praxis - RA-Micro
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BEILAGE FÜR <strong>RA</strong>-MICRO-ANWENDER<br />
INHALT<br />
Fibu II: Bilanzierende Buchhaltung mit ra-micro ...... 1<br />
Verfahrensgebühr bei mehreren Drittschuldnern ...... 2<br />
Effizient Lohn und Gehalt berechnen mit ra-micro ..... 3<br />
Aufgabenwächter AW100: Nichts bleibt mehr liegen ... 4<br />
Fibu II: Bilanzierende<br />
Buchhaltung mit ra-micro<br />
Ein Blick in die aktuelle Mitgliederstatistik der Bundesrechtsanwaltskammer<br />
zeigt: Immer mehr Rechtsanwalts-GmbHs<br />
werden gegründet. Rechtsanwalts-<br />
GmbHs, Rechtsanwalts-AGs und größere In kas so-<br />
Bü ros sind zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet.<br />
ra-micro hält auch für sie die passende<br />
Buchhaltungslösung bereit: Sie können mit der „Fibu<br />
II“ ihre Buchhaltung schnell und effizient nach<br />
den gesetzlichen Vorgaben erstellen.<br />
mit der DATEV als Anwaltskontenrahmen entwickelten<br />
Einrichtungsempfehlungen (unmittelbar für Einnahmen-Überschussrechnungen<br />
konzipiert) können<br />
natürlich auch im ra-micro-Kontenrahmen umgesetzt<br />
werden. Sachkonten lassen sich leicht Bilanzund<br />
GuV-Posten zuordnen. Die Aktenkonten und<br />
Verbindlichkeiten werden nach Adressnummern als<br />
Debitoren bzw. Kreditoren geführt. Die Kontenblätter<br />
der Aktenkonten sind Unterkonten zu mehreren<br />
Sachkonten.<br />
Die Aktenkonten bieten außerdem zusätzlich mit den<br />
Kostenblättern ein in die Buchhaltung integriertes,<br />
mandantenbezogenes Informationsmittel. Nur inte<br />
grierte Buchungen sind zugelassen. Damit wird eine<br />
automatische Abstimmung zwischen Sachkonten,<br />
Aktenkonten und offenen Posten ermöglicht. Mit<br />
„Kontoimport“ können Sie Ihre Kontoauszüge elektronisch<br />
bei Ihrer Bank abrufen und zeitsparend sogleich<br />
buchen.<br />
Freiwillig bilanzieren?<br />
Rechtsanwälte und Notare können auch bilanzieren –<br />
obgleich sie dazu nicht verpflichtet sind. Bekanntlich<br />
sind sie – als Einzelunternehmer oder in Sozietäten<br />
bzw. Partnerschaftsgesellschaften zusammengeschlossen<br />
– allgemein nicht buchführungspflichtig.<br />
Sie können Einnahmen-Überschussrechnungen nach<br />
§ 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) erstellen<br />
und nutzen dazu die ra-micro „Fibu I“.<br />
Freiwillig zu bilanzieren ist insbesondere für größere<br />
Sozietäten und Partnerschaftsgesellschaften von Interesse<br />
und wird von diesen zunehmend genutzt. Die<br />
Bilanzierung bietet im Gegensatz zur Einnahmen-<br />
Überschuss-Rechnung eine wirklichkeitsnähere Ermittlung<br />
des Betriebsergebnisses für einen Zeitraum,<br />
und des Vermögens zu einem Stichtag sowie bessere<br />
Kontrollmöglichkeiten mit doppelter Gewinnermittlung<br />
durch Betriebsvermögensvergleich und Gewinnund<br />
Verlustrechnung (GuV). Ob dieser Schritt sinnvoll<br />
ist, sollte im Einzelfall nach einer steuerrechtlichen<br />
Beratung abgewogen werden.<br />
Innerhalb des Moduls „Fibu II“ kann man sich für eine<br />
Bilanzierung mit Soll- bzw. Istversteuerung oder eine<br />
Einnahmen-Überschuss-Rechnung im Rahmen der<br />
doppelten Buchführung entscheiden.<br />
Doppelte Buchführung –<br />
speziell für die Anwaltskanzlei<br />
Für die Verbuchung von in Rechtsanwaltskanzleien<br />
typischen Geschäftsvorfällen stehen in ra-micro bequeme<br />
und durchdachte Mechanismen zur Verfügung.<br />
Die von der „Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement“<br />
im Deutschen Anwaltsverein zusammen<br />
Abb. 1: Beispiel für eine integrierte Buchung<br />
Zeitsparende Automatismen<br />
Bei Buchungen in Aktenkonten werden automatisch<br />
die zugeordneten Sachkonten, Aktenkonten-Sammelkonten<br />
und bei abgerechneten Forderungen auch die<br />
offenen Posten angesprochen. Bei Erstellung einer<br />
Rechnung in „Gebühren/Kosten“ wird zeitgleich automatisch<br />
eine Buchung in der Fibu II erzeugt.<br />
Viele Formen der Auswertung<br />
Neben der Bilanz und GuV, die berufsspezifisch verändert<br />
und ergänzt sind, dem Journal und der Sachkonten-Saldenliste,<br />
bietet gerade das Modul „Finanzbuchhaltung<br />
II“ weitere, ausführliche Auswertungen,<br />
z. B. nach Referaten und Sachbearbeitern. ra-micro<br />
bietet gerade für Kanzleien, bei denen überwiegend<br />
Beratung im Vordergrund steht und vorwiegend der<br />
<strong>praxis</strong><br />
12/2010<br />
1
Mandant – gekennzeichnet durch seine Adressnummer<br />
– Bezugspunkt für Auswertungen ist, die „Mandanten-Info“<br />
und die „Mandatssaldenliste“. Spezielle<br />
betriebswirtschaftliche Auswertungen oder z. B.<br />
Aus wertungen über Außenstände geben Ihnen weitere<br />
Informationen.<br />
Verfahrensgebühr bei<br />
mehreren Drittschuldnern<br />
Nach Veröffentlichung des Beschlusses des Amtsgericht<br />
Berlin-Mitte vom 28.07.2009 (JurBüro 11/2009,<br />
Seite 606) entstand eine Diskussion darüber, ob bei<br />
mehreren Drittschuldnern eine Erhöhung der Verfahrensgebühr<br />
Nr. 3309 VV RVG angesetzt werden<br />
kann. In der Entscheidung hierzu heißt es wörtlich:<br />
„Richtet sich der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss<br />
gegen mehrere Drittschuldner, ist als Gegenstandswert<br />
für die Anwaltsgebühren die Forderung<br />
multipliziert mit der Anzahl der Drittschuldner zugrunde<br />
zu legen.“<br />
Nach Prüfung ist festzustellen, dass es sich bei den<br />
vorliegenden Entscheidungen um Einzelentscheidungen<br />
des LG Koblenz und AG Berlin-Mitte handelt.<br />
Abb. 2: Beispiel einer Mandatssaldenliste<br />
Abb. 1: Optional pro Drittschuldner berechnen<br />
Abb. 3: Beispiel für die Anzeige einer Bilanz<br />
@<br />
Auf Fibu II umstellen<br />
Wenn Sie eine Umstellung Ihrer Buchhaltung von der<br />
„Fibu I“ auf die „Fibu II“ wünschen, werden Sie durch<br />
die ra-micro Vor-Ort-Partner selbstverständlich unterstützt.<br />
Eine aktuelle Übersicht der ra-micro Vor-<br />
Ort-Partner finden Sie unter www.ra-micro.de, „Vertrieb“,<br />
„Vertriebsorganisation“.<br />
Die ra-micro Vor-Ort-Partner bieten ferner Schulungen<br />
zu dem Modul an. Eine solche Unterstützung ist<br />
in jedem Falle ratsam, denn die „Fibu II“ setzt modernste<br />
Datenbanktechnologie voraus: die Installation<br />
eines <strong>Micro</strong>soft SQL-Servers.<br />
Kontakt: <strong>RA</strong>in Petra Seidler, p.seidler@jurasoft.de<br />
Als Software-Anbieter richten wir ra-micro so aus,<br />
dass es im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung,<br />
herrschenden Meinung sowie Kommentierung<br />
steht und damit bundesweit von unseren Kunden<br />
genutzt werden kann. Die Entscheidung des Amtsgerichts<br />
Berlin-Mitte würde bei Rechtspflegern eines<br />
anderen bundesdeutschen Amtsgerichtes nicht auf<br />
Zustimmung stoßen, solange sie nicht höchstrichterlich<br />
bestätigt ist. Eine entsprechende Veränderung<br />
des Programms würde zu Monierungen durch Rechtspfleger<br />
anderer Gerichte führen.<br />
Inwieweit sich die Ansicht des Amtsgerichts Berlin-<br />
Mitte durchsetzen wird, ist derzeit nicht abzusehen.<br />
Am 06.05.2010 hat das Landgericht Berlin (Az. 51 T<br />
265/10) die bisherige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts<br />
Köln bestätigt, wonach es bei dem bisherigen<br />
Grundsatz einer Vollstreckungsgebühr auch bei<br />
mehreren Drittschuldner bleibt, da es sich um eine<br />
Vollstreckungsangelegenheit handelt. Nur wenn unter<br />
bestimmten Voraussetzungen der Pfändungs- und<br />
Überweisungsbeschluss zweimal ausgebracht werden<br />
kann, liegen auch zwei Vollstreckungsangelegenheiten<br />
vor, die den zweifachen Gebührenansatz<br />
rechtfertigen. Eine Vervielfachung des Gegenstandswertes<br />
erfolgt nicht.<br />
Kontakt: Antje Warncke, a.warncke@jurasoft.de<br />
2 12/2010 <strong>praxis</strong>