26.07.2014 Aufrufe

Satzung Friedhof - Stadt Rees

Satzung Friedhof - Stadt Rees

Satzung Friedhof - Stadt Rees

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VI. Grabmale und bauliche Anlagen:<br />

§ 19<br />

Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Die Grabmale und baulichen Anlagen in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften<br />

unterliegen den folgenden Anforderungen:<br />

a) Grabeinfassungen dürfen in der Gesamtstärke bei<br />

1. Reihen- und Wahlgräbern 5 cm,<br />

2. Wahlgräbern 10 cm,<br />

3. Kinder-, Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern 5 cm,<br />

b) in der Gesamthöhe bei<br />

1. Reihen- und Wahlgräbern 5 cm,<br />

2. Kinder-, Urnenreihen- und Urnenwahlgräbern 5 cm<br />

nicht überschreiten.<br />

c) Sofern auf Nachbargräbern oder an Wegen Einfassungen vorhanden sind,<br />

darf auf die Grabgrenze keine Doppeleinfassung gesetzt werden.<br />

(2) Unbeschadet der Bestimmungen des § 18 unterliegen die Grabmale und die<br />

baulichen Anlagen in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften ansonsten<br />

in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung keinen<br />

zusätzlichen Anforderungen.<br />

(3) Die Mindeststärke der Grabmale beträgt jeweils 0,12 m.<br />

(4) Grabmale dürfen eine Höhe von 1,50 m mit einer Toleranz von 5 % nicht überschreiten.<br />

(5) Eine Vollabdeckung von Grabstätten ist unzulässig.<br />

(6) Für liegende Grabmale gilt § 20 entsprechend.<br />

§ 20<br />

Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Die Grabmale in Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften müssen<br />

in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen:<br />

a) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz und geschmiedetes oder gegossenes<br />

Metall verwendet werden. Findlingsähnliche, unbearbeitete<br />

bruchrauhe, grellweiße und tiefschwarze Grabmale sind nicht zugelassen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!