Zwischenbericht - Kirchenkreis Unna
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Der Synodale Heckel äußert sich zu einer möglichen Kandidatur der<br />
Superintendentin für eine zweite volle Amtszeit und begrüßt dies<br />
ausdrücklich.<br />
Tagesordnungspunkt 5 - Bericht von der Landessynode<br />
Die Superintendentin leitet über zum Bericht von der Landessynode, die<br />
vom 14.-18.11.2011 in Bielefeld getagt hat.<br />
Die Synodale Marx berichtet zunächst aus dem Nominierungsausschuss,<br />
der die Präseswahl vorzubereiten hatte. Nach gut einjähriger<br />
Vorbereitungszeit kam es am 16.11. zur Wahl der Siegener<br />
Superintendentin Annette Kurschus. Sie setzte sich in der Wahl deutlich<br />
gegen ihre Mitbewerberin, Pfarrerin Angelika Weigt-Blätgen, durch.<br />
Die Superintendentin weist auf weitere Schwerpunkte der Landessynode<br />
hin:<br />
Dazu gehört die Auswertung des Jahres der Taufe, das EKD-weit<br />
begangen wurde. Die Frage, wie der „Glaube angenommen“ und<br />
„Gestalt gewinnen“ kann, ist eine Herausforderung nach der<br />
Amtshandlung.<br />
Auch die ökumenische Bedeutung der Taufe - interkonfessionell<br />
anerkannt - ist in den Blick genommen worden. Taufe ist – so eine<br />
Äußerung – „Fundamentalökumene mit missionarischer Ausrichtung“<br />
und stellt als solche die Kirchen vor die grundlegende Aufgabe, auch<br />
über den Glauben Auskunft geben zu können.<br />
Zudem stellt sich die Herausforderung, wie wir als Kirche die vielen<br />
Tauffeste bewerten. Wird Kirche nicht zu sehr „Eventkirche“, ist eine<br />
kritische Anfrage an uns aus den vergangenen Erfahrungen.<br />
Anschließend weist die Superintendentin auf Änderungen in<br />
Kirchengesetzen hin:<br />
- Das <strong>Kirchenkreis</strong>leitungsgesetz wurde verabschiedet, das auf der<br />
letzten Sommersynode beraten wurde.<br />
- Für die Personalplanung der Landeskirche war der Beschluss eines<br />
Ausführungsgesetzes zum Pfarrdienstgesetz der EKU relevant. Das<br />
bedeutet die Verlängerung der sog. „58er Regelung“ für drei Jahre.<br />
Davon sind die Jahrgänge 1954-56 betroffen. Diese Regelung soll<br />
darüber hinaus für ein weiteres Jahr verlängert und auch auf den<br />
Jahrgang 1957 ausgeweitet werden. Dazu bedarf es aber einer<br />
Änderung eines EKD-Gesetzes. Begründung: Der Abbau von<br />
Pfarrstellen ist weiter nominell notwendig, zugleich sollen junge