Amtsblatt Geislingen KW20 - Stadt Geislingen
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17. Mai 2013, Nummer 20<br />
<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 3<br />
Arbeitskreis Klimastadt berät Projekt<br />
zur Elektromobilität<br />
Zu einem erneuten öffentlichen Arbeitstreffen kommt der<br />
"Arbeitskreis Klimastadt" am Donnerstag, 16. Mai 2013<br />
um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeinderates<br />
(Feuerwehrhaus) zusammen. Im Zentrum stehen<br />
Beratungen zur Vorbereitung des "Energietages 2013" im<br />
September und das neue Projekt zur Elektro-Mobilität.<br />
Klimafreundlicher Straßenverkehr und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen will ein<br />
neues Vorhaben der "Klimastadt <strong>Geislingen</strong>" auf dem Gebiet der Elektromobilität erreichen. Das<br />
Projekt Elektro-Bürgerbus, das aus dem letztjährigen Bürgerdialog entstand, gehört zu den<br />
Gewinnern eines baden-württembergweiten Wettbewerbs der Landesregierung. Gemeinsam hatten<br />
die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong> und der "Arbeitskreis Klimastadt" zusammen mit weiteren<br />
Partnern das Konzept erarbeitet und eingereicht. Aus der Hand von Alexander Bonde, dem<br />
Minister für den ländlichen Raum, konnte nun Bürgermeister Oliver Schmid die Urkunde mit dem<br />
Bewilligungsbescheid entgegennehmen. Die Ehrung stellt zugleich eine besondere Würdigung des<br />
bürgerschaftlichen Engagements dar. Der e-Bürgerbus wird in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> für unterschiedliche<br />
Anwendungen im kommunalen und sozialen Gemeinschaftsleben eingesetzt und<br />
mehrheitlich von ehrenamtlich arbeitenden Bürgern der <strong>Stadt</strong> gefahren. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> mit<br />
den Teilorten Binsdorf und Erlaheim hat sich im Zuge der Klimastadt-Aktivitäten unter anderem<br />
dem Thema nachhaltige Mobilität verschrieben. So hat sich die <strong>Stadt</strong> zum Ziel gesetzt,<br />
Elektromobilität für ihre Einwohner erlebbar zu machen und fest in die Kommune zu integrieren.<br />
Interessierte und Neulinge sind beim Treffen des AK Klimastadt herzlich willkommen.<br />
Einladung zur Sitzung des beschließenden<br />
Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU)<br />
Am Mittwoch, 22. Mai 2013 um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal<br />
des Schlossplatzzentrums <strong>Geislingen</strong>, Brühlstraße 6 eine öffentliche<br />
Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) statt.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Beauftragung der EnBW Regional AG mit dem Stromhausanschluss<br />
für das Bürger- und Vereinshaus "Harmonie"<br />
Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.<br />
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nicht öffentliche<br />
Sitzung statt.<br />
gez. Oliver Schmid<br />
Bürgermeister<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung wegen<br />
Kanalarbeiten<br />
Verkehrsbeschränkung in Binsdorf vom 10. bis 24.05.2013<br />
Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />
ordnet mit Datum vom 08.05.2013 aus Gründen der<br />
Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zur Durchführung von<br />
Kanalarbeiten durch die Fa. Franz Schmid, <strong>Geislingen</strong>, in<br />
Binsdorf, K 7122, Höhe Gebäude Turmstraße 1 gemäß § 45 Abs.<br />
1 und § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO die halbseitige Sperrung des<br />
Verkehrs an drei Tagen im Zeitraum vom 10. bis 24.05.2013 an.<br />
Die Bevölkerung, insbesondere die Anlieger, werden um Beachtung<br />
gebeten.<br />
Inkrafttreten des Bebauungsplans und der<br />
örtlichen Bauvorschriften „Hinter Beund II“<br />
in Binsdorf<br />
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.02.2013 die 3. Änderung<br />
des Bebauungsplanes „Hinter Beund II“ beraten und<br />
die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen sowie den<br />
Satzungsbeschluss für das Gebiet „Hinter Beund II“ gemäß<br />
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.<br />
Maßgebend sind die zeichnerischen und planungsrechtlichen<br />
Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften jeweils mit<br />
Stand vom 23.11.2012.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich<br />
bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Hinter Beund II“ in Binsdorf tritt mit dieser Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes kann einschließlich seiner<br />
Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften und weiteren<br />
Bestandteilen bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong> -<br />
Hauptamt - Zimmer 14.1, Herr Oliver Juriatti, Vorstadtstr.<br />
9, 72351 <strong>Geislingen</strong> während den üblichen Dienststunden<br />
von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf<br />
Verlangen Auskunft gegeben.<br />
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch<br />
(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und<br />
der in § 214 Absätze 2 und 2a des BauGB enthaltenen Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />
Flächennutzungsplanes sowie der beachtlichen Mängel des<br />
Abwägungsvorganges gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei<br />
der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter Beund II“ ist<br />
nach § 215 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn<br />
sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung<br />
schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist.<br />
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />
begründen soll, darzulegen.