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Zwischenbericht - Kirchenkreis Unna

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Der Synodale Heckel äußert sich zu einer möglichen Kandidatur der<br />

Superintendentin für eine zweite volle Amtszeit und begrüßt dies<br />

ausdrücklich.<br />

Tagesordnungspunkt 5 - Bericht von der Landessynode<br />

Die Superintendentin leitet über zum Bericht von der Landessynode, die<br />

vom 14.-18.11.2011 in Bielefeld getagt hat.<br />

Die Synodale Marx berichtet zunächst aus dem Nominierungsausschuss,<br />

der die Präseswahl vorzubereiten hatte. Nach gut einjähriger<br />

Vorbereitungszeit kam es am 16.11. zur Wahl der Siegener<br />

Superintendentin Annette Kurschus. Sie setzte sich in der Wahl deutlich<br />

gegen ihre Mitbewerberin, Pfarrerin Angelika Weigt-Blätgen, durch.<br />

Die Superintendentin weist auf weitere Schwerpunkte der Landessynode<br />

hin:<br />

Dazu gehört die Auswertung des Jahres der Taufe, das EKD-weit<br />

begangen wurde. Die Frage, wie der „Glaube angenommen“ und<br />

„Gestalt gewinnen“ kann, ist eine Herausforderung nach der<br />

Amtshandlung.<br />

Auch die ökumenische Bedeutung der Taufe - interkonfessionell<br />

anerkannt - ist in den Blick genommen worden. Taufe ist – so eine<br />

Äußerung – „Fundamentalökumene mit missionarischer Ausrichtung“<br />

und stellt als solche die Kirchen vor die grundlegende Aufgabe, auch<br />

über den Glauben Auskunft geben zu können.<br />

Zudem stellt sich die Herausforderung, wie wir als Kirche die vielen<br />

Tauffeste bewerten. Wird Kirche nicht zu sehr „Eventkirche“, ist eine<br />

kritische Anfrage an uns aus den vergangenen Erfahrungen.<br />

Anschließend weist die Superintendentin auf Änderungen in<br />

Kirchengesetzen hin:<br />

- Das <strong>Kirchenkreis</strong>leitungsgesetz wurde verabschiedet, das auf der<br />

letzten Sommersynode beraten wurde.<br />

- Für die Personalplanung der Landeskirche war der Beschluss eines<br />

Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz der EKU relevant. Das<br />

bedeutet die Verlängerung der sog. „58er Regelung“ für drei Jahre.<br />

Davon sind die Jahrgänge 1954-56 betroffen. Diese Regelung soll<br />

darüber hinaus für ein weiteres Jahr verlängert und auch auf den<br />

Jahrgang 1957 ausgeweitet werden. Dazu bedarf es aber einer<br />

Änderung eines EKD-Gesetzes. Begründung: Der Abbau von<br />

Pfarrstellen ist weiter nominell notwendig, zugleich sollen junge

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