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Dezember - Stadt Altentreptow

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Treptower Tollensewinkel – 46 – Nr. 12/2013<br />

(4) Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Wählergruppe<br />

werden in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung<br />

aufgestellt. Sie werden in geheimer schriftlicher Abstimmung mit<br />

der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.<br />

Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt<br />

werden, wer die unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung<br />

schriftlich erteilt hat. Alle Personen, die sich auf dem Wahlvorschlag<br />

einer Partei bewerben, müssen Mitglieder dieser Partei<br />

oder parteilos sein.<br />

(5) In jedem Wahlvorschlag von Parteien bzw. Wählergruppen<br />

sind zwei Vertrauenspersonen zu bezeichnen.<br />

Eine Einzelbewerberin bzw. ein Einzelbewerber nimmt die Funktion<br />

der Vertrauensperson selbst wahr; eine weitere Vertrauensperson<br />

für die Einzelbewerbung kann, muss aber nicht benannt<br />

werden.<br />

(6) Der Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe<br />

muss von den für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen<br />

Vertretungsberechtigten, der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin<br />

bzw. eines Einzelbewerbers muss von ihr/ihm selbst<br />

persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.<br />

(7) Eine Partei oder eine Wählergruppe hat auf Verlangen der<br />

Wahlleitung, die Satzung und einen Nachweis über die demokratische<br />

Wahl des Vorstands vorzulegen.<br />

(8) Die Bescheinigungen der Wählbarkeit dürfen am Tag der<br />

Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.<br />

8. Unionsbürger<br />

Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft,<br />

die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei der<br />

Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche<br />

geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen<br />

darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund<br />

einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von<br />

der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihrer Zustimmungserklärung<br />

(Formblatt 4.1.3. oder 5.1.3 LKWO M-V) oder<br />

ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerbung (Formblatt 4.2. oder<br />

5.2. LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre<br />

Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen<br />

(Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).<br />

Unionsbürger sind für die Kommunalwahlen nach den für Deutsche<br />

geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in<br />

das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger,<br />

die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht<br />

befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag<br />

eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 02.05.2014 (23.<br />

Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem<br />

18.04.2014 (37. Tag vor der Wahl) im Wahlgebiet ihre Wohnung,<br />

bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik<br />

Deutschland, im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.<br />

gez. Bartl<br />

Wahlleiter<br />

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Werder für das Haushaltsjahr 2013<br />

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung<br />

vom 14.11.2013 und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom<br />

28.11.2013 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:<br />

§ 1<br />

Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird<br />

gegenüber erhöht vermindert nunmehr<br />

bisher um um auf<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

1. im Ergebnishaushal<br />

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 498.530 31.320 0 529.850<br />

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 498.530 7.190 505.720<br />

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 24.130 0 24.130<br />

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 0<br />

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 0<br />

c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf 0 24.130 0 24.130<br />

die Einstellung in Rücklagen auf 0 24.130 0 24.130<br />

die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 0<br />

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf 0 0 0 0<br />

2. im Finanzhaushalt<br />

a) die ordentlichen Einzahlungen auf 517.020 31.250 0 548.270<br />

die ordentlichen Auszahlungen auf 513.460 6.990 0 520.450<br />

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 3.560 24.260 0 27.820<br />

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 0<br />

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 0<br />

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.300 246.740 0 253.040<br />

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 52.700 309.000 0 361.700<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -46.400 -62.260 0 -108.660<br />

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 77.300 34.000 0 115.300<br />

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 34.460 0 0 34.460<br />

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 42.840 34.000 0 80.840<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen und<br />

Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen<br />

Kreditaufnahme ohne<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

Der Höchstbetrag der Kredite<br />

Umschuldungen (Kreditermächtigung)<br />

zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit<br />

wird festgesetzt von bisher 0 EUR wird festgesetzt von bisher 51.100 EUR<br />

auf 63.450 EUR<br />

auf 54.200 EUR

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