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Sitzungsprotokoll (175 KB) - .PDF - St. Florian am Inn

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Fortlfd. Nr. 33/2008<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> <strong>am</strong><br />

Donnerstag, 8. Mai 2008 um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum des Feuerwehrhauses<br />

<strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>.<br />

A n w e s e n d :<br />

Als Vorsitzender: Bürgermeister Franz Mairinger<br />

Die Gemeindevorstandsmitglieder:<br />

Vzbgm. Thomas <strong>St</strong>rauß<br />

Walter Köstler<br />

Vzbgm. DI Bernhard Brait<br />

Ing. Wolfgang Berschl<br />

Die Mitglieder des Gemeinderates:<br />

Erna Wintersberger<br />

Ruth Matschl<br />

Josef Haselberger<br />

Gertraud Doppler<br />

Otmar Schneebauer<br />

Alois Estermann (Ersatz)<br />

Edith <strong>St</strong>rauß (Ersatz)<br />

Gerhard Scharinger (Ersatz)<br />

Walter Köstler jun. (Ersatz)<br />

Günter Getzendorfer (Ersatz)<br />

Wolfgang Weidenholzer<br />

Johann Lengfellner<br />

Johann Doblh<strong>am</strong>mer<br />

Helga Redinger<br />

Manfred Kasbauer<br />

Martin Lindinger<br />

Johannes Penzinger<br />

Maximilian Demelbauer (Ersatz)<br />

Harald Wintersteiger<br />

Johannes Selker (Ersatz)<br />

Johann Schratzberger, Amtsleiter<br />

Margit Schneebauer, Schriftführerin<br />

Der Sitzung sind entschuldigt ferngeblieben:<br />

Alois Schredl (SPÖ)<br />

Günther Dürnberger (SPÖ)<br />

Erwin Rauch jun. (SPÖ)<br />

Simone Reischl (SPÖ)<br />

Walter Königsbauer (SPÖ)<br />

Barbara Kinzl (ÖVP)<br />

Günter Fischer (FPÖ)<br />

Von den 25 Gemeinderatsmitgliedern sind alle anwesend, die Sitzung ist daher<br />

beschlussfähig. Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und gibt die<br />

Tagesordnung bekannt. Er stellt fest, dass sämtliche Gemeinderatsmitglieder schriftlich und<br />

zeitgerecht eingeladen wurden.<br />

Tag der Einladung: 25.04.2008


2<br />

T a g e s o r d n u n g :<br />

-----------------------------<br />

1. Verlesung und Genehmigung des letzten <strong>Sitzungsprotokoll</strong>es<br />

2. Kreditüberschreitungen<br />

3. Flächenwidmungsplan- und ÖEK; Änderungen<br />

4. WVA BA 04, privatrechtl. Vereinbarungen gem. § 3 Abs. 2 Wasserleitungsordnung<br />

5. Hochwasserschutz Etzelsdorf (Krittl und Wintersteiger); Neubau von 2 Brücken<br />

6. Ortsdurchfahrt <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> – Grundeinlöse Etzl; Vereinbarung<br />

7. Geh- und Radweg Otterbach II; Finanzierungsplan<br />

8. Siedlungsstraße Haid (Parz. 684/5)<br />

a) Übernahme in das öffentliche Gut<br />

b) <strong>St</strong>raßenerrichtung<br />

9. Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, Lehrer-WC; Auftragsvergabe<br />

10. Beachvolleyball-Platz; Planungsvergabe<br />

11. AKW Mochovce – Protestaktion; Resolution<br />

12. Beihilfe<br />

13. Allfälliges<br />

Sitzungsverlauf:<br />

Bgm. Mairinger bringt 2 Dringlichkeitsanträge zur Kenntnis:<br />

a) Dorfkapelle Unterteufenbach – Übergabe an F<strong>am</strong>ilie Hanslauer<br />

Begründung:<br />

Durch einen Vermessungsfehler ging die Dorfkapelle in das Eigentum der Gemeinde über<br />

und soll nun an den ursprünglichen Eigentümer wieder übergeben werden.<br />

b) Integrationsangelegenheiten<br />

Zuweisung zum Ausschuss für Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und Seniorenangelegenheiten<br />

Begründung:<br />

Nach der letzten Gemeindeordnungsnovelle ist die Zuweisung dieser Angelegenheit an<br />

einen Ausschuss notwendig.<br />

Der Gemeinderat stimmt der Behandlung dieser Punkte unter Punkt 13. Allfälliges<br />

einstimmig zu.<br />

1. Verlesung und Genehmigung des letzten <strong>Sitzungsprotokoll</strong>es<br />

----------------------------------------------------------------------------<br />

AL Schratzberger verliest das Protokoll vom 26.03.2008.<br />

Da keine Einwendungen gemacht werden, erklärt der Vorsitzende <strong>am</strong> Schluss der Sitzung<br />

das Protokoll als genehmigt.


3<br />

2. Kreditüberschreitungen<br />

------------------------------<br />

AL Schratzberger bringt folgende Kreditüberschreitungen zur Kenntnis:<br />

1/019000/723000 Repräsentation 100,00<br />

1/163000/614000 Instandhaltung von Gebäuden 2.000,00<br />

1/211000/400000 Geringw. Wirtschaftsgüter d. Anlageverm. 500,00<br />

1/240000/522000 Geldbezüge d. nicht ganzj. besch. Angestellten 1.200,00<br />

1/369000/050000 Sonderanlagen – Weihnachtsbaum 4.100,00<br />

1/512000/618000 Instandhaltung von Pflegebetten 800,00<br />

1/612100/002004 Siedlungsstraße Bubing (Zehetner) 6.500,00<br />

1/617000/002001 Parkplatz Bauhof 3.000,00<br />

1/617000/030000 Werkzeuge und Geräte 100,00<br />

1/617000/050000 Sonderanlagen (Verkehrszeichen) 1.000,00<br />

1/617000/700000 Bauhof – Miete 2.000,00<br />

1/850000/043000 Betriebsausstattung (Wasserzähler) 2.000,00<br />

1/851000/710000 Öffentliche Abgaben 1.100,00<br />

1/851000/728000 Entgelte für sonstige Leistungen 1.000,00<br />

SUMME 25.400,00<br />

Bedeckung: Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer und den Ertragsanteilen<br />

Debatte: GR Haselberger fragt, ob nicht bei allen Übergabeschächten Wasserzähler<br />

eingebaut sind. AL Schratzberger erklärt, die zusätzlichen Zähler sollen dazu dienen, den<br />

Wasserverbrauch besser kontrollieren zu können.<br />

GV Ing. Berschl erkundigt sich nach dem Parkplatz beim Bauhof. AL Schratzberger führt<br />

aus, dass im hinteren Bereich des Gemeinde-Grundstückes eine Fläche ausgekoffert und<br />

geschottert wurde, um Abstellflächen für verschiedene Fahrzeuge zu bekommen.<br />

GR Wintersteiger fragt, ob es schon Ergebnisse der Wasserverlustanalyse gibt. AL<br />

Schratzberger erklärt, dass die Firma Hofer d<strong>am</strong>it beauftrag wurde und die Arbeiten<br />

derzeit im Gange sind.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Kreditüberschreitungen in der vorliegenden Form.<br />

3. Flächenwidmungsplan- und ÖEK; Änderungen<br />

------------------------------------------------------------<br />

FWPl.Änderung Nr. 3.70 – Fasthuber, Pr<strong>am</strong>erdorf - Einleitung<br />

Antrag auf Umwidmung von Teilen der Grundstücke 3269 und 3275, KG <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Inn</strong>, im Ausmaß von ca. 2.800 m² von landwirtschaftlich genutzter Wiesen- und<br />

Ackerfläche in Bauland – Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet.<br />

Die positive <strong>St</strong>ellungnahme des Ortsplaners te<strong>am</strong> m liegt vor.


4<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Einleitung des Umwidmungsverfahrens von Teilen der Grundstücke 3269 und 3275m KG<br />

<strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, im Ausmaß von ca. 2.800 m² von landwirtschaftlich genutzter Wiesenund<br />

Ackerfläche in Bauland – Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet.<br />

Begründung: Laut Angabe des Antragstellers soll ein befestigter Lagerplatz für den<br />

Baustoffhandelsbetrieb in <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> errichtet werden.<br />

4. WVA BA 04, privatrechtl. Vereinbarung gem. § 3 Abs. 2 Wasserleitungsordnung<br />

---------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass im Zuge der Errichtung der Wasserversorgungsanlage<br />

<strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, BA 04, im Sinne des § 3 Abs. 2 der Wasserleitungsordnung der<br />

Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> Vereinbarungen mit den einzelnen Hausbesitzern<br />

abzuschließen sind über die Errichtung der Anschlussleitung (ausgenommen<br />

Grabarbeiten) bis zum Wasserzähler des anzuschließenden Gebäudes. Diese<br />

Vereinbarungen dienen zur Förderung der Anschlusspflichtigen und einer zügigen<br />

Realisierung des Bauabschnittes BA 04 der Wasserversorgungsanlage <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

und sind bei der Kollaudierung vorzulegen.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig den<br />

Abschluss der privatrechtlichen Vereinbarungen mit den Anschlusspflichtigen im Zuge<br />

der Wasserversorgungsanlage <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> BA 04 über die Errichtung der<br />

Anschlussleitungen (ausgenommen Grabarbeiten) bis zum Wasserzähler des<br />

anzuschließenden Gebäudes lt. beiliegendem Vertragstext und Liste der<br />

Anschlusspflichtigen (= Beilage A der Niederschrift).<br />

5. Hochwasserschutz Etzelsdorf (Krittl und Wintersteiger); Neubau von 2 Brücken<br />

-----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bgm. Mairinger verweist auf die in der Zwischenzeit stattgefundene Wasserrechtsverhandlung<br />

und zeigt die Vorhaben an Hand eines Planes. Die Durchlässe bei den<br />

Brücken im Bereich Krittl und Wintersteigern sollen vergrößert werden.<br />

Lt. Schätzung des Gewässerbezirkes Grieskirchen betragen die Kosten für den Neubau der<br />

Brücke Etzelsdorfer Gemeindestraße und der Brücke Güterweg Jechtenh<strong>am</strong> jeweils<br />

€ 30.000,-- sowie die Neugestaltung bzw. Restaurierung des Etzelsdorfer Baches im<br />

Bereich des Anwesens Krittl, Etzelsdorf 5, € 21.000,--.<br />

Der Interessentenbeitrag der Gemeinde beläuft sich auf ca. € 27.000,-- (= 1/3 der<br />

Ges<strong>am</strong>tkosten). Die Ausgaben sind im Voranschlag berücksichtigt.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Übernahme eines Drittels der Baukosten für den Neubau der Brücken Etzelsdorfer<br />

Gemeindestraße und Güterweg Jechtenh<strong>am</strong> sowie die Neugestaltung und Restaurierung des<br />

Etzelsdorfer Baches im Bereich des Anwesens Krittl in Höhe von derzeit geschätzten<br />

€ 27.000,--, wobei die Durchführung durch den Gewässerbezirk Grieskirchen erfolgt.


5<br />

6. Ortsdurchfahrt <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> – Grundeinlöse Etzl; Vereinbarung<br />

----------------------------------------------------------------------------------------<br />

Bgm. Mairinger erläutert noch einmal die hinlänglich bekannte Situation mit Hilfe von<br />

Fotos und führt aus, dass derzeit von einer Gehsteigbreite von 1,30 m ausgegangen wird<br />

auf einer Länge der nach dem Abbruch verbleibenden Remise. Nach den Abbrucharbeiten<br />

soll die Breite endgültig festgelegt werden.<br />

AL Schratzberger bringt den Entwurf eines Übereinkommens voll inhaltlich zur Kenntnis.<br />

GR Haselberger fragt nach der Höhe der Kostenschätzung. Bgm. Mairinger führt aus, dass<br />

die Kostenschätzung der Firma Leithner € 37.000,-- beträgt. Dazu kommt die<br />

Ablösesumme von € 5.000,-- für den Keller. In diesen Kosten ist die Gehsteigerrichtung<br />

nicht enthalten. Die Gemeinderatsmitglieder sind sich über die einmalige Chance einig,<br />

Positives für den Ort zu bewirken.<br />

GV Ing. Berschl schlägt vor, für Arbeiten, die nicht von den Mitarbeitern des Bauhofes<br />

durchgeführt werden können, unbedingt Angebote einzuholen.<br />

Bgm. Mairinger sagt, das werde auch geschehen. Erst nach den Abbrucharbeiten werde<br />

sich herausstellen, welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.<br />

GR Weidenholzer meint, die Differenz von 20 cm bei der Gehsteigbreite sei nicht ganz<br />

nachzuvollziehen. Bgm. Mairinger sagt, dass auch die F<strong>am</strong>ilie Etzl an einer sauberen<br />

Lösung interessiert ist und man erst nach den Abbrucharbeiten die Breite genau festlegen<br />

wird.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig den<br />

Abschluss nachstehenden Übereinkommens<br />

Übereinkommen<br />

abgeschlossen zwischen der Marktgemeinde <strong>St</strong>.<strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, 4782 <strong>St</strong>.<strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

11, und den Grundeigentümern Robert und Andrea Etzl, 4782 <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> 3, wie<br />

folgt:<br />

I.<br />

Die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> übernimmt und die angeführten Grundeigentümer<br />

übergeben entlang der Ortsdurchfahrt <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> (Parz.Nr. 3061, KG <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Inn</strong>) einen Grundstreifen in einer Breite von ...... m und einer Fläche von ca. ....... m²<br />

(in der beiliegenden Planskizze gelb dargestellt) in das öffentliche Gut.<br />

Als Entschädigung für diese Grundabtretung werden seitens der Marktgemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> folgende Leistungen erbracht:<br />

II.<br />

a) Ablöse des unter dem abzutragenden Gebäude liegenden Kellers mit einer Ablösesumme<br />

von Euro 5.000,00; dieser Betrag ist innerhalb von 8 Wochen nach beidseitiger<br />

Unterfertigung dieses Übereinkommens zu überweisen;<br />

b) Abbruch eines Teiles des angrenzenden Wirtschaftsgebäudes (Wagenremise) mit<br />

ca. 205 m² (in der beiliegenden Lageplanskizze dargestellte schraffierte Fläche) und


6<br />

fachgerechte Entsorgung des Abbruchmaterials:<br />

- Abtragen der Eterniteindeckung<br />

- Abtragen der Dachstuhlkonstruktion<br />

- Abtragen der Tr<strong>am</strong>lagen inkl. <strong>St</strong>uhlsäulen<br />

- Abtragen des Mauerwerkes inkl. Fund<strong>am</strong>ente<br />

c) Abtragen der bestehenden Fußbodenkonstruktion inkl. Erdaushub und Verführen des<br />

Aushubmaterials;<br />

d) Herstellen eines neuen Dachabschlusses entlang des Bestandes, Dachvorsprung,<br />

Dacheindeckung anarbeiten an die best. Dachfläche, Dachrinnenherstellung inkl.<br />

Abläufe, Sparrenverlängerung inkl. Dacheindeckung;<br />

e) Fassadenputz entlang des Bestandes bzw. als Variante eine Eternitbeplankung wie im<br />

vorderen Bereich;<br />

f) Abmauerung des bestehenden Kellerraumes inkl. Auffüllen des Kellerraumes;<br />

g) Herstellen der neuen <strong>St</strong>raßenbegrenzung entlang der abgebrochenen Wagenremise und<br />

des <strong>St</strong>raßenunterbaues und Ergänzen des Asphaltbelages;<br />

h) Gestaltung des Vorplatzes vor dem Altbestand (Humusierung, Bewuchs, Bepflanzung)<br />

III.<br />

Die Übergabe der Grundfläche in den tatsächlichen Besitz und Genuss der<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> erfolgt lastenfrei mit dem Tag der allseitigen<br />

Unterfertigung dieses Übereinkommens. Ab diesem Tag kann mit den Bauarbeiten sofort<br />

begonnen werden, weiter gehen ab diesem Tag <strong>St</strong>euern, Abgaben, Zufall und Gefahr der<br />

betroffenen Grundfläche auf die Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> über.<br />

Die Errichtung der erforderlichen Verträge, die Vermarktung, Vermessung und<br />

grundbücherliche Durchführung und die daraus erwachsenden Kosten übernimmt die<br />

Marktgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>.<br />

Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig die Durchführung dieser Arbeiten in<br />

Eigenregie bei Ges<strong>am</strong>tkosten von € 37.000,-- , wobei die Kosten für die<br />

Gehsteigerrichtung in diesem Betrag nicht beinhaltet sind.<br />

Der Gemeinderat ermächtigt weiters den Bürgermeister, den genauen Flächenbedarf mit<br />

den Grundeigentümern Etzl festzulegen.<br />

7. Geh- und Radweg Otterbach II; Finanzierungsplan<br />

---------------------------------------------------------------<br />

Bgm. Mairinger erläutert das Projekt an Hand eines Planes. Im Bauabschnitt II wird der<br />

Geh- und Radweg von der Bahnunterführung in Otterbach bis zur Rennbahnbrücke<br />

geführt. 2 Fahrbahnteiler sind vorgesehen.<br />

Der Finanzierungsplan lautet wie folgt:<br />

Gemeinde Zuführung aus OH € 37.000,--<br />

Land OÖ, <strong>St</strong>raßenabteilung (Personalkosten) € 77.000,--<br />

BZ-Mittel (beantragt) € 40.000,--


7<br />

Auf dem Geh- und Radweg, der im Bauabschnitt I errichtet wurde, soll ein Feinbelag<br />

aufgebracht werden, was Kosten von ca. € 35.000,-- verursachen wird, wovon noch<br />

€ 22.000,-- an BZ-Mitteln ausständig sind. Die Arbeiten sollen in einem Zug durchgeführt<br />

werden.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Errichtung des Bauabschnittes II des Geh- und Radweges Otterbach entsprechend dem<br />

oben angeführten Finanzierungsplan.<br />

Weiters beschließt der Gemeinderat einstimmig die Aufbringung eines Feinbelages im<br />

Bauabschnitt I.<br />

8. Siedlungsstraße Haid (Parz. 684/5)<br />

a) Übernahme in das öffentliche Gut<br />

b) <strong>St</strong>raßenerrichtung<br />

--------------------------------------------<br />

a) Übernahme in das öffentliche Gut<br />

Die Siedlungsstraße zur Aufschließung des Baugrundstückes Nr. 684/4 soll verlängert<br />

werden. Eine unterfertigte Zustimmungserklärung über die Grundabtretung ins öffentliche<br />

Gut für die Wegparzelle 684/5 KG <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> liegt vor. Kanal und Wasserleitung<br />

sind nicht betroffen. Die Energie AG möchte eine Leerverrohrung einbauen.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Übernahme der Parz. 684/5 in das öffentliche Gut.<br />

b) <strong>St</strong>raßenerrichtung<br />

Die Errichtung des <strong>St</strong>raßenunterbaues sollte umgehend durchgeführt werden, da lt.<br />

Mitteilung der Grundeigentümer die Errichtung des genehmigten Wohnhausneubaues im<br />

Mai 2008 vorgesehen ist. Die Kosten für die Durchführung betragen ca. € 6.800,--.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Errichtung des <strong>St</strong>raßenunterbaues auf der Wegparzelle 684/5 KG <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong> mit<br />

geschätzten Kosten von € 6.800,--.<br />

9. Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, Lehrer-WC; Auftragsvergabe<br />

----------------------------------------------------------------------------<br />

AL Schratzberger bringt den Vergabevorschlag te<strong>am</strong> m zur Kenntnis:<br />

Angebotssumme Prognosekosten Kostenschätzung<br />

Baumeisterarbeiten € 10.173,13 € 8.076,76 € 5.501,68<br />

Fa. Leithner<br />

Sanitärinstallationen € 9.294,83 € 5.044,91 € 5. 258,08<br />

Fa. Justl<br />

Elektroinstallationen € 3.914,71 € 3.914,71 € 532,46<br />

Fa. Feichtner<br />

GESAMT € 23.346,67 € 17.036,38 € 11.292,22


8<br />

Zur großen Differenz zwischen Angebotssumme und Prognosekosten sagt AL<br />

Schratzberger, dass in den Prognosekosten die Elektroinstallationsarbeiten nicht beinhaltet<br />

waren. Bei genauerer Begutachtung hat sich ergeben, dass aufgrund der veralteten<br />

Installation Mehrarbeiten notwendig sind, die unbedingt im Zuge der Baumaßnahmen<br />

durchgeführt werden sollten. Das Preisniveau ist derzeit sehr hoch und einige Firmen<br />

haben aufgrund des geringen Umfanges des Bauvorhabens erst gar nicht angeboten.<br />

Eine Detailausschreibung ist aus diesem Grund auch nicht möglich.<br />

Die hohen Kosten für die Elektroarbeiten sind schwer einzusehen, Bgm. Mairinger<br />

verweist aber auch auf die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen.<br />

AL Schratzberger erklärt, dass im Voranschlag ein Betrag von € 30.000,-- für<br />

Gebäudeerhaltung vorgesehen ist. Andere Vorhaben könnten dafür zurückgestellt werden,<br />

d<strong>am</strong>it es zu keinen Kreditüberschreitungen kommt.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Errichtung eines Lehrer-WCs in der Volksschule zu den Prognosekosten von € 17.036,38.<br />

10. Beachvolleyball-Platz; Planungsvergabe<br />

---------------------------------------------------<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass im Zuge der Spielplatzerrichtung in Bubing auch ein<br />

Beachvolleyball-Platz errichtet werden soll. Die Ansuchen für beide Vorhaben sollen<br />

gemeins<strong>am</strong> vorgelegt werden, um Förderungen für beide Projekte zu bekommen.<br />

AL Schratzberger bringt das Angebot der Meier KG zur Kenntnis.<br />

Die Kosten für die Module 1 – 3 (Planung und Nutzerbesprechung, Ausschreibung und<br />

Umsetzungsphase) betragen € 3.234,-- inkl. 20 % MW<strong>St</strong>.<br />

Nutzerbesprechungen soll es mit den zukünftigen Betreibern der Anlage geben.<br />

Vzbgm. DI Brait fragt, wer die zukünftigen Betreiber sind. Bgm. Mairinger sagt, das sei bis<br />

zur Umsetzung noch zu klären.<br />

Auf die Frage nach dem Bedarf erklärt Bgm. Mairinger, dass für Jugendliche kaum<br />

Freizeiteinrichtungen zur Verfügung stehen.<br />

Für den Platz ohne Einfriedung geht man von Kosten von € 10.000,-- aus. Eine Einfriedung<br />

verursacht sicher höhere Kosten, ist aber notwendig um den Platz vor Verunreinigungen<br />

durch Tiere zu schützen.<br />

Die Förderung beträgt ein Drittel der Kosten, wobei auch von der Sportabteilung des<br />

Landes mit Unterstützung gerechnet werden darf.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Planungsvergabe (Module 1 – 3) für eine Beachvolleyball-Anlage an das Techn. Büro für<br />

die Gestaltung von Kinder- und Jugendspielbereichen Meier KG, 4912 Neuhofen, zu<br />

Kosten von € 3.234,-- inkl. 20 % MW<strong>St</strong>.


9<br />

11. AKW Mochovce – Protestaktion; Resolution<br />

--------------------------------------------------------<br />

AL Schratzberger bringt das Schreiben des Landes Oberösterreich wie folgt zur Kenntnis:<br />

Die Oö. Landesregierung wird ersucht, die Bundesregierung aufzufordern, sie möge<br />

an die slowakische Regierung offiziell herantreten und<br />

auf die gravierenden Sicherheitsdefizite der <strong>am</strong> <strong>St</strong>andort Mochovce verwendeten Reaktoren<br />

der sowjetischen Baureihe WWER 440/213 hinweisen<br />

ersuchen, von der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des AKW Mochovce mit<br />

Rücksicht auf die Sicherheit der Menschen in Mitteleuropa Abstand zu nehmen<br />

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der<br />

Espoo-Konvention durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der<br />

Zeit des kommunistischen Regimes hinweisen.<br />

an die italienische Regierung offiziell herantreten und<br />

in Zus<strong>am</strong>menhang mit den erwähnten Sicherheitsdefiziten und dem geplanten Ausbau auf<br />

die besondere Verantwortung als Großaktionär von Enel, dem Mehrheitseigentümer des<br />

slowakischen <strong>St</strong>romversorgers SE a.s. aufmerks<strong>am</strong> machen<br />

auf die Unvereinbarkeit dieses besonders risikoreichen Projektes mit dem von Italien<br />

beschlossenen und realisierten Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie hinweisen<br />

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der<br />

Espoo-Konvention hinweisen<br />

über Kontakt auf der Ebene der Umweltminister auffordern, gemeins<strong>am</strong> die Umgehung der<br />

EU-UVP-Richtlinie und der Espoo-Konvention zu unterbinden.<br />

den EU-Rat, die EU-Kommission sowie die Abgeordnete des Europäischen Parl<strong>am</strong>ents<br />

auf die bereits angesprochenen Sicherheitsdefizite der <strong>am</strong> <strong>St</strong>andort Mochovce verwendeten<br />

Reaktoren hinweisen<br />

auf den völlig inakzeptablen Versuch der Umgehung der EU-UVP-Richtlinie sowie der<br />

Espoo-Konvention hinweisen.<br />

Begründung:<br />

Im Jahr 1983 begann die d<strong>am</strong>alige tschechoslowakische Regierung mit dem Bau eines AKW in<br />

Mochovce mit vier Reaktoren der sowjetischen Baureihe WWER 440/213. Diese Baureihe weist<br />

allerdings gravierende Sicherheitsdefizite auf, wie das Fehlen einer druckfesten Schutzhülle.<br />

Dies ist mit dem Risiko einer wesentlich höheren Wahrscheinlichkeit verbunden, dass im Fall<br />

eines <strong>St</strong>örfalls oder dem Absturz eines Flugzeuges größere Mengen radioaktiver Substanzen<br />

freigesetzt werden.<br />

Auf Grund fehlender Finanzierung wurden in den 80er Jahren nur zwei der geplanten vier<br />

Reaktoren fertig gestellt. Die Realisierung dieser beiden Reaktoren wurde nun, 15 Jahre nach<br />

Baustopp und 20 Jahre nach Erteilung der Bauerlaubnis wieder in Angriff genommen. Die<br />

Menschen in Mitteleuropa werden dadurch einem erheblichen Sicherheitsrisiko ausgesetzt,<br />

obwohl dies durch die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energiequellen<br />

oder der Kraft-Wärme-Kopplung nicht erforderlich wäre.


10<br />

In einer Volksabstimmung entschied sich das italienische Volk 1987 für den Ausstieg aus der<br />

Atomstromproduktion. Die italienische Regierung ist Großaktionär des Unternehmens Enel,<br />

welches Mehrheitseigentümer des slowakischen <strong>St</strong>romversorgers SE a.s. ist, und umgeht durch<br />

die Erweiterung in Mochovce den Volksentscheid von 1987 zum Ausstieg aus der zivilen<br />

Nutzung der Kernenergie.<br />

Am 25. Februar 1991 wurde in Espoo (Helsinki, Finnland) die UNECE (United Nations Economic<br />

Commission for Europe)-Konvention über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im<br />

grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) unterzeichnet. Die Espoo-Konvention ist<br />

ein Instrument der UN-Wirtschaftskommission für Europa, das die Beteiligung betroffener<br />

<strong>St</strong>aaten und deren Öffentlichkeit an UVP-Verfahren bei Vorhaben in anderen <strong>St</strong>aaten mit<br />

möglicherweise erheblichen grenzüberschreitenden Auswirkungen zwischen den ECE-<strong>St</strong>aaten<br />

regelt. Durch die Verwendung bzw. Erneuerung einer Baugenehmigung aus der Zeit des<br />

kommunistischen Regiemes unternimmt der Atomstromkonzern den Versuch die EU-UVP-<br />

Richtlinie sowie die Espoo-Konvention zu umgehen.<br />

Linz, <strong>am</strong> 29. Jänner 2008<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

die oben angeführte Resolution.<br />

12. Beihilfen<br />

------------<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass der Kopierer des Musikvereins kaputt ist und ein neues<br />

Gerät zum Preis von € 1.200,-- angeschafft wurde.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Gewährung einer Förderung für den Musikverein zum Ankauf eines neuen Kopiergerätes in<br />

Höhe von € 1.200,-- lt. Rechnung.<br />

13. Allfälliges<br />

--------------<br />

Dringlichkeitsanträge von Bgm. Mairinger:<br />

a) Dorfkapelle Unterteufenbach – Übergabe an F<strong>am</strong>ilie Hanslauer<br />

Begründung:<br />

Durch einen Vermessungsfehler ging die Dorfkapelle in das Eigentum der Gemeinde über<br />

und soll nun an den ursprünglichen Eigentümer wieder übergeben werden.<br />

Bgm. Mairinger führt aus, dass durch einen Vermessungsfehler vor vielen Jahren<br />

irrtümlich die Parzellennummer auf das Grundstück, auf dem die Dorfkapelle der F<strong>am</strong>.<br />

Hanslauer gebaut ist, ausgedehnt wurde. Die Kapelle war nie im Besitz der Gemeinde<br />

und soll nun an die rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden.


11<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Rückgabe der Ortskapelle Unterteufenbach auf dem Grundstück Nr. .101, EZ 206, KG<br />

48243 Unterteufenbach, in das Eigentum des ursprünglichen Besitzers bzw. dessen<br />

Besitznachfolger, den Ehegatten Georg und Elfriede Hanslauer.<br />

b) Integrationsangelegenheiten<br />

Zuweisung zum Ausschuss für Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und Seniorenangelegenheiten<br />

Begründung:<br />

Nach der letzten Gemeindeordnungsnovelle ist die Zuweisung dieser Angelegenheit an<br />

einen Ausschuss notwendig.<br />

AL Schratzberger erklärt, dass Integrationsangelegenheiten einem Ausschuss zuzuteilen<br />

ist. Eine Zuweisung zum Ausschuss für Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und Seniorenangelegenheiten<br />

wäre sinnvoll.<br />

Beschluss: Über Antrag von Bgm. Mairinger beschließt der Gemeinderat einstimmig die<br />

Zuteilung der Integrationsangelegenheiten an den Ausschuss für Jugend-, F<strong>am</strong>ilien- und<br />

Seniorenangelegenheiten.<br />

c) Parkplatzmarkierung<br />

GR Lindinger schlägt vor, auf dem Parkplatz bei der Zufahrt Zopf eine Markierung<br />

aufzubringen, um eine geordnete Parksituation zu erreichen.<br />

Bgm. Mairinger erklärt, dass die Parkfläche je zur Hälfte der Gemeinde und der Pfarre<br />

gehört. Eine Markierung wäre auch in seinem Sinn.<br />

d) Brücke im Bereich Hölzl, Unterteufenbach<br />

GR Haselberger erkundigt sich, ob die Bauarbeiten bei der Brücke, die neu errichtet wird,<br />

vom Gewässerbezirk durchgeführt werden. Seiner Meinung nach wäre eine generelle<br />

Bachreinigung notwendig. Bgm. Mairinger sagt, die Maßnahmen wurden notwendig, weil<br />

es immer wieder zur Verklausungen gekommen ist. Die Arbeiten fallen aber in den<br />

Aufgabenbereich des Gewässerbezirkes, ebenso die Bachreinigung.<br />

e) Spielplatz in <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

GR Matschl informiert, dass auf dem Spielplatz bei der Wohnanlage <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong><br />

ein Loch ist, das nur mit einem Deckel verschlossen ist, der leicht – auch von kleineren<br />

Kindern – weggehoben werden kann.<br />

Auch ersucht GR Matschl, eventuell eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der<br />

Wohnhäuser anzubringen. Ein weiteres Anliegen sei das Entleeren der Mistkübel, die<br />

überfüllt sind.<br />

Bgm. Mairinger sagt, das Loch werde so geschlossen, dass keine Gefahr mehr für Kinder<br />

besteht. Bezüglich der hohen Geschwindigkeit in der Wohnanlage sagt Bgm. Mairinger,<br />

das liege in der Eigenverantwortung der Anwohner. Das Entleeren der Mistkübel sei<br />

Sache der Hausmeisterin.


12<br />

f) Situation in <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong> <strong>am</strong> <strong>Inn</strong>, Grundstücke bei Friedhof<br />

Vzbgm. DI Brait fragt, ob es neue Erkenntnisse gibt, was auf diesen Grundstücken<br />

geschehen soll. Bgm. Mairinger sagt, Vorbereitungsarbeiten für ein Projekt seien im<br />

Gange. In den nächsten 4 Wochen werden Entscheidungen getroffen, die Situierung ist<br />

noch nicht fixiert.<br />

g) Abtsmühlbrücke<br />

GR Redinger ersucht, ob nicht zumindest ein Fußgängerübergang errichtet werden könnte<br />

für Spaziergänger. Bgm. Mairinger erklärt, es gibt Gespräche über verschiedene<br />

Möglichkeiten. Das Interesse an einer neuen Brücke sei seitens der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Florian</strong><br />

<strong>am</strong> <strong>Inn</strong> nicht besonders groß.<br />

AL Schratzberger sagt, das schriftliche Gutachten eines Sachverständiger besagt, dass die<br />

Brücke für den ges<strong>am</strong>ten Verkehr einschließlich Fußgänger zu sperren ist.<br />

Da die Tagesordnung erschöpft ist und keine weiteren Anträge eingebracht werden, schließt<br />

der Vorsitzende um 20.35 Uhr die Sitzung.<br />

V. g. g.<br />

……………………….<br />

Vorsitzender<br />

…………………………….<br />

Schriftführerin<br />

......................................<br />

Vorsitzender<br />

für die SPÖ-Fraktion: für die ÖVP-Fraktion: für die FPÖ-Fraktion:<br />

........................................ ........................................... ...................................<br />

GR Josef Haselberger Vzbgm. DI Bernhard Brait GR Günter Fischer

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