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Anfrage und Antwort zur Nutzung von WLAN in Schulen - Hessen

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4 Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · Drucksache 18/1924<br />

Frage 6.<br />

Welche Möglichkeiten haben die Lehrkräfte, Eltern, Schüler/-<strong>in</strong>nen bei der Entscheidung<br />

darüber mitzuwirken, ob an e<strong>in</strong>er Schule strahlungsarm über Kabel oder<br />

mit möglichen Ges<strong>und</strong>heitsgefahren über Funk (<strong>WLAN</strong>) mit Computern im Unterricht<br />

gearbeitet wird?<br />

Das Hessische Schulgesetz sieht e<strong>in</strong>e Partizipation bei Fragen der Ausstattung<br />

<strong>in</strong> <strong>Schulen</strong> nicht vor.<br />

Gleichwohl beziehen die Schulleitungen im Rahmen e<strong>in</strong>er vertrauensvollen<br />

Zusammenarbeit die Gremien <strong>in</strong> Entscheidungsprozesse mit e<strong>in</strong>. Beispielsweise<br />

werden bei der E<strong>in</strong>führung <strong>von</strong> Notebook-Klassen alle Schulgremien<br />

sowie die Eltern e<strong>in</strong>geb<strong>und</strong>en.<br />

Frage 7.<br />

Welche Möglichkeiten für Lehrkräfte <strong>und</strong> Schüler/-<strong>in</strong>nen gibt es, um bei e<strong>in</strong>er<br />

durch e<strong>in</strong>e mediz<strong>in</strong>ische Besche<strong>in</strong>igung nachgewiesenen Elektrosensibilität <strong>in</strong> der<br />

Schule nicht mehr mit strahlenden Geräten <strong>und</strong> <strong>in</strong> Räumen mit Funktechnik<br />

(<strong>WLAN</strong>; Bluetooth, Dect usw.) arbeiten respektive lernen zu müssen?<br />

"Elektrosensible" Personen bedürfen e<strong>in</strong>er adäquaten ärztlichen (umweltmediz<strong>in</strong>ischen)<br />

Behandlung.<br />

Lehrkräfte können sich jederzeit an den Betriebsärztlichen Dienst wenden.<br />

Bei Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong> Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten wird bei<br />

Vorliegen e<strong>in</strong>er entsprechenden ärztlichen Besche<strong>in</strong>igung das Ges<strong>und</strong>heitsamt<br />

e<strong>in</strong>geschaltet. In Kooperation mit der Ärzt<strong>in</strong> oder dem Arzt, die/der die<br />

Besche<strong>in</strong>igung ausgestellt hat, mit den Eltern oder mit den Schüler<strong>in</strong>nen <strong>und</strong><br />

Schülern, mit der Schule <strong>und</strong> mit dem Ges<strong>und</strong>heitsamt wird dann je nach der<br />

vorliegenden Diagnostik e<strong>in</strong>e Entscheidung über die Beschulungsmöglichkeit<br />

getroffen.<br />

In diesem Zusammenhang ist jedoch ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>zuweisen, dass -<br />

trotz zahlreicher wissenschaftlicher Untersuchungen - bislang ke<strong>in</strong> ursächlicher<br />

Zusammenhang zwischen dem Vorhandense<strong>in</strong> elektromagnetischer<br />

Felder <strong>und</strong> den ges<strong>und</strong>heitlichen Beschwerden bzw. e<strong>in</strong>er "Elektrosensibilität"<br />

festgestellt werden konnte; im Rahmen des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms<br />

wurden etliche Forschungsvorhaben zum Thema "Elektrosensibilität"<br />

durchgeführt.<br />

Frage 8.<br />

Durch welche Vorschriften <strong>und</strong> Maßnahmen ist sichergestellt, dass <strong>in</strong> den <strong>Schulen</strong><br />

bei Prüfungsarbeiten mit dem Computer ke<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>flussung <strong>von</strong> außen erfolgen<br />

kann?<br />

Sollten Aufgaben im Fach Informatik mit Computernutzung gestellt werden,<br />

so hat der schulische Adm<strong>in</strong>istrator dafür Sorge zu tragen, dass ke<strong>in</strong> unerlaubter<br />

Netzwerkzugriff - weder im lokalen noch <strong>in</strong> globalen Netzwerken -<br />

möglich ist. In der Regel bedeutet dass, dass an E<strong>in</strong>zelplätzen gearbeitet<br />

wird. Wird e<strong>in</strong> Netzwerk mit spezieller Klausurumgebung verwendet, so ist<br />

durch entsprechende technische Maßnahmen sichergestellt, dass weder e<strong>in</strong><br />

Austausch noch unerlaubte Netzwerkzugriffe möglich s<strong>in</strong>d.<br />

Frage 9.<br />

Wie stellt die Landesregierung künftig sicher, dass bei beabsichtigten Maßnahmen<br />

im Medienbereich auch begründete Bedenken dazu umfassend kommuniziert, diskutiert<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Entscheidungsf<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>bezogen werden?<br />

Im Rahmen der Geme<strong>in</strong>schafts<strong>in</strong>itiative "Schule@Zukunft" werden Fragen<br />

der Mediennutzung <strong>von</strong> Land <strong>und</strong> Schulträgern geme<strong>in</strong>sam erörtert. Die <strong>in</strong><br />

der Fragestellung angesprochenen Aspekte werden bei der Entwicklung <strong>von</strong><br />

Standards <strong>in</strong> geeigneter Weise e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Wiesbaden, 31.März 2010<br />

Dorothea Henzler

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