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DAS INTEGRIERTE HANDLUNGSKONZEPT - Delbrück

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Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von <strong>Delbrück</strong><br />

Der Geltungsbereich<br />

des Integrierten<br />

Handlungskonzepts<br />

F<br />

ür die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, neben der Erstellung eines Integrierten<br />

Handlungskonzepts, die Abgrenzung eines Geltungsbereichs erforderlich. Dieser Geltungsbereich<br />

ist durch den Rat der Stadt <strong>Delbrück</strong> am 08.11.2011 als Stadtumbaugebiet nach §171b<br />

Abs. 1 BauGB beschlossen worden und umfasst den rot umrandeten Bereich der Übersichtskarte<br />

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