Sitzungsprotokoll (175 KB) - .PDF - St. Florian am Inn
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In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der<br />
Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel,<br />
welches Mehrheitseigentümer des slowakischen <strong>St</strong>romversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch<br />
die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen<br />
Nutzung der Kernenergie.<br />
Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic<br />
Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im<br />
grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist<br />
ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener<br />
<strong>St</strong>aaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen <strong>St</strong>aaten mit<br />
möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-<strong>St</strong>aaten<br />
regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des<br />
kommunistischen Regiemes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-<br />
Richtlinie sowie die Espoo-Konvention zu umgehen.<br />
Linz, <strong>am</strong> 29. Jänner 2008<br />
Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />
die oben angeführte Resolution.<br />
12. Beihilfen<br />
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Bgm. Mairinger führt aus, dass der Kopierer des Musikvereins kaputt ist und ein neues<br />
Gerät zum Preis von € 1.200,-- angeschafft wurde.<br />
Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />
Gewährung einer Förderung für den Musikverein zum Ankauf eines neuen Kopiergerätes in<br />
Höhe von € 1.200,-- lt. Rechnung.<br />
13. Allfälliges<br />
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Dringlichkeitsanträge von Bgm. Mairinger:<br />
a) Dorfkapelle Unterteufenbach – Übergabe an F<strong>am</strong>ilie Hanslauer<br />
Begründung:<br />
Durch einen Vermessungsfehler ging die Dorfkapelle in das Eigentum der Gemeinde über<br />
und soll nun an den ursprünglichen Eigentümer wieder übergeben werden.<br />
Bgm. Mairinger führt aus, dass durch einen Vermessungsfehler vor vielen Jahren<br />
irrtümlich die Parzellennummer auf das Grundstück, auf dem die Dorfkapelle der F<strong>am</strong>.<br />
Hanslauer gebaut ist, ausgedehnt wurde. Die Kapelle war nie im Besitz der Gemeinde<br />
und soll nun an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.