SV-Ãnderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19
SV-Ãnderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19
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3.2. Ziele und Zwecke der Planung<br />
<strong>Vorlage</strong> <strong>19</strong>/2012-<strong>GR</strong><br />
öffentlich<br />
Seite 2<br />
Mit der Änderung des Bebauungsplanvorgaben für die Flst. <strong>Nr</strong>n 456/69 und 456/72 am Luchsweg in<br />
Monakam sollen die planungsrechtlichen Vorgaben (Baugrenzen) der Projektplanung angepasst<br />
werden. Durch die Planänderung wird ein notwendiger Beitrag für die Entwicklung, Verbesserung und<br />
Sicherung der Pflegeinfrastruktur in Bad Liebenzell geleistet. Die Sicherung und Anpassung der<br />
Pflegeeinrichtung in Monakam liegt deshalb auch im öffentlichen Interesse.<br />
3.3. Geltungsbereich<br />
Der Geltungsbereich der Änderung wird wie folgt begrenzt:<br />
Im Norden: Grundstücksgrenze zu Flst. <strong>Nr</strong>. 456/68 Luchsweg 7<br />
im Osten: Grundstücksgrenzen zur Wohnbebauung am Wieselweg<br />
im Süden: Grundstücksgrenze zum Staatswald Flst. <strong>Nr</strong>. 466<br />
im Westen: Grundstücksgrenze zur Flst. <strong>Nr</strong>. 452/2<br />
Im Einzelnen gilt der Abgrenzungsplan in der Fassung vom 12.06.2011<br />
3.4. Bestehende Rechtsverhältnisse<br />
Der Geltungsbereich der gepl. Änderungssatzung liegt im derzeitigen abgegrenzten Bebauungsplangebiet<br />
des Bebauungsplanes „Hähren <strong>III</strong>“ für Monakam in seiner gültigen Fassung vom 23.Jui <strong>19</strong>85, welche am<br />
06.11.<strong>19</strong>85 mit Erlass des LRA Calw (Az: 3033-621.41/OL) genehmigt und durch Veröffentlichung am<br />
22.11.<strong>19</strong>85 in Kraft gesetzt wurde.<br />
3.5. Vorbereitende Bauleitplanung/Genehmigungsvorbehalt<br />
Die hier relevante Fläche liegt vollständig innerhalb der im Flächennutzungsplan der VG Bad<br />
Liebenzell/Unterreichenbach ausgewiesenen Fläche für eine Nutzung für Allgemeines Wohngebiet, wie diese<br />
auch der bestehende Bauleitplan ausweist. Eine Änderung der Nutzungsart für das gepl Projekt derzeit nicht<br />
nicht vorgesehen, da es Planungsziel des Bebauungsplans war auch Einrichtungen für: kirchliche, kulturelle,<br />
soziale und gesundheitliche Zwecke in das Baugebiet zu integrieren (vgl. Ziff. 3. der Begründung zum B-Plan).<br />
3.6. Inhalt der Planung/Änderung<br />
Bei diesem Bebauungskonzept entstehen durch die Umsetzung Abweichungen zum rechtskräftigen<br />
Bebauungsplan. Diese werden nachfolgend erläutert.<br />
3.6.1 Baugrenzen:<br />
Die Abweichungen von den bestehenden Baugrenzen sind wegen der reduzierten Gebäudehöhe<br />
städtebaulich vertretbar und durch das erforderliche Raumkonzept des Bauherrn zwingend notwendig,<br />
wenn die angestrebte Nutzung und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben auf diesem Grundstück<br />
realisiert werden soll.<br />
Die Grundflächenzahl und Geschossflächen werden durch den Entwurf eingehalten und bedürfen<br />
keiner Anpassung.