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Amtsblatt Geislingen KW20 - Stadt Geislingen

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4 <strong>Amtsblatt</strong> der <strong>Stadt</strong> <strong>Geislingen</strong><br />

17. Mai 2013, Nummer 20<br />

Soweit der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrensoder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) oder von solchen aufgrund der GemO zustande<br />

gekommen ist, gilt er ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig (§ 4 Abs. 4 GemO). Dies gilt nicht,<br />

wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />

verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister<br />

dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der<br />

Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltens,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 GemO).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über<br />

die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Das Landratsamt Zollernalbkreis hat den geänderten Bebauungsplan<br />

und die örtlichen Bauvorschriften geprüft und mit Bescheid<br />

vom 03. Mai 2013 mitgeteilt, dass keine Rechtsverstöße<br />

geltend gemacht werden.<br />

<strong>Geislingen</strong>, 13. Mai 2013<br />

gez. Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Inkrafttreten des Bebauungsplans und der<br />

örtlichen Bauvorschriften „Heimgärten III“<br />

in <strong>Geislingen</strong>-Binsdorf<br />

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 23.01.2013 gemäß<br />

§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan „Heimgärten<br />

III“, Gemarkung <strong>Geislingen</strong>-Binsdorf als Satzung beschlossen.<br />

Dem Beschluss voraus gingen die Beratung sowie die<br />

Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen. Das<br />

Landratsamt Zollernalbkreis hat den als Satzung beschlossenen<br />

Bebauungsplan „Heimgärten III“ in <strong>Geislingen</strong>-Binsdorf geprüft<br />

und nach § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Bescheid<br />

vom 10.04.2013 genehmigt.<br />

Maßgebend sind die zeichnerischen und textlichen Teile mit<br />

planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans sowie<br />

die zeichnerischen und textlichen Teile der örtlichen Bauvorschriften,<br />

jeweils mit Stand vom 15.01.2013.<br />

Weitere Bestandteile des Bebauungsplanes sind neben der Anlage<br />

(Entwässerungskonzept) die Begründung Teil A und die<br />

Begründung Teil B, bestehend aus dem Umweltbericht mit Bestandsplan,<br />

Konfliktplan und Maßnahmeplan sowie eine Spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung, jeweils vom 15.01.2013<br />

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich<br />

bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Heimgärten III“<br />

in <strong>Geislingen</strong>-Binsdorf tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung sowie<br />

den örtlichen Bauvorschriften und weiteren Bestandteilen<br />

bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Geislingen</strong> - Hauptamt - Zimmer<br />

14.1, Herr Oliver Juriatti, Vorstadtstr. 9, 72351 <strong>Geislingen</strong><br />

während den üblichen Dienststunden von jedermann eingesehen<br />

werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.<br />

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch<br />

(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und<br />

der in § 214 Absätze 2 und 2a des BauGB enthaltenen Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des<br />

Flächennutzungsplanes sowie der beachtlichen Mängel des<br />

Abwägungsvorganges gem. § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bei<br />

der Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter Beund II“ ist<br />

nach § 215 Abs. 1 Ziff. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn<br />

sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung<br />

schriftlich gegenüber der <strong>Stadt</strong> geltend gemacht worden ist.<br />

Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel<br />

begründen soll, darzulegen.<br />

Soweit der Bebauungsplan unter Verletzung von Verfahrensoder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg<br />

(GemO) oder von solchen aufgrund der GemO zustande<br />

gekommen ist, gilt er ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig (§ 4 Abs. 4 GemO). Dies gilt nicht,<br />

wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die<br />

Genehmigung oder die Bekanntmachung des Bebauungsplanes<br />

verletzt worden sind (§ 4 Abs. 4 Nr. 1 GemO), der Bürgermeister<br />

dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen<br />

Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der<br />

Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet<br />

hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift<br />

gegenüber der <strong>Stadt</strong> unter Bezeichnung des Sachverhaltens,<br />

der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht<br />

worden ist (§ 4 Abs. 4 Nr. 2 GemO).<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und Abs. 4 BauGB über<br />

die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

<strong>Geislingen</strong>, 13. Mai 2013<br />

gez. Oliver Schmid<br />

Bürgermeister<br />

Geislinger Deponien<br />

Öffnungszeiten<br />

Die beiden Erddeponien sind Bedarfsdeponien und werden nur<br />

im Bedarfsfalle, nach Rücksprache mit dem Deponiewärter geöffnet.<br />

* Die Deponie „Kellerle“ bei <strong>Geislingen</strong> ist von März bis Oktober<br />

samstags von 10.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von<br />

17.00 bis 18.00 Uhr grundsätzlich geöffnet.<br />

* Die Deponie Binsdorf ist im Sommerhalbjahr jeweils am 1.<br />

und 3. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.<br />

* Die Grüngutdeponie Erlaheim ist im Sommerhalbjahr jeweils<br />

am 2. und 4. Samstag im Monat von 11.00 bis 12.00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

In dieser Zeit sind Kleinmengen Erdaushub und Grüngutanlieferungen<br />

ohne Voranmeldung aus allen drei <strong>Stadt</strong>teilen möglich.<br />

Größere Anlieferungen, beispielsweise Baugrubenaushub,<br />

sind nach Voranmeldung, Anmeldung mindestens drei Tage<br />

zuvor, beim Deponiewärter (Handy 0162/6076034) wie bisher<br />

möglich, auch samstags. Bitte beachten Sie bei der Anlieferung<br />

von Erdaushub, dass dies nur erfolgen kann, wenn die Deponie<br />

witterungsbedingt befahrbar ist (nicht bei anhaltendem Regen<br />

oder starkem Regen kurz zuvor).<br />

Grüngut<br />

Auf den Deponien wird holziges Grüngutschnittmaterial angenommen.<br />

Haushaltsübliche Mengen können gebührenfrei abgeladen<br />

werden, bei größeren Mengen erfolgt eine Gebührenberechnung.<br />

Als Grenze hierfür gilt 2 m 3 je Anlieferung und max.<br />

5 Anlieferungen pro Jahr.<br />

Nicht angenommen werden:<br />

Rasenschnitt, Grasschnitt<br />

Laub, Moos<br />

Heu, Stroh<br />

Stauden, Blumenschnitt usw.<br />

Gemüseabfälle, Biomüll<br />

Diese Grünabfälle können über die Biotonne, sowie auch bei<br />

verschiedenen privaten Firmen entsorgt werden, ebenso größere<br />

Mengen von sperrigen Grünabfällen (Adressen nennt die<br />

Abfallberatung). Sollte die Biotonne zu klein sein, können beim<br />

Landratsamt, Abfallwirtschaftsamt spezielle weiße Papiersäcke<br />

mit ca. 70 l Inhalt für 6,00 € erworben werden, die dann bei<br />

der 14-tägigen Biotonnenabfuhr ebenfalls mitgenommen werden.<br />

Rasen-, Grasschnitt und Laub können ebenfalls samstags von<br />

11.00 bis 12.00 Uhr bei Herrn Erwin Müller, Schuppen im Ried,<br />

gegen Gebühr abgegeben werden.<br />

Seit dem Frühjahr 2013 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit,<br />

Rasenschnitt kostenlos beim Wertstoffzentrum abzuliefern. Das<br />

nächstgelegene Wertstoffzentrum befindet sich in Balingen in<br />

der Rosenfelderstraße.

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