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Studienordnung - Institut für Sportwissenschaften - Goethe-Universität

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Seite 2418 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

<strong>Studienordnung</strong> für den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

mit dem Abschluss Magister Artium (M. A.)/<br />

Magistra Artium (M. A.) im Nebenfach der Johann<br />

Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität in Frankfurt am Main<br />

vom 30. Oktober 2002<br />

Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes in<br />

der Fassung vom 31. Juli 2000 hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs<br />

Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong><br />

Universität in Frankfurt am Main die nachstehende <strong>Studienordnung</strong><br />

erlassen. Sie wird hiermit bekannt gemacht.<br />

Wiesbaden, 26. Mai 2003<br />

Hessisches Ministerium<br />

für Wissenschaft und Kunst<br />

H I 1.3 - 424/524 (026) - 5<br />

StAnz. 24/2003 S. 2418<br />

<strong>Studienordnung</strong> für den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong> mit<br />

dem Abschluss Magister Artium/Magistra Artium (M. A.) im<br />

Nebenfach an der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt<br />

am Main vom 30. Oktober 2002<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

0 Vorbemerkung<br />

Teil I: Ziele des Studiums<br />

Teil II: Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums<br />

1. Studienvoraussetzungen<br />

1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen<br />

1.2 Nützliche Voraussetzungen<br />

2. Studienorganisation<br />

2.1 Studienbeginn<br />

2.2 Studiendauer<br />

2.3 Studienabschnitte<br />

Teil III: Gestaltung und Gliederung des Studiums<br />

1. Inhaltliche Gliederung<br />

1.1 Grundstudium<br />

1.1.1 Einführende Veranstaltungen<br />

1.1.2 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />

1.1.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

1.1.4 Kurse außeruniversitärer Veranstalter<br />

1.2 Hauptstudium<br />

1.2.1 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und<br />

zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

1.2.2 Sonstige Veranstaltungen<br />

1.2.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

2. Lehr- und Lernformen<br />

2.1 Lehrformen der Theoriebereiche<br />

2.2 Lehrformen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

3.1 Veranstaltungen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />

4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />

5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />

5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />

5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilleistungsnachweisen sowie von<br />

Teilnahmenachweisen<br />

5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />

5.5 Sammelbescheinigung<br />

6. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen<br />

7. Abschlussgrad


Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2419<br />

8. Prüfungen<br />

8.1 Art und Umfang der Zwischenprüfung<br />

8.1.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung<br />

8.1.2 Durchführung der Zwischenprüfung<br />

8.2 Art und Umfang der Magisterprüfung<br />

8.2.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung<br />

8.2.2 Durchführung der Magisterprüfung<br />

9. Studienplan<br />

9.1 Grundstudium<br />

9.2 Hauptstudium<br />

9.3 Grundstudium – viersemestriges Studienmodell<br />

9.4 Hauptstudium – viersemestriges Studienmodell<br />

Teil IV: Ergänzende Bestimmungen<br />

1. Studienberatung<br />

1.1 Studienfachberatung<br />

1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />

1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />

1.4 Orientierungsveranstaltung<br />

1.5 Allgemeine Studienberatung<br />

2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />

2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />

2.2 Geltungsbereich<br />

3. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

3.1 Überprüfung der <strong>Studienordnung</strong><br />

3.2 In-Kraft-Treten<br />

3.3 Übergangsregelung<br />

Teil V: Anhang – Anmeldeformular (Muster)<br />

Abkürzungsverzeichnis:<br />

ABl. Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums und des<br />

Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst<br />

GVBl. Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen<br />

HHG Hessisches Hochschulgesetz in der Fassung vom 31.Juli 2000<br />

(GVBl. I S.294 ff.)<br />

MAPO Ordnung zur Erlangung des akademischen Grades eines<br />

Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an der Johann<br />

Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität vom 12. Januar 1994 (ABl S.<br />

243 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Lehrformen<br />

V Vorlesung<br />

Ü Übung<br />

V+Ü Vorlesung und Übung<br />

S Seminar<br />

PR Wissenschaftliches Praktikum<br />

MPP Motorisches Propädeutikum als Teil der Praxis und Theorie<br />

sportlicher Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart<br />

G Grundkurs als Teil der Praxis und Theorie einer Sportart nach<br />

Wahl der Studierenden<br />

KO Kolloquium<br />

K Kurs als Teil der Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />

ohne Bindung an eine Sportart<br />

STS Spezielle Theorie der Sportart als Teil der „Praxis und Theorie<br />

einer Sportart“ nach Wahl der Studierenden<br />

Status der Veranstaltungen<br />

PF Pflichtveranstaltung<br />

WPF Wahlpflichtveranstaltung<br />

SWS Semesterwochenstunden<br />

Nachweise über Studienleistungen<br />

LN Leistungsnachweis mit Benotung<br />

TN Teilnahmenachweis<br />

GLN Gesamtleistungsnachweis mit Benotung über den<br />

erfolgreichen Abschluss aller obligatorischen Veranstaltungen<br />

des entsprechenden Bereiches<br />

SPM Studienbegleitender Prüfungsteil der Magisterprüfung<br />

Sonstige Abkürzungen<br />

ASB Arbeiter-Samariter-Bund<br />

DRK Deusches Rotes Kreuz<br />

DLRG Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft<br />

JUH Johanniter-Unfall-Hilfe<br />

0 Vorbemerkung<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt das Studium des Nebenfaches <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

auf der Grundlage der „Ordnung zur Erlangung des akademischen<br />

Grades eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) an<br />

der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main (MAPO)<br />

vom 12. Januar 1994“ in der jeweils gültigen Fassung.<br />

Das Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> umfasst in der Regel ein achtsemestriges,<br />

mindestens jedoch ein viersemestriges Studium im Umfang<br />

von 36 SWS und muss zum Erreichen eines Magisterabschlusses mit<br />

einem Hauptfach und einem weiteren Nebenfach kombiniert werden<br />

(vgl. hierzu die MAPO, Anhang I und II mit ausführlichen Hinweisen<br />

auf Fächerkombinationen ).<br />

Je nach Fachkombination und Interesse können die Studierenden darüber<br />

hinaus fachspezifische Schwerpunkte im Rahmen der vom Fachbereich<br />

angebotenen sportwissenschaftlichen Disziplinen setzen.<br />

I. Ziele des Studiums<br />

Im Studium der <strong>Sportwissenschaften</strong> sollen Probleme und Erscheinungsformen<br />

des Sports mit wissenschaftlichen Verfahren einer Klärung<br />

zugeführt werden. Die umfassende, aber auch punktuell vertiefte Auseinandersetzung<br />

mit dem Phänomen Sport geschieht während des Studiums<br />

unter verschiedenen Aspekten.<br />

Der Gegenstand Sport wird von den sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />

unterschiedlich thematisiert und analysiert. Man unterscheidet einzelne<br />

sportwissenschaftliche Disziplinen wie Sportsoziologie, Sportpsychologie,<br />

Sportpädagogik, Sportmedizin, Trainingswissenschaften, Biomechanik<br />

des Sports, Sport in Prävention und Rehabilitation und anderes.<br />

Beim gegenwärtigen Stand der Entwicklung ist Sportwissenschaft als<br />

ein Verbund sportwissenschaftlicher Disziplinen vorwiegend additiv<br />

und nicht integrativ strukturiert. Dieser Entwicklungsstand begründet<br />

die Wahl der Bezeichnung <strong>Sportwissenschaften</strong> in Frankfurt am Main<br />

gegenüber der Bezeichnung Sportwissenschaft an anderen deutschen<br />

Hochschulen.<br />

Gemeinsamer Aufgabenbereich der sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />

ist die Analyse der mit sportmotorischen Aktivitäten verbundenen Ziele<br />

und Funktionen, die Erstellung intersubjektiv prüfbarer Informationen<br />

über die Bedingungen ihrer Ansteuerung sowie die Entwicklung sportbezogener<br />

und zukunftsorientierter Zielstellungen. Mit der komplexen<br />

Dimensionsstruktur dieser Ziele und Funktionen hängt das Spektrum<br />

sportwissenschaftlicher Lehrveranstaltungen zusammen, das bio-, verhaltens-,<br />

sozial- und geisteswissenschaftliche Disziplinen umfasst. Jede<br />

sportwissenschaftliche Disziplin leistet einen eigenständigen Beitrag zur<br />

Klärung des Phänomens Sport.<br />

Im Nebenfachstudium <strong>Sportwissenschaften</strong> wird den Studierenden ein<br />

umfangreiches Veranstaltungsangebot zur Auswahl unterbreitet. Es<br />

besteht einerseits aus einführenden sportwissenschaftlichen, andererseits<br />

aus vertiefenden Veranstaltungen, ergänzt durch sportpraktische Inhalte<br />

mit exemplarischem Charakter.<br />

Ziel des akademischen Abschlusses ist der Nachweis von fachspezifischen<br />

Kenntnissen und wissenschaftlicher Kompetenz, von sportartübergreifender<br />

und exemplarischer sportartspezifischer Praxiskompetenz.<br />

II. Beginn, Ablauf und Organisation des Studiums<br />

1. Studienvoraussetzungen<br />

1.1 Nachzuweisende Voraussetzungen<br />

Für die Einschreibung in den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

im Nebenfach sind folgende Voraussetzungen erforderlich und<br />

nachzuweisen:<br />

(1) Hochschulzugangberechtigung, Abitur oder eine vom Hessischen<br />

Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung<br />

(§§ 63, 36 Abs.2 HHG)<br />

(2) Ärztliche Bescheinigung<br />

Bei Anmeldung zum Sportstudium am <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

(vgl. II. 2.1) ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen,<br />

aus der hervorgeht, dass der Bewerber/die Bewerberin sporttauglich<br />

ist. Insbesondere soll er/sie durch motorische Ausdauerbelastungen<br />

(Herz-Kreislauf-System) und Belastungen des Bewegungsapparates<br />

(bei Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen /<br />

Tauchen und anderes) beansprucht werden können. Die ärztliche<br />

Bescheinigung darf bei Vorlage nicht älter als sechs Monate sein.<br />

1.2 Nützliche Voraussetzungen<br />

Für den Studiengang Sport sind folgende Voraussetzungen nützlich:<br />

- Ausbildung im Leistungsfach Sport der gymnasialen Oberstufe


Seite 2420 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

- Mitarbeit im und aktive Teilnahme am Vereinssport und/oder<br />

in der Jugendarbeit<br />

- vielfältige, insbesondere bewegungsbezogene Freizeitaktivitäten.<br />

2. Studienorganisation<br />

2.1 Studienbeginn<br />

Bewerbungen um einen Studienplatz sind an das Studentensekretariat<br />

der Universität Frankfurt zu richten.<br />

Das Studium im Fach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann nur zum Wintersemester<br />

aufgenommen werden.<br />

Nach der Immatrikulation in den Teilstudiengang <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

ist vor Beginn des Studiums zusätzlich eine Anmeldung<br />

am <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> notwendig. Neben dem ausgefüllten<br />

Anmeldeformular (siehe V. Anhang, Anmeldeformular)<br />

sind ein Passbild und die unter II. 1.1 (2) genannte ärztliche<br />

Bescheinigung abzugeben.<br />

2.2 Studiendauer<br />

Der <strong>Studienordnung</strong> liegt eine Studienzeit von acht Semestern<br />

zugrunde. Die Anforderungen des Nebenfachstudiums können<br />

jedoch auch in vier Semestern erfüllt werden. Der Fachbereich<br />

Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> stellt auf der Grundlage dieser<br />

<strong>Studienordnung</strong> ein Lehrangebot bereit, das es den Studierenden<br />

ermöglicht, das Studium je nach gewählter Dauer in den<br />

genannten Zeiten erfolgreich durchzuführen.<br />

2.3 Studienabschnitte<br />

Das Studium gliedert sich bei achtsemestrigem Studium in<br />

- ein Grundstudium mit einer Dauer von vier Semestern, das<br />

gemäß § 4 MAPO mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen<br />

wird und in<br />

- ein Hauptstudium mit einer Dauer von vier Semestern, das<br />

gemäß § 4 MAPO mit der Magisterprüfung abgeschlossen<br />

wird.<br />

Beim viersemestrigen Studienmodell wird den Studierenden dringend<br />

empfohlen, in den beiden ersten Studiensemestern Veranstaltungen<br />

wahrzunehmen und danach die Zwischenprüfung abzulegen.<br />

III. Gestaltung und Gliederung des Studiums<br />

<strong>Sportwissenschaften</strong> im Nebenfach werden mit einem Umfang von 36<br />

SWS in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen studiert.<br />

Der Schwerpunkt der Studien liegt mit 24 SWS, je 12 im Grund- und<br />

Hauptstudium auf sportwissenschaftlich-theoretischen Inhalten. Die<br />

Sportpraxis ist im Umfang von nur 12 SWS, je 6 SWS im Grund- und<br />

Hauptstudium vertreten. Es wird eine Sportart (sechsstündig im Hauptstudium)<br />

nach Wahl der Studierenden exemplarisch gefordet. Dabei<br />

soll, wie bei der im Grundstudium verlangten „Praxis und Theorie<br />

sportlicher Bewegungen ohne Bindungen an eine Sportart“ (sechs Stunden),<br />

eine vertiefte Auseinandersetzung sowohl in der spezifischen<br />

Theorie als auch in der Praxis erfolgen.<br />

1. Inhaltliche Gliederung<br />

1.1 Grundstudium<br />

Im Grundstudium (erstes bis viertes Semester bei achtsemestrigem<br />

Modell bzw. erstes und zweites Semester bei viersemestriger Studiendauer)<br />

sind nachfolgend beschriebene Veranstaltungen im<br />

Umfang von 18 SWS wahrzunehmen.<br />

1.1.1 Einführende Veranstaltungen<br />

Die „Einführung in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“ gibt einen Überblick<br />

über sportwissenschaftliche Disziplinen, Themen und Terminologie<br />

und vermittelt erste wissenschaftssystematische Einsichten, die<br />

die später notwendigen Entscheidungen für die Wahl der wissenschaftlichen<br />

Disziplinen vorbereiten können.<br />

1.1.2 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />

Aus dem Veranstaltungsangebot haben die Studierenden des<br />

Nebenfaches fünf Veranstaltungen im Umfang von 10 SWS zu<br />

wählen. Es werden Veranstaltungen in zwei Disziplingruppen<br />

angeboten, und zwar fünf sozialwissenschaftliche Disziplinen<br />

(Gruppe I) und drei naturwissenschaftliche Disziplinen (Gruppe<br />

II). Dabei werden in Frankfurt Trainings- und Bewegungswissenschaften<br />

wegen der inhaltlichen Bezüge als Disziplinverbund in<br />

einem Angebot zusammengefasst.<br />

Gruppe I<br />

Die „Einführung in die Sportgeschichte“ befasst sich mit den historischen<br />

Formen, mit der ideologischen, organisatorischen und<br />

institutionellen Entwicklung von Bewegung, Spiel, Sport und<br />

Turnen (unter besonderer Berücksichtigung der Zeit nach 1770 im<br />

europäischen Raum).<br />

Schwerpunkte der „Einführung in die Sportpädagogik/Sportdidaktik“<br />

sind Darstellung pädagogisch verantworteter,<br />

wünschenswerter Auswirkungen von sportlichen Bewegungshandlungen<br />

auf das Befinden, die Entwicklung und Lebensgestaltung<br />

von Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, Talents<br />

unter Berücksichtigung von institutionellen, kulturellen und gesellschaftlichen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Die „Sportpsychologie“ fragt im Kontext sportlicher Handlungen<br />

nach dem Erleben und Verhalten von Personen. Ziele sind die Beschreibung<br />

oder Messung, die Erklärung, die Vorhersage sowie<br />

die Beeinflussung sportbezogener Erlebens und Verhaltensweisen<br />

bzw. relevanter Bedingungsgefüge. Inhaltliche Differenzierungen<br />

lassen sich Fragestellungen der Allgemeinen Psychologie, der Differentiellen<br />

Psychologie, der Pädagogischen Psychologie, der<br />

Entwicklungspsychologie, der Sozialpsychologie, der klinischen<br />

Psychologie, der Arbeits- und Organisationspsychologie sowie der<br />

psychologischen Diagnostik zuordnen.<br />

„Sportsoziologie“ betrachtet als spezielle, bereichsspezifische<br />

Soziologie das Handlungsfeld Sport unter Anwendung allgemeiner<br />

soziologischer Theorien. Besonderes Interesse besteht am<br />

Sport als sozialem System, an Wertorientierungen und Ideologien,<br />

sozialem und kollektivem Verhalten, Einfluss der Medien, an<br />

Minderheitenproblemen und Ähnlichem.<br />

„Sportökonomie“ behandelt als ihren Gegenstands- und Problembereich<br />

den aktiven wie passiven Sport unter vornehmlich wirtschaftlichen<br />

Fragestellungen, indem sie die Austauschbeziehungen<br />

der Akteure, Zuschauer, Medien, Vereine und Produzenten sportrelevanter<br />

Produkte und Dienstleistungen vor dem Hintergrund<br />

mikro- und makroökonomischer Modelle untersucht. Von der<br />

grundsätzlichen Betrachtungsweise abgesehen, den Sport unter<br />

ökonomischem Kalkül zu sehen, sind Lehre und Forschung insbesondere<br />

auf die Entwicklung strategischer und operativer Instrumente<br />

der Vermarktung des Sports ausgerichtet.<br />

Gruppe II<br />

Die einführende Veranstaltung in die „Biomechanik des Sports“<br />

soll die Studierenden mit Untersuchungszielen, Methoden und<br />

Messverfahren der Leistungsbiomechanik, der Anthropometrischen<br />

Biomechanik und der Präventiven Biomechanik vertraut<br />

machen.<br />

Im Mittelpunkt der „Trainings- und Bewegungswissenschaften“<br />

stehen Theorien der Bewegung und des sportlichen Trainings.<br />

Vermittelt werden Kenntnisse und Einsichten über das Bewegungsphänomen<br />

und dessen Zustandekommen und über den trainingsspezifischen<br />

Handlungsprozess, der auf die planmäßige Entwicklung<br />

sportlicher Leistungszustände und deren Präsentation in<br />

ausgewählten Bewährungssituationen ausgerichtet ist. Als trainingsspezifische<br />

Handlungsfelder werden dabei der Spitzen- und<br />

Freizeitsport, der Gesundheitssport und Trainingsmaßnahmen in<br />

der Rehabilitation behandelt.<br />

„Sportmedizin“ ist mit zwei Veranstaltungen (V und Ü I und II)<br />

während des Grundstudiums die am stärksten vertretene Disziplin.<br />

Schwerpunkte der beiden Lehrveranstaltungen liegen in der Vermittlung<br />

von Kenntnissen über den menschlichen Organismus<br />

(Bau und Funktion) und darauf aufbauend über den Einfluss und<br />

die Wirkungen von sportlichen Bewegungen (aber auch von<br />

Bewegungsmangel) auf gesunde, versehrte und kranke Menschen<br />

jeden Alters und Geschlechts.<br />

1.1.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

In dem Ausbildungsbereich „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />

sind im Grundstudium 6 SWS „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ vorgesehen.<br />

Kurse von „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen ohne<br />

Bindung an eine Sportart“ sollen die vielfältigen Möglichkeiten<br />

des Sporttreibens sowie dessen Sinn und Entwicklung erschließen.<br />

Im Grundstudium werden diese Ziele durch ein vierstündiges<br />

„Motorisches Propädeutikum“ und ein zweistündiges Angebot aus<br />

Inhaltsfeldern vornehmlich des Gesundheitssports abgedeckt.<br />

Der Kurs „Motorisches Propädeutikum“ im ersten Fachsemester<br />

dient dem Erwerb bzw. der Verbesserung der motorischen Eigenschaften<br />

und Fähigkeiten und soll die Voraussetzungen für die<br />

Ausbildung in den Grundsportarten absichern. Insbesondere wer-


Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2421<br />

den koordinative Fähigkeiten, Beweglichkeit, motorische Kraft,<br />

Schnelligkeit und Ausdauer berücksichtigt. Der vierstündige, einsemestrige<br />

Kurs schließt mit einem funktionsorientierten Test ab.<br />

Der Test soll bei festgestellten Leistungsdefiziten nach entsprechenden<br />

zusätzlichen Tainingsaktivitäten während der vorlesungsfreien<br />

Zeit vor Beginn des nächsten Semesters insgesamt bzw.<br />

bereichsspezifisch wiederholt werden.<br />

Semesterbegleitend und –abschließend sind individuelle Beratungsgespräche<br />

vorgesehen, in denen auf der Grundlage der Leistungsentwicklung<br />

bzw. des Leistungsstandes Empfehlungen für<br />

das weitere Studium gegeben werden. Der erfolgreiche Abschluss<br />

des Tests ist Zugangsvoraussetzung für die zu wählende Sportart.<br />

In den Veranstaltungen zur „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />

ohne Bindung an eine Sportart“ sollen jene Ziele im Mittelpunkt<br />

stehen, die sich durch die Gegenstände der Lehrveranstaltungen<br />

besonders gut erreichen lassen, wie zum Beispiel<br />

Gesundheit, Rehabilitation, Entspannung, Ausgleich, Bewegungserfahrung,<br />

Bewegungsgestaltung, Auseinandersetzen mit Medien<br />

und Materialien.<br />

Außerdem soll der Bezeichnung entsprechend der Bereich „sportliche<br />

Bewegungen/ motorische Handlungen / sportbezogene Tätigkeiten“<br />

behandelt werden. Dabei handelt es sich um Lehrveranstaltungsgegenstände,<br />

die allgemeinen sportartübergreifenden<br />

Charakter tragen, für viele Zielgruppen zutreffen, Sportaktivitäten<br />

verschiedener Sportarten einschließen und nicht durch ein enges<br />

Sportartenverständnis geprägt sind.<br />

1.1.4 Kurse außeruniversitärer Veranstalter<br />

Während des Grundstudiums sind Qualifikationen in Erster Hilfe<br />

und im Wasserretten zu erwerben. Kurse werden von den Organisationen<br />

des Rettungswesens (wie zum Beispiel DRK, ASB,<br />

DLRG) angeboten (siehe III.5.1 und III.9.1).<br />

1.2 Hauptstudium<br />

Im Hauptstudium (fünftes bis achtes Semester bei achtsemestrigem<br />

Studienmodell, drittes und viertes Fachsemester bei viersemestrigem<br />

Studium) sind nachfolgend beschriebene Veranstaltungen<br />

im Umfang von 18 SWS wahrzunehmen, und zwar vertiefende<br />

Seminare zu sportwissenschaftlichen Disziplinen und Seminare<br />

zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

im Umfang von 8 SWS, 4 SWS sonstige Veranstaltungen und 6<br />

SWS Lehrveranstaltungen zu Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen.<br />

1.2.1 Lehrveranstaltungen zu sportwissenschaftlichen Disziplinen<br />

und zu übergreifenden Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

Im Hauptstudium müssen die Studierenden je eine zweistündige<br />

Veranstaltung als „vertiefende Seminare“ aus den Disziplingruppen<br />

I und II (vgl. III.1.1.2) wählen.<br />

In den Seminaren werden Probleme, Forschungsschwerpunkte und<br />

Ergebnisse der fachwissenschaftlichen Disziplin aufbauend auf<br />

den Informationen der Einführungsveranstaltung vertiefend<br />

behandelt.<br />

In den zwei zu wählenden Seminarveranstaltungen der übergreifenden<br />

Themenfelder der <strong>Sportwissenschaften</strong> sollen die Studierenden<br />

Themen bearbeiten, die Erkenntnisse aus mehreren sportwissenschaftlichen<br />

Disziplinen zur theoretischen Bearbeitung<br />

erfordern. Hier können größere Komplexe angegangen werden,<br />

aber auch detaillierte Fragen im Mittelpunkt stehen, deren Lösung<br />

eine Integration disziplinorientierten Denkens und ein Herstellen<br />

von Querverbindungen erfordert. Für die Studierenden sollen<br />

Themen wie Sport und Freizeit, Sport und Gesundheit, Sport und<br />

Leistung, aber auch Seminarprojekte mit thematisch kleineren<br />

Einheiten, wie zum Beispiel „Frau und Sport“ oder „Sport und<br />

Zuschauer“ angeboten werden.<br />

1.2.2 Sonstige Veranstaltungen<br />

In dieser Veranstaltungsgruppe ist ein dreistündiges Wissenschaftliches<br />

Praktikum einer sportwissenschaftlichen Disziplin<br />

von den Studierenden zu wählen. Im Wissenschaftlichen Praktikum<br />

soll ein fachspezifisches Problem von den Studierenden mit<br />

Hilfe der spezifischen Methode selbständig zur Lösung gebracht<br />

werden.<br />

Im Hauptstudium ist die Teilnahme an einem „Wissenschaftlichen<br />

Kolloquium“ verpflichtend. Es wird empfohlen, dies bei dem Prüfer/der<br />

Prüferin zu absolvieren, der/die für die Magisternebenfachprüfung<br />

gewählt wird.<br />

1.2.3 Lehrveranstaltungen zur Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

Im Hauptstudium ist eine Sportart in „Praxis und Theorie“ nach<br />

Wahl zu studieren. Die Ausbildung „Praxis und Theorie der<br />

Sportarten“ erfolgt in Grundsportarten (Geräteturnen, Gymnastik/Tanz,<br />

Leichtathletik, Schwimmen, Basketball, Fußball, Handball<br />

oder Volleyball). Dieser exemplarische praktisch-theoretische<br />

Ausbildungsteil hat für das sportwissenschaftliche Studium eine<br />

besondere Bedeutung und erfolgt in der Regel in einer Kombination<br />

von Grundkursen (G1 und G2) und Spezieller Theorie der<br />

gewählten Sportart (STS).<br />

In den Kursen der Grundsportarten werden sportmotorische Qualifikationen<br />

auf einem definierten Leistungsniveau sowie Demonstrationsfähigkeiten<br />

vermittelt und erworben.<br />

In der „Speziellen Theorie der gewählten Sportart“ (STS) werden<br />

vornehmlich trainingswissenschaftliche, lerntheoretische Grundlagen<br />

sowie bewegungswissenschaftliche Informationen und methodische<br />

Probleme bearbeitet.<br />

2. Lehr- und Lernformen<br />

Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt in den Theoriebereichen<br />

durch Vorlesungen und Übungen (V und Ü), Seminare (S), Wissenschaftliche<br />

Praktika (PR), Kolloquium (KO), im Bereich Praxis<br />

und Theorie sportlicher Bewegungen durch Kurse (K).<br />

2.1 Lehrformen der Theoriebereiche<br />

In Vorlesungen werden wissenschaftliche Probleme und deren<br />

Lösungsansätze vorgetragen. In Übungen werden die Vorlesungsinhalte<br />

vertiefend und überprüfend angewendet.<br />

Hierbei wird unter anderem die Lösung von Übungsaufgaben<br />

erwartet. Trotz regelmäßigen Besuchs ist eine Vor- und Nachbereitung<br />

der Vorlesungen durch die Studierenden für die Entwicklung<br />

eines angemessenen Verständnisses in der Regel unentbehrlich.<br />

Vorlesungen vermitteln das erforderliche bereichsspezifische<br />

Überblickswissen. Als Abschluss wird eine Lernerfolgskontrolle<br />

angeboten, deren Form von der Veranstaltungsleitung zu Beginn<br />

des Semesters bekanntgegeben wird. Mit dem erfolgreichen Vorlesungsabschluss<br />

wird das erforderliche Eingangsniveau für die<br />

bereichsspezifischen vertiefenden Seminare abgesichert.<br />

Seminare sind Kleingruppenveranstaltungen mit beschränkter<br />

Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl (vgl. III. 4). Sie dienen auf der<br />

Grundlage des Stoffes und der Informationen aus der wissenschaftsspezifischen<br />

Einführungsvorlesung der Erörterung ausgewählter<br />

fachwissenschaftlicher oder themenübergreifender wissenschaftlicher<br />

Probleme und setzen die Bereitschaft der Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />

voraus, eine wissenschaftliche Leistung zu<br />

erbringen.<br />

Wissenschaftliche Praktika sind Kleingruppenveranstaltungen mit<br />

beschränkter Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl (vgl. III.4). Sie<br />

dienen der vertiefenden Bearbeitung eines fachspezifischen Problems<br />

und schulen die methodologischen Fähigkeiten der Teilnehmer/Teilnehmerinnen.<br />

In Kolloquien besteht gegenüber anderen Veranstaltungsformen in<br />

höherem Maße die Möglichkeit, inhaltliche Fragen „in Gesprächsform“<br />

zu erörtern und dabei stärker auf individuelle Probleme der<br />

Teilnehmer der Kleingruppe einzugehen.<br />

2.2 Lehrformen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen werden in Veranstaltungen<br />

mit und ohne Sportartenbezug differenziert. In den Kursen<br />

(K und G) sollen motorische Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten,<br />

sportliche Bewegungen, motorische Handlungen, sportbezogene<br />

Tätigkeiten, in den speziellen Theorien der Sportarten<br />

lerntheoretische, trainings- und bewegungswissenschaftliche<br />

Informationen vermittelt und erworben werden. Bei Wahl einer<br />

Spielsportart besteht dieser Teil der Ausbildung aus der Sport-<br />

Spiel-übergreifenden Vorlesung „Theorie der Spiele“ und der<br />

spielspezifischen Theorie des gewählten Spiels.<br />

3. Zugangsvoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

3.1 Veranstaltungen des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen<br />

An den Grundkursen der Sportarten (G1) kann nur teilnehmen,<br />

wer regelmäßig am Motorischen Propädeutikum und an dem<br />

abschließenden Test erfolgreich teilgenommen hat.


Seite 2422 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

Für die Zulassung zu den Grundkursen (G2) der Grundsportarten<br />

sowie der speziellen Theorie einer Sportart gelten:<br />

- für G2 Teilnahme an G1 der gleichen Sportart,<br />

- für STS erfolgreicher Abschluss von G2 der gleichen Sportart<br />

in allen Teilen (bei Wahl eines Spieles besteht die STS aus der<br />

Vorlesung „Theorie der Spiele“ und einer einstündigen spielspezifischen<br />

Veranstaltung).<br />

3.2 Veranstaltungen der Theoriebereiche<br />

Veranstaltungen des Hauptstudiums kann grundsätzlich nur<br />

besuchen, wer die Zwischenprüfung bestanden hat.<br />

4. Zugangsbeschränkungen für einzelne Lehrveranstaltungen<br />

Begrenzungen der Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl bei Veranstaltungen<br />

des Theoriebereiches und des Bereiches „Praxis und<br />

Theorie sportlicher Bewegungen“ ergeben sich zwangsläufig aus<br />

den vorhandenen Raumkapazitäten bzw. dem Charakter der Veranstaltungen.<br />

Um ein ordnungsgemäßes Studium zu gewährleisten,<br />

sollen die Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahlen bei Veranstaltungen<br />

des Bereiches Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen<br />

je nach Sportart 12 bzw. 20 Teilnehmer/Teilnehmerinnen<br />

nicht über- bzw. unterschreiten.<br />

Das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> ist bemüht, durch das Angebot<br />

von Parallelveranstaltungen ein hinreichendes Studienplatzangebot<br />

entsprechend dem Studienplan zu gewährleisten. Werden<br />

trotz dieser Maßnahmen die Gruppengrößen überschritten, beantragt<br />

der Geschäftsführende Direktor/die Geschäftsführende<br />

Direktorin des <strong>Institut</strong>es für <strong>Sportwissenschaften</strong> beim Fachbereichsrat<br />

des Fachbereichs Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

für die betroffene Lehrveranstaltung eine Zulassungsbeschränkung<br />

zu beschließen. Der Fachbereichsrat prüft zunächst, ob die personellen,<br />

technischen, räumlichen und didaktischen Gegebenheiten<br />

die Einrichtung einer parallelen Lehrveranstaltung ermöglichen.<br />

Kann eine ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung<br />

nicht anders gewährleistet werden, beschließt der Fachbereichsrat<br />

unter Beachtung sachgemäßer Kriterien die beantragte Zulassungsbeschränkung<br />

für die Lehrveranstaltung und legt die vetretbare<br />

Teilnehmer-/Teilnehmerinnenzahl sowie die Grundsätze fest,<br />

nach denen die Zuteilung der vorhandenen Plätze zu erfolgen hat.<br />

5. Leistungs- und Teilnahmenachweise<br />

Leistungsnachweise sind Bescheinigungen über Studienleistungen,<br />

die im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen erbracht und<br />

bewertet, in der Regel benotet werden. Die Vergabe eines Leistungsnachweises<br />

erfordet die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme<br />

an der Veranstaltung (vgl. III. 5.3).<br />

5.1 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Grundstudium<br />

Während des Grundstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />

im ersten und zweiten Fachsemester) sind die unter III. 9.1 bzw.<br />

III. 9.3 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />

durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie das Studienbuch<br />

(Belegnachweise) bei der Meldung zur Zwischenprüfung zu<br />

belegen.<br />

Für das Grundstudium sind folgende Leistungsnachweise<br />

vorzulegen:<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />

Disziplin der Gruppe I nach Wahl des/der Studierenden<br />

(siehe III.1.1.2);<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Vorlesung und Übung einer sportwissenschaftlichen<br />

Disziplin der Gruppe II nach Wahl des/der<br />

Studierenden (siehe III.1.1.2).<br />

Für das Grundstudium sind darüber hinaus folgende Teilnahmenachweise<br />

vorzulegen:<br />

- 1 Teilnahmenachweis über die Vorlesung und Übung „Einführung<br />

in die <strong>Sportwissenschaften</strong>“;<br />

- 1 Teilnahmenachweis „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen ohne Bindung an eine Sportart“ bestehend aus<br />

„Motorischem Propädeutikum“ und einem Kurs (gemäß III.<br />

1.1.3) aus dem Angebot des <strong>Institut</strong>s;<br />

- 3 Teilnahmenachweise aus Vorlesung und Übungen (gemäß<br />

III. 1.1.2).Gruppe I und II müssen mindestens einmal angewählt<br />

werden;<br />

- 1 Nachweis über die Erfüllung der Bedingungen des Deutschen<br />

Rettungsschwimmabzeichens (Bronze);<br />

- 1 Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (16-stündige<br />

Ersthelferausbildung);<br />

5.2 Leistungs- und Teilnahmenachweise für das Hauptstudium<br />

Während des Hauptstudiums (bzw. bei viersemestrigem Studium<br />

im dritten und vierten Fachsemester) sind die unter III. 9.2 bzw.<br />

III. 9.4 aufgeführten Veranstaltungen regelmäßig zu besuchen und<br />

durch Leistungs- oder Teilnahmenachweise sowie durch das Studienbuch<br />

(Belegnachweise) bei der Meldung zur Magisterprüfung<br />

zu belegen.<br />

Für das Hauptstudium sind folgende Leistungsnachweise vorzulegen:<br />

- 1 Leistungsnachweis aus vertiefendem Seminar sportwissenschaftlicher<br />

Disziplin der Gruppe I oder II nach Wahl des/der<br />

Studierenden (siehe auch Teilnahmenachweis);<br />

- 1 Leistungsnachweis aus Seminaren zu übergreifenden Themenfeldern<br />

der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der Studierenden.<br />

Darüber hinaus sind folgende Teilnahmenachweise vorzulegen:<br />

- 1 Teilnahmenachweis für ein vertiefendes Seminar wahlweise<br />

aus Gruppe I oder II;<br />

Bei der Wahrnehmung der vertiefenden Seminare muß jede Disziplingruppe<br />

bezüglich Leistungs- und Teilnahmenachweis vertreten<br />

sein.<br />

- 1 Teilnahmenachweis aus einem Seminar zu übergreifenden<br />

Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> nach Wahl des/der<br />

Studierenden;<br />

- 1 Teilnahmenachweis aus dem gewählten wissenschaftlichen<br />

Praktikum;<br />

- 1 Teilnahmenachweis für ein Kolloquium;<br />

- 1 Teilnahmenachweis über Praxis und Theorie einer Sportart<br />

im Umfang von 6 SWS.<br />

5.3 Vergabe von Leistungs- und Teilnahmenachweisen<br />

Leistungs- und Teilleistungsnachweise in den fachwissenschaftlichen<br />

Veranstaltungen und in der „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen“ werden durch den jeweiligen Leiter/die jeweilige<br />

Leiterin der Lehrveranstaltung vergeben. Verantwortung und Entscheidung<br />

über die Nachweise liegen bei dem Veranstaltungsleiter/der<br />

Veranstaltungsleiterin. Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />

bestätigen die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an<br />

Lehrveranstaltungen. Die Kriterien für die erfolgreiche Teilnahme<br />

werden zu Beginn des Semesters von dem jeweiligen Veranstaltungsleiter/der<br />

Veranstaltungsleiterin bekanntgegeben und dürfen<br />

während des Semesters nicht geändert werden.<br />

Grundlage für die erfolgreiche Teilnahme in den Veranstaltungen<br />

der Fachwissenschaften können insbesondere sein:<br />

- schriftlich ausgearbeitetes Referat,<br />

- eine Hausarbeit,<br />

- eine Klausur,<br />

- ein Protokoll,<br />

- die Lösung von Ausgaben in Übungsveranstaltungen,<br />

- Mündliche Prüfungen/Kolloquien,<br />

- Bewegungsmerkmale (quantitative, qualitative).<br />

Für Parallelveranstaltungen gelten jeweils die gleichen Kriterien.<br />

Eine regelmäßige Teilnahme wird bestätigt, wenn die Studierenden<br />

an mindestens 75 Prozent der Veranstaltungen teilgenommen<br />

haben. Bei Versäumnis ist es unter rechtlichen Gesichtspunkten<br />

ohne Bedeutung, auf welchen Gründen das Versäumnis beruht.<br />

Bei Vorliegen von entsprechender sportartspezifischer Leistungsfähigkeit<br />

in Veranstaltungen der „Praxis und Theorie sportlicher<br />

Bewegungen“ können Studierende auf Antrag von der regelmäßigen<br />

Teilnahme an Kursen durch die Prüfungskommission Sport<br />

befreit werden. In diesen Fällen ist der Erfolg durch die vorgeschriebenen<br />

Kursabschlussprüfungen nachzuweisen.<br />

Teilnahmescheine bestätigen die regelmäßige Teilnahme (siehe<br />

oben) an der jeweiligen Veranstaltung.<br />

5.4 Wiederholung von Studienleistungen<br />

Nicht bestandene Studienleistungen in Theorieveranstaltungen<br />

und Kursen der „Praxis und Theorie sportlicher Bewegungen“<br />

können grundsätzlich frühestens zu Beginn des folgenden Semesters<br />

wiederholt werden. Eine mindestens mit „ausreichend“<br />

bewertete Studienleistung kann nicht wiederholt werden. Für die<br />

Wiederholung studienbegleitender Prüfungsleistungen gilt III.<br />

8.1.1.


Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2423<br />

5.5 Sammelbescheinigung<br />

Bei Fach- und Hochschulwechsel und bei Studienabbruch wird auf<br />

Antrag und gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise eine<br />

Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen und Studienzeiten<br />

ausgestellt. Der Antrag ist an den Dekan/die Dekanin<br />

des Fachbereiches Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> zu richten.<br />

Dem Antrag sind die erworbenen Leistungs- und Teilleistungsnachweise<br />

beizufügen.<br />

6. Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen<br />

Studienzeiten und Studienleistungen, die nicht unter Geltung dieser<br />

<strong>Studienordnung</strong> erbracht worden sind, werden auf Antrag<br />

anerkannt, wenn diese unter Berücksichtigung der Art, des Inhalts<br />

und der Anforderungen des vergleichbaren Studiengangs generell<br />

gleichwertig sind. Die Anerkennung erfolgt gemäß § 9 MAPO.<br />

7. Abschlussgrad<br />

Die Nebenfachprüfung <strong>Sportwissenschaften</strong> ist Teil der Magisterprüfung.<br />

Nach erfolgreicher Ablegung der Prüfungen im gewählten<br />

Hauptfach und in einem weiteren Nebenfach wird in Zusammenwirken<br />

mit dem Gemeinsamen Prüfungsausschuß der an dem<br />

Abschluss M.A. beteiligten Fachbereiche gemäß § 2 MAPO den<br />

Grad eines Magister Artium/einer Magistra Artium (M.A.) verliehen.<br />

8. Prüfungen<br />

Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung, das Hauptstudium<br />

mit der Magisterprüfung ab.<br />

8.1 Art und Umfang der Zwischenprüfung<br />

Die Zwischenprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> ist eine<br />

Kompaktprüfung und besteht aus zwei Teilprüfungen:<br />

1. einer Klausur im Umfang von 120 Minuten in einer wissenschaftlichen<br />

Disziplin aus Gruppe I gemäß III. 1.1.2<br />

2. einer Klausur im Umfang von 120 Minuten in einer wissenschaftlichen<br />

Disziplin aus Gruppe II gemäß III. 1.1.2.<br />

In den beiden aus Gruppe I und II (im ersten und zweiten Prüfungsteil)<br />

gewählten sportwissenschaftlichen Disziplinen dürfen<br />

keine Leistungsnachweise für die Zulassung zur Zwischenprüfung<br />

erbracht worden sein.<br />

8.1.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Zwischenprüfung<br />

Der Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung ist bei dem/der<br />

Vorsitzenden des Fachbereichsausschusses für Magisterprüfungen<br />

zu stellen.<br />

Zur Zwischenprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann<br />

nur zugelassen werden, wer bei der Anmeldung die unter III.5.1<br />

genannten Leistungs- und Teilnahmenachweise vorgelegt hat.<br />

8.1.2 Durchführung der Zwischenprüfung<br />

Auf wichtige Vorschriften der MAPO über die Durchführung der<br />

Zwischenprüfung wird besonders hingewiesen.<br />

Geregelt sind:<br />

- Ziel, Art und Umfang der Zwischenprüfung (§§ 5, 12);<br />

- Zulassung zur Zwischenprüfung (§ 13);<br />

- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(§ 9);<br />

- Wiederholung der Zwischenprüfung (§ 15);<br />

- Zeugnis (§ 16).<br />

8.2 Art und Umfang der Magisterprüfung<br />

Die Magisterprüfung besteht aus drei gleichgewichteten Prüfungsteilen:<br />

1. Praxis und Theorie einer Sportart nach Wahl des Prüflings.<br />

Dieser Prüfungsabschnitt wird im praktischen Teil studienbegleitend<br />

nach Teilnahme an dem entsprechenden Grundkursangebot<br />

G2 abgelegt und besteht aus sportartspezifischer praktischer<br />

Leistung (Demonstrations- und Leistungsfähigkeit) und<br />

einer Klausur in der Theorie dieser Sportart im Umfang von<br />

120 Minuten, die nach Teilnahme an der Speziellen Theorie<br />

der gewählten Sportart zu schreiben ist. Im studienbegleitenden<br />

Prüfungsteil ist eine Sportart aus dem Angebot der Grundsportarten<br />

zu wählen.<br />

Prüfungsbereiche sind:<br />

- Demonstrationsfähigkeit sportmotorischer Fertigkeiten;<br />

- sportartspezifische Leistungsfähigkeit unter wettkampfähnlichen<br />

Bedingungen;<br />

- Kenntnisse in der Theorie der gewählten Sportart.<br />

Die Zahl der Versuche beim Erbringen von Prüfungsleistungen<br />

beträgt höchstens zwei, bei Vorliegen besonder Voraussetzungen<br />

drei. Begonnene Prüfungen, insbesondere in der Praxis und Theorie<br />

der sportlichen Bewegungen, müssen innerhalb von zwei Jahren<br />

in allen Teilen abgeschlossen werden.<br />

Jeder Prüfungsbereich muß mindestens mit der Note „ausreichend“<br />

abgeschlossen werden. Die Prüfungsnote in einer Sportart<br />

wird aus dem arithmetischen Mittel der Noten der drei Prüfungsbereiche<br />

nach Maßgabe der MAPO errechnet.<br />

Macht ein Studierender/eine Studierende glaubhaft, dass er/sie<br />

wegen andauernder oder ständiger körperlicher Beschwerden nicht<br />

in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen<br />

Form abzulegen, wird ihm/ihr gestattet die Prüfungsleistungen<br />

innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit (Terminverlängerung)<br />

oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer<br />

anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen<br />

Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen.<br />

2. einer Klausur<br />

im Umfang von zwei Stunden zu einem übergreifenden sportwissenschaftlichen<br />

Themenfeld. In der Klausur sind dem Kandidaten/der<br />

Kandidatin zwei Themen zur Wahl aus übergreifenden<br />

Themenfeldern der <strong>Sportwissenschaften</strong> zu stellen.<br />

3. einer mündlichen Prüfung<br />

im Umfang von 30 Minuten in einer sportwissenschaftlichen<br />

Disziplin, die inhaltlich nicht identisch mit anderen Teilen der<br />

Magisterprüfung ist und nicht Gegenstand der Zwischenprüfung<br />

waren.<br />

8.2.1 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen zur Magisterprüfung<br />

Zur Magisterprüfung im Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong> kann nur<br />

zugelassen werden, wer die unter III.5.2 genannten Leistungs- und<br />

Teilnahmenachweise sowie die studienbegleitenden Prüfungsleistungen<br />

in der Sportpraxis erbracht hat.<br />

8.2.2 Durchführung der Magisterprüfung<br />

Die Meldefristen und Termine für die studienbegleitenden fachpraktischen<br />

Prüfungen werden von der Prüfungskommision Sport<br />

durch Aushang rechtzeitig im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

bekanntgemacht. Die Prüfungen finden zu Hauptprüfungsterminen<br />

grundsätzlich im Anschluss an die entsprechenden Kursangebote<br />

am Semesterende, als Nachprüfungstermine in der Regel zu<br />

Beginn des darauffolgenden Semesters statt.<br />

Die Meldetermine, die Termine der Klausuren und mündlichen<br />

Prüfungen werden von dem/der Vorsitzenden des Gemeinsamen<br />

Prüfungsausschusses für Magisterprüfung durch Aushang rechtzeitig<br />

bekannt gemacht.<br />

Der Kandidat/die Kandidatin kann gemäß §8 MAPO für die Klausur<br />

und die mündliche Prüfung den Prüfer/die Prüferin vorschlagen.<br />

Auf wichtige Vorschriften der MAPO über die Durchführung der<br />

Magisterprüfung wird besonders hingewiesen.<br />

Geregelt sind:<br />

- Art, Dauer und Umfang der Magisterprüfung (§§ 5,17);<br />

- Zulassungsvoraussetzungen (§ 18);<br />

- Zulassungsverfahren (§ 19);<br />

- Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen<br />

(§ 9);<br />

- Magisterhausarbeit (§§ 20, 21);<br />

- Klausurarbeiten (§ 22);<br />

- Mündliche Prüfung (§ 23);<br />

- Bewertung der Prüfungsleistungen (§ 24);<br />

- Wiederholung der Magisterprüfung (§ 25);<br />

- Magisterurkunde (§ 27).


Seite 2424 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

9. Studienplan Nebenfach <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

9.1 Grundstudium – achtsemestriges Studienmodell<br />

1. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

1 Einführung in die<br />

<strong>Sportwissenschaften</strong> V + Ü –– PF 2 TN ––<br />

2 Motorisches Propädeutikum K zu 4+15 PF 4 TN ––<br />

Summe 1. Fachsemester<br />

2. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

6 SWS<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

3 Trainings-/Bewegungswissenschaften<br />

V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

4 Theorie u. Praxis sportlicher Bewe<br />

gung ohne Bindung an eine Sportart K TN 2 WPF 2 TN ––<br />

Summe 2. Fachsemester<br />

4 SWS<br />

Erste-Hilfe-Kurs (16 stdg.) aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, ASB, JUH)<br />

3. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

5 Sportgeschichte V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

6 Sportsoziologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

7 Sportpsychologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

8 Biomechanik des Sports V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

Summe 3. Fachsemester<br />

4 SWS<br />

Rettungs-Schwimm-Ausbildung aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, DLRG)<br />

4. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

9 Sportpädagogik/Sportdidaktik V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

10 Sportmedizin V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Summe 4. Fachsemester<br />

4 SWS<br />

* Die Inhalte der Veranstaltung sind Grundlage der disziplinspezifischen vertiefenden Seminararbeit im Hauptstudium.<br />

** Im Grundstudium sind aus sieben angebotenen Veranstaltungen fünf nachzuweisen durch je ein Leistungsschein mit Benotung aus<br />

Gruppe I und II und durch drei Teilnahmenachweise aus Gruppe I u. II (siehe II, 5.1 und III, 8.1) nach Wahl.<br />

Summe Grundstudium<br />

18 SWS<br />

Zwischenprüfung<br />

9.2 Hauptstudium – achtsemestriges Studienmodell<br />

5. Fachsemester<br />

VA-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

11 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />

oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />

12 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />

oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />

13 Seminar übergreifende<br />

Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />

Summe 5. Fachsemester<br />

6 SWS<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise


Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2425<br />

6. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

14 Wissenschaftliches<br />

Praktikum nach Wahl PR PF 3 TN ––<br />

15 Praxis und Theorie der Sportart G1 WPF 2 TN ––<br />

Summe 6. Fachsemester<br />

7. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

5 SWS<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

16 Seminar übergreifende<br />

Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />

17 Praxis u. Theorie der Sportart G2 TN 15 PF 1 TN SPM<br />

Summe 7. Fachsemester<br />

8. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

3 SWS<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

18 Kolloquium KO PF 1 TN ––<br />

19 Praxis und Theorie der Sportart STS TN 17 PF 3 TN ––<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Summe 8. Fachsemester<br />

4 SWS<br />

* Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis und ein Teilnahmenachweis aus disziplinspezifischen vertiefenden Seminaren der<br />

Gruppe I und II und aus themenübergreifenden Seminaren zu erwerben.<br />

** Einführungsvorlesung der gewählten sportwissenschaftlichen Disziplin<br />

Summe Hauptstudium<br />

18 SWS<br />

Summe Magisternebenfachstudium<br />

36 SWS<br />

9. Fachsemester Magisterprüfung<br />

9.3 Grundstudium – viersemestriges Studienmodell<br />

1. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

1 Einführung in die<br />

<strong>Sportwissenschaften</strong> V + Ü –– PF 2 TN ––<br />

2 Sportgeschichte V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

3 Sportpsychologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

4 Sportsoziologie V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

5 Biomechanik des Sports V + Ü * WPF 2 LN o. TN** ––<br />

6 Motorisches Propädeutikum K zu 10+11 PF 4 TN ––<br />

Erste-Hilfe-Kurs (16 stdg.) aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (z.B. DRK, ASB, JUH)<br />

2. Fachsemester<br />

VA- Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Nr.<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

7 Trainings-/Bewegungswissenschaften<br />

V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />

8 Sportpädagogik/Sportdidaktik V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />

9 Sportmedizin V + Ü * WPF 2 LN o. TN* ––<br />

10 Theorie u. Praxis sportlicher Bewe<br />

gung ohne Bindung an eine Sportart K TN 6 WPF 2 TN ––<br />

11 Praxis und Theorie der Sportart *** G1 TN 6 WPF (1) TN ––<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

* Die Inhalte der Veranstaltung sind Grundlage der vertiefenden Seminararbeit im Hauptstudium.<br />

** Im Grundstudium sind aus sieben angebotenen Veranstaltungen fünf nachzuweisen durch je ein Leistungsschein mit Benotung aus<br />

Gruppe I und Gruppe II und durch drei Teilnahmenachweise aus Gruppe I und II (siehe II, 5.1 und III, 8.1) nach Wahl.<br />

*** Wegen der dreigliedrigen Angebotsstruktur der Sportarten (G1, G2, STS) muß diese Veranstaltung des Hauptstudiums schon im zweiten<br />

Semester wahrgenommen werden.<br />

Rettungs-Schwimm-Ausbildung aus dem Angebot außeruniversitärer Organisationen (zum Beispiel DRK, DLRG)<br />

Summe Grundstudium<br />

18(19) SWS


Seite 2426 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Nr. 24<br />

Zwischenprüfung<br />

9.4 Hauptstudium – viersemestriges Studienmodell<br />

3. Fachsemester<br />

VA-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

12 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />

oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />

13 Seminar vertiefend aus Gruppe I<br />

oder II S ** WPF 2 LN o. TN* ––<br />

14 Seminar übergreifende<br />

Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />

15 Praxis und Theorie der Sportart G2 TN 11 PF 2 TN SPM<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

4. Fachsemester<br />

VA-<br />

Nr.<br />

Bezeichnung der Veranstaltung<br />

Lehrform<br />

Voraussetzung<br />

Status und<br />

Dauer der<br />

Veranstaltung<br />

Zulassungsrelevante<br />

Nachweise<br />

16 Wissenschaftliches<br />

Praktikum nach Wahl PR PF 3 TN ––<br />

17 Seminar übergreifende<br />

Themenfelder S WPF 2 LN o. TN* ––<br />

18 Kolloquium KO PF 1 TN ––<br />

19 Praxis und Theorie der Sportart STS TN 15 PF 3 TN SPM<br />

Prüfungsrelevante<br />

Nachweise<br />

* Im Hauptstudium sind je ein Leistungsnachweis und ein Teilnahmenachweis aus disziplinspezifischen vertiefenden Seminaren der<br />

Gruppe I und Gruppe II und aus themenübergreifenden Seminaren zu erwerben.<br />

** Einführungsvorlesung der gewählten sportwissenschaftlichen Disziplin<br />

Summe Hauptstudium<br />

17 SWS<br />

Summe Magisternebenfachstudium<br />

36 SWS<br />

5. Fachsemester Magisterprüfung<br />

IV Ergänzende Bestimmungen<br />

1. Studienberatung<br />

1.1 Studienfachberatung<br />

Die Studierenden haben die Möglichkeit, während des gesamten<br />

Studienverlaufs die vom <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

eingerichtete Studienfachberatung aufzusuchen. Hier erhalten<br />

sie Unterstützung insbesondere in Fragen der Studiengestaltung<br />

und der Studientechnik. Zur Studienberatung stehen neben dem<br />

Studiengangsleiter/der Studiengangsleiterin alle Professoren/<br />

Professorinnen und wissenschaftliche Mitarbeiter/ Mitarbeiterinnen<br />

des <strong>Institut</strong>s für Sportwissenschaftem in ihren Sprechstunden<br />

und nach Vereinbarung zur Verfügung.<br />

1.2 Empfehlungen zur Beratung<br />

Die Fachbezogene Studienberatung wird insbesondere in folgenden<br />

Fällen dringend empfohlen:<br />

- zu Beginn des ersten Fachsemesters;<br />

- nach Abschluss des Motorischen Propädeutikums;<br />

- bei Nichtbestehen von Prüfungen und gescheiterten Versuchen,<br />

erforderliche Leistungsnachweise zu erwerben;<br />

- bei zeitlicher Verzögerung des Studiums, gemessen am Studienplan;<br />

- bei erheblichen individuellen Schwierigkeiten in Bezug auf<br />

einzelne Lehrveranstaltungen;<br />

- bei Studiengang- bzw. Hochschulwechsel.<br />

1.3 Vorlesungsverzeichnis und Veranstaltungsankündigungen<br />

Für jedes Semester erstellt das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

ein Vorlesungsverzeichnis für fachwissenschaftliche Veranstaltungen<br />

sowie zusätzlich eine Übersicht über die Unterrichtsangebote<br />

des fachpraktischen Bereiches. Die Veranstaltungsankündigungen<br />

werden an den Anschlagsbrettern des<br />

<strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong> ausgehängt. Kopien sind in<br />

der Regel vor Semesterschluß für das darauffolgende Semester<br />

im <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong> erhältlich.<br />

1.4 Orientierungsveranstaltung<br />

Zu Beginn des Wintersemesters bieten das <strong>Institut</strong> für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

und die Fachschaft Orientierungsveranstaltungen<br />

an, vornehmlich für Erstsemester. Ort und Zeit werden am<br />

„Schwarzen Brett“ des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

bekannt gemacht.<br />

1.5 Allgemeine Studienberatung<br />

Neben der Studienberatung des <strong>Institut</strong>s für <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

steht den Studierenden die Zentrale Studienberatung der<br />

Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität zur Verfügung. Sie<br />

informiert allgemein über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau<br />

und Anforderungen eines Studiums und berät bei studienbezogenen<br />

persönlichen Schwierigkeiten.<br />

2. Rechtsgrundlage und Geltungsbereich<br />

2.1 Grundlage der <strong>Studienordnung</strong><br />

Aufgrund des § 50 Abs. 1 i.V. mit § 26 HHG hat der Fachbereich<br />

Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong> der Johann Wolfgang<br />

<strong>Goethe</strong>-Universität Frankfurt am Main am 30.10.2002 die<br />

vorstehende <strong>Studienordnung</strong> beschlossen.<br />

2.2 Geltungsbereich<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> regelt auf der Grundlage der Ordnung<br />

zur Erlangung des akademischen Grades eines Magister<br />

Artium/einer Magistra Artium (M.A) an der Johann Wolfgang<br />

<strong>Goethe</strong>-Universität die ordnungsgemäße Gestaltung des Studienverlaufs<br />

und beschreibt die Ziele und Inhalte sowie den<br />

Aufbau des Studiengangs.<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> nennt sämtliche zur Erreichung des Studienabschlusses<br />

erforderlichen Studienleistungen und beschreibt<br />

die Studienmöglichkeiten in diesem Teilstudiengang.<br />

3. Übergangs- und Schlussbestimmungen<br />

3.1 Überprüfung der <strong>Studienordnung</strong><br />

Ziele, Aufbau, Umfang und Gliederung des Studiums werden<br />

von den zuständigen Gremien des Fachbereichs regelmäßig


Nr. 24 Staatsanzeiger für das Land Hessen - 16. Juni 2003 Seite 2427<br />

überprüft und den Erfordernissen angepasst, die sich aus der<br />

Weiterentwicklung der Wissenschaft und aus hochschuldidaktischen<br />

Erkenntnissen ergeben.<br />

3.2 In-Kraft-Treten<br />

Diese <strong>Studienordnung</strong> tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung<br />

im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Sie wird darüber<br />

hinaus im Mitteilungsblatt der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-<br />

Universität Frankfurt veröffentlicht.<br />

3.3 Übergangsregelung<br />

Studierende, die ihr Studium vor In-Kraft-Treten dieser<br />

<strong>Studienordnung</strong> begonnen haben, können innerhalb einer<br />

Übergangsfrist von zwei Jahren seit In-Kraft-Treten dieser <strong>Studienordnung</strong><br />

wählen, ob sie ihr begonnenes Grundstudium bzw.<br />

ihr begonnenes Hauptstudium nach den Vorschriften dieser<br />

<strong>Studienordnung</strong> oder nach den bisherigen Vorschriften beenden<br />

wollen.<br />

Frankfurt am Main, 28. März 2003<br />

Prof. Dr. G o l d<br />

Dekan des Fachbereichs<br />

Psychologie und <strong>Sportwissenschaften</strong><br />

der Johann Wolfgang <strong>Goethe</strong>-Universität

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