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Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich

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Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise<br />

Je vollständiger und genauer Sie Ihre <strong>Steuererklärung</strong> und die Beilagen dazu erstellen, desto<br />

weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht<br />

nur uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachfor de run gen.<br />

Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom <strong>Steueramt</strong> erhalten, jeweils sogleich genau,<br />

seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuer rechnungen.<br />

Oft sind darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfol gen<br />

verbunden ist.<br />

Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeinde steueramt Ihres<br />

Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter www.steueramt.zh.ch.<br />

Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages,<br />

der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.<br />

Wer in der <strong>Steuererklärung</strong> vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben<br />

macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung<br />

der unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach<br />

Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen.<br />

Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht versteuertes<br />

Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis<br />

genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos.<br />

Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise,<br />

Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung<br />

wird als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.<br />

So vermeiden Sie Steuernachforderungen<br />

Beachten Sie die Fristen<br />

Wie gehen Sie vor, wenn ein<br />

Formular fehlt?<br />

Was geschieht bei versuch ter<br />

Steuerhinterziehung?<br />

Was geschieht bei vollendeter<br />

Steuerhinterziehung?<br />

Selbstanzeige<br />

Steuerbetrug<br />

Anmerkungen <strong>zur</strong> Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern)<br />

Steuern <strong>2012</strong><br />

Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode <strong>2012</strong> erfolgt nach Einschätzung auf Grund<br />

der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong>.<br />

Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr <strong>2012</strong> vor dem 1. Oktober <strong>2012</strong> geleistet haben,<br />

werden bis <strong>zur</strong> Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.<br />

Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober<br />

<strong>2012</strong> Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet.<br />

Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt im Kalenderjahr <strong>2012</strong> 1½%.<br />

Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrechnung<br />

ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten<br />

oder zu Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird.<br />

Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemein desteueramt<br />

bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.<br />

Definitiver Steuerbezug<br />

Zinsen zu Ihren Gunsten<br />

Zinsen zu Ihren Lasten<br />

Zinssatz<br />

Schlussrechnung<br />

Stundung und Raten zahlungen<br />

Steuern 2013<br />

In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2013 auf<br />

Grund der letzten <strong>Steuererklärung</strong>, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen<br />

Steuer betrags für die laufende Steuerperiode.<br />

Provisorischer Steuerbezug<br />

Allgemeine Informationen<br />

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