DAS INTEGRIERTE HANDLUNGSKONZEPT - Delbrück
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Integriertes Handlungskonzept für die Innenstadt von <strong>Delbrück</strong><br />
Der Geltungsbereich<br />
des Integrierten<br />
Handlungskonzepts<br />
F<br />
ür die Gewährung von Städtebaufördermitteln ist, neben der Erstellung eines Integrierten<br />
Handlungskonzepts, die Abgrenzung eines Geltungsbereichs erforderlich. Dieser Geltungsbereich<br />
ist durch den Rat der Stadt <strong>Delbrück</strong> am 08.11.2011 als Stadtumbaugebiet nach §171b<br />
Abs. 1 BauGB beschlossen worden und umfasst den rot umrandeten Bereich der Übersichtskarte<br />
unten auf dieser Seite.