26.07.2014 Aufrufe

SV-Änderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19

SV-Änderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19

SV-Änderungsbeschl Hähren III GR 19062012, Vorlage Nr. 19

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Vorlage</strong> <strong>19</strong>/2012-<strong>GR</strong><br />

öffentlich<br />

Seite 4<br />

Es ist Aufgabe des Eigentümers durch entsprechende Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass auf<br />

dem Baugrundstück keine hohen Bäume entstehen.<br />

In einem Übergangsbereich von ca. 5 - 10 m zum angrenzenden privaten Grundstück ist der<br />

Staatswald ebenfalls von hoch wachsenden Bäumen frei zu halten.<br />

In einem privatrechtlichen Vertrag zwischen Land und Eigentümer sind die entsprechenden<br />

Festlegungen zu treffen. Dazu ist eine entsprechende Verpflichtung des Landes erforderlich (für Flst.<br />

<strong>Nr</strong>. 466). Im Gegenzug für die finanziellen Ertragseinbussen des Landes leistet der Eigentümer eine<br />

Entschädigungszahlung. Zuständig ist das Referat 81 im RP Freiburg.<br />

Ein Waldumwandlungsverfahren ist nicht erforderlich.<br />

3.10. Artenschutz<br />

Die Übersichtsbegehung Artenschutz wurde am 27.04.2012 durch die Werkgruppe Gruen durchgeführt.<br />

Dabei wurde auf besonders oder streng geschützte Arten nach BNatSchG in Verbindung mit der FFH-<br />

Richtlinie (FFH-RL) bzw. Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) geachtet.<br />

Im Plangebiet sind Vorkommen geschützter und gefährdeter Vogelarten bekannt, es ist hinsichtlich der<br />

Brutvogelfauna als mäßig artenreich einzustufen. In den vorhandenen Bäumen sind keine Baumhöhlen<br />

vorhanden.<br />

Durch die festgelegten Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der jeweiligen Erhaltungszustände<br />

der betroffenen, lokalen Populationen (CEF Maßnahmen, Vermeidungsmaßnahmen) wird eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung für nach BNatSchG geschützte Arten im Sinne des § 44 BNatSchG vermieden.<br />

Diese Maßnahmen werden als vorgezogene Maßnahmen im Rahmen der Realisierung des Projektes<br />

ausgeführt.<br />

3.11 Kosten<br />

Die durch die Bebauungsplanänderung entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Ausgleichs-<br />

Vermeidungs- u. Ersatzmaßnahmen sowie Personal- und Planungskosten für die Inanspruchnahme der<br />

Verwaltung als Koordinator und Planungsträger soweit die Leistungen nicht zur hoheitlichen Aufgabe der<br />

Stadt im Rahmen der Abwicklung der Baileitplanung gehören, sind vom Bauherrn und Antragsteller zu<br />

tragen.<br />

4. Beschlussvorschläge:<br />

4.1 Der Bebauungsplan „Hähren <strong>III</strong>“ für Monakam ist über ein Änderungsverfahren<br />

nach § 13 a BauGB zu ändern.<br />

4.2. Die Baugrenzen sind der Projektplanung (Lageplan Fischer v. 17.01.2012)<br />

anzupassen.<br />

4.3. Die Verwaltung wird beauftragt das Änderungsverfahren einzuleiten, den<br />

Änderungbeschluss öffentlich bekannt zu machen und das Anhörungsverfahren<br />

für die Betroffenen und die Behördenbeteiligung durchzuführen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!