Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität
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Seite 2418 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
<strong>Studienordnung</strong> für den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
mit dem Abschluss Magister Artium (M. A.)/<br />
Magistra Artium (M. A.) im Nebenfach der Johann<br />
Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität in Frankfurt am Main<br />
vom 30. Oktober 2002<br />
Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in<br />
der Fassung vom 31. Juli 2000 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs<br />
Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong><br />
Universität in Frankfurt am Main die nachstehende <strong>Studienordnung</strong><br />
erlassen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.<br />
Wiesbaden, 26. Mai 2003<br />
Hessisches Ministerium<br />
für Wissenschaft und Kunst<br />
H I 1.3 - 424/524 (026) - 5<br />
StAnz. 24/2003 S. 2418<br />
<strong>Studienordnung</strong> für den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong> mit<br />
dem Abschluss Magister Artium/Magistra Artium (M. A.) im<br />
Nebenfach an der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt<br />
am Main vom 30. Oktober 2002<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Abkürzungsverzeichnis<br />
0 Vorbemerkung<br />
Teil I: Ziele des Studiums<br />
Teil II: Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums<br />
1. Studienvoraussetzungen<br />
1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen<br />
1.2 Nützliche Voraussetzungen<br />
2. Studienorganisation<br />
2.1 Studienbeginn<br />
2.2 Studiendauer<br />
2.3 Studienabschnitte<br />
Teil III: Gestaltung und Gliederung des Studiums<br />
1. Inhaltliche Gliederung<br />
1.1 Grundstudium<br />
1.1.1 Einführende Veranstaltungen<br />
1.1.2 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />
1.1.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
1.1.4 Kurse außeruniversitärer Veranstalter<br />
1.2 Hauptstudium<br />
1.2.1 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und<br />
zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
1.2.2 Sonstige Veranstaltungen<br />
1.2.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
2. Lehr- und Lernformen<br />
2.1 Lehrformen der Theoriebereiche<br />
2.2 Lehrformen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
3.1 Veranstaltungen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />
4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />
5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />
5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />
5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilleistungsnachweisen sowie von<br />
Teilnahmenachweisen<br />
5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />
5.5 Sammelbescheinigung<br />
6. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen<br />
7. Abschlussgrad
Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2419<br />
8. Prüfungen<br />
8.1 Art und Umfang der Zwischenprüfung<br />
8.1.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung<br />
8.1.2 Durchführung der Zwischenprüfung<br />
8.2 Art und Umfang der Magisterprüfung<br />
8.2.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung<br />
8.2.2 Durchführung der Magisterprüfung<br />
9. Studienplan<br />
9.1 Grundstudium<br />
9.2 Hauptstudium<br />
9.3 Grundstudium – viersemestriges Studienmodell<br />
9.4 Hauptstudium – viersemestriges Studienmodell<br />
Teil IV: Ergänzende Bestimmungen<br />
1. Studienberatung<br />
1.1 Studienfachberatung<br />
1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />
1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />
1.4 Orientierungsveranstaltung<br />
1.5 Allgemeine Studienberatung<br />
2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />
2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />
2.2 Geltungsbereich<br />
3. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
3.1 Überprüfung der <strong>Studienordnung</strong><br />
3.2 In-Kraft-Treten<br />
3.3 Übergangsregelung<br />
Teil V: Anhang – Anmeldeformular (Muster)<br />
Abkürzungsverzeichnis:<br />
ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des<br />
Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst<br />
GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen<br />
HHG Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 31.Juli 2000<br />
(GVBl. I S.294 ff.)<br />
MAPO Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines<br />
Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann<br />
Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität vom 12. Januar 1994 (ABl S.<br />
243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Lehrformen<br />
V Vorlesung<br />
Ü Übung<br />
V+Ü Vorlesung und Übung<br />
S Seminar<br />
PR Wissenschaftliches Praktikum<br />
MPP Motorisches Propädeutikum als Teil der Praxis und Theorie<br />
sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart<br />
G Grundkurs als Teil der Praxis und Theorie einer Sportart nach<br />
Wahl der Studierenden<br />
KO Kolloquium<br />
K Kurs als Teil der Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />
ohne Bindung an eine Sportart<br />
STS Spezielle Theorie der Sportart als Teil der „Praxis und Theorie<br />
einer Sportart“ nach Wahl der Studierenden<br />
Status der Veranstaltungen<br />
PF Pflichtveranstaltung<br />
WPF Wahlpflichtveranstaltung<br />
SWS Semesterwochenstunden<br />
Nachweise über Studienleistungen<br />
LN Leistungsnachweis mit Benotung<br />
TN Teilnahmenachweis<br />
GLN Gesamtleistungsnachweis mit Benotung über den<br />
erfolgreichen Abschluss aller obligatorischen Veranstaltungen<br />
des entsprechenden Bereiches<br />
SPM Studienbegleitender Prüfungsteil der Magisterprüfung<br />
Sonstige Abkürzungen<br />
ASB Arbeiter-Samariter-Bund<br />
DRK Deusches Rotes Kreuz<br />
DLRG Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />
JUH Johanniter-Unfall-Hilfe<br />
0 Vorbemerkung<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt das Studium des Nebenfaches <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
auf der Grundlage der „Ordnung zur Erlangung des akademischen<br />
Grades eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an<br />
der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main (MAPO)<br />
vom 12. Januar 1994“ in der jeweils gültigen Fassung.<br />
Das Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> umfasst in der Regel ein achtsemestriges,<br />
mindestens jedoch ein viersemestriges Studium im Umfang<br />
von 36 SWS und muss zum Erreichen eines Magisterabschlusses mit<br />
einem Hauptfach und einem weiteren Nebenfach kombiniert werden<br />
(vgl. hierzu die MAPO, Anhang I und II mit ausführlichen Hinweisen<br />
auf Fächerkombinationen ).<br />
Je nach Fachkombination und Interesse können die Studierenden darüber<br />
hinaus fachspezifische Schwerpunkte im Rahmen der vom Fachbereich<br />
angebotenen sportwissenschaftlichen Disziplinen setzen.<br />
I. Ziele des Studiums<br />
Im Studium der <strong>Sportwissenschaften</strong> sollen Probleme und Erscheinungsformen<br />
des Sports mit wissenschaftlichen Verfahren einer Klärung<br />
zugeführt werden. Die umfassende, aber auch punktuell vertiefte Auseinandersetzung<br />
mit dem Phänomen Sport geschieht während des Studiums<br />
unter verschiedenen Aspekten.<br />
Der Gegenstand Sport wird von den sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />
unterschiedlich thematisiert und analysiert. Man unterscheidet einzelne<br />
sportwissenschaftliche Disziplinen wie Sportsoziologie, Sportpsychologie,<br />
Sportpädagogik, Sportmedizin, Trainingswissenschaften, Biomechanik<br />
des Sports, Sport in Prävention und Rehabilitation und anderes.<br />
Beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung ist Sportwissenschaft als<br />
ein Verbund sportwissenschaftlicher Disziplinen vorwiegend additiv<br />
und nicht integrativ strukturiert. Dieser Entwicklungsstand begründet<br />
die Wahl der Bezeichnung <strong>Sportwissenschaften</strong> in Frankfurt am Main<br />
gegenüber der Bezeichnung Sportwissenschaft an anderen deutschen<br />
Hochschulen.<br />
Gemeinsamer Aufgabenbereich der sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />
ist die Analyse der mit sportmotorischen Aktivitäten verbundenen Ziele<br />
und Funktionen, die Erstellung intersubjektiv prüfbarer Informationen<br />
über die Bedingungen ihrer Ansteuerung sowie die Entwicklung sportbezogener<br />
und zukunftsorientierter Zielstellungen. Mit der komplexen<br />
Dimensionsstruktur dieser Ziele und Funktionen hängt das Spektrum<br />
sportwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen zusammen, das bio-, verhaltens-,<br />
sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplinen umfasst. Jede<br />
sportwissenschaftliche Disziplin leistet einen eigenständigen Beitrag zur<br />
Klärung des Phänomens Sport.<br />
Im Nebenfachstudium <strong>Sportwissenschaften</strong> wird den Studierenden ein<br />
umfangreiches Veranstaltungsangebot zur Auswahl unterbreitet. Es<br />
besteht einerseits aus einführenden sportwissenschaftlichen, andererseits<br />
aus vertiefenden Veranstaltungen, ergänzt durch sportpraktische Inhalte<br />
mit exemplarischem Charakter.<br />
Ziel des akademischen Abschlusses ist der Nachweis von fachspezifischen<br />
Kenntnissen und wissenschaftlicher Kompetenz, von sportartübergreifender<br />
und exemplarischer sportartspezifischer Praxiskompetenz.<br />
II. Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums<br />
1. Studienvoraussetzungen<br />
1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen<br />
Für die Einschreibung in den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
im Nebenfach sind folgende Voraussetzungen erforderlich und<br />
nachzuweisen:<br />
(1) Hochschulzugangberechtigung, Abitur oder eine vom Hessischen<br />
Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung<br />
(§§ 63, 36 Abs.2 HHG)<br />
(2) Ärztliche Bescheinigung<br />
Bei Anmeldung zum Sportstudium am <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
(vgl. II. 2.1) ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen,<br />
aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerberin sporttauglich<br />
ist. Insbesondere soll er/sie durch motorische Ausdauerbelastungen<br />
(Herz-Kreislauf-System) und Belastungen des Bewegungsapparates<br />
(bei Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen /<br />
Tauchen und anderes) beansprucht werden können. Die ärztliche<br />
Bescheinigung darf bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein.<br />
1.2 Nützliche Voraussetzungen<br />
Für den Studiengang Sport sind folgende Voraussetzungen nützlich:<br />
- Ausbildung im Leistungsfach Sport der gymnasialen Oberstufe
Seite 2420 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
- Mitarbeit im und aktive Teilnahme am Vereinssport und/oder<br />
in der Jugendarbeit<br />
- vielfältige, insbesondere bewegungsbezogene Freizeitaktivitäten.<br />
2. Studienorganisation<br />
2.1 Studienbeginn<br />
Bewerbungen um einen Studienplatz sind an das Studentensekretariat<br />
der Universität Frankfurt zu richten.<br />
Das Studium im Fach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann nur zum Wintersemester<br />
aufgenommen werden.<br />
Nach der Immatrikulation in den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
ist vor Beginn des Studiums zusätzlich eine Anmeldung<br />
am <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> notwendig. Neben dem ausgefüllten<br />
Anmeldeformular (siehe V. Anhang, Anmeldeformular)<br />
sind ein Passbild und die unter II. 1.1 (2) genannte ärztliche<br />
Bescheinigung abzugeben.<br />
2.2 Studiendauer<br />
Der <strong>Studienordnung</strong> liegt eine Studienzeit von acht Semestern<br />
zugrunde. Die Anforderungen des Nebenfachstudiums können<br />
jedoch auch in vier Semestern erfüllt werden. Der Fachbereich<br />
Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> stellt auf der Grundlage dieser<br />
<strong>Studienordnung</strong> ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden<br />
ermöglicht, das Studium je nach gewählter Dauer in den<br />
genannten Zeiten erfolgreich durchzuführen.<br />
2.3 Studienabschnitte<br />
Das Studium gliedert sich bei achtsemestrigem Studium in<br />
- ein Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern, das<br />
gemäß § 4 MAPO mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen<br />
wird und in<br />
- ein Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern, das<br />
gemäß § 4 MAPO mit der Magisterprüfung abgeschlossen<br />
wird.<br />
Beim viersemestrigen Studienmodell wird den Studierenden dringend<br />
empfohlen, in den beiden ersten Studiensemestern Veranstaltungen<br />
wahrzunehmen und danach die Zwischenprüfung abzulegen.<br />
III. Gestaltung und Gliederung des Studiums<br />
<strong>Sportwissenschaften</strong> im Nebenfach werden mit einem Umfang von 36<br />
SWS in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen studiert.<br />
Der Schwerpunkt der Studien liegt mit 24 SWS, je 12 im Grund- und<br />
Hauptstudium auf sportwissenschaftlich-theoretischen Inhalten. Die<br />
Sportpraxis ist im Umfang von nur 12 SWS, je 6 SWS im Grund- und<br />
Hauptstudium vertreten. Es wird eine Sportart (sechsstündig im Hauptstudium)<br />
nach Wahl der Studierenden exemplarisch gefordet. Dabei<br />
soll, wie bei der im Grundstudium verlangten „Praxis und Theorie<br />
sportlicher Bewegungen ohne Bindungen an eine Sportart“ (sechs Stunden),<br />
eine vertiefte Auseinandersetzung sowohl in der spezifischen<br />
Theorie als auch in der Praxis erfolgen.<br />
1. Inhaltliche Gliederung<br />
1.1 Grundstudium<br />
Im Grundstudium (erstes bis viertes Semester bei achtsemestrigem<br />
Modell bzw. erstes und zweites Semester bei viersemestriger Studiendauer)<br />
sind nachfolgend beschriebene Veranstaltungen im<br />
Umfang von 18 SWS wahrzunehmen.<br />
1.1.1 Einführende Veranstaltungen<br />
Die „Einführung in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“ gibt einen Überblick<br />
über sportwissenschaftliche Disziplinen, Themen und Terminologie<br />
und vermittelt erste wissenschaftssystematische Einsichten, die<br />
die später notwendigen Entscheidungen für die Wahl der wissenschaftlichen<br />
Disziplinen vorbereiten können.<br />
1.1.2 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />
Aus dem Veranstaltungsangebot haben die Studierenden des<br />
Nebenfaches fünf Veranstaltungen im Umfang von 10 SWS zu<br />
wählen. Es werden Veranstaltungen in zwei Disziplingruppen<br />
angeboten, und zwar fünf sozialwissenschaftliche Disziplinen<br />
(Gruppe I) und drei naturwissenschaftliche Disziplinen (Gruppe<br />
II). Dabei werden in Frankfurt Trainings- und Bewegungswissenschaften<br />
wegen der inhaltlichen Bezüge als Disziplinverbund in<br />
einem Angebot zusammengefasst.<br />
Gruppe I<br />
Die „Einführung in die Sportgeschichte“ befasst sich mit den historischen<br />
Formen, mit der ideologischen, organisatorischen und<br />
institutionellen Entwicklung von Bewegung, Spiel, Sport und<br />
Turnen (unter besonderer Berücksichtigung der Zeit nach 1770 im<br />
europäischen Raum).<br />
Schwerpunkte der „Einführung in die Sportpädagogik/Sportdidaktik“<br />
sind Darstellung pädagogisch verantworteter,<br />
wünschenswerter Auswirkungen von sportlichen Bewegungshandlungen<br />
auf das Befinden, die Entwicklung und Lebensgestaltung<br />
von Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Talents<br />
unter Berücksichtigung von institutionellen, kulturellen und gesellschaftlichen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Die „Sportpsychologie“ fragt im Kontext sportlicher Handlungen<br />
nach dem Erleben und Verhalten von Personen. Ziele sind die Beschreibung<br />
oder Messung, die Erklärung, die Vorhersage sowie<br />
die Beeinflussung sportbezogener Erlebens und Verhaltensweisen<br />
bzw. relevanter Bedingungsgefüge. Inhaltliche Differenzierungen<br />
lassen sich Fragestellungen der Allgemeinen Psychologie, der Differentiellen<br />
Psychologie, der Pädagogischen Psychologie, der<br />
Entwicklungspsychologie, der Sozialpsychologie, der klinischen<br />
Psychologie, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der<br />
psychologischen Diagnostik zuordnen.<br />
„Sportsoziologie“ betrachtet als spezielle, bereichsspezifische<br />
Soziologie das Handlungsfeld Sport unter Anwendung allgemeiner<br />
soziologischer Theorien. Besonderes Interesse besteht am<br />
Sport als sozialem System, an Wertorientierungen und Ideologien,<br />
sozialem und kollektivem Verhalten, Einfluss der Medien, an<br />
Minderheitenproblemen und Ähnlichem.<br />
„Sportökonomie“ behandelt als ihren Gegenstands- und Problembereich<br />
den aktiven wie passiven Sport unter vornehmlich wirtschaftlichen<br />
Fragestellungen, indem sie die Austauschbeziehungen<br />
der Akteure, Zuschauer, Medien, Vereine und Produzenten sportrelevanter<br />
Produkte und Dienstleistungen vor dem Hintergrund<br />
mikro- und makroökonomischer Modelle untersucht. Von der<br />
grundsätzlichen Betrachtungsweise abgesehen, den Sport unter<br />
ökonomischem Kalkül zu sehen, sind Lehre und Forschung insbesondere<br />
auf die Entwicklung strategischer und operativer Instrumente<br />
der Vermarktung des Sports ausgerichtet.<br />
Gruppe II<br />
Die einführende Veranstaltung in die „Biomechanik des Sports“<br />
soll die Studierenden mit Untersuchungszielen, Methoden und<br />
Messverfahren der Leistungsbiomechanik, der Anthropometrischen<br />
Biomechanik und der Präventiven Biomechanik vertraut<br />
machen.<br />
Im Mittelpunkt der „Trainings- und Bewegungswissenschaften“<br />
stehen Theorien der Bewegung und des sportlichen Trainings.<br />
Vermittelt werden Kenntnisse und Einsichten über das Bewegungsphänomen<br />
und dessen Zustandekommen und über den trainingsspezifischen<br />
Handlungsprozess, der auf die planmäßige Entwicklung<br />
sportlicher Leistungszustände und deren Präsentation in<br />
ausgewählten Bewährungssituationen ausgerichtet ist. Als trainingsspezifische<br />
Handlungsfelder werden dabei der Spitzen- und<br />
Freizeitsport, der Gesundheitssport und Trainingsmaßnahmen in<br />
der Rehabilitation behandelt.<br />
„Sportmedizin“ ist mit zwei Veranstaltungen (V und Ü I und II)<br />
während des Grundstudiums die am stärksten vertretene Disziplin.<br />
Schwerpunkte der beiden Lehrveranstaltungen liegen in der Vermittlung<br />
von Kenntnissen über den menschlichen Organismus<br />
(Bau und Funktion) und darauf aufbauend über den Einfluss und<br />
die Wirkungen von sportlichen Bewegungen (aber auch von<br />
Bewegungsmangel) auf gesunde, versehrte und kranke Menschen<br />
jeden Alters und Geschlechts.<br />
1.1.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
In dem Ausbildungsbereich „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />
sind im Grundstudium 6 SWS „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ vorgesehen.<br />
Kurse von „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne<br />
Bindung an eine Sportart“ sollen die vielfältigen Möglichkeiten<br />
des Sporttreibens sowie dessen Sinn und Entwicklung erschließen.<br />
Im Grundstudium werden diese Ziele durch ein vierstündiges<br />
„Motorisches Propädeutikum“ und ein zweistündiges Angebot aus<br />
Inhaltsfeldern vornehmlich des Gesundheitssports abgedeckt.<br />
Der Kurs „Motorisches Propädeutikum“ im ersten Fachsemester<br />
dient dem Erwerb bzw. der Verbesserung der motorischen Eigenschaften<br />
und Fähigkeiten und soll die Voraussetzungen für die<br />
Ausbildung in den Grundsportarten absichern. Insbesondere wer-
Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2421<br />
den koordinative Fähigkeiten, Beweglichkeit, motorische Kraft,<br />
Schnelligkeit und Ausdauer berücksichtigt. Der vierstündige, einsemestrige<br />
Kurs schließt mit einem funktionsorientierten Test ab.<br />
Der Test soll bei festgestellten Leistungsdefiziten nach entsprechenden<br />
zusätzlichen Tainingsaktivitäten während der vorlesungsfreien<br />
Zeit vor Beginn des nächsten Semesters insgesamt bzw.<br />
bereichsspezifisch wiederholt werden.<br />
Semesterbegleitend und –abschließend sind individuelle Beratungsgespräche<br />
vorgesehen, in denen auf der Grundlage der Leistungsentwicklung<br />
bzw. des Leistungsstandes Empfehlungen für<br />
das weitere Studium gegeben werden. Der erfolgreiche Abschluss<br />
des Tests ist Zugangsvoraussetzung für die zu wählende Sportart.<br />
In den Veranstaltungen zur „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />
ohne Bindung an eine Sportart“ sollen jene Ziele im Mittelpunkt<br />
stehen, die sich durch die Gegenstände der Lehrveranstaltungen<br />
besonders gut erreichen lassen, wie zum Beispiel<br />
Gesundheit, Rehabilitation, Entspannung, Ausgleich, Bewegungserfahrung,<br />
Bewegungsgestaltung, Auseinandersetzen mit Medien<br />
und Materialien.<br />
Außerdem soll der Bezeichnung entsprechend der Bereich „sportliche<br />
Bewegungen/ motorische Handlungen / sportbezogene Tätigkeiten“<br />
behandelt werden. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungsgegenstände,<br />
die allgemeinen sportartübergreifenden<br />
Charakter tragen, für viele Zielgruppen zutreffen, Sportaktivitäten<br />
verschiedener Sportarten einschließen und nicht durch ein enges<br />
Sportartenverständnis geprägt sind.<br />
1.1.4 Kurse außeruniversitärer Veranstalter<br />
Während des Grundstudiums sind Qualifikationen in Erster Hilfe<br />
und im Wasserretten zu erwerben. Kurse werden von den Organisationen<br />
des Rettungswesens (wie zum Beispiel DRK, ASB,<br />
DLRG) angeboten (siehe III.5.1 und III.9.1).<br />
1.2 Hauptstudium<br />
Im Hauptstudium (fünftes bis achtes Semester bei achtsemestrigem<br />
Studienmodell, drittes und viertes Fachsemester bei viersemestrigem<br />
Studium) sind nachfolgend beschriebene Veranstaltungen<br />
im Umfang von 18 SWS wahrzunehmen, und zwar vertiefende<br />
Seminare zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und Seminare<br />
zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
im Umfang von 8 SWS, 4 SWS sonstige Veranstaltungen und 6<br />
SWS Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen.<br />
1.2.1 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />
und zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
Im Hauptstudium müssen die Studierenden je eine zweistündige<br />
Veranstaltung als „vertiefende Seminare“ aus den Disziplingruppen<br />
I und II (vgl. III.1.1.2) wählen.<br />
In den Seminaren werden Probleme, Forschungsschwerpunkte und<br />
Ergebnisse der fachwissenschaftlichen Disziplin aufbauend auf<br />
den Informationen der Einführungsveranstaltung vertiefend<br />
behandelt.<br />
In den zwei zu wählenden Seminarveranstaltungen der übergreifenden<br />
Themenfelder der <strong>Sportwissenschaften</strong> sollen die Studierenden<br />
Themen bearbeiten, die Erkenntnisse aus mehreren sportwissenschaftlichen<br />
Disziplinen zur theoretischen Bearbeitung<br />
erfordern. Hier können größere Komplexe angegangen werden,<br />
aber auch detaillierte Fragen im Mittelpunkt stehen, deren Lösung<br />
eine Integration disziplinorientierten Denkens und ein Herstellen<br />
von Querverbindungen erfordert. Für die Studierenden sollen<br />
Themen wie Sport und Freizeit, Sport und Gesundheit, Sport und<br />
Leistung, aber auch Seminarprojekte mit thematisch kleineren<br />
Einheiten, wie zum Beispiel „Frau und Sport“ oder „Sport und<br />
Zuschauer“ angeboten werden.<br />
1.2.2 Sonstige Veranstaltungen<br />
In dieser Veranstaltungsgruppe ist ein dreistündiges Wissenschaftliches<br />
Praktikum einer sportwissenschaftlichen Disziplin<br />
von den Studierenden zu wählen. Im Wissenschaftlichen Praktikum<br />
soll ein fachspezifisches Problem von den Studierenden mit<br />
Hilfe der spezifischen Methode selbständig zur Lösung gebracht<br />
werden.<br />
Im Hauptstudium ist die Teilnahme an einem „Wissenschaftlichen<br />
Kolloquium“ verpflichtend. Es wird empfohlen, dies bei dem Prüfer/der<br />
Prüferin zu absolvieren, der/die für die Magisternebenfachprüfung<br />
gewählt wird.<br />
1.2.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
Im Hauptstudium ist eine Sportart in „Praxis und Theorie“ nach<br />
Wahl zu studieren. Die Ausbildung „Praxis und Theorie der<br />
Sportarten“ erfolgt in Grundsportarten (Geräteturnen, Gymnastik/Tanz,<br />
Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball<br />
oder Volleyball). Dieser exemplarische praktisch-theoretische<br />
Ausbildungsteil hat für das sportwissenschaftliche Studium eine<br />
besondere Bedeutung und erfolgt in der Regel in einer Kombination<br />
von Grundkursen (G1 und G2) und Spezieller Theorie der<br />
gewählten Sportart (STS).<br />
In den Kursen der Grundsportarten werden sportmotorische Qualifikationen<br />
auf einem definierten Leistungsniveau sowie Demonstrationsfähigkeiten<br />
vermittelt und erworben.<br />
In der „Speziellen Theorie der gewählten Sportart“ (STS) werden<br />
vornehmlich trainingswissenschaftliche, lerntheoretische Grundlagen<br />
sowie bewegungswissenschaftliche Informationen und methodische<br />
Probleme bearbeitet.<br />
2. Lehr- und Lernformen<br />
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt in den Theoriebereichen<br />
durch Vorlesungen und Übungen (V und Ü), Seminare (S), Wissenschaftliche<br />
Praktika (PR), Kolloquium (KO), im Bereich Praxis<br />
und Theorie sportlicher Bewegungen durch Kurse (K).<br />
2.1 Lehrformen der Theoriebereiche<br />
In Vorlesungen werden wissenschaftliche Probleme und deren<br />
Lösungsansätze vorgetragen. In Übungen werden die Vorlesungsinhalte<br />
vertiefend und überprüfend angewendet.<br />
Hierbei wird unter anderem die Lösung von Übungsaufgaben<br />
erwartet. Trotz regelmäßigen Besuchs ist eine Vor- und Nachbereitung<br />
der Vorlesungen durch die Studierenden für die Entwicklung<br />
eines angemessenen Verständnisses in der Regel unentbehrlich.<br />
Vorlesungen vermitteln das erforderliche bereichsspezifische<br />
Überblickswissen. Als Abschluss wird eine Lernerfolgskontrolle<br />
angeboten, deren Form von der Veranstaltungsleitung zu Beginn<br />
des Semesters bekanntgegeben wird. Mit dem erfolgreichen Vorlesungsabschluss<br />
wird das erforderliche Eingangsniveau für die<br />
bereichsspezifischen vertiefenden Seminare abgesichert.<br />
Seminare sind Kleingruppenveranstaltungen mit beschränkter<br />
Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl (vgl. III. 4). Sie dienen auf der<br />
Grundlage des Stoffes und der Informationen aus der wissenschaftsspezifischen<br />
Einführungsvorlesung der Erörterung ausgewählter<br />
fachwissenschaftlicher oder themenübergreifender wissenschaftlicher<br />
Probleme und setzen die Bereitschaft der Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />
voraus, eine wissenschaftliche Leistung zu<br />
erbringen.<br />
Wissenschaftliche Praktika sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />
beschränkter Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl (vgl. III.4). Sie<br />
dienen der vertiefenden Bearbeitung eines fachspezifischen Problems<br />
und schulen die methodologischen Fähigkeiten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen.<br />
In Kolloquien besteht gegenüber anderen Veranstaltungsformen in<br />
höherem Maße die Möglichkeit, inhaltliche Fragen „in Gesprächsform“<br />
zu erörtern und dabei stärker auf individuelle Probleme der<br />
Teilnehmer der Kleingruppe einzugehen.<br />
2.2 Lehrformen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen werden in Veranstaltungen<br />
mit und ohne Sportartenbezug differenziert. In den Kursen<br />
(K und G) sollen motorische Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />
sportliche Bewegungen, motorische Handlungen, sportbezogene<br />
Tätigkeiten, in den speziellen Theorien der Sportarten<br />
lerntheoretische, trainings- und bewegungswissenschaftliche<br />
Informationen vermittelt und erworben werden. Bei Wahl einer<br />
Spielsportart besteht dieser Teil der Ausbildung aus der Sport-<br />
Spiel-übergreifenden Vorlesung „Theorie der Spiele“ und der<br />
spielspezifischen Theorie des gewählten Spiels.<br />
3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
3.1 Veranstaltungen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen<br />
An den Grundkursen der Sportarten (G1) kann nur teilnehmen,<br />
wer regelmäßig am Motorischen Propädeutikum und an dem<br />
abschließenden Test erfolgreich teilgenommen hat.
Seite 2422 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
Für die Zulassung zu den Grundkursen (G2) der Grundsportarten<br />
sowie der speziellen Theorie einer Sportart gelten:<br />
- für G2 Teilnahme an G1 der gleichen Sportart,<br />
- für STS erfolgreicher Abschluss von G2 der gleichen Sportart<br />
in allen Teilen (bei Wahl eines Spieles besteht die STS aus der<br />
Vorlesung „Theorie der Spiele“ und einer einstündigen spielspezifischen<br />
Veranstaltung).<br />
3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />
Veranstaltungen des Hauptstudiums kann grundsätzlich nur<br />
besuchen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat.<br />
4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />
Begrenzungen der Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl bei Veranstaltungen<br />
des Theoriebereiches und des Bereiches „Praxis und<br />
Theorie sportlicher Bewegungen“ ergeben sich zwangsläufig aus<br />
den vorhandenen Raumkapazitäten bzw. dem Charakter der Veranstaltungen.<br />
Um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten,<br />
sollen die Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahlen bei Veranstaltungen<br />
des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />
je nach Sportart 12 bzw. 20 Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />
nicht über- bzw. unterschreiten.<br />
Das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> ist bemüht, durch das Angebot<br />
von Parallelveranstaltungen ein hinreichendes Studienplatzangebot<br />
entsprechend dem Studienplan zu gewährleisten. Werden<br />
trotz dieser Maßnahmen die Gruppengrößen überschritten, beantragt<br />
der Geschäftsführende Direktor/die Geschäftsführende<br />
Direktorin des <strong>Institut</strong>es für <strong>Sportwissenschaften</strong> beim Fachbereichsrat<br />
des Fachbereichs Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
für die betroffene Lehrveranstaltung eine Zulassungsbeschränkung<br />
zu beschließen. Der Fachbereichsrat prüft zunächst, ob die personellen,<br />
technischen, räumlichen und didaktischen Gegebenheiten<br />
die Einrichtung einer parallelen Lehrveranstaltung ermöglichen.<br />
Kann eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung<br />
nicht anders gewährleistet werden, beschließt der Fachbereichsrat<br />
unter Beachtung sachgemäßer Kriterien die beantragte Zulassungsbeschränkung<br />
für die Lehrveranstaltung und legt die vetretbare<br />
Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl sowie die Grundsätze fest,<br />
nach denen die Zuteilung der vorhandenen Plätze zu erfolgen hat.<br />
5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />
Leistungsnachweise sind Bescheinigungen über Studienleistungen,<br />
die im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht und<br />
bewertet, in der Regel benotet werden. Die Vergabe eines Leistungsnachweises<br />
erfordet die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme<br />
an der Veranstaltung (vgl. III. 5.3).<br />
5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />
Während des Grundstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />
im ersten und zweiten Fachsemester) sind die unter III. 9.1 bzw.<br />
III. 9.3 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />
durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie das Studienbuch<br />
(Belegnachweise) bei der Meldung zur Zwischenprüfung zu<br />
belegen.<br />
Für das Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise<br />
vorzulegen:<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />
Disziplin der Gruppe I nach Wahl des/der Studierenden<br />
(siehe III.1.1.2);<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />
Disziplin der Gruppe II nach Wahl des/der<br />
Studierenden (siehe III.1.1.2).<br />
Für das Grundstudium sind darüber hinaus folgende Teilnahmenachweise<br />
vorzulegen:<br />
- 1 Teilnahmenachweis über die Vorlesung und Übung „Einführung<br />
in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“;<br />
- 1 Teilnahmenachweis „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ bestehend aus<br />
„Motorischem Propädeutikum“ und einem Kurs (gemäß III.<br />
1.1.3) aus dem Angebot des <strong>Institut</strong>s;<br />
- 3 Teilnahmenachweise aus Vorlesung und Übungen (gemäß<br />
III. 1.1.2).Gruppe I und II müssen mindestens einmal angewählt<br />
werden;<br />
- 1 Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen<br />
Rettungsschwimmabzeichens (Bronze);<br />
- 1 Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (16-stündige<br />
Ersthelferausbildung);<br />
5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />
Während des Hauptstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />
im dritten und vierten Fachsemester) sind die unter III. 9.2 bzw.<br />
III. 9.4 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />
durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie durch das Studienbuch<br />
(Belegnachweise) bei der Meldung zur Magisterprüfung<br />
zu belegen.<br />
Für das Hauptstudium sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:<br />
- 1 Leistungsnachweis aus vertiefendem Seminar sportwissenschaftlicher<br />
Disziplin der Gruppe I oder II nach Wahl des/der<br />
Studierenden (siehe auch Teilnahmenachweis);<br />
- 1 Leistungsnachweis aus Seminaren zu übergreifenden Themenfeldern<br />
der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der Studierenden.<br />
Darüber hinaus sind folgende Teilnahmenachweise vorzulegen:<br />
- 1 Teilnahmenachweis für ein vertiefendes Seminar wahlweise<br />
aus Gruppe I oder II;<br />
Bei der Wahrnehmung der vertiefenden Seminare muß jede Disziplingruppe<br />
bezüglich Leistungs- und Teilnahmenachweis vertreten<br />
sein.<br />
- 1 Teilnahmenachweis aus einem Seminar zu übergreifenden<br />
Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der<br />
Studierenden;<br />
- 1 Teilnahmenachweis aus dem gewählten wissenschaftlichen<br />
Praktikum;<br />
- 1 Teilnahmenachweis für ein Kolloquium;<br />
- 1 Teilnahmenachweis über Praxis und Theorie einer Sportart<br />
im Umfang von 6 SWS.<br />
5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilnahmenachweisen<br />
Leistungs- und Teilleistungsnachweise in den fachwissenschaftlichen<br />
Veranstaltungen und in der „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen“ werden durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige<br />
Leiterin der Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung<br />
über die Nachweise liegen bei dem Veranstaltungsleiter/der<br />
Veranstaltungsleiterin. Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />
bestätigen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an<br />
Lehrveranstaltungen. Die Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme<br />
werden zu Beginn des Semesters von dem jeweiligen Veranstaltungsleiter/der<br />
Veranstaltungsleiterin bekanntgegeben und dürfen<br />
während des Semesters nicht geändert werden.<br />
Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme in den Veranstaltungen<br />
der Fachwissenschaften können insbesondere sein:<br />
- schriftlich ausgearbeitetes Referat,<br />
- eine Hausarbeit,<br />
- eine Klausur,<br />
- ein Protokoll,<br />
- die Lösung von Ausgaben in Übungsveranstaltungen,<br />
- Mündliche Prüfungen/Kolloquien,<br />
- Bewegungsmerkmale (quantitative, qualitative).<br />
Für Parallelveranstaltungen gelten jeweils die gleichen Kriterien.<br />
Eine regelmäßige Teilnahme wird bestätigt, wenn die Studierenden<br />
an mindestens 75 Prozent der Veranstaltungen teilgenommen<br />
haben. Bei Versäumnis ist es unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />
ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht.<br />
Bei Vorliegen von entsprechender sportartspezifischer Leistungsfähigkeit<br />
in Veranstaltungen der „Praxis und Theorie sportlicher<br />
Bewegungen“ können Studierende auf Antrag von der regelmäßigen<br />
Teilnahme an Kursen durch die Prüfungskommission Sport<br />
befreit werden. In diesen Fällen ist der Erfolg durch die vorgeschriebenen<br />
Kursabschlussprüfungen nachzuweisen.<br />
Teilnahmescheine bestätigen die regelmäßige Teilnahme (siehe<br />
oben) an der jeweiligen Veranstaltung.<br />
5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />
Nicht bestandene Studienleistungen in Theorieveranstaltungen<br />
und Kursen der „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />
können grundsätzlich frühestens zu Beginn des folgenden Semesters<br />
wiederholt werden. Eine mindestens mit „ausreichend“<br />
bewertete Studienleistung kann nicht wiederholt werden. Für die<br />
Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen gilt III.<br />
8.1.1.
Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2423<br />
5.5 Sammelbescheinigung<br />
Bei Fach- und Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird auf<br />
Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine<br />
Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen und Studienzeiten<br />
ausgestellt. Der Antrag ist an den Dekan/die Dekanin<br />
des Fachbereiches Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> zu richten.<br />
Dem Antrag sind die erworbenen Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />
beizufügen.<br />
6. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen<br />
Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter Geltung dieser<br />
<strong>Studienordnung</strong> erbracht worden sind, werden auf Antrag<br />
anerkannt, wenn diese unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts<br />
und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs generell<br />
gleichwertig sind. Die Anerkennung erfolgt gemäß § 9 MAPO.<br />
7. Abschlussgrad<br />
Die Nebenfachprüfung <strong>Sportwissenschaften</strong> ist Teil der Magisterprüfung.<br />
Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfungen im gewählten<br />
Hauptfach und in einem weiteren Nebenfach wird in Zusammenwirken<br />
mit dem Gemeinsamen Prüfungsausschuß der an dem<br />
Abschluss M.A. beteiligten Fachbereiche gemäß § 2 MAPO den<br />
Grad eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) verliehen.<br />
8. Prüfungen<br />
Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium<br />
mit der Magisterprüfung ab.<br />
8.1 Art und Umfang der Zwischenprüfung<br />
Die Zwischenprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> ist eine<br />
Kompaktprüfung und besteht aus zwei Teilprüfungen:<br />
1. einer Klausur im Umfang von 120 Minuten in einer wissenschaftlichen<br />
Disziplin aus Gruppe I gemäß III. 1.1.2<br />
2. einer Klausur im Umfang von 120 Minuten in einer wissenschaftlichen<br />
Disziplin aus Gruppe II gemäß III. 1.1.2.<br />
In den beiden aus Gruppe I und II (im ersten und zweiten Prüfungsteil)<br />
gewählten sportwissenschaftlichen Disziplinen dürfen<br />
keine Leistungsnachweise für die Zulassung zur Zwischenprüfung<br />
erbracht worden sein.<br />
8.1.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung<br />
Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei dem/der<br />
Vorsitzenden des Fachbereichsausschusses für Magisterprüfungen<br />
zu stellen.<br />
Zur Zwischenprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann<br />
nur zugelassen werden, wer bei der Anmeldung die unter III.5.1<br />
genannten Leistungs- und Teilnahmenachweise vorgelegt hat.<br />
8.1.2 Durchführung der Zwischenprüfung<br />
Auf wichtige Vorschriften der MAPO über die Durchführung der<br />
Zwischenprüfung wird besonders hingewiesen.<br />
Geregelt sind:<br />
- Ziel, Art und Umfang der Zwischenprüfung (§§ 5, 12);<br />
- Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 13);<br />
- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />
(§ 9);<br />
- Wiederholung der Zwischenprüfung (§ 15);<br />
- Zeugnis (§ 16).<br />
8.2 Art und Umfang der Magisterprüfung<br />
Die Magisterprüfung besteht aus drei gleichgewichteten Prüfungsteilen:<br />
1. Praxis und Theorie einer Sportart nach Wahl des Prüflings.<br />
Dieser Prüfungsabschnitt wird im praktischen Teil studienbegleitend<br />
nach Teilnahme an dem entsprechenden Grundkursangebot<br />
G2 abgelegt und besteht aus sportartspezifischer praktischer<br />
Leistung (Demonstrations- und Leistungsfähigkeit) und<br />
einer Klausur in der Theorie dieser Sportart im Umfang von<br />
120 Minuten, die nach Teilnahme an der Speziellen Theorie<br />
der gewählten Sportart zu schreiben ist. Im studienbegleitenden<br />
Prüfungsteil ist eine Sportart aus dem Angebot der Grundsportarten<br />
zu wählen.<br />
Prüfungsbereiche sind:<br />
- Demonstrationsfähigkeit sportmotorischer Fertigkeiten;<br />
- sportartspezifische Leistungsfähigkeit unter wettkampfähnlichen<br />
Bedingungen;<br />
- Kenntnisse in der Theorie der gewählten Sportart.<br />
Die Zahl der Versuche beim Erbringen von Prüfungsleistungen<br />
beträgt höchstens zwei, bei Vorliegen besonder Voraussetzungen<br />
drei. Begonnene Prüfungen, insbesondere in der Praxis und Theorie<br />
der sportlichen Bewegungen, müssen innerhalb von zwei Jahren<br />
in allen Teilen abgeschlossen werden.<br />
Jeder Prüfungsbereich muß mindestens mit der Note „ausreichend“<br />
abgeschlossen werden. Die Prüfungsnote in einer Sportart<br />
wird aus dem arithmetischen Mittel der Noten der drei Prüfungsbereiche<br />
nach Maßgabe der MAPO errechnet.<br />
Macht ein Studierender/eine Studierende glaubhaft, dass er/sie<br />
wegen andauernder oder ständiger körperlicher Beschwerden nicht<br />
in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen<br />
Form abzulegen, wird ihm/ihr gestattet die Prüfungsleistungen<br />
innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit (Terminverlängerung)<br />
oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer<br />
anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen<br />
Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.<br />
2. einer Klausur<br />
im Umfang von zwei Stunden zu einem übergreifenden sportwissenschaftlichen<br />
Themenfeld. In der Klausur sind dem Kandidaten/der<br />
Kandidatin zwei Themen zur Wahl aus übergreifenden<br />
Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> zu stellen.<br />
3. einer mündlichen Prüfung<br />
im Umfang von 30 Minuten in einer sportwissenschaftlichen<br />
Disziplin, die inhaltlich nicht identisch mit anderen Teilen der<br />
Magisterprüfung ist und nicht Gegenstand der Zwischenprüfung<br />
waren.<br />
8.2.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung<br />
Zur Magisterprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann nur<br />
zugelassen werden, wer die unter III.5.2 genannten Leistungs- und<br />
Teilnahmenachweise sowie die studienbegleitenden Prüfungsleistungen<br />
in der Sportpraxis erbracht hat.<br />
8.2.2 Durchführung der Magisterprüfung<br />
Die Meldefristen und Termine für die studienbegleitenden fachpraktischen<br />
Prüfungen werden von der Prüfungskommision Sport<br />
durch Aushang rechtzeitig im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
bekanntgemacht. Die Prüfungen finden zu Hauptprüfungsterminen<br />
grundsätzlich im Anschluss an die entsprechenden Kursangebote<br />
am Semesterende, als Nachprüfungstermine in der Regel zu<br />
Beginn des darauffolgenden Semesters statt.<br />
Die Meldetermine, die Termine der Klausuren und mündlichen<br />
Prüfungen werden von dem/der Vorsitzenden des Gemeinsamen<br />
Prüfungsausschusses für Magisterprüfung durch Aushang rechtzeitig<br />
bekannt gemacht.<br />
Der Kandidat/die Kandidatin kann gemäß §8 MAPO für die Klausur<br />
und die mündliche Prüfung den Prüfer/die Prüferin vorschlagen.<br />
Auf wichtige Vorschriften der MAPO über die Durchführung der<br />
Magisterprüfung wird besonders hingewiesen.<br />
Geregelt sind:<br />
- Art, Dauer und Umfang der Magisterprüfung (§§ 5,17);<br />
- Zulassungsvoraussetzungen (§ 18);<br />
- Zulassungsverfahren (§ 19);<br />
- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />
(§ 9);<br />
- Magisterhausarbeit (§§ 20, 21);<br />
- Klausurarbeiten (§ 22);<br />
- Mündliche Prüfung (§ 23);<br />
- Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24);<br />
- Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25);<br />
- Magisterurkunde (§ 27).
Seite 2424 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
9. Studienplan Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
9.1 Grundstudium – achtsemestriges Studienmodell<br />
1. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
1 Einführung in die<br />
<strong>Sportwissenschaften</strong> V + Ü –– PF 2 TN ––<br />
2 Motorisches Propädeutikum K zu 4+15 PF 4 TN ––<br />
Summe 1. Fachsemester<br />
2. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
6 SWS<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
3 Trainings-/Bewegungswissenschaften<br />
V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
4 Theorie u. Praxis sportlicher Bewe<br />
gung ohne Bindung an eine Sportart K TN 2 WPF 2 TN ––<br />
Summe 2. Fachsemester<br />
4 SWS<br />
Erste-Hilfe-Kurs (16 stdg.) aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, ASB, JUH)<br />
3. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
5 Sportgeschichte V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
6 Sportsoziologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
7 Sportpsychologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
8 Biomechanik des Sports V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
Summe 3. Fachsemester<br />
4 SWS<br />
Rettungs-Schwimm-Ausbildung aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, DLRG)<br />
4. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
9 Sportpädagogik/Sportdidaktik V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
10 Sportmedizin V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Summe 4. Fachsemester<br />
4 SWS<br />
* Die Inhalte der Veranstaltung sind Grundlage der disziplinspezifischen vertiefenden Seminararbeit im Hauptstudium.<br />
** Im Grundstudium sind aus sieben angebotenen Veranstaltungen fünf nachzuweisen durch je ein Leistungsschein mit Benotung aus<br />
Gruppe I und II und durch drei Teilnahmenachweise aus Gruppe I u. II (siehe II, 5.1 und III, 8.1) nach Wahl.<br />
Summe Grundstudium<br />
18 SWS<br />
Zwischenprüfung<br />
9.2 Hauptstudium – achtsemestriges Studienmodell<br />
5. Fachsemester<br />
VA-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
11 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />
oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />
12 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />
oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />
13 Seminar übergreifende<br />
Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />
Summe 5. Fachsemester<br />
6 SWS<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise
Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2425<br />
6. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
14 Wissenschaftliches<br />
Praktikum nach Wahl PR PF 3 TN ––<br />
15 Praxis und Theorie der Sportart G1 WPF 2 TN ––<br />
Summe 6. Fachsemester<br />
7. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
5 SWS<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
16 Seminar übergreifende<br />
Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />
17 Praxis u. Theorie der Sportart G2 TN 15 PF 1 TN SPM<br />
Summe 7. Fachsemester<br />
8. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
3 SWS<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
18 Kolloquium KO PF 1 TN ––<br />
19 Praxis und Theorie der Sportart STS TN 17 PF 3 TN ––<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Summe 8. Fachsemester<br />
4 SWS<br />
* Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis und ein Teilnahmenachweis aus disziplinspezifischen vertiefenden Seminaren der<br />
Gruppe I und II und aus themenübergreifenden Seminaren zu erwerben.<br />
** Einführungsvorlesung der gewählten sportwissenschaftlichen Disziplin<br />
Summe Hauptstudium<br />
18 SWS<br />
Summe Magisternebenfachstudium<br />
36 SWS<br />
9. Fachsemester Magisterprüfung<br />
9.3 Grundstudium – viersemestriges Studienmodell<br />
1. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
1 Einführung in die<br />
<strong>Sportwissenschaften</strong> V + Ü –– PF 2 TN ––<br />
2 Sportgeschichte V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
3 Sportpsychologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
4 Sportsoziologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
5 Biomechanik des Sports V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />
6 Motorisches Propädeutikum K zu 10+11 PF 4 TN ––<br />
Erste-Hilfe-Kurs (16 stdg.) aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, ASB, JUH)<br />
2. Fachsemester<br />
VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Nr.<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
7 Trainings-/Bewegungswissenschaften<br />
V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />
8 Sportpädagogik/Sportdidaktik V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />
9 Sportmedizin V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />
10 Theorie u. Praxis sportlicher Bewe<br />
gung ohne Bindung an eine Sportart K TN 6 WPF 2 TN ––<br />
11 Praxis und Theorie der Sportart *** G1 TN 6 WPF (1) TN ––<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
* Die Inhalte der Veranstaltung sind Grundlage der vertiefenden Seminararbeit im Hauptstudium.<br />
** Im Grundstudium sind aus sieben angebotenen Veranstaltungen fünf nachzuweisen durch je ein Leistungsschein mit Benotung aus<br />
Gruppe I und Gruppe II und durch drei Teilnahmenachweise aus Gruppe I und II (siehe II, 5.1 und III, 8.1) nach Wahl.<br />
*** Wegen der dreigliedrigen Angebotsstruktur der Sportarten (G1, G2, STS) muß diese Veranstaltung des Hauptstudiums schon im zweiten<br />
Semester wahrgenommen werden.<br />
Rettungs-Schwimm-Ausbildung aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (zum Beispiel DRK, DLRG)<br />
Summe Grundstudium<br />
18(19) SWS
Seite 2426 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />
Zwischenprüfung<br />
9.4 Hauptstudium – viersemestriges Studienmodell<br />
3. Fachsemester<br />
VA-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
12 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />
oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />
13 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />
oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />
14 Seminar übergreifende<br />
Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />
15 Praxis und Theorie der Sportart G2 TN 11 PF 2 TN SPM<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
4. Fachsemester<br />
VA-<br />
Nr.<br />
Bezeichnung der Veranstaltung<br />
Lehrform<br />
Voraussetzung<br />
Status und<br />
Dauer der<br />
Veranstaltung<br />
Zulassungsrelevante<br />
Nachweise<br />
16 Wissenschaftliches<br />
Praktikum nach Wahl PR PF 3 TN ––<br />
17 Seminar übergreifende<br />
Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />
18 Kolloquium KO PF 1 TN ––<br />
19 Praxis und Theorie der Sportart STS TN 15 PF 3 TN SPM<br />
Prüfungsrelevante<br />
Nachweise<br />
* Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis und ein Teilnahmenachweis aus disziplinspezifischen vertiefenden Seminaren der<br />
Gruppe I und Gruppe II und aus themenübergreifenden Seminaren zu erwerben.<br />
** Einführungsvorlesung der gewählten sportwissenschaftlichen Disziplin<br />
Summe Hauptstudium<br />
17 SWS<br />
Summe Magisternebenfachstudium<br />
36 SWS<br />
5. Fachsemester Magisterprüfung<br />
IV Ergänzende Bestimmungen<br />
1. Studienberatung<br />
1.1 Studienfachberatung<br />
Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten<br />
Studienverlaufs die vom <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten<br />
sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung<br />
und der Studientechnik. Zur Studienberatung stehen neben dem<br />
Studiengangsleiter/der Studiengangsleiterin alle Professoren/<br />
Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen<br />
des <strong>Institut</strong>s für Sportwissenschaftem in ihren Sprechstunden<br />
und nach Vereinbarung zur Verfügung.<br />
1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />
Die Fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden<br />
Fällen dringend empfohlen:<br />
- zu Beginn des ersten Fachsemesters;<br />
- nach Abschluss des Motorischen Propädeutikums;<br />
- bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen,<br />
erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;<br />
- bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan;<br />
- bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten in Bezug auf<br />
einzelne Lehrveranstaltungen;<br />
- bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.<br />
1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />
Für jedes Semester erstellt das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
ein Vorlesungsverzeichnis für fachwissenschaftliche Veranstaltungen<br />
sowie zusätzlich eine Übersicht über die Unterrichtsangebote<br />
des fachpraktischen Bereiches. Die Veranstaltungsankündigungen<br />
werden an den Anschlagsbrettern des<br />
<strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong> ausgehängt. Kopien sind in<br />
der Regel vor Semesterschluß für das darauffolgende Semester<br />
im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> erhältlich.<br />
1.4 Orientierungsveranstaltung<br />
Zu Beginn des Wintersemesters bieten das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
und die Fachschaft Orientierungsveranstaltungen<br />
an, vornehmlich für Erstsemester. Ort und Zeit werden am<br />
„Schwarzen Brett“ des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
bekannt gemacht.<br />
1.5 Allgemeine Studienberatung<br />
Neben der Studienberatung des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der<br />
Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität zur Verfügung. Sie<br />
informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau<br />
und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen<br />
persönlichen Schwierigkeiten.<br />
2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />
2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />
Aufgrund des § 50 Abs. 1 i.V. mit § 26 HHG hat der Fachbereich<br />
Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> der Johann Wolfgang<br />
<strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main am 30.10.2002 die<br />
vorstehende <strong>Studienordnung</strong> beschlossen.<br />
2.2 Geltungsbereich<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Ordnung<br />
zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister<br />
Artium/einer Magistra Artium (M.A) an der Johann Wolfgang<br />
<strong>Goethe</strong>-Universität die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs<br />
und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den<br />
Aufbau des Studiengangs.<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses<br />
erforderlichen Studienleistungen und beschreibt<br />
die Studienmöglichkeiten in diesem Teilstudiengang.<br />
3. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />
3.1 Überprüfung der <strong>Studienordnung</strong><br />
Ziele, Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden<br />
von den zuständigen Gremien des Fachbereichs regelmäßig
Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2427<br />
überprüft und den Erfordernissen angepasst, die sich aus der<br />
Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen<br />
Erkenntnissen ergeben.<br />
3.2 In-Kraft-Treten<br />
Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />
im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber<br />
hinaus im Mitteilungsblatt der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-<br />
Universität Frankfurt veröffentlicht.<br />
3.3 Übergangsregelung<br />
Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser<br />
<strong>Studienordnung</strong> begonnen haben, können innerhalb einer<br />
Übergangsfrist von zwei Jahren seit In-Kraft-Treten dieser <strong>Studienordnung</strong><br />
wählen, ob sie ihr begonnenes Grundstudium bzw.<br />
ihr begonnenes Hauptstudium nach den Vorschriften dieser<br />
<strong>Studienordnung</strong> oder nach den bisherigen Vorschriften beenden<br />
wollen.<br />
Frankfurt am Main, 28. März 2003<br />
Prof. Dr. G o l d<br />
Dekan des Fachbereichs<br />
Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />
der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität