Download der vollständigen Ausgabe - Stadtwerke Itzehoe
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Abwasser . Dichtheitsprüfung<br />
Bei <strong>der</strong> optischen Überprüfung zeichnet<br />
eine Filmkamera den Zustand <strong>der</strong> Abwasserrohre<br />
auf (Foto oben).<br />
So sieht es aus, wenn die Kamera durch<br />
das Rohr fährt (Bild rechts)<br />
schließlich <strong>der</strong> dazugehörenden Schächte zu überprüfen und <strong>der</strong>en<br />
Dichtheit nachzuweisen. Dasselbe gilt für Mischwassergrundleitungen-<br />
und Anschlusskanäle.<br />
Dieser wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfung unterliegen die Leitungen und<br />
Anlagen, die ausschließlich Regenwasser ableiten, nicht.<br />
Der Nachweis <strong>der</strong> Dichtheit kann durch eine Prüfung mit Wasser<br />
o<strong>der</strong> Luft o<strong>der</strong> durch eine optische Inspektion erbracht werden,<br />
bei <strong>der</strong> eine Verfilmung <strong>der</strong> Anlagen vorgenommen wird. Die<br />
Durchführung dieser Prüfungen darf nur durch Sachkundige erfolgen.<br />
Die Prüfungen sind zu dokumentieren und anhand von Protokollen,<br />
<strong>der</strong>en Inhalte von <strong>der</strong> Stadtentwässerung vorgegeben<br />
werden, zu dokumentieren.<br />
Grundsätzlich sieht das Regelwerk die Erbringung des Dichtheitsnachweises<br />
bis zum 31.12.2015 vor. Hiervon gibt es allerdings<br />
einige Ausnahmen, zu denen auch die Regelungen für Grundstücke<br />
in Wasserschutzgebieten gehören. Die Frist für die Erbringung<br />
des Dichtheitsnachweises ist für diese Grundstücke bereits zum<br />
31.12.2008 abgelaufen. Zwischenzeitlich hat sich das zuständige<br />
Ministerium für das Land Schleswig-Holstein dahingehend geäußert,<br />
dass <strong>der</strong> Nachweis bis zum 31.12.2009 zu erbringen ist.<br />
Auch diese Frist wird bei allem Bemühen um die Erfüllung <strong>der</strong><br />
Aufgaben zur Erbringung des Dichtheitsnachweises nicht einzuhalten<br />
sein. Im Vor<strong>der</strong>grund steht für die Stadtentwässerung die<br />
Qualität <strong>der</strong> Prüfungen und falls erfor<strong>der</strong>lich die qualitativ einwandfreie<br />
Sanierung o<strong>der</strong> Erneuerung von Leitungen und Anlagen.<br />
So ist bei späteren wie<strong>der</strong>kehrenden Prüfungen die Wahrscheinlichkeit<br />
hoch, den finanziellen Aufwand in Grenzen halten<br />
zu können.<br />
Die Stadtentwässerung hat zum Thema zwischenzeitlich umfangreiches<br />
Informationsmaterial erarbeitet und zusammengestellt. Es<br />
ist auf <strong>der</strong> Internetseite www.stadtwerke-itzehoe.de einzusehen<br />
und enthält zahlreiche Tipps und Erläuterungen. Dieses Informationsmaterial<br />
wird laufend um neue Erkenntnisse ergänzt. Es ist<br />
natürlich auch in Papierform für die Kunden zu bekommen, die<br />
keinen Zugang zum Internet haben. Diesem Informationsmaterial<br />
können auch Angaben zu Firmen entnommen werden, die über<br />
Mitarbeiter/innen mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Sachkunde verfügen.<br />
Das Informationsmaterial soll über die Hilfestellung zur Dichtheitsprüfung<br />
hinaus dazu beitragen, dass sogenannte „Kanalhaie“ –<br />
Firmen, die mit Dumpingpreisen in das Thema einsteigen, um<br />
dann bei Erneuerungen o<strong>der</strong> Sanierungen von Leitungen o<strong>der</strong><br />
Anlagen zu überhöhten Preisen abzukassieren – in <strong>Itzehoe</strong> nicht<br />
zum Zuge kommen können.<br />
Von daher wird dazu geraten, die Arbeiten zur Dichtheitsprüfung<br />
erst nach Erhalt eines konkreten Schreibens <strong>der</strong> Stadtentwässerung<br />
zu beginnen. Es muss also gegenwärtig ohne Kontakt mit<br />
<strong>der</strong> Stadtentwässerung niemand „loslegen“. Zudem bietet die<br />
Stadtentwässerung einen Info-Abend mit umfangreichen Erläuterungen,<br />
Film und Fragemöglichkeit an.<br />
Erst danach werden verbindliche Termine<br />
festgelegt werden. Es besteht also<br />
kein Anlass zu überstürztem Handeln.<br />
Wer die Zeit bis zur konkreten Information<br />
durch die Stadtentwässerung gern<br />
nutzen möchte, sollte sich über vorhandene<br />
Genehmigungs- und Planunterlagen<br />
zur Grundstücksentwässerung sowie<br />
Lage und Zugänglichkeit <strong>der</strong> zwingend erfor<strong>der</strong>lichen Schächte<br />
und Reinigungsöffnungen ein Bild machen. Wer nicht über<br />
Planunterlagen verfügt, kann bei <strong>der</strong> Stadtentwässerung prüfen<br />
lassen, ob diese dort vorliegen und sich – lei<strong>der</strong> ausschließlich<br />
gegen Gebühren – Kopien fertigen lassen.<br />
5 . 2009