26.576 26.576 35.361 35.361 47.726 47.726<br />

20 100,00 28.591 28.591 38.698 38.698 53.230 53.230<br />

21 100,00 30.672 30.672 42.243 42.243 59.231 59.231<br />

22 100,00 32.823 32.823 46.004 46.004 65.771 65.771<br />

23 100,00 35.047 35.047 49.994 49.994 72.897 72.897<br />

24 100,00 37.343 37.343 54.230 54.230 80.662 80.662<br />

25 100,00 39.717 39.717 58.723 58.723 89.123 89.123<br />

26 100,00 42.170 42.170 63.488 63.488 98.343 98.343<br />

27 100,00 44.704 44.704 68.544 68.544 108.384 108.384<br />

28 100,00 47.321 47.321 73.906 73.906 119.321 119.321<br />

29 100,00 50.026 50.026 79.591 79.591 131.236 131.236<br />

30 100,00 52.821 52.821 85.619 85.619 144.209 144.209<br />

Fortsetzung nächste Seite!


Seite 9 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Gesamtleistungen berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen Überschussbeteiligung<br />

in EUR<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

3%<br />

Rückkaufswert<br />

Rückkaufswerte und Leistungen bei Tod<br />

zum Ende des Versicherungsjahres<br />

bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

6%<br />

Rückkaufswert<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

31 100,00 55.705 55.705 92.009 92.009 158.338 158.338<br />

Beginn der Abrufphase:<br />

9%<br />

Rückkaufswert<br />

Vers.-<br />

jahr<br />

(VJ)<br />

monatlicher<br />

Beitrag<br />

Gesamtkapital<br />

zum<br />

Jahrestag<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

Gesamtkapital<br />

zum<br />

Jahrestag<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

Gesamtkapital<br />

zum<br />

Jahrestag<br />

Leistung<br />

bei Tod<br />

32 100,00 58.708 58.684 98.810 98.786 173.746 173.722<br />

33 100,00 61.784 61.759 105.992 105.967 190.500 190.475<br />

34 100,00 64.963 64.937 113.606 113.579 208.740 208.713<br />

35 100,00 68.245 68.217 121.677 121.649 228.600 228.572<br />

36 100,00 71.632 71.603 130.229 130.200 250.217 250.188<br />

37 100,00 75.128 75.098 139.290 139.260 273.749 273.719


Seite 10 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Unverbindliche Rentenleistung bei Abruf, berechnet mit der <strong>für</strong> das Jahr 2013 gültigen<br />

Überschussbeteiligung in EUR<br />

Beginn der<br />

Rentenzahlung<br />

am<br />

Rentenleistungen zum Jahrestag der Versicherung<br />

auf Grundlage des oben dargestellten Gesamtkapitals<br />

bei Annahme <strong>eine</strong>r jährlichen Wertsteigerung des Fonds von<br />

3 % 6 % 9 % 3 % 6 % 9 %<br />

Unverbindliche Rente mit derzeit gültigen<br />

Rente mit garantiertem Rentenfaktor 2)<br />

berechnet<br />

Rechnungsgrundlagen 3) berech-<br />

net<br />

gar.<br />

RF 1)<br />

01.01.2045 25,35 148,82 250,48 440,45 178,18 299,89 527,32<br />

01.01.2046 25,86 159,77 274,10 492,63 191,04 327,73 589,03<br />

01.01.2047 26,40 171,50 299,92 551,07 204,76 358,09 657,95<br />

01.01.2048 26,97 184,06 328,16 616,53 219,41 391,19 734,95<br />

01.01.2049 27,56 197,42 358,91 689,60 235,02 427,28 820,96<br />

01.01.2050 28,19 211,79 392,66 771,70 251,83 466,90 917,61<br />

Die Berechnungen der dargestellten unverbindlichen Renten basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang<br />

an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen<br />

unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer unverändert bleiben. Die<br />

Leistungen können nicht garantiert werden. Mindestens zahlen wir Ihnen die höhere Rente aus der garantierten<br />

Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />

und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />

1) garantierter Rentenfaktor<br />

2) Die hier angegebene Rente ergibt sich unter Anwendung des zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors<br />

und dem dann erreichten Gesamtkapital, entspricht aber mindestens der garantierten Rente.<br />

3) Die Berechnungen basieren auf den derzeit <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen mit sofort beginnender<br />

Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen unter der Annahme, dass diese während der gesamten Versicherungsdauer<br />

unverändert bleiben. Die Leistungen können nicht garantiert werden und sind trotz der exakten Darstellung<br />

nur als unverbindliches Beispiel anzusehen.


Seite 11 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Erläuterungen zur Überschussbeteiligung<br />

Entstehung von Überschüssen<br />

Überschüsse entstehen dann, wenn höhere Kapitalerträge erwirtschaftet werden, sich <strong>eine</strong> günstigere<br />

Sterblichkeit einstellt oder der tatsächliche Kostenaufwand geringer gehalten werden kann, als bei der<br />

vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde (siehe auch die Erläuterungen zur Wertentwicklung).<br />

Überschussbeteiligung der <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Überschussbeteiligung vor Beginn der Rentenzahlung:<br />

Die laufenden Überschussanteile werden jeden Monat zugeteilt und erhöhen das Vertragsguthaben.<br />

Zusätzlich kann bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns<br />

sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung ein Schlussüberschuss<br />

fällig werden. Darüber hinaus erhält Ihr Vertrag bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei<br />

Erleben des vereinbarten Rentenbeginns sowie bei Beendigung Ihres Vertrages vor Beginn der Rentenzahlung<br />

<strong>eine</strong> Beteiligung an den Bewertungsreserven. Als Beteiligung an den Bewertungsreserven<br />

wird mindestens <strong>eine</strong> Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven fällig. Bei Rentenbeginn wird das<br />

Vertragsguthaben und der ggf. fällige Schlussüberschuss sowie die dann fällig werdende Beteiligung<br />

an den Bewertungsreserven mit den zu diesem Termin <strong>für</strong> unseren Neuzugang an Einzel-Rentenversicherungen<br />

mit sofort beginnender Rentenzahlung geltenden Rechnungsgrundlagen verrentet.<br />

Überschussbeteiligung während der Rentenzahlung:<br />

Die vereinbarte Rente wird jährlich, erstmals ein Jahr nach Beginn der Rentenzahlung, erhöht. Die<br />

durch die Erhöhung erreichte Rente ist ab diesem Zeitpunkt jeweils vereinbart. Die Rentenerhöhung<br />

wird jährlich neu in Prozent der vereinbarten Vorjahresrente festgesetzt. ("Dynamikrentensystem")<br />

Höhe der Überschussbeteiligung<br />

Wir legen die Überschussbeteiligung jeweils <strong>für</strong> ein Kalenderjahr fest. Für das Jahr 2013 sind folgende<br />

Überschussanteilsätze festgelegt:<br />

· Für die Rentenversicherung vor Beginn der Rentenzahlung<br />

- Zinsüberschussanteil: 1,75 % des Deckungskapitals mit garantierter Verzinsung<br />

- Sonstiger Überschussanteil: 0,492 ‰ des Vertragsguthabens, so fern und so weit dieses<br />

30.000 EUR übersteigt<br />

0,54 ‰ des monatlichen Teildeckungskapitals des Wertsicherungsfonds<br />

- Schlussüberschuss bei Fälligkeit in 2013:<br />

0,49 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />

mit garantierter Verzinsung<br />

Ein Schlussüberschuss wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung, spätestens bei Erleben des<br />

spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung. Bei Rückkauf wird ein Barwert<br />

des bei Tod fälligen Schlussüberschusses gezahlt, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten<br />

Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />

- als Beteiligung an den Bewertungsreserven mindestens die Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven<br />

bei Fälligkeit in 2013:<br />

0,21 ‰ der Summe der jeweiligen monatlichen konventionellen Teildeckungskapitalien<br />

mit garantierter Verzinsung<br />

Eine Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven wird fällig bei Abruf der Versicherungsleistung,<br />

spätestens bei Erleben des spätesten Rentenbeginns oder bei Tod vor Beginn der Rentenzahlung.


Seite 12 von 12<br />

Versorgungsvorschlag <strong>für</strong> <strong>eine</strong> <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Bei Rückkauf wird ein Barwert der bei Tod fälligen Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven gezahlt,<br />

sofern zu diesem Zeitpunkt ein Drittel der vereinbarten Aufschubzeit abgelaufen ist oder die Versicherung<br />

mindestens zehn Jahre bestanden hat.<br />

· Für die Rentenversicherung während der Rentenzahlung<br />

- Rentenerhöhung: 2,05 % der Vorjahresrente<br />

Erläuterungen zu garantierten Rentenfaktoren, garantierter Rente und Rentenhöhe<br />

Die garantierte Rente wird zum vereinbarten Rentenbeginn aus der individuellen Beitragsgarantie und<br />

mit den bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen berechnet. Wir zahlen Ihnen dann mindestens<br />

die höhere Rente aus der garantierten Rente und der Rente, die sich unter Anwendung des<br />

zu Rentenbeginn gültigen garantierten Rentenfaktors und dem dann erreichten Gesamtkapital ergibt.<br />

Die garantierten Rentenfaktoren geben an, wie hoch die monatliche Rente, ab Rentenbeginn je<br />

10.000 EUR Geldwert des Gesamtkapitals mindestens ist. Die Berechnung der Rentenfaktoren erfolgt<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Die garantierten Rentenfaktoren basieren auf <strong>eine</strong>m<br />

Rechnungszins in Höhe von 1 % p.a. und <strong>eine</strong>r mit <strong>eine</strong>r Sterbewahrscheinlichkeit in Höhe von<br />

80 % aus der Sterbetafel DAV 2004 R abgeleiteten geschlechtsneutralen Sterbetafel.<br />

Vertragskosten<br />

Für den Abschluss dieser Versicherung entstehen Kosten, die bereits in dem kalkulierten Beitrag enthalten<br />

sind. Die Höhe der einkalkulierten Kosten können Sie dem Produktinformationsblatt entnehmen.


Produktinformationsblatt zur<br />

<strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

(Stand 01.12.2012)<br />

11. Dezember 2012<br />

Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen <strong>eine</strong>n ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben.<br />

Diese Informationen sind nicht abschließend. Umfassende Informationen über die vorgeschlagene Versicherung können Sie dem Antrag,<br />

den beigefügten Versicherungsbedingungen und dem Versorgungsvorschlag entnehmen. Bitte lesen Sie die gesamten Informationen<br />

sorgfältig durch.<br />

1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor?<br />

Bei der vorgeschlagenen Versicherung handelt es sich um <strong>eine</strong><br />

fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantiekapital (Tarif<br />

FRH Tarifwerk 2013).<br />

2. Welche Leistungen sieht die Ihnen vorgeschlagene Versicherung<br />

vor, welche sind nicht versichert?<br />

Versicherte Person ist Herr Max Mustermann geb. am<br />

13.05.1983.<br />

Zu Beginn der Rentenzahlung zahlen wir <strong>eine</strong> lebenslange<br />

Rente oder wahlweise <strong>eine</strong> einmalige Kapitalabfindung, wenn<br />

die versicherte Person den Rentenbeginn erlebt. Während der<br />

Abrufphase kann die Rentenzahlung vorzeitig abgerufen werden.<br />

Bei Tod der versicherten Person vor Beginn der Rentenzahlung<br />

zahlen wir das nach Eingang der Meldung des Todesfalles<br />

ermittelten Vertragsguthaben.<br />

Bei Tod der versicherten Person nach Beginn<br />

der Rentenzahlung zahlen wir bis zum Ablauf der<br />

Rentengarantiezeit die Rente weiter oder wahlweise <strong>eine</strong><br />

einmalige Kapitalabfindung.<br />

Die Höhe der Leistung ist von der Wertentwicklung der gutgeschriebenen<br />

Fondsanteile abhängig. Sie haben die Chance bei<br />

Kurssteigerungen <strong>eine</strong>n Wertzuwachs zu erzielen; bei Kursrückgängen<br />

tragen Sie das Risiko der Wertminderung. Wenn<br />

Sie die Rentenzahlung wählen, rechnen wir das Fondsguthaben<br />

in <strong>eine</strong> Rente um und die Fondsbindung entfällt.<br />

Die vorgeschlagene Versicherung ist an den Überschüssen beteiligt.<br />

Weitere Leistungen sind nicht versichert.<br />

Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie in den "Allgem<strong>eine</strong>n<br />

Bedingungen <strong>für</strong> die fondsgebundene Rentenversicherung<br />

mit Garantiekapital" (AVB) unter § 1 . Nähere Informationen<br />

zur Überschussbeteiligung finden Sie in den AVB unter<br />

§ 2 Informationen zur Höhe der Leistungen können Sie dem<br />

Versorgungsvorschlag entnehmen.<br />

3. Wie hoch ist der Beitrag und wann müssen Sie ihn zahlen<br />

und was passiert, wenn Sie ihn verspätet oder gar nicht<br />

zahlen? Welche Kosten sind in dem Beitrag einkalkuliert<br />

und welche können zusätzlich entstehen?<br />

Beitragszahlung<br />

monatlicher Gesamtbeitrag vom<br />

01.01.2013 bis zum 01.01.2050<br />

100,00 EUR<br />

Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) wird unverzüglich nach<br />

Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor<br />

dem Versicherungsbeginn.<br />

Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) werden jeweils zum Ersten<br />

<strong>eine</strong>s jeden Monats fällig.<br />

Nähere Informationen zur Beitragszahlung finden Sie unter § 6<br />

der AVB.<br />

Folgen unterbliebener oder verspäteter Beitragszahlung<br />

Wenn der Einlösungsbeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />

eingezogen werden kann, können wir vom Vertrag zurück<br />

treten. Außerdem sind wir dann im Versicherungsfall nicht zur<br />

Leistung verpflichtet.<br />

Wenn ein Folgebeitrag durch Ihr Verschulden nicht rechtzeitig<br />

eingezogen werden kann, erhalten Sie von uns auf Ihre Kosten<br />

<strong>eine</strong> schriftliche Mahnung in der wir <strong>eine</strong> Frist nennen. Kann der<br />

Rückstand nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezogen werden,<br />

entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.<br />

Nähere Informationen zu den Folgen unterbliebener oder verspäteter<br />

Beitragszahlung finden Sie unter § 7 der AVB.<br />

Kosten<br />

Von den vereinbarten Beiträgen, deren Summe bis zum Ende<br />

der vereinbarten Beitragszahlungsdauer 44.400,00 EUR beträgt,<br />

entfallen einmalig 1.656,00 EUR auf die Abschlusskosten.<br />

Das entspricht 3,73 % der Beitragssumme.<br />

Die weiteren Kosten betragen bis zum 01.01.2050 jährlich<br />

72,00 EUR.<br />

Zusätzlich betragen die laufenden Verwaltungskosten vor Rentenbeginn<br />

bis zum 01.01.2050 monatlich 0,20 EUR pro 1.000<br />

EUR Vertragsguthaben.<br />

Abschlusskosten verteilen wir unter Berücksichtigung des<br />

Rechnungszinses in gleichmäßigen Beträgen über <strong>eine</strong>n Zeitraum<br />

von fünf Jahren, maximal bis zum Rentenbeginn.<br />

Einen zusätzlichen, durch Sie veranlassten, Verwaltungsaufwand<br />

können wir gesondert in Rechnung stellen. Für das Ausstellen<br />

<strong>eine</strong>r Ersatzurkunde stellen wir Ihnen zum Beispiel<br />

15 EUR in Rechnung.<br />

Nähere Informationen zu den Kosten finden Sie unter den §§ 3,<br />

9 und 15 der AVB und den beigefügten "Bestimmungen über<br />

Gebühren und tarifabhängige Begrenzungen -Fondsgebundene<br />

Rentenversicherung mit Garantiekapital-". Nähere Informationen<br />

über die Kosten der gewählten Investmentfonds und entsprechende<br />

Zuwendungen aus den Investmentfonds an die<br />

Vertriebspartner entnehmen Sie bitte den Informationen zu den<br />

Fonds.<br />

4. Welche Leistungsausschlüsse gibt es bei der Ihnen vorgeschlagenen<br />

Versicherung?<br />

Bei der Rentenversicherung bestehen k<strong>eine</strong> Leistungsausschlüsse.<br />

5. Welche Pflichten haben Sie vor Vertragsabschluss zu beachten<br />

und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />

Damit wir den Antrag prüfen können, müssen die im Antragsformular<br />

enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und<br />

vollständig beantwortet werden. Dies gilt auch dann, wenn wir<br />

entsprechende Fragen nach Antragsstellung und vor Annahme<br />

des Antrages stellen. Werden falsche Angaben gemacht, können<br />

wir unter Umständen - auch noch nach längerer Zeit - vom<br />

Vertrag zurücktreten. Das kann zur Folge haben, dass wir k<strong>eine</strong><br />

Versicherungsleistungen erbringen müssen.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Provinzial NordWest<br />

Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft<br />

Die Versicherung der <strong>Sparkasse</strong>n<br />

Sophienblatt 33<br />

24097 Kiel<br />

Handelsregister Kiel, HRB 5705<br />

St.-Nr. 5337 5914 0146<br />

Vorstand:<br />

Ulrich Rüther (Vorsitzender),<br />

Gerd Borggrebe,<br />

Dr. Ulrich Lüxmann-Ellinghaus,<br />

Dr. Thomas Niemöller,<br />

Markus Reinhard,<br />

Jörg Tomalak-Plönzke,<br />

Clemens Vatter<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates:<br />

Volker Goldmann<br />

Postanschrift:<br />

Westfälische Provinzial<br />

Versicherung Aktiengesellschaft<br />

Landesdirektion der Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung<br />

Aktiengesellschaft · 48131 Münster<br />

Telefon 0251/219-0<br />

Telefax 0251/219-2300<br />

www.provinzial-online.de<br />

Bankverbindung:<br />

Helaba<br />

BLZ 300 500 00 · Konto 60 327<br />

IBAN DE80 30050000 0000060327<br />

BIC WELADEDD


Seite 2 von 2<br />

Produktinformationsblatt zur <strong>GarantRente</strong> <strong>Vario</strong><br />

Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 5<br />

der AVB, sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung nach<br />

§ 19 Abs. 5 VVG über die Folgen <strong>eine</strong>r Verletzung der gesetzlichen<br />

Anzeigepflicht".<br />

6. Welche Pflichten sind während der Vertragslaufzeit zu<br />

beachten und welche Folgen hat ihre Nichtbeachtung?<br />

Änderungen der Adresse, des Namens oder der Bankverbindung<br />

sind uns unverzüglich mitzuteilen. Fehlende Informationen<br />

können den reibungslosen Versicherungsablauf beeinträchtigen,<br />

bzw. den Versicherungsschutz einschränken.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Nähere Informationen zu diesen Pflichten finden Sie unter § 14<br />

der AVB.<br />

7. Welche Pflichten sind zu beachten, wenn <strong>eine</strong> Versicherungsleistung<br />

verlangt wird und welche Folgen hat <strong>eine</strong><br />

Nichtbeachtung?<br />

Wird <strong>eine</strong> Versicherungsleistung verlangt, ist uns der Versicherungsschein<br />

vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem<br />

<strong>eine</strong> Sterbeurkunde. Des Weiteren können wir vor jeder Rentenzahlung<br />

<strong>eine</strong>n Nachweis darüber verlangen, dass die versicherte<br />

Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht<br />

erfüllt werden, erfolgt k<strong>eine</strong> Auszahlung von Leistungen. Der<br />

Tod der versicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüglich<br />

anzuzeigen. Bei Nichtbeachtung können bereits gezahlte Leistungen<br />

zurückgefordert werden.<br />

Diese Aufzählung der Pflichten ist nicht abschließend.<br />

Nähere Informationen zu den Pflichten finden Sie unter den<br />

§§ 10 und 16 der AVB , sowie der dem Antrag beigefügten "Mitteilung<br />

nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung<br />

von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall".<br />

8. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?<br />

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn wir die Annahme des<br />

Antrages in Textform oder durch Aushändigung des Versicherungsscheins<br />

erklärt haben. Vor dem 01.01.2013 besteht jedoch<br />

kein Versicherungsschutz.<br />

Die Rentenzahlung beginnt spätestens am 01.01.2050 und läuft<br />

lebenslang - bei Vereinbarung <strong>eine</strong>r Rentengarantiezeit mindestens<br />

bis zum Ende der Rentengarantiezeit . Bei Tod der versicherten<br />

Person vor Rentenbeginn und bei Wahl der Kapitalabfindung<br />

endet der Vertrag.<br />

Nähere Informationen finden Sie in den AVB unter § 4 .<br />

9. Wie können Sie diese Versicherung beenden?<br />

Vor Beginn der Rentenzahlung können Sie die Versicherung jederzeit<br />

schriftlich kündigen, damit erlischt die Versicherung.<br />

Die Kündigung der Versicherung ist mit Nachteilen verbunden.<br />

In der Anfangszeit der Versicherung ist wegen der Verrechnung<br />

von Kosten nur ein geringer Rückkaufswert vorhanden.<br />

Eine Kündigung nach Rentenbeginn ist nicht mehr möglich.<br />

Nähere Informationen zur Kündigung der Versicherung finden<br />

Sie unter § 8 der AVB .

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