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Dezember - Stadt Altentreptow

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Treptower Tollensewinkel – 26 – Nr. 12/2013<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt<br />

Amt Treptower Tollensewinkel<br />

- Wahlleitung -<br />

Rathausstraße 1<br />

17087 <strong>Altentreptow</strong><br />

Öffentliche Wahlbekanntmachung<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite zur<br />

Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt von bisher 47.500 EUR<br />

auf 44.600 EUR<br />

§ 5<br />

Hebesätze<br />

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen<br />

(Grundsteuer A) von bisher 250 v. H.<br />

auf 250 v. H.<br />

b) für die Grundstücke<br />

(Grundsteuer B) von bisher 300 v. H.<br />

auf 300 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer von bisher 300 v. H.<br />

auf 300 v. H.<br />

§ 6<br />

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan<br />

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen<br />

Stellen beträgt bisher 2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr<br />

2,75 Vollzeitäquivalente (VzÄ).<br />

Grapzow, 14.11.2013<br />

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2013 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV M-V<br />

der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische<br />

Seenplatte angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur<br />

Einsichtnahme vom Freitag, dem 27.12.2013 bis Freitag, dem<br />

10.01.2014 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, (dienstags bis 18:00<br />

Uhr) im Verwaltungsgebäude in Tützpatz, Waldstraße 11, Zimmer<br />

6 öffentlich aus.<br />

Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge<br />

für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters<br />

am 25.05.2014 und einer eventuellen Stichwahl am<br />

15.06.2014 in der Gemeinde Grapzow<br />

Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG<br />

M-V) vom 16.12.2010 (GVOBl. M-V S. 690) fordere ich die nach<br />

§ 15 Absatz 1 LKWG M-V vorschlagsberechtigten Parteien,<br />

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber zur<br />

möglichst frühzeitigen<br />

Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen<br />

Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters<br />

der Gemeinde Grapzow<br />

auf.<br />

Alle amtlichen Formblätter werden auf Anforderung kostenfrei<br />

durch das<br />

Amt Treptower Tollensewinkel, Gemeindewahlbehörde,<br />

Rathausstraße 1 in 17087 <strong>Altentreptow</strong><br />

zur Verfügung gestellt oder können von der Internetseite der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Altentreptow</strong><br />

www.altentreptow.de heruntergeladen werden.<br />

Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16, 17, 18, 19 des LKWG und<br />

der §§ 24, 25 der LKWO M-V weise ich hin.<br />

Insbesondere bitte ich zu beachten:<br />

1. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche<br />

Das Wahlgebiet der Gemeinde Grapzow ist in einen Wahlbereich<br />

eingeteilt.<br />

2. Wahlvorschlagsrecht<br />

Wahlvorschläge können einreichen:<br />

1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes,<br />

2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen<br />

(Wählergruppe),<br />

3. einzelne Personen, die sich selbst als Bewerberin bzw. als<br />

Bewerber vorschlagen<br />

(Einzelbewerbung).<br />

3. Einreichungsfrist<br />

Wahlvorschläge sind spätestens am 73. Tag vor der Wahl,<br />

am 13.03.2014 bis spätestens 18:00 Uhr,<br />

schriftlich unter Nutzung der vorgesehenen Formulare<br />

beim Amt Treptower Tollensewinkel, Wahlleitung, 17087<br />

<strong>Altentreptow</strong>, Rathausstraße 1 einzureichen.<br />

Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig vor<br />

diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, die die<br />

Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben<br />

werden können. Die persönliche Abgabe der Wahlunterlagen<br />

ist jederzeit zu den Öffnungszeiten der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Altentreptow</strong> oder nach Absprache möglich.<br />

4. Wahlvorschläge Bürgermeister<br />

(1) Jeder Wahlvorschlagsträger darf in dem Wahlbereich einen<br />

Wahlvorschlag einreichen.<br />

(2) Wahlvorschläge werden für das Wahlgebiet aufgestellt und<br />

dürfen jeweils nur die Bewerbung einer Person enthalten. Dabei<br />

können Parteien und Wählergruppen einen gemeinsamen<br />

Wahlvorschlag einreichen. In diesem Fall muss die Bewerberin<br />

bzw. der Bewerber Mitglied einer dieser Parteien bzw. parteilos<br />

sein. Jede Partei und Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen<br />

Wahlvorschlag beteiligen.

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