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Sitzungsprotokoll (175 KB) - .PDF - St. Florian am Inn

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10<br />

In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der<br />

Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel,<br />

welches Mehrheitseigentümer des slowakischen <strong>St</strong>romversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch<br />

die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen<br />

Nutzung der Kernenergie.<br />

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic<br />

Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im<br />

grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist<br />

ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener<br />

<strong>St</strong>aaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen <strong>St</strong>aaten mit<br />

möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-<strong>St</strong>aaten<br />

regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des<br />

kommunistischen Regiemes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-<br />

Richtlinie sowie die Espoo-Konvention zu umgehen.<br />

Linz, <strong>am</strong> 29. Jänner 2008<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

die oben angeführte Resolution.<br />

12. Beihilfen<br />

------------<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass der Kopierer des Musikvereins kaputt ist und ein neues<br />

Gerät zum Preis von € 1.200,-- angeschafft wurde.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Gewährung einer Förderung für den Musikverein zum Ankauf eines neuen Kopiergerätes in<br />

Höhe von € 1.200,-- lt. Rechnung.<br />

13. Allfälliges<br />

--------------<br />

Dringlichkeitsanträge von Bgm. Mairinger:<br />

a) Dorfkapelle Unterteufenbach – Übergabe an F<strong>am</strong>ilie Hanslauer<br />

Begründung:<br />

Durch einen Vermessungsfehler ging die Dorfkapelle in das Eigentum der Gemeinde über<br />

und soll nun an den ursprünglichen Eigentümer wieder übergeben werden.<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass durch einen Vermessungsfehler vor vielen Jahren<br />

irrtümlich die Parzellennummer auf das Grundstück, auf dem die Dorfkapelle der F<strong>am</strong>.<br />

Hanslauer gebaut ist, ausgedehnt wurde. Die Kapelle war nie im Besitz der Gemeinde<br />

und soll nun an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.

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