Gemeinderatsbeschlüsse - Spital am Semmering
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den FLÄCHENWIDMUNGSPLAN wie folgt zu ÄNDERN (8. Änderung):<br />
a) örtliches Entwicklungskonzept:<br />
A. 1. Im Bereich "Talstation Schieferwiesenlifte", Gasthof Eichtbauer“ und „Talstation<br />
Sonnenalmlift“ südlich der Ortschaft <strong>Spital</strong> (KG <strong>Spital</strong> <strong>am</strong> <strong>Semmering</strong>) werden<br />
Siedlungsgebiete festgelegt und mit absoluten, das heißt nicht überschreitbaren<br />
Siedlungsgrenzen abgegrenzt. Für diese Siedlungsgebiete wird die Funktion "Erholung /<br />
Fremdenverkehr" festgelegt.<br />
2. Die Siedlungsgebiete nach Punkt 1. werden als touristischer Siedlungsschwerpunkt<br />
gemäß regionalem Entwicklungsprogr<strong>am</strong>m für die Planungsregion Mürzzuschlag<br />
festgelegt.<br />
B. Im Osten der Ortschaft Steinhaus wird das Siedlungsgebiet erweitert. Für die<br />
Erweiterungszone wird die Funktion „Wohnen“ festgelegt.<br />
b) und c) Flächenwidmungsplan:<br />
A. 1. Die Sondernutzungsfläche im Freiland „Piste“ wird im Bereich des Gasthofes „Eichtbauer“<br />
verkleinert.<br />
2. Die bisherige Verkehrsfläche im Bereich der Skipiste wird als Freiland / landwirtschaftlich<br />
genutzte Fläche festgelegt. Die Überlagerung Skipiste bleibt unverändert aufrecht.<br />
Der Bereich mit und um den Gasthof „Eichtbauer“ wird als Erholungsgebiet mit einer<br />
Bebauungsdichte von 0,2-0,8 festgelegt.<br />
Entlang der westlich vorbeiführenden Seilbahnanlage ist eine Bauverbotszone von 12m<br />
ab dem nächstgelegenen Seil einzuhalten.<br />
B. Im östlichen Teil der Ortschaft Steinhaus wird eine bisher als Freiland für landwirtschaftliche<br />
Nutzung festgelegte Fläche als Bauland / Aufschließungsgebiet für allgemeines<br />
Wohngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,6 festgelegt.<br />
Aufschließungserfordernis ist die Lärmfreistellung gemäß ÖNORM S5021. Grundlage für<br />
die Lärmfreistellung bildet das für dieses Gebiet erstellte Lärmschutzprojekt, verfasst von<br />
DI Kirisits.<br />
Der Nahbereich der Südbahnstrecke unterliegt Nutzungseinschränkungen gemäß dem Eisenbahngesetz.<br />
Als Maßnahme zur aktiven Bodenpolitik ist für die neu ausgewiesenen unbebauten Baulandflächen<br />
eine privatwirtschaftliche Vereinbarung mit den Grundeigentümern über die Verwendung<br />
der Fläche innerhalb angemessener Frist entsprechend der beabsichtigten Flächenwidmung<br />
nach §35 des Stmk. Raumordnungsgesetzes 2010 vorgesehen.<br />
Der Entwurf, verfasst von Franz Radaschitz, Ingenierbüro für Raumplanung und Raumordnung,<br />
Graz, liegt in der Zeit vom 7. 4. 2011 bis einschließlich 3. 6. 2011 <strong>am</strong> Gemeinde<strong>am</strong>t während der<br />
Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf. Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedermann schriftlich<br />
Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim Gemeinde<strong>am</strong>t bekannt geben.