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SV-Änderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19

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3.2. Ziele und Zwecke der Planung<br />

<strong>Vorlage</strong> <strong>19</strong>/2012-<strong>GR</strong><br />

öffentlich<br />

Seite 2<br />

Mit der Änderung des Bebauungsplanvorgaben für die Flst. <strong>Nr</strong>n 456/69 und 456/72 am Luchsweg in<br />

Monakam sollen die planungsrechtlichen Vorgaben (Baugrenzen) der Projektplanung angepasst<br />

werden. Durch die Planänderung wird ein notwendiger Beitrag für die Entwicklung, Verbesserung und<br />

Sicherung der Pflegeinfrastruktur in Bad Liebenzell geleistet. Die Sicherung und Anpassung der<br />

Pflegeeinrichtung in Monakam liegt deshalb auch im öffentlichen Interesse.<br />

3.3. Geltungsbereich<br />

Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:<br />

Im Norden: Grundstücksgrenze zu Flst. <strong>Nr</strong>. 456/68 Luchsweg 7<br />

im Osten: Grundstücksgrenzen zur Wohnbebauung am Wieselweg<br />

im Süden: Grundstücksgrenze zum Staatswald Flst. <strong>Nr</strong>. 466<br />

im Westen: Grundstücksgrenze zur Flst. <strong>Nr</strong>. 452/2<br />

Im Einzelnen gilt der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 12.06.2011<br />

3.4. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />

Der Geltungsbereich der gepl. Änderungssatzung liegt im derzeitigen abgegrenzten Bebauungsplangebiet<br />

des Bebauungsplanes „Hähren <strong>III</strong>“ für Monakam in seiner gültigen Fassung vom 23.Jui <strong>19</strong>85, welche am<br />

06.11.<strong>19</strong>85 mit Erlass des LRA Calw (Az: 3033-621.41/OL) genehmigt und durch Veröffentlichung am<br />

22.11.<strong>19</strong>85 in Kraft gesetzt wurde.<br />

3.5. Vorbereitende Bauleitplanung/Genehmigungsvorbehalt<br />

Die hier relevante Fläche liegt vollständig innerhalb der im Flächennutzungsplan der VG Bad<br />

Liebenzell/Unterreichenbach ausgewiesenen Fläche für eine Nutzung für Allgemeines Wohngebiet, wie diese<br />

auch der bestehende Bauleitplan ausweist. Eine Änderung der Nutzungsart für das gepl Projekt derzeit nicht<br />

nicht vorgesehen, da es Planungsziel des Bebauungsplans war auch Einrichtungen für: kirchliche, kulturelle,<br />

soziale und gesundheitliche Zwecke in das Baugebiet zu integrieren (vgl. Ziff. 3. der Begründung zum B-Plan).<br />

3.6. Inhalt der Planung/Änderung<br />

Bei diesem Bebauungskonzept entstehen durch die Umsetzung Abweichungen zum rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan. Diese werden nachfolgend erläutert.<br />

3.6.1 Baugrenzen:<br />

Die Abweichungen von den bestehenden Baugrenzen sind wegen der reduzierten Gebäudehöhe<br />

städtebaulich vertretbar und durch das erforderliche Raumkonzept des Bauherrn zwingend notwendig,<br />

wenn die angestrebte Nutzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf diesem Grundstück<br />

realisiert werden soll.<br />

Die Grundflächenzahl und Geschossflächen werden durch den Entwurf eingehalten und bedürfen<br />

keiner Anpassung.

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