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Inbetriebsetzung einer Stromanlage - Stadtwerke Emmerich

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Erläuterungen zum Vordruck „<strong>Inbetriebsetzung</strong> <strong>einer</strong> <strong>Stromanlage</strong>“<br />

Bitte den Antrag auf der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emmerich</strong> GmbH-Internetseite „www.swe-gmbh.de“ ausfüllen und zur Unterzeichnung ausdrucken!<br />

zu • Angaben zum Netzanschluss eintragen.<br />

zu • Angaben zum Anschlussnehmer und Angaben zum Grundstückseigentümer hier einfügen. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer<br />

der an das Versorgungsnetz über den Netzanschluss angeschlossenen Kundenanlage. Ein Vertrag zwischen Anschlussnehmer und<br />

Netzbetreiber regelt die Anbindung der Kundenanlage an das Versorgungsnetz einschließlich der Nutzung des Grundstücks durch den<br />

Netzbetreiber.<br />

Der Netzanschlussnutzer ist der Nutzer des Anschlusses. Das kann der Anschlussnehmer, aber auch der Mieter eines Hauses oder<br />

<strong>einer</strong> Wohnung sein. Ein Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer regelt die Rechte und Pflichten hinsichtlich<br />

der Nutzung der Kundenanlage zur Einspeisung und Entnahme von Energie.<br />

zu • Hier bitte auswählen, welche Arbeiten ausgeführt werden sollen und in welchem Bereich dies geschehen soll.<br />

• Bitte teilen sie uns mit, ob schon Zähler vorhanden sind. Wenn ja, bitte die Zählernummer mit angeben.<br />

• Bitte die neuen sowie vorhandenen Geräte mit deren Verwendung sowie Leistungsangaben vermerken.<br />

zu • Auf der Grundlage des EnWG sowie der auf dieser Basis erlassenen Rechtsverordnungen und behördlichen Festlegungen in jeweils<br />

aktueller Fassung kann der Anschlussnehmer den Messstellenbetreiber und Messdienstleister frei wählen.<br />

• Der Einbau der Messgeräte seitens der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emmerich</strong> GmbH ist kostenpflichtig und erfolgt nach tatsächlich erbrachtem Aufwand<br />

zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emmerich</strong> GmbH.<br />

• Terminwunsch und Tel.-Nr. angeben unter der das Installationsunternehmern zu erreichen ist.<br />

zu • Sollte bei Inbetriebnahme noch kein Liefervertrag abgeschlossen sein, tritt automatisch laut Strom GVV der Grundversorger in das<br />

Lieferverhältnis ein.<br />

zu • Bestätigung bzw. Erklärung , dass die Installation ordnungsgemäß durchgeführt wird.<br />

• Im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen gemäß NAV § 13 (2).<br />

• Bei Verwendung des Vordrucks als <strong>Inbetriebsetzung</strong> ist die aufgeführte Haftungserklärung von dem verantwortlichen Fachmann zu<br />

unterschreiben.<br />

Die <strong>Inbetriebsetzung</strong> (Zählereinbau) erfolgt nach Abstimmung mit der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emmerich</strong> GmbH (s. techn. Anschlussbedingungen<br />

bzw. Information des Netzbetreibers).<br />

zu • Prüfvermerk bzw. Zustimmung des Netzbetreibers. Der Antrag wird zur Abholung bereitgestellt und kann bei Bedarf ggf. auch zugesandt<br />

werden.<br />

Vertragsgrundlage zur Netznutzung und Messung (Messstellenbetrieb und Messdienstleistung)<br />

In allen Fällen gelten insbesondere:<br />

- Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen vom 25.07.2005<br />

- Niederspannungsanschlussverordnung - NAV vom 01.11.2006<br />

- Ergänzende Bedingungen zur NAV<br />

- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13.07.2005<br />

- Preis- und Produktblätter der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Emmerich</strong> GmbH<br />

Die vorstehend genannten Unterlagen werden (soweit nicht bei Vertragsbeginn ausgehändigt oder zugestellt) auf Wunsch zugesandt und sind im<br />

Internet (www.swe-gmbh.de) hinterlegt.<br />

Hinweis zum Datenschutz<br />

Daten aus dem zwischen Ihnen und uns bestehenden Vertragsverhältnis werden von uns zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert und entsprechend<br />

den Bestimmungen des Bundes-Datenschutzgesetz behandelt.<br />

Bearbeitungsvermerk:<br />

* Die Technischen Anschlussbedingungen bzw. Informationen des jeweiligen Netzbetreibers sind zu beachten!

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