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Orientierungsschrift der Kantonsschule Enge

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Personalpronomen)<br />

– Partikel (Präposition, Konjunktion)<br />

Französisch<br />

• Lehrmittel: «On y va!»<br />

• Schüler/innen 2. Sekundarschule: Lektionen 1–10<br />

• Schüler/innen 3. Sekundarschule: Lektionen 1–12<br />

• Lehrmittel: «Envol»<br />

• Schüler/innen 2. Sekundarschule: Unités 1–11<br />

Mathematik<br />

• Lehrmittel W. Hohl<br />

1. Arithmetik/Algebra<br />

Die Anmeldeformulare können ab Mitte Januar auf<br />

dem Sekretariat <strong>der</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Enge</strong>, Steinentischstrasse<br />

10, 8002 Zürich, bezogen werden o<strong>der</strong> am<br />

Orientierungsabend. Die Anmeldungen sind bis zum<br />

15. März dem Sekretariat <strong>der</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Enge</strong> einzureichen.<br />

Verspätete Anmeldungen haben keinen<br />

Anspruch auf Berücksichtigung.<br />

Die Anmeldungen sind verbindlich. Es erfolgt keine<br />

spezielle Eingangsbestätigung. Die Einladungen zur<br />

schriftlichen Aufnahmeprüfung für die 1. Klassen werden<br />

im April zugestellt, die Prüfungen finden im Mai<br />

statt.<br />

Wenn eine Prüfung infolge Krankheit nicht abgelegt<br />

werden kann, muss eine telefonische Abmeldung<br />

erfolgen und ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden,<br />

daraufhin werden die Kandidat/innen zu einer nachträglichen<br />

Prüfung eingeladen. Jede abgelegte Prüfung<br />

ist gültig und kann nicht wegen nachträglich geltend<br />

gemachter Krankheit wie<strong>der</strong>holt werden.<br />

Schulgel<strong>der</strong> und Gebühren<br />

• Für Schüler/innen mit Wohnsitz im Kanton Zürich ist<br />

<strong>der</strong> Unterricht unentgeltlich.<br />

• Für Schüler/innen (Schweizer und Auslän<strong>der</strong>) ohne<br />

Wohnsitz im Kanton Zürich beträgt das Schulgeld<br />

jährlich Fr. 17’000.– (KG) bzw. 12’000.– (HMS+, IMS+).<br />

• Fakultativer Instrumentalunterricht: pro Semester<br />

Fr. 385.–<br />

• Ausserordentliche Aufnahme- und Abschlussprüfungen:<br />

Fr. 200.–<br />

Studienbeiträge<br />

• Schüler/innen 2. Sekundarschule: bis Band II:<br />

«Proportionalität – umgekehrte Proportionalität»<br />

(ohne Aufgaben über umgekehrte Proportionalität)<br />

• Schüler/innen 3. Sekundarschule: bis Schluss Band II<br />

2. Geometrie<br />

• Schüler/innen 2. Sekundarschule: bis Band II, Kap. 3<br />

• Schüler/innen 3. Sekundarschule: bis Schluss Band II<br />

Bei den schriftlichen Prüfungen sind Taschenrechner<br />

mit dem im Mathematiklehrmittel <strong>der</strong> Sekundarschule<br />

verlangten Anfor<strong>der</strong>ungsprofil zugelassen. Die Benützung<br />

von Rechnern mit wesentlich grösserer Leistungsfähigkeit<br />

ist nicht gestattet. Die Kandidat/innen bringen<br />

die Taschenrechner zur Prüfung selber mit.<br />

Anmeldung<br />

Abteilungswechsel, Doppelanmeldungen<br />

Zwischen dem Kurzgymnasium und <strong>der</strong> Handelsmittelschule<br />

besteht während des Aufnahmeverfahrens<br />

eine Übertrittsmöglichkeit:<br />

Wer sich neben <strong>der</strong> Anmeldung für einen gymnasialen<br />

Lehrgang auch noch für die Handelsmittelschule<br />

anmelden möchte, hat bis zum 15. März eine sogenannte<br />

Doppelanmeldung für die Handelsmittelschule<br />

einzureichen. Erbringt die Aufnahmeprüfung für den<br />

gymnasialen Lehrgang ein Resultat, das für den Eintritt<br />

nicht ausreicht, jedoch noch über den etwas tieferen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen für die Handelsmittelschule liegt, so<br />

erfolgt <strong>der</strong> Eintritt in die Handelsmittelschule. Auf den<br />

Anmeldeformularen <strong>der</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Enge</strong> können<br />

Kandidat/innen, die sich für ein Profil des Kurzgymnasiums<br />

<strong>der</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Enge</strong> anmelden, durch das<br />

Ankreuzen des Feldes «Handelsmittelschule, Doppelanmeldung»<br />

ihre diesbezügliche Absicht ohne weitere<br />

Formalitäten verbindlich ausdrücken.<br />

Der Kanton Zürich richtet unter bestimmten Voraussetzungen<br />

Studienbeiträge aus, die sich im wesentlichen<br />

nach dem Reineinkommen, dem Reinvermögen<br />

und <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>zahl <strong>der</strong> gesuchstellenden Eltern richten.<br />

Der Termin für die Einreichung <strong>der</strong> Gesuche ist im Aufnahmezirkular<br />

angegeben.<br />

Die Schule kann auch Beiträge an die Anschaffung<br />

von Lehrmitteln (Bücher usw.) und an die Kosten von<br />

Schulreisen und Exkursionen ausrichten. Auskunft<br />

erteilt die Schulleitung.<br />

Berufs- und Studienberatung des<br />

Kantons Zürich<br />

Die Berufs- und Studienberatung des Kantons Zürich<br />

steht auch den Mittelschülern und ihren Eltern zur Verfügung.<br />

Sie kann zu Rate gezogen werden für die<br />

Abklärung <strong>der</strong> Schuleignung, bei Unsicherheiten in <strong>der</strong><br />

8 orientierungsschrift

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