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Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 17.02.2005 - .PDF

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- 216 -<br />

b) Feststellungen zum neuerrichteten Wirtschaftsweg<br />

Mit Zustimmung der Gemeinde wurde in der Zeit zwischen Nov. 1963 und Nov. 1965 von der<br />

Oö. Landwirtschaftskammer der Wirtschaftsweg „Wendlmühle“ errichtet. Aus öffentlichen<br />

Mitteln wurden 50 % der Baukosten aufgewendet. Die Trasse verläuft zum Teil auf<br />

Privatgrund der Ehegatten Pernkopf, zum Teil aber auch auf der öffentlichen Wegparzelle<br />

1049/2. Die Zustimmung für die Beanspruchung dieses öffentlichen Gutes wurde deswegen<br />

gegeben, weil die Gemeinde davon ausgegangen ist, dass der neuerrichtete Wirtschaftsweg - so<br />

wie schriftlich vor Baubeginn gefordert und zur Kenntnis genommen – öffentliches Gut wird.<br />

Mit Schreiben der Oö. Landwirtschaftskammer vom 08.04.1966 wurde das Gemeindeamt<br />

beauftragt, „beim Bezirksvermessungsamt die Neuvermessung des öffentlichen Gutes zu<br />

beantragen und die rascheste Durchführung zu erwirken“. Dieses Schreiben wurde auch von<br />

Herrn Josef Pernkopf persönlich mit seiner eigenen Unterschrift zu Kenntnis genommen. Die<br />

Neuvermessung wurde von den Ehegatten Pernkopf jedoch ständig bis zum heutigen Tag<br />

verhindert.<br />

Zum Zeitpunkt des Wohnhausneubaues (1969) bestand der neue Wirtschaftsweg – so wie er<br />

jetzt durch den Hof führt – bereits. Die Gemeinde hat damals auf den Bestand des alten Weges<br />

(südlich des neuen Wohnhauses) nicht mehr gepocht, weil zu dieser Zeit der neue<br />

Wirtschaftsweg bereits ungehindert benützbar war und erwartet werden konnte, dass durch die<br />

verpflichtende Vermessung – Herr Josef Pernkopf hat schriftlich zugestimmt - mit folglicher<br />

Übertragung des neuen Wirtschaftsweges ins öffentliche Gut die entsprechende<br />

Grundbuchsordnung eintrete, so wie sie auch bei allen anderen seinerzeit errichteten<br />

Wirtschaftswegen geschah.<br />

Dass der neue Wirtschaftsweg im Jahre 1966 und vorher ständig auch von Privatfahrzeugen<br />

benützt wurde, geht aus einem Beitragsansuchen Josef Pernkopf`s vom 12.12.1966 eindeutig<br />

hervor.<br />

Es gibt auch einen GR-Beschluss vom 02.09.1966 über die Beantragung einer 2-<br />

Tonnenbeschränkung von Herrn Pernkopf wegen Befahrung des neuen Wirtschaftsweges mit<br />

Kfz- und auch LKW’s.<br />

Die Benützung des neuen Wirtschaftsweges wurde damals in keinster Weise versucht zu<br />

unterbinden.<br />

2. Lösungs- und Vergleichsversuche<br />

a) 04.08.1992: Ortsaugenschein und vorerst einvernehmliche Vereinbarung mit Vertretern der<br />

Landwirtschaftskammer, den Wirtschaftsweg ausschließlich als Gehweg zu widmen und<br />

einen Wanderweg nördlich des Wirtschaftsgebäudes anzulegen, um dem Wunsch der<br />

Ehegatten Pernkopf auf Unterbindung des wirtschaftsbehindernden Kraftfahrzeugverkehr<br />

entgegen zu kommen. Die Unterschrift auf der sodann schriftlich verfassten Vereinbarung<br />

wurde aber von den Ehegatten Pernkopf verweigert.<br />

b) 19.06.1998: Laut GR-<strong>Sitzungsprotokoll</strong> ist ersichtlich, dass in der leidigen<br />

Wegangelegenheit seit vielen Jahren vergeblich versucht wurde, mit den Ehegatten<br />

Pernkopf eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Unzählbare Besprechungen,<br />

Verhandlungen und Beratungen im Gemeinderat, Gemeindevorstand und<br />

Straßenausschuss hat es bis dahin bereits gegeben. Da leider alle Bemühungen scheiterten,<br />

hat der GR an diesem Tag einstimmig die Klagseinbringung zur Durchsetzung des<br />

Gehrechtes auf dem bestehenden öffentlichen Gut beschlossen.

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