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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) mit ra-micro

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Nr. 90 | Stand: 31.01.2011| tm/ts<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Rechtsverkehr</strong> (<strong>ERV</strong>) <strong>mit</strong> <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong><br />

Die strukturierte Datenüber<strong>mit</strong>tlung in speziellen Verfahren (Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide,<br />

Notariat - Handelsregiste<strong>ra</strong>nmeldung) war seit 2008 Vorreiter des <strong>ERV</strong> und funktioniert<br />

heute weitgehend reibungslos. Weniger einheitlich geht es bei der Zustellung von Schriftsätzen<br />

auf elektronischem Wege an Gerichte und Behörden zu.<br />

Ohne den Einsatz von <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> hätte es der Rechtsanwalt <strong>mit</strong> einer Vielzahl von Detailf<strong>ra</strong>gen<br />

auf der Seite von Gerichten und Behörden zu tun: Welches Gericht bzw. Behörde unterstützt<br />

wann welches Verfahren? Hinzu kommen F<strong>ra</strong>gen wie: Welche Art der Signaturkarte benötige<br />

ich? Welche Signiersoftware muss ich beschaffen?<br />

<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> er<strong>mit</strong>telt, welche Gerichte welches Verfahren<br />

unterstützen bzw. welche Gerichte noch<br />

nicht am <strong>ERV</strong> teilnehmen. Bisher wurden 363<br />

deutsche Gerichte und 19 Amts-/Staatsanwaltschaften<br />

an den <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> Workflow angebunden.<br />

Der Anwender muss lediglich eine Signaturkarte<br />

<strong>mit</strong> qualifizierter Signatur und ein zugehöriges<br />

Kartenlesegerät beschaffen. Empfohlen wird eine<br />

Stapel-Signaturkarte, nur dann erschließt sich<br />

der Rationalisierungseffekt des <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> A-Postfachs<br />

vollständig.<br />

E-Versand statt Ausdruck<br />

<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> integriert den <strong>ERV</strong><br />

p<strong>ra</strong>xisgerecht<br />

<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> liefert die kostenlose Software SecSigner<br />

<strong>mit</strong>. Der justizseitig kostenlos zur Verfügung<br />

gestellte EGVP-Client kann unter www.egvp.de<br />

kostenlos heruntergeladen werden. Die Anmeldung<br />

zur Teilnahme am Gerichtsbriefkasten bietet<br />

sich grundsätzlich an, diese kann über die<br />

Internetadresse www.gerichtsbriefkasten.de<br />

kostenlos erfolgen. Über den Gerichtsbriefkasten<br />

sind vor allem die B<strong>ra</strong>ndenburger Gerichte erreichbar.<br />

In den Einstellungen zum DMS-Archiv<br />

sind dann die entsprechende Option zu wählen<br />

und Benutzername plus Passwort zu hinterlegen.<br />

Statt das Schreiben auszudrucken, kann man im<br />

Drucken-Dialog die Karteikarte E-Versand wählen<br />

und dem Schreiben Anlage-Dateien aus der<br />

E-Akte hinzufügen oder von der Festplatte<br />

hinzuladen. Die Anlagen werden nicht gedruckt,<br />

wenn in der Spalte E-Akte/Druck die Option E-<br />

Akte gewählt wird. Möglich ist, das Schreiben<br />

erst an den <strong>ra</strong> E-Brief oder gleich an die Signaturmappe<br />

im A-Postfach zu übergeben.<br />

Mit Übergabe des Dokument an den <strong>ra</strong> E-Brief,<br />

gelangt es in den <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> E-Workflow. Nach<br />

dem Verfassen z. B. eines Begleittextes, der<br />

dem Gericht <strong>mit</strong> dem Dokument zugehen soll,


kann es zur weiteren Bearbeitung an den E-<br />

Postkorb eines Rechtsanwalts gesandt oder zur<br />

abschließenden Stapel-Signierung vor dem Versand<br />

an das <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> Ausgangspostfach (Signaturmappe<br />

des A-Postfachs) übergeben werden.<br />

Je nach Erreichbarkeit der Gerichte (EGVP oder<br />

Gerichtsbriefkasten) ist die Versandart automatisch<br />

voreingestellt.<br />

Nach Eingabe der PIN wird das Dokument bzw.<br />

werden die Dokumente im Stapel signiert (die<br />

PIN haben Sie zuvor bei Einrichtung der Signaturkarte<br />

vergeben oder <strong>mit</strong> der Signaturkarte<br />

geliefert bekommen). Nach dem Signieren befinden<br />

sich die Sendungen im Postausgang des<br />

A-Postfachs. Mit einem Klick auf den Button<br />

Senden wird das Schreiben manuell verschickt,<br />

dies kann auch automatisiert eingestellt werden.<br />

Ist das Gericht über den Gerichtsbriefkasten<br />

erreichbar, geht die Sendung direkt an das<br />

adressierte Gericht.<br />

Ist das Gericht über das EGVP erreichbar, wird<br />

die Sendung einem Ordner im Dateisystem des<br />

PCs übergeben, dort holt sie der EGVP-Client<br />

nach einstellbarem Zeitintervall ab. Zum Senden<br />

muss in der Software des EGVP-Clients auf Senden<br />

geklickt werden.<br />

Effizienz durch Stapelsignatur<br />

Mit Klick auf den Button Signieren startet der<br />

Signaturvorgang im A-Postfach, der die Unterschrift<br />

des Rechtsanwalts ersetzt. Dies soll der<br />

Rechtsanwalt eigenhändig machen, die Möglichkeit<br />

zur Stapelsignatur erleichtert ihm dies. So<br />

kann der Anwalt die Signierung aller elektronischen<br />

Dokumente am Ende des Arbeitstags in<br />

einem Zug erledigen.<br />

In der P<strong>ra</strong>xis wird häufig so verfahren, dass nur<br />

der Aktenretent ausgedruckt, dem Anwalt zur<br />

Unterzeichnung in der bewährten Postmappe<br />

vorgelegt wird und dann die – durch die Unterzeichnung<br />

des Dokuments autorisierte – Signierung<br />

durch die Bürok<strong>ra</strong>ft <strong>mit</strong> der Signaturkarte<br />

des Anwalts durchgeführt wird.<br />

Bei Auswahl des Zertifikats ist da<strong>ra</strong>uf zu achten,<br />

dass die qualifizierte elektronische Signatur<br />

gewählt wird.<br />

Der gerichtsseitige Server meldet un<strong>mit</strong>telbar<br />

eine Empfangsbestätigung zurück. Diese wird im<br />

Falle des Gerichtsbriefkastens in den Einstellungen<br />

des DMS-Archivs unter Gerichtsbriefkasten<br />

als Protokoll geführt und zusätzlich zur E-Akte<br />

gespeichert. Im Falle des EGVPs erhält man in<br />

der Client-Software in Sekundenbruchteilen eine<br />

Bestätigungsmeldung am Bildschirm.<br />

<strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> verfolgt das Ziel, die Zusatzsoftware<br />

des EGVP-Clients zumindest im allgemeinen<br />

elektronischen <strong>Rechtsverkehr</strong> <strong>mit</strong>telfristig überflüssig<br />

zu machen. Da<strong>mit</strong> wird eine stärkere Integ<strong>ra</strong>tion<br />

des <strong>ERV</strong> in <strong>ra</strong>-<strong>micro</strong> möglich. Empfangsbestätigungen<br />

der Gerichte gelangen dann<br />

un<strong>mit</strong>telbar in den zent<strong>ra</strong>len Posteingang (E-<br />

Postfach) der Kanzlei.

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