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NöRDER strom vario _inkl. Kopf__ooa - Stadtwerke Norden

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Kunde<br />

____________________________________________<br />

Vorname<br />

Name<br />

____________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

____________________________________________<br />

Postleitzahl, Ort<br />

____________________________________________<br />

Telefon<br />

E-Mail<br />

____________________________________________<br />

Kundennummer<br />

Verbrauchsstelle<br />

(nur ausfüllen, wenn abweichend von Adresse des Kunden)<br />

____________________________________________<br />

Straße, Hausnummer<br />

____________________________________________<br />

Postleitzahl, Ort<br />

Preise, Lieferbeginn, Laufzeit<br />

(netto)<br />

brutto<br />

Jahresgrundpreis (45,00 Euro) 53,55 Euro<br />

Arbeitspreis (22,12 Cent/kWh) 26,32 Cent/kWh<br />

Lieferbeginn: ______________________________________<br />

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Er verlängert<br />

sich danach automatisch um weitere 12 Monate, wenn<br />

er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende<br />

schriftlich gekündigt wird.<br />

Branche<br />

(bitte ankreuzen bzw. eintragen)<br />

Stromlieferung erfolgt überwiegend für Haushaltszwecke<br />

_________________________________________<br />

Branche, sofern keine Verwendung für Haushaltszwecke<br />

Stromzähler und Verbrauch<br />

____________________________________________<br />

Stromzählernummer<br />

Zählerstand am Tag des Lieferbeginns<br />

Zahlungsweise<br />

Die Wirtschaftsbetriebe der Stadt <strong>Norden</strong> GmbH, nachfolgend<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> genannt, werden widerruflich ermächtigt,<br />

fällige Zahlungen von folgendem Konto einzuziehen:<br />

____________________________________________<br />

Name des Kontoinhabers<br />

____________________________________________<br />

Kontonummer<br />

Bankleitzahl<br />

____________________________________________<br />

Kreditinstitut<br />

Auftragserteilung<br />

Ich beauftrage die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong>, zu den umseitigen Bedingungen<br />

die oben genannte Verbrauchsstelle mit Strom zu<br />

beliefern. Die umseitig abgedruckten AGB und die beigefügte<br />

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) habe ich erhalten.<br />

Mit der Einbeziehung der umseitig abgedruckten AGB<br />

und den Regelungen der StromGVV als AGB bin ich einverstanden.<br />

Gleichzeitig bevollmächtige ich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong>,<br />

den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden<br />

Stromliefervertrag zu kündigen und die für die Stromlieferung<br />

erforderlichen Verträge mit dem zuständigen Netzbetreiber zu<br />

schließen.<br />

____________________________________________________<br />

Datum Unterschrift des Kunden<br />

Ich bin damit einverstanden, dass mich die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Norden</strong> zu ihren Produkten, Dienstleistungen sowie weiteren<br />

Angeboten, die im Zusammenhang mit Energie stehen,<br />

informieren und beraten.<br />

Widerrufsrecht<br />

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung,<br />

jedoch nicht vor Lieferbeginn. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Ich bestätige durch meine Unterschrift, das obige Widerrufsrecht<br />

zur Kenntnis genommen zu haben.<br />

____________________________________________________<br />

Datum Unterschrift des Kunden<br />

____________________________________________<br />

Derzeitiger Stromlieferant<br />

____________________________________________<br />

Kundennummer beim derzeitigen Liefanten<br />

__________________________________________<br />

Dieser Vertrag wurde vermittelt durch (Firma)<br />

NöRDER <strong>strom</strong> <strong>vario</strong><br />

out of area


NöRDER <strong>strom</strong> <strong>vario</strong><br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

1. Vertragsabschluss/Umzug<br />

1.1 Der Stromlieferungsvertrag wird zu dem in der Auftragsbestätigung<br />

(Annahme) genannten Datum wirksam (in der Regel am<br />

1. des auf den Auftragseingang folgenden übernächsten Monats,<br />

jedoch nicht früher als zu dem vom Kunden im Auftrag genannten<br />

Termin).<br />

1.2 Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch<br />

ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />

1.3 Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer<br />

Frist von zwei Wochen auf das Ende eines Kalendermonats zu<br />

kündigen.<br />

1.4 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> werden einen möglichen Lieferantenwechsel<br />

zügig und unentgeltlich unter Beachtung der vertraglich<br />

vereinbarten Fristen durchführen.<br />

1.5 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> behalten sich vor, vor Annahme des Antrags<br />

die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich aufgrund<br />

der Prüfung Zweifel an der Bonität, können die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong><br />

die Annahme des Antrags verweigern oder von einer angemessenen<br />

Sicherheitsleistung abhängig machen.<br />

2. Preise und Preisanpassung<br />

2.1 Die Nettopreise enthalten die Kosten für die Energielieferung,<br />

Netzentgelte, das Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und<br />

Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer sowie<br />

Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und<br />

dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Die Bruttopreise enthalten<br />

zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen<br />

Höhe.<br />

2.2 Für Preisanpassungen und die Änderungen der Ergänzenden<br />

Bedingungen gelten § 5 Absätze 2 und 3 der beigefügten „Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von<br />

Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus<br />

dem Niederspannungsnetz-Stromgrundversorgungsverordnung<br />

(StromGVV)“. Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das<br />

Recht zu, den Vertrag mit der Frist des § 20 Abs. 1 StromGVV<br />

(Frist von einem Monat zum Monatsende) außerordentlich auf das<br />

Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.<br />

2.3 Informationen über die jeweils aktuellen Preise sind in unserem<br />

Kundencenter, Feldstraße 10 in 26506 <strong>Norden</strong> erhältlich und<br />

können auch im Internet unter www.stadtwerke-norden.de abgerufen<br />

werden. Informationen zu Wartungsdiensten und –entgelten<br />

sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.<br />

3. Abrechnung<br />

3.1 Die Abrechnung erfolgt nach Wahl der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> jährlich<br />

oder in anderen Zeitabschnitten, die jedoch zwölf Monate nicht<br />

wesentlich überschreiten dürfen, soweit zwischen den <strong>Stadtwerke</strong>n<br />

<strong>Norden</strong> und dem Kunden nichts anderes vereinbart<br />

wurde.<br />

3.2 Wird der Verbrauch für mehrere Monate abgerechnet, so können<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> für die nach der letzten Abrechnung verbrauchte<br />

Elektrizität eine Abschlagszahlung verlangen. Diese ist<br />

anteilig für den Zeitraum der Abschlagszahlungen entsprechend<br />

dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum zu berechnen.<br />

Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung<br />

nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer<br />

Kunden.<br />

3.3 Der Kunde kann den Zählerstand zum Lieferbeginn unter Angabe<br />

der Vertragsnummer schriftlich oder telefonisch den <strong>Stadtwerke</strong>n<br />

<strong>Norden</strong> mitteilen. Andernfalls wird dieser rechnerisch ermittelt.<br />

3.4 Zahlungen erfolgen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens.<br />

Der Kunde stellt für die ihn aus dem Vertrag treffenden Zahlungsverpflichtungen<br />

sicher, dass die für einen reibungslosen Lastschrifteinzug<br />

notwendige Deckung auf dem Konto vorhanden ist.<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> sind berechtigt, für jede vom Kunden zu<br />

vertretende Rücklastschrift den entstandenen Aufwand gemäß<br />

Ziffer 3.5 b) zu berechnen.<br />

3.5 Fällige Zahlungen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins<br />

in Textform angemahnt und können anschließend<br />

durch einen beauftragten Dritten eingezogen werden. Die durch<br />

den Verzug entstehenden Kosten hat der Kunde in folgender<br />

Höhe zu erstatten: a) 2,50 EUR für jede erforderliche Mahnung<br />

zur Deckung der Kosten; b) Für jeden Bankrückläufer werden<br />

angemessene und berechtigte fremde Gebühren an den Kunden<br />

weitergegeben. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren<br />

Schadens vorbehalten.<br />

3.6 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt<br />

unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a)<br />

der Kunde sich mit einem Betrag in Höhe von mindestens einer<br />

Abschlagszahlung oder einem sonstigen Betrag, in Zahlungsverzug<br />

befindet und trotz zweifacher Mahnung nicht zahlt, und die<br />

NöRDER <strong>strom</strong> <strong>vario</strong><br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> dem Kunden die fristlose Kündigung in den<br />

Mahnungen angedroht und ihm jeweils eine Zahlungsfrist von<br />

mindestens einer Woche gesetzt hat, wobei die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Norden</strong> die Stromlieferung nicht vor Ablauf des auf die Kündigungserklärung<br />

folgenden Monat einstellen wird; b) ein Insolvenzverfahren<br />

über das Vermögen des Kunden beantragt,<br />

eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />

oder c) der Kunde grob vertragswidrig handelt, z.B. indem er Manipulationen<br />

an der Messeinrichtung vornimmt.<br />

3.7 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> werden dem Kunden für den Fall einer<br />

Kündigung wegen Zahlungsverzugs (Ziffer 3.6 a)) eine pauschalierte<br />

Schadenssumme von 30,00 EUR berechnen. Die<br />

Geltendmachung weitergehender Ansprüche, insbesondere eines<br />

höheren Schadensersatzes, behalten sich die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong><br />

vor. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar<br />

keines Schadens bei den <strong>Stadtwerke</strong>n <strong>Norden</strong> vorbehalten.<br />

3.8 Wird der Vertrag vor Ablauf der vertragsgemäßen Laufzeit beendet,<br />

so wird der Verbrauch des Kunden zeitanteilig abgerechnet.<br />

Etwaige Über- oder Minderzahlungen werden dem Kunden<br />

durch die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> erstattet bzw. sind vom Kunden an<br />

die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> nachzuzahlen.<br />

4. Verschiedenes<br />

4.1 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für<br />

die Lieferung der elektrischen Energie im Übrigen die Verordnung<br />

über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von<br />

Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus<br />

dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung –<br />

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 50 vom 7.11.2006,<br />

Seite 2391 - StromGVV) und die Ergänzenden Bedingungen der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> zur StromGVV in ihrer jeweiligen Fassung.<br />

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> in ihrer derzeitigen Fassung liegen dem<br />

Auftrag als Anlage bei.<br />

4.2 Sollten sich die diesem Vertrag zugrundeliegenden Regelwerke<br />

oder einschlägige Rechtsvorschriften (z.B. das EnWG sowie die<br />

hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen) oder die<br />

einschlägige Rechtsprechung ändern, sind die <strong>Stadtwerke</strong><br />

<strong>Norden</strong> über Ziffer 2.2 und 2.3 hinaus berechtigt, den<br />

Stromlieferungsvertrag und diese Vertragsbedingungen zum 1.<br />

eines Monats anzupassen, soweit die Anpassung dem Kunden<br />

zumutbar ist. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> werden dem Kunden eine<br />

solche Anpassung sechs Wochen vor deren Inkrafttreten brieflich<br />

mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />

unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum<br />

Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu<br />

kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen<br />

Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folge wird<br />

der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.<br />

4.3 Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong> sind als Lieferant bei einer Unterbrechung<br />

oder Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung von der<br />

Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung<br />

des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt.<br />

Ansprüche wegen solcher Versorgungsstörungen im Sinne des §<br />

6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV können gegen den Netzbetreiber<br />

geltend gemacht werden.<br />

4.4 Die Lieferung darf nur zum Eigenbedarf des Auftraggebers<br />

dienen.<br />

4.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder<br />

undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im<br />

Übrigen davon unberührt.<br />

Anlagen<br />

Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)<br />

Ergänzende Bedingungen zur StromGVV<br />

Wirtschaftsbetriebe der Stadt <strong>Norden</strong> GmbH<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Norden</strong><br />

Feldstraße 10<br />

26506 <strong>Norden</strong><br />

Tel. (04931) 926-01<br />

Fax (04931) 926-190<br />

info@stadtwerke-norden.de<br />

www.stadtwerke-norden.de<br />

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