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Tanklagerinstandsetzung Information (4,9 MB) - Possehl Spezialbau

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POSSEHL Tanklagerschutz<br />

Erprobte und praxisbewährte Beschichtungen<br />

erfüllen alle Anforderungen zum Schutz des Grundwassers<br />

und der Umwelt<br />

Tanklager haben ein<br />

hohes Gefährdungspotential<br />

für Boden, Grundwasser und<br />

Oberflächengewässer<br />

Die meisten Tanklager bieten trotz<br />

der obligatorischen Auffangwannen<br />

einen nur unzureichenden Schutz im<br />

Störfall. Grund: Die Auffangwannen<br />

aus Asphaltbeton. Ungeschützte<br />

Asphaltschichten werden im Fall von<br />

Leckagen von vielen wassergefährdenden<br />

Flüssigkeiten, insbesondere<br />

Kraftstoffen, innerhalb kurzer Einwirkzeit<br />

aufgeweicht und völlig<br />

durchdrungen. Bei solchen Störfällen<br />

gelangen dann wassergefährdende<br />

Flüssigkeiten in Boden und Grundwasser.<br />

Selbst neue Asphaltauffangwannen<br />

sind ohne eine funktionsfähige,<br />

kraftstoffresistente Beschichtung<br />

– aus bautechnischer Sicht gesehen<br />

– unzureichend geschützt.<br />

Ältere Tanklager zeigen<br />

häufig massive bauliche Schäden<br />

im Bereich der Auffangwannen<br />

Die meisten Asphaltauffangwannen<br />

sind „in die Jahre“ gekommen. Der<br />

bauliche Zustand ist selten mängelfrei.<br />

Der Asphalt ist gealtert, versprödet<br />

und verwittert. Risse, Frostaufbrüche<br />

und Löcher sind vorhanden.<br />

Sogar durch Pflanzen und Tiere, wie<br />

z.B. Kaninchen, ist die Abdichtungsfunktion<br />

im Sinne des Wortes gesprengt<br />

und untergraben.<br />

Unbeschichtete Auffangwannen und<br />

solche mit defekten, rissigen Altbeschichtungen<br />

haben keine oder nur<br />

eine höchst eingeschränkte Schutzfunktion.<br />

Auch wurde in der Vergangenheit<br />

vereinzelt ungeeignet beschichtet.<br />

In Anbetracht des Durchschnittsalters<br />

der heute bestehenden Anlagen<br />

ist die Zeit für Erhaltungsmaßnahmen<br />

nur in den seltensten Fällen<br />

verfrüht.<br />

Besorgnisgrundsatz<br />

Der Gesetzgeber hat umfassende Gesetze,<br />

Verordnungen, Vorschriften,<br />

Bestimmungen und Richtlinien erlassen,<br />

die dem Schutz von Menschen,<br />

Sachgütern und der Umwelt dienen.<br />

Die Forderung des sogenannten<br />

„Besorgnisgrundsatzes“ –<br />

§ 19 g, Abs.1, WHG – und die damit<br />

in Zusammenhang stehenden Verur-<br />

Gefährlich! Schäden an Auffangwannen wie sie<br />

häufig anzutreffen sind: Kaninchenbauten,<br />

Bewuchs im Bereich der Tankbodenanschlüsse,<br />

Gras im Fugenbereich, rissige Asphaltflächen,<br />

zerstörte Beschichtungen usw.<br />

sacher- und Vorsorgeprinzipien des<br />

Umweltrechts sind den informierten<br />

Fachkreisen der Mineralölindustrie,<br />

den Behörden und den Technischen<br />

Überwachungsvereinen bekannt.<br />

Weiterhin stellen Auffangwannen beachtliche<br />

bauliche Investitionen dar,<br />

die jedoch nur dann von tatsächlichem<br />

Wert sind, wenn ihre Funktionstüchtigkeit<br />

uneingeschränkt gegeben<br />

ist.<br />

Die Tatsache, daß Störfälle in Tanklagern<br />

relativ selten vorkommen, darf<br />

nicht darüber hinwegtäuschen, daß –<br />

im Fall der Fälle – die Umweltschäden<br />

weitreichend sein können und der<br />

Betreiber straf- und haftungsrechtlichen<br />

Konsequenzen gegenübersteht.

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