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Reglement “Promotion Pacte” - SRG SSR

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4) Verfahren<br />

Das “Antragsformular” bildet die Grundlage der Vereinbarung und ist als Anhang 1 ein<br />

integrierender Bestandteil des <strong>Reglement</strong>s. Es steht im Internet unter der folgenden Adresse zur<br />

Verfügung: http://www.srgssr.ch/de/service-public/kultur/pacte-de-laudiovisuel/.<br />

a) Der Produzent reicht der <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> in Bern ein Budget für die Fernsehwerbung und das<br />

unterzeichnete, vollständig ausgefüllte Formular in zwei Exemplaren ein.<br />

b) Mit der Rücksendung eines unterzeichneten Originalexemplars bestätigt die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> dem<br />

Produzenten die gewährten Beträge.<br />

c) Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> lässt Publisuisse, den Kommunikationsabteilungen und den Pacte-Experten der UE<br />

eine Kopie des Formulars zukommen.<br />

d) Die <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> und der Produzent zahlen der Publisuisse separat gegen direkte Rechnung den<br />

Betrag, der für die Fernsehwerbung eingesetzt wird.<br />

5) Fristen<br />

„ Einreichung des Antrags: zwölf Wochen vor dem gewünschten Beginn der Werbekampagne<br />

„ Unterzeichnung des Vertrags: acht Wochen vor dem Beginn der Werbekampagne<br />

„ Genehmigung des Trailers: vier Wochen vor dem Beginn der Werbekampagne<br />

6) Trailer<br />

Der Trailer des Films in den Werbespots im Fernsehen endet mit dem folgenden Text in einer<br />

besonderen Einstellung:<br />

Im Kino mit Unterstützung von<br />

<strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong> (Logo)<br />

UE (Logo der federführenden UE)<br />

Wenn die Werbekampagne in einer anderen Region als der Ursprungsregion gestartet wird und<br />

wenn sich die betreffende UE an der Realisierung der Sprachversion beteiligt hat, wird das Logo<br />

der federführenden UE wird durch das Logo der anderen UE ersetzt.<br />

Der Produzent holt das “Gut zur Ausstrahlung“ bei der zuständigen UE ein. Hierfür gewährt der<br />

Produzent eine Frist von 72 Stunden, in der sich die zuständige UE zur Vorlage äussern kann. Zur<br />

Freigabe sind die Vorlagen an die Kontaktperson der jeweiligen UE zu senden.<br />

7) Weitere Bedingungen<br />

Entsprechend dem Terminplan des Filmverleihs können mehrere Werbekampagnen in<br />

verschiedenen Sprachregionen durchgeführt werden. Wenn die Termine des Kinostarts in den<br />

verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich sind, können für solche Werbekampagnen mehrere<br />

Anträge eingereicht werden. Die involvierten Unternehmenseinheiten entsprechen jenen der<br />

jeweiligen Sprachregionen.<br />

Wenn das Projekt nicht gemäss <strong>Reglement</strong> realisiert werden kann, muss der Produzent die <strong>SRG</strong><br />

<strong>SSR</strong> davon in Kenntnis setzen. Der gewährte Betrag muss in diesen Fällen zurückerstattet<br />

werden. Bei Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist die Stadt Bern der<br />

ausschliessliche Gerichtsstand.<br />

Bern, 24.4.2012<br />

Sven Wälti, <strong>SRG</strong> <strong>SSR</strong><br />

Auskünfte: Sven Wälti, sven.wälti@srgssr.ch, 031 350 94 60<br />

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