Dezember - Stadt Altentreptow
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Treptower Tollensewinkel – 26 – Nr. 12/2013<br />
§ 2<br />
Kredite für Investitionen und<br />
Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
werden nicht veranschlagt<br />
Amt Treptower Tollensewinkel<br />
- Wahlleitung -<br />
Rathausstraße 1<br />
17087 <strong>Altentreptow</strong><br />
Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />
§ 3<br />
Verpflichtungsermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4<br />
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
Der Höchstbetrag der Kredite zur<br />
Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />
wird festgesetzt von bisher 47.500 EUR<br />
auf 44.600 EUR<br />
§ 5<br />
Hebesätze<br />
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />
(Grundsteuer A) von bisher 250 v. H.<br />
auf 250 v. H.<br />
b) für die Grundstücke<br />
(Grundsteuer B) von bisher 300 v. H.<br />
auf 300 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H.<br />
auf 300 v. H.<br />
§ 6<br />
Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen<br />
Stellen beträgt bisher 2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr<br />
2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />
Grapzow, 14.11.2013<br />
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />
2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V<br />
der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische<br />
Seenplatte angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen<br />
Teile.<br />
Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur<br />
Einsichtnahme vom Freitag, dem 27.12.2013 bis Freitag, dem<br />
10.01.2014 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, (dienstags bis 18:00<br />
Uhr) im Verwaltungsgebäude in Tützpatz, Waldstraße 11, Zimmer<br />
6 öffentlich aus.<br />
Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge<br />
für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters<br />
am 25.05.2014 und einer eventuellen Stichwahl am<br />
15.06.2014 in der Gemeinde Grapzow<br />
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG<br />
M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) fordere ich die nach<br />
§ 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien,<br />
Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur<br />
möglichst frühzeitigen<br />
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen<br />
Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />
der Gemeinde Grapzow<br />
auf.<br />
Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei<br />
durch das<br />
Amt Treptower Tollensewinkel, Gemeindewahlbehörde,<br />
Rathausstraße 1 in 17087 <strong>Altentreptow</strong><br />
zur Verfügung gestellt oder können von der Internetseite der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Altentreptow</strong><br />
www.altentreptow.de heruntergeladen werden.<br />
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16, 17, 18, 19 des LKWG und<br />
der §§ 24, 25 der LKWO M-V weise ich hin.<br />
Insbesondere bitte ich zu beachten:<br />
1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche<br />
Das Wahlgebiet der Gemeinde Grapzow ist in einen Wahlbereich<br />
eingeteilt.<br />
2. Wahlvorschlagsrecht<br />
Wahlvorschläge können einreichen:<br />
1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />
2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen<br />
(Wählergruppe),<br />
3. einzelne Personen, die sich selbst als Bewerberin bzw. als<br />
Bewerber vorschlagen<br />
(Einzelbewerbung).<br />
3. Einreichungsfrist<br />
Wahlvorschläge sind spätestens am 73. Tag vor der Wahl,<br />
am 13.03.2014 bis spätestens 18:00 Uhr,<br />
schriftlich unter Nutzung der vorgesehenen Formulare<br />
beim Amt Treptower Tollensewinkel, Wahlleitung, 17087<br />
<strong>Altentreptow</strong>, Rathausstraße 1 einzureichen.<br />
Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor<br />
diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die<br />
Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben<br />
werden können. Die persönliche Abgabe der Wahlunterlagen<br />
ist jederzeit zu den Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
<strong>Altentreptow</strong> oder nach Absprache möglich.<br />
4. Wahlvorschläge Bürgermeister<br />
(1) Jeder Wahlvorschlagsträger darf in dem Wahlbereich einen<br />
Wahlvorschlag einreichen.<br />
(2) Wahlvorschläge werden für das Wahlgebiet aufgestellt und<br />
dürfen jeweils nur die Bewerbung einer Person enthalten. Dabei<br />
können Parteien und Wählergruppen einen gemeinsamen<br />
Wahlvorschlag einreichen. In diesem Fall muss die Bewerberin<br />
bzw. der Bewerber Mitglied einer dieser Parteien bzw. parteilos<br />
sein. Jede Partei und Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen<br />
Wahlvorschlag beteiligen.