Satzung Friedhof - Stadt Rees
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§ 34<br />
Gebühren<br />
Für die Benutzung der von der <strong>Stadt</strong> verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen<br />
sind die Gebühren nach der jeweils geltenden <strong>Friedhof</strong>sgebührensatzung zu entrichten.<br />
§ 35<br />
Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.01.2005 in Kraft.