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Emmanuel Joseph Sieyès, Was ist der Dritte Stand? - Franz Steiner ...

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Rezensionen<br />

den Autoren. Hierin legt Brugger eine Kurzversion<br />

seiner bereits mehrfach publizierten 6<br />

entscheidungstheoretischen Anthropologie<br />

nie<strong>der</strong>, die jedoch bedauerlicherweise den<br />

spezifisch metaphorischen Gehalt des Kreuzes<br />

kaum beleuchtet. Aus jur<strong>ist</strong>ischer Sicht<br />

spannen<strong>der</strong> <strong>ist</strong> deshalb beispielsweise die<br />

Bearbeitung „Netz“ von Chr<strong>ist</strong>ian J. Emden,<br />

welche die rechtliche Obligation mit den<br />

Begriffen des nexus/nectere in Verbindung<br />

bringt und den Leser unwillkürlich an die<br />

Verstrickung des Straf- und Zivilrechts denken<br />

lässt. Ebenso gedankenreich sind die<br />

Ausführungen von Susanne Lüdemann zur<br />

Metapher „Körper, Organismus“, die in ebenso<br />

verständlicher wie überzeugen<strong>der</strong> Weise<br />

die Entwicklung <strong>der</strong> Körperschaft des Staates<br />

aus <strong>der</strong>jenigen <strong>der</strong> Kirche nachzeichnet,<br />

die ihrerseits vom corpus chr<strong>ist</strong>i und dessen<br />

antiken Vorläufern herrührt. Wie sich <strong>der</strong> Kultur-<br />

und Ausbildungsbegriff aus <strong>der</strong> Metapher<br />

„Pflanze“ kr<strong>ist</strong>allisieren, zeigen Theda Rehbock<br />

und Nele Schnei<strong>der</strong>eit unter an<strong>der</strong>em<br />

mit <strong>der</strong> interessanten Beobachtung auf, dass<br />

die lateinische cultura, die bekanntlich Pflege,<br />

Anbau und Verehrung zugleich als Momente<br />

in sich vereint, bis in das 18. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

„ gar nicht ohne einen spezifizierenden<br />

Genitiv“ (S. 274), also ohne die Klarstellung,<br />

was genau man denn kultivieren wolle, vorkommt.<br />

Begriffe wie „Verfassungsbaum“, „organisches<br />

Schuldverhältnis“ müssen somit<br />

nicht bemüht werden, um die Relevanz <strong>der</strong><br />

Pflanzenmetapher im rechtskulturellen Diskurs<br />

zu belegen. Die hier begonnene L<strong>ist</strong>e<br />

ließe sich leicht fortsetzen, zum Beispiel mit<br />

den Beiträgen von Werner Köster zu „Raum“<br />

(vgl. Raum <strong>der</strong> Freiheit, <strong>der</strong> Sicherheit und<br />

des Rechts, Art. 3 Abs. 2 EUV) und von Peter<br />

L. Oesterreich zu „Richten“.<br />

Der vorgelegte Band hat in seiner dritten<br />

Auflage wesentliche Mängel früherer Auflagen<br />

behoben. So wurde etwa dem Metaphernreg<strong>ist</strong>er<br />

ein überaus hilfreiches Namenreg<strong>ist</strong>er<br />

beigefügt, das es nun gestattet, dem<br />

Metapherngebrauch eines bestimmten Denkers<br />

gezielt nachzugehen. Bedauerlich sind<br />

allein die bei einzelnen Lemmata weiterhin<br />

131<br />

sehr spärlichen Nachweise. Immerhin bietet<br />

<strong>der</strong> Herausgeber dem Fachfremden eine aktuelle<br />

Auswahlbibliografie zur Metaphorologie.<br />

Herausgeber, Autoren und Verlag muss<br />

man zu einem inspirierenden Gesamtwerk<br />

beglückwünschen. Die Anschaffung <strong>ist</strong> zu<br />

empfehlen – sei es als Einstieg in eigene metaphorologische<br />

Studien, sei es als schlichte<br />

inspirierende Beschäftigung mit diesen „Leitfossilien<br />

einer archaischen Schicht des Prozesses<br />

<strong>der</strong> theoretischen Neugierde.“ 7<br />

Chris Thomale<br />

C.T., Universität Freiburg, Institut für Handels- und<br />

Wirtschaftsrecht, Wilhelmstraße 26, 79098 Freiburg<br />

i. Br.<br />

6 Das anthropologische Kreuz <strong>der</strong> Entscheidung in Politik und Recht, ZfP 2005, 261 ff.; Das anthropologische<br />

Kreuz <strong>der</strong> Entscheidung in Politik und Recht, Baden-Baden 2008.<br />

7 Hans Blumenberg, Ausblick auf eine Theorie <strong>der</strong> Unbegrifflichkeit, in: Schiffbruch mit Zuschauer,<br />

S. 77.<br />

ARSP (Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie), Band 99/1 (2013)<br />

© <strong>Franz</strong> <strong>Steiner</strong> Verlag, Stuttgart<br />

Urheberrechtlich geschütztes Material. Jede Verwertung außerhalb <strong>der</strong> engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes <strong>ist</strong> unzulässig und strafbar.<br />

Das gilt insbeson<strong>der</strong>e für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitungen in elektronischen Systemen.<br />

© <strong>Franz</strong> <strong>Steiner</strong> Verlag, Stuttgart 2013

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