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für 14 – 17-Jährige

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k ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN<br />

Sie haben sich entschlossen, eine europartner-Reise zu buchen. Es ist selbstverständlich, dass wir unsere Reisen sorgfältig vorbereiten, denn wir möchten zufriedene Kunden, die uns weiterempfehlen.<br />

9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN<br />

die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige<br />

ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung Unterbringung während der Reise beinhalten,<br />

Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die<br />

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen <strong>–</strong> nachfolgend „Kunde“ <strong>–</strong> und der Firma europartner reisen Walter Beyer GmbH <strong>–</strong> nachstehend<br />

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung<br />

„ep“ <strong>–</strong> zustande kommenden Reisevertrages. Sie sorgen damit <strong>für</strong> klare Verhältnisse über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher sorgfältig durch.<br />

zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit ep wie folgt konkretisiert: innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im<br />

b) wenn und insoweit <strong>für</strong> einen Schaden des Kunden die Verletzung<br />

von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten<br />

Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung<br />

a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich<br />

der örtlichen Vertretung von ep (Reiseleitung, Beauftragter)<br />

von einbarten ep ursächlich Inhalt des geworden Reisevertrages, ist. die nach Vertragsabschluss<br />

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES<br />

von k1. 7. Reisegepäck Weicht der der Inhalt Reiseleitung der Annahmeerklärung oder der örtlichen von ep Vertretung vom Inhalt<br />

ep der anzuzeigen.<br />

Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ep vor, an notwendig werden und von ep nicht wider Treu und Glauben<br />

k1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ep von<br />

anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.<br />

Eine etwaige Vermittlerhaftung von ep bleibt durch diese Bestimmungen<br />

unberührt.<br />

den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage b) das Reiseunterlagen<br />

ep <strong>für</strong> die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen<br />

nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise<br />

b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten<br />

der Vertretung von ep wird der Reisende spätestens mit Der Kunde hat ep zu informieren, wenn er die erforderlichen<br />

dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden<br />

Informationen von ep <strong>für</strong> die jeweilige Reise, das Reise-<br />

der Kunde innerhalb der Bindungsfrist ep die Annahme durch nicht beeinträchtigen.<br />

kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn<br />

Übersendung der Reiseunterlagen informiert.<br />

Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb<br />

der von ep mitgeteilten Frist erhält.<br />

VERJÄHRUNG<br />

11. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND<br />

ziel und das Reiseland, soweit diese dem Kunden vorliegen. ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.<br />

c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung<br />

k1. 2. Reisevermittler oder Reiseleitung (z. B. nicht Reisebüros) geschuldet, und Leistungsträger so der Reisende (z. B. 2. BEZAHLUNG<br />

11.1. soweit Ansprüche die geänderten wegen Leistungen nicht vertragsgemäßer mit Mängeln Erbringung behaftet sind. der<br />

k3. 2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,<br />

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG<br />

verpflichtet, Hotels, Beförderungsunternehmen) Mängel unverzüglich direkt sind von gegenüber ep nicht ep bevollmächtigt,<br />

Vereinbarungen angegebenen Anschrift zu treffen, anzuzeigen.<br />

Auskünfte zu geben oder Zusiche-<br />

10.1. Reisepreis Die vertragliche vor Beendigung Haftung der von Reise ep nur <strong>für</strong> Schäden, fordern oder die anneh-<br />

nicht vorgesehenen k3. 3. ep ist verpflichtet, Zeitpunkt der den Beendigung Kunden über der wesentliche Reise geltend zu<br />

unter der k2. 1. ep und ihre Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich<br />

unten<br />

rungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages Körperschäden men, wenn dem sind, Kunden ist auf der den Sicherungsschein dreifachen Reisepreis gemäß beschränkt, § 651k machen. Leistungsänderungen Die Geltendmachung unverzüglich kann fristwahrend nach Kenntnis nur von gegenüber dem<br />

d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die<br />

abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von ep hinausgehen<br />

oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. fahrlässig herbeigeführt wird oder<br />

Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen,<br />

dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.<br />

a) BGB soweit übergeben ein Schaden wurde. des Kunden weder vorsätzlich noch grob ep Änderungsgrund unter nachstehend zu informieren. angegebenen Anschrift erfolgen. Nach<br />

9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern<br />

sind nicht befugt und von ep nicht bevollmächtigt, Mängel<br />

k2. 2. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des wenn k3. 4. er Im ohne Fall einer Verschulden erheblichen an der Änderung Einhaltung einer der wesentlichen<br />

Frist verhindert<br />

Reiseleistung worden ist. ist Diese der Kunde Frist gilt berechtigt, auch <strong>für</strong> die unentgeltlich Anmeldung vom von Reise-<br />

b) soweit ep <strong>für</strong> einen dem Kunden entstehenden Schaden allein<br />

k1. 3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetbeschreibungen, Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises<br />

(höchstens € 260) zur Zahlung fällig. Die Restzahlung Gepäckschäden vertrag zurückzutreten oder Zustellungsverzögerungen oder die Teilnahme an einer beim mindestens Gepäck<br />

zu bestätigen oder Ansprüche gegen ep anzuerkennen.<br />

wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

die nicht von ep herausgegeben werden, sind <strong>für</strong> ep und deren<br />

9.3. Leistungspflicht Wird die Reise nicht infolge verbindlich, eines Reisemangels soweit sie nicht erheblich durch ausdrückliche<br />

Vereinbarung so kann der mit Reisende dem Kunden Vertrag zum Gegenstand kündigen. der<br />

beeinträchtigt,<br />

Dasselbe Reiseausschreibung gilt, wenn ihm oder die zum Reise Inhalt infolge der Leistungspflicht eines solchen Mangels von ep<br />

aus gemacht wichtigem, wurden. ep erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die<br />

Kündigung ist erst zulässig, wenn ep oder, soweit vorhanden<br />

10.2. wird Die 4 Wochen deliktische vor Reisebeginn Haftung von zur ep Zahlung <strong>für</strong> Sachschäden, fällig, sofern die nicht der<br />

auf Sicherungsschein Vorsatz oder grober übergeben Fahrlässigkeit ist und die beruhen, Reise nicht ist auf mehr den aus<br />

dreifachen dem in Ziffer Reisepreis 7. genannten beschränkt. Grund abgesagt Diese Haftungshöchstsumme<br />

werden kann.<br />

gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende<br />

k2. 3. Soweit Ansprüche ep zur im Erbringung Zusammenhang der vertraglichen mit Reisegepäck Reiseleistungen<br />

nach<br />

im gleichwertigen Zusammenhang Reise mit zu Flügen, verlangen, wenn wenn Gewährleistungsrechte<br />

ep in der Lage ist,<br />

aus eine den solche §§ 651 Reise c Abs. ohne 3, Mehrpreis 651 d, 651 <strong>für</strong> e Abs. den 3 Kunden 4 BGB aus geltend ihrem<br />

gemacht Angebot werden. anzubieten. Ein Schadensersatzanspruch Der Kunde hat diese Rechte wegen unverzüglich Gepäckbeschädigung<br />

nach der Erklärung ist binnen von ep 7 Tagen, über die ein Änderung Schadensersatzanspruch<br />

der Reiseleistung<br />

wegen oder die Gepäckverspätung Absage der Reise binnen dieser gegenüber 21 Tagen nach geltend Aushändigung zu machen.<br />

Montrealer bereit und Übereinkommen der Lage ist bleiben und kein von gesetzliches der Beschränkung oder geltend zu machen.<br />

und k1. 4. vertraglich Die Buchung als Ansprechpartner kann mündlich, schriftlich, vereinbart, telefonisch, ihre Beauf-petragten<br />

Telefax (Reiseleitung, oder auf elektronischem Agentur) eine Weg ihnen (E-Mail, vom Internet) Reisenden erfolgen. unberührt. vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, 4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR<br />

dem<br />

11.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus<br />

bestimmte Bei elektronischen angemessene Buchungen Frist haben bestätigt verstreichen ep den Eingang lassen, der ohne 10.3. besteht ep ohne haftet vollständige nicht <strong>für</strong> Leistungsstörungen, Bezahlung des Reisepreises Personen- kein und der REISEBEGINN/STORNOKOSTEN<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit<br />

Abhilfe Buchung zu unverzüglich leisten. Der Bestimmung auf elektronischem einer Frist Weg. bedarf es nicht, Sachschäden Anspruch auf im Inanspruchnahme Zusammenhang der mit Reiseleistungen Leistungen, die als oder Aushändigung<br />

einschließlich k4. 1. Der Kunde vertraglicher kann jederzeit Ansprüche vor Reisebeginn auf Schmerzensgeld, von der Reise die<br />

der Reiseunterlagen.<br />

lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, auf zurücktreten. einer fahrlässigen Der Rücktritt Pflichtverletzung ist gegenüber von ep ep unter oder der einer nachste-<br />

vor-<br />

wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von ep oder ihren Beauftragten<br />

k1. 5. Der verweigert Kunde hat wird <strong>für</strong> oder alle Vertragsverpflichtungen wenn die sofortige Kündigung von<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Befördesätzlichehend<br />

angegebenen oder fahrlässigen Anschrift Pflichtverletzung erklären. Dem eines Kunden gesetzlichen wird<br />

Fremdleistungen<br />

des Mitreisenden, Vertrages durch <strong>für</strong> die ein er die besonderes Buchung Interesse vornimmt, des wie Reisenden <strong>für</strong> seine rungsleistungen k2. 4. Leistet der von Kunde und die zum Anzahlung ausgeschriebenen und/oder die Ausgangs- Restzahlung und Vertreters empfohlen, oder den Erfüllungsgehilfen Rücktritt schriftlich von zu erklären. ep beruhen, verjähren<br />

gerechtfertigt eigenen einzustehen, wird. sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche<br />

und gesonderte Erklärung übernommen hat.<br />

Zielort), nicht entsprechend wenn diese den Leistungen vereinbarten der Zahlungsfälligkeiten, Reiseausschreibung obwohl und in zwei Jahren. Dies gilt auch <strong>für</strong> Ansprüche auf den Ersatz<br />

9.4. Weitere Obliegenheiten und Hinweise <strong>für</strong> den Reisenden:<br />

der ep zur Buchungsbestätigung Erbringung der vertraglichen ausdrücklich Leistungen und unter bereit Angabe und in des der sonstiger k4. 2. Tritt Schäden, der Kunde die vor auf Reisebeginn einer grob fahrlässigen zurück oder Pflichtverletzung<br />

Reise von nicht ep an, oder so auf verliert einer ep vorsätzlichen den Anspruch oder auf grob den fahrlässigen<br />

Reisepreis.<br />

tritt die<br />

vermittelten Lage ist und Vertragspartners kein vertragliches als oder Fremdleistungen gesetzliches Zurückbehaltungsrecht<br />

des Kunden werden, besteht, dass sie so <strong>für</strong> ist den ep Kunden berechtigt, erkennbar nach Mah-<br />

Pflichtverletzung Stattdessen kann eines ep, soweit gesetzlichen der Rücktritt Vertreters nicht oder von ihr Erfüllungs-<br />

zu ver-<br />

so eindeutig<br />

a) k1. Gepäckverlust 6. Der Vertrag und kommt Gepäckverspätung<br />

mit dem Zugang der Annahmeerklärung<br />

gekennzeichnet<br />

von oder ep zustande. Zustellungsverzögerungen Sie bedarf keiner bestimmten bei Flugreisen Form. sind Bei Schäden<br />

nicht nung Bestandteil mit Fristsetzung der Reiseleistungen vom Reisevertrag von zurückzutreten ep sind. ep haftet und gehilfen treten ist von oder ep ein beruhen. Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemes-<br />

vom oder Reisenden unverzüglich unverzüglich nach Vertragsschluss an Ort und Stelle wird ep mittels dem Kunden Schadensanzeige<br />

eine schriftliche (P.I.R.) der Reisebestätigung zuständigen Fluggesellschaft übermitteln. Hierzu anzuzeigen. ist ep<br />

Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit<br />

jedoch den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.3. zu belasten. sene Entschädigung <strong>für</strong> die bis zum Rücktritt getroffenen<br />

11.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB<br />

a) <strong>für</strong> Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen<br />

Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen<br />

verjähren in einem Jahr.<br />

Fluggesellschaften nicht verpflichtet, wenn können die die Buchung Erstattungen durch den ablehnen, Kunden wenn weniger<br />

als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.<br />

k3. 1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem<br />

3. LEISTUNGSÄNDERUNGEN<br />

von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.<br />

ver-

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