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Amtsblatt Geislingen KW20 - Stadt Geislingen

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17. Mai 2013, Nummer 20<br />

<strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> 3<br />

Arbeitskreis Klimastadt berät Projekt<br />

zur Elektromobilität<br />

Zu einem erneuten öffentlichen Arbeitstreffen kommt der<br />

"Arbeitskreis Klimastadt" am Donnerstag, 16. Mai 2013<br />

um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeinderates<br />

(Feuerwehrhaus) zusammen. Im Zentrum stehen<br />

Beratungen zur Vorbereitung des "Energietages 2013" im<br />

September und das neue Projekt zur Elektro-Mobilität.<br />

Klimafreundlicher Straßenverkehr und Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen will ein<br />

neues Vorhaben der "Klimastadt <strong>Geislingen</strong>" auf dem Gebiet der Elektromobilität erreichen. Das<br />

Projekt Elektro-Bürgerbus, das aus dem letztjährigen Bürgerdialog entstand, gehört zu den<br />

Gewinnern eines baden-württembergweiten Wettbewerbs der Landesregierung. Gemeinsam hatten<br />

die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong> und der "Arbeitskreis Klimastadt" zusammen mit weiteren<br />

Partnern das Konzept erarbeitet und eingereicht. Aus der Hand von Alexander Bonde, dem<br />

Minister für den ländlichen Raum, konnte nun Bürgermeister Oliver Schmid die Urkunde mit dem<br />

Bewilligungsbescheid entgegennehmen. Die Ehrung stellt zugleich eine besondere Würdigung des<br />

bürgerschaftlichen Engagements dar. Der e-Bürgerbus wird in der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> für unterschiedliche<br />

Anwendungen im kommunalen und sozialen Gemeinschaftsleben eingesetzt und<br />

mehrheitlich von ehrenamtlich arbeitenden Bürgern der <strong>Stadt</strong> gefahren. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong> mit<br />

den Teilorten Binsdorf und Erlaheim hat sich im Zuge der Klimastadt-Aktivitäten unter anderem<br />

dem Thema nachhaltige Mobilität verschrieben. So hat sich die <strong>Stadt</strong> zum Ziel gesetzt,<br />

Elektromobilität für ihre Einwohner erlebbar zu machen und fest in die Kommune zu integrieren.<br />

Interessierte und Neulinge sind beim Treffen des AK Klimastadt herzlich willkommen.<br />

Einladung zur Sitzung des beschließenden<br />

Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU)<br />

Am Mittwoch, 22. Mai 2013 um 18:30 Uhr findet im Sitzungssaal<br />

des Schlossplatzzentrums <strong>Geislingen</strong>, Brühlstraße 6 eine öffentliche<br />

Sitzung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU) statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Beauftragung der EnBW Regional AG mit dem Stromhausanschluss<br />

für das Bürger- und Vereinshaus "Harmonie"<br />

Zu dieser Sitzung ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.<br />

Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet eine nicht öffentliche<br />

Sitzung statt.<br />

gez. Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung wegen<br />

Kanalarbeiten<br />

Verkehrsbeschränkung in Binsdorf vom 10. bis 24.05.2013<br />

Das Landratsamt Zollernalbkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde<br />

ordnet mit Datum vom 08.05.2013 aus Gründen der<br />

Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zur Durchführung von<br />

Kanalarbeiten durch die Fa. Franz Schmid, <strong>Geislingen</strong>, in<br />

Binsdorf, K 7122, Höhe Gebäude Turmstraße 1 gemäß § 45 Abs.<br />

1 und § 44 Abs. 1 Satz 1 StVO die halbseitige Sperrung des<br />

Verkehrs an drei Tagen im Zeitraum vom 10. bis 24.05.2013 an.<br />

Die Bevölkerung, insbesondere die Anlieger, werden um Beachtung<br />

gebeten.<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der<br />

örtlichen Bauvorschriften „Hinter Beund II“<br />

in Binsdorf<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.02.2013 die 3. Änderung<br />

des Bebauungsplanes „Hinter Beund II“ beraten und<br />

die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen sowie den<br />

Satzungsbeschluss für das Gebiet „Hinter Beund II“ gemäß<br />

§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.<br />

Maßgebend sind die zeichnerischen und planungsrechtlichen<br />

Festsetzungen sowie die örtlichen Bauvorschriften jeweils mit<br />

Stand vom 23.11.2012.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich<br />

bekannt gemacht. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Hinter Beund II“ in Binsdorf tritt mit dieser Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes kann einschließlich seiner<br />

Begründung sowie den örtlichen Bauvorschriften und weiteren<br />

Bestandteilen bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong> -<br />

Hauptamt - Zimmer 14.1, Herr Oliver Juriatti, Vorstadtstr.<br />

9, 72351 <strong>Geislingen</strong> während den üblichen Dienststunden<br />

von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf<br />

Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und<br />

der in § 214 Absätze 2 und 2a des BauGB enthaltenen Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />

Flächennutzungsplanes sowie der beachtlichen Mängel des<br />

Abwägungsvorganges gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter Beund II“ ist<br />

nach § 215 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn<br />

sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen.

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