Tanklagerinstandsetzung Information (4,9 MB) - Possehl Spezialbau
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POSSEHL Tanklagerschutz<br />
Erprobte und praxisbewährte Beschichtungen<br />
erfüllen alle Anforderungen zum Schutz des Grundwassers<br />
und der Umwelt<br />
Tanklager haben ein<br />
hohes Gefährdungspotential<br />
für Boden, Grundwasser und<br />
Oberflächengewässer<br />
Die meisten Tanklager bieten trotz<br />
der obligatorischen Auffangwannen<br />
einen nur unzureichenden Schutz im<br />
Störfall. Grund: Die Auffangwannen<br />
aus Asphaltbeton. Ungeschützte<br />
Asphaltschichten werden im Fall von<br />
Leckagen von vielen wassergefährdenden<br />
Flüssigkeiten, insbesondere<br />
Kraftstoffen, innerhalb kurzer Einwirkzeit<br />
aufgeweicht und völlig<br />
durchdrungen. Bei solchen Störfällen<br />
gelangen dann wassergefährdende<br />
Flüssigkeiten in Boden und Grundwasser.<br />
Selbst neue Asphaltauffangwannen<br />
sind ohne eine funktionsfähige,<br />
kraftstoffresistente Beschichtung<br />
– aus bautechnischer Sicht gesehen<br />
– unzureichend geschützt.<br />
Ältere Tanklager zeigen<br />
häufig massive bauliche Schäden<br />
im Bereich der Auffangwannen<br />
Die meisten Asphaltauffangwannen<br />
sind „in die Jahre“ gekommen. Der<br />
bauliche Zustand ist selten mängelfrei.<br />
Der Asphalt ist gealtert, versprödet<br />
und verwittert. Risse, Frostaufbrüche<br />
und Löcher sind vorhanden.<br />
Sogar durch Pflanzen und Tiere, wie<br />
z.B. Kaninchen, ist die Abdichtungsfunktion<br />
im Sinne des Wortes gesprengt<br />
und untergraben.<br />
Unbeschichtete Auffangwannen und<br />
solche mit defekten, rissigen Altbeschichtungen<br />
haben keine oder nur<br />
eine höchst eingeschränkte Schutzfunktion.<br />
Auch wurde in der Vergangenheit<br />
vereinzelt ungeeignet beschichtet.<br />
In Anbetracht des Durchschnittsalters<br />
der heute bestehenden Anlagen<br />
ist die Zeit für Erhaltungsmaßnahmen<br />
nur in den seltensten Fällen<br />
verfrüht.<br />
Besorgnisgrundsatz<br />
Der Gesetzgeber hat umfassende Gesetze,<br />
Verordnungen, Vorschriften,<br />
Bestimmungen und Richtlinien erlassen,<br />
die dem Schutz von Menschen,<br />
Sachgütern und der Umwelt dienen.<br />
Die Forderung des sogenannten<br />
„Besorgnisgrundsatzes“ –<br />
§ 19 g, Abs.1, WHG – und die damit<br />
in Zusammenhang stehenden Verur-<br />
Gefährlich! Schäden an Auffangwannen wie sie<br />
häufig anzutreffen sind: Kaninchenbauten,<br />
Bewuchs im Bereich der Tankbodenanschlüsse,<br />
Gras im Fugenbereich, rissige Asphaltflächen,<br />
zerstörte Beschichtungen usw.<br />
sacher- und Vorsorgeprinzipien des<br />
Umweltrechts sind den informierten<br />
Fachkreisen der Mineralölindustrie,<br />
den Behörden und den Technischen<br />
Überwachungsvereinen bekannt.<br />
Weiterhin stellen Auffangwannen beachtliche<br />
bauliche Investitionen dar,<br />
die jedoch nur dann von tatsächlichem<br />
Wert sind, wenn ihre Funktionstüchtigkeit<br />
uneingeschränkt gegeben<br />
ist.<br />
Die Tatsache, daß Störfälle in Tanklagern<br />
relativ selten vorkommen, darf<br />
nicht darüber hinwegtäuschen, daß –<br />
im Fall der Fälle – die Umweltschäden<br />
weitreichend sein können und der<br />
Betreiber straf- und haftungsrechtlichen<br />
Konsequenzen gegenübersteht.