Gemeinderats-Sitzungsprotokoll v. 17.02.2005 - .PDF
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Bgmst. Atzmüller:<br />
Eins ist klar, hätte die Gemeinde die Klage bereits anfangs der 70-iger Jahre eingebracht, wäre es<br />
für die Gemeinde sicherlich besser gewesen und die Sache wäre schon entschieden. Aber zu dieser<br />
Zeit einen eigenen Bürger klagen, war damals einfach nicht vorstellbar. Auch ihm sei es im Jahre<br />
1998 nach 1-jähriger Amtszeit als Bürgermeister bestimmt nicht leicht gefallen, eine Klage<br />
einbringen zu müssen, noch dazu gegen einen Gemeindebürger, der sein Nachbarn ist. Aus rein<br />
privaten und persönlichen Interessen könnte man die Angelegenheit sogar so sehen, dass es ihm<br />
lieber wäre, es gäbe diese Durchgangsstraße vor seinem Haus nicht. Als Bürgermeister habe er<br />
aber über 1800 Gemeindebürger zu vertreten und seine Privatinteressen hintanzustellen.<br />
GR Pießlinger:<br />
Während des Abstimmungsvorganges, wo er vorerst eine Gegenstimme anklingen ließ, nimmt GR<br />
Pießlinger nachträglich noch Bezug auf die im Vergleich angebotene gegenseitige<br />
Kostenaufhebung und stellt vermutend fest, dass die finanziellen Verhältnisse der Klagsgegner<br />
nicht sehr rosig erscheinen.<br />
Bgmst. Atzmüller:<br />
Wenn Bedenken in dieser Richtung bestehen, dann müsste dem vorliegenden Vergleichsvorschlag<br />
sofort zugestimmt werden, denn wenn es zu einem Gerichtsurteil kommt und dieses negativ für<br />
Pernkopf’s ausfällt, müssten zusätzlich noch die der Gemeinde angefallenen Kosten bezahlt<br />
werden. Außerdem finde er ein Zustandekommen des Vergleichs immer noch als entschieden<br />
bessere Lösung als ein Gerichtsurteil.<br />
GV Stöger:<br />
Es soll jetzt über den Vergleich abgestimmt werden, damit die Möglichkeit geschaffen wird, die<br />
ganze Sache endgültig zu beenden. Der Vergleich bezieht sich auf den Weg und auch auf die<br />
bisher aufgelaufenen Kosten. Dabei geht es nicht um Schuldzuweisungen. Natürlich verlangt ein<br />
Vergleich auch eine gegenseitige Kostenteilung.<br />
GR Pießlinger:<br />
Wenn es zu einem Vergleich komme, dann würde er auf jeden Fall die Wegvariante I als klügste<br />
bevorzugen.<br />
Beschluss:<br />
Nach weiterer kurzer Diskussion wird durch Handhebung der einstimmige Beschluss<br />
gefasst, dem einleitend verlesenen, fettgedruckten Vergleichslösungsvorschlag bzw. der<br />
endgültigen Forderung gegenüber den Klagsgegner in vollem Umfang zuzustimmen.<br />
Zu 4.)<br />
Fa. Schröckenfux Ges.mbH.; Auflassung eines Teiles der Wegparzelle 1041/3 als<br />
öffentliches Gut – Grundsatzbeschluss<br />
Bericht des Bürgermeisters:<br />
Die Fa. Schröckenfux GmbH. hat im Hinblick auf die Errichtung einer neuen Produktionshalle im<br />
Bereich der ehemaligen Schlosserei und den derzeitigen Wohnhäusern mit Schreiben vom<br />
12.01.2005 um Übertragung jenes ca. 100 m langen Teilstückes der öffentlichen Wegparzelle<br />
1041/3, KG Roßleithen, in ihr Eigentum gebeten, welches zwischen der Vorderstoder-<br />
Landesstraße und der Werkseinfahrt bzw. Zufahrt zum GW Hammerschmied liegt. Das begehrte