Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 17.02.2005 - .PDF
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b) Feststellungen zum neuerrichteten Wirtschaftsweg<br />
Mit Zustimmung der Gemeinde wurde in der Zeit zwischen Nov. 1963 und Nov. 1965 von der<br />
Oö. Landwirtschaftskammer der Wirtschaftsweg „Wendlmühle“ errichtet. Aus öffentlichen<br />
Mitteln wurden 50 % der Baukosten aufgewendet. Die Trasse verläuft zum Teil auf<br />
Privatgrund der Ehegatten Pernkopf, zum Teil aber auch auf der öffentlichen Wegparzelle<br />
1049/2. Die Zustimmung für die Beanspruchung dieses öffentlichen Gutes wurde deswegen<br />
gegeben, weil die Gemeinde davon ausgegangen ist, dass der neuerrichtete Wirtschaftsweg - so<br />
wie schriftlich vor Baubeginn gefordert und zur Kenntnis genommen – öffentliches Gut wird.<br />
Mit Schreiben der Oö. Landwirtschaftskammer vom 08.04.1966 wurde das Gemeindeamt<br />
beauftragt, „beim Bezirksvermessungsamt die Neuvermessung des öffentlichen Gutes zu<br />
beantragen und die rascheste Durchführung zu erwirken“. Dieses Schreiben wurde auch von<br />
Herrn Josef Pernkopf persönlich mit seiner eigenen Unterschrift zu Kenntnis genommen. Die<br />
Neuvermessung wurde von den Ehegatten Pernkopf jedoch ständig bis zum heutigen Tag<br />
verhindert.<br />
Zum Zeitpunkt des Wohnhausneubaues (1969) bestand der neue Wirtschaftsweg – so wie er<br />
jetzt durch den Hof führt – bereits. Die Gemeinde hat damals auf den Bestand des alten Weges<br />
(südlich des neuen Wohnhauses) nicht mehr gepocht, weil zu dieser Zeit der neue<br />
Wirtschaftsweg bereits ungehindert benützbar war und erwartet werden konnte, dass durch die<br />
verpflichtende Vermessung – Herr Josef Pernkopf hat schriftlich zugestimmt - mit folglicher<br />
Übertragung des neuen Wirtschaftsweges ins öffentliche Gut die entsprechende<br />
Grundbuchsordnung eintrete, so wie sie auch bei allen anderen seinerzeit errichteten<br />
Wirtschaftswegen geschah.<br />
Dass der neue Wirtschaftsweg im Jahre 1966 und vorher ständig auch von Privatfahrzeugen<br />
benützt wurde, geht aus einem Beitragsansuchen Josef Pernkopf`s vom 12.12.1966 eindeutig<br />
hervor.<br />
Es gibt auch einen GR-Beschluss vom 02.09.1966 über die Beantragung einer 2-<br />
Tonnenbeschränkung von Herrn Pernkopf wegen Befahrung des neuen Wirtschaftsweges mit<br />
Kfz- und auch LKW’s.<br />
Die Benützung des neuen Wirtschaftsweges wurde damals in keinster Weise versucht zu<br />
unterbinden.<br />
2. Lösungs- und Vergleichsversuche<br />
a) 04.08.1992: Ortsaugenschein und vorerst einvernehmliche Vereinbarung mit Vertretern der<br />
Landwirtschaftskammer, den Wirtschaftsweg ausschließlich als Gehweg zu widmen und<br />
einen Wanderweg nördlich des Wirtschaftsgebäudes anzulegen, um dem Wunsch der<br />
Ehegatten Pernkopf auf Unterbindung des wirtschaftsbehindernden Kraftfahrzeugverkehr<br />
entgegen zu kommen. Die Unterschrift auf der sodann schriftlich verfassten Vereinbarung<br />
wurde aber von den Ehegatten Pernkopf verweigert.<br />
b) 19.06.1998: Laut GR-<strong>Sitzungsprotokoll</strong> ist ersichtlich, dass in der leidigen<br />
Wegangelegenheit seit vielen Jahren vergeblich versucht wurde, mit den Ehegatten<br />
Pernkopf eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Unzählbare Besprechungen,<br />
Verhandlungen und Beratungen im Gemeinderat, Gemeindevorstand und<br />
Straßenausschuss hat es bis dahin bereits gegeben. Da leider alle Bemühungen scheiterten,<br />
hat der GR an diesem Tag einstimmig die Klagseinbringung zur Durchsetzung des<br />
Gehrechtes auf dem bestehenden öffentlichen Gut beschlossen.