Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich
Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich
Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich
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Beachten Sie bitte auch die folgenden Hinweise<br />
Je vollständiger und genauer Sie Ihre <strong>Steuererklärung</strong> und die Beilagen dazu erstellen, desto<br />
weniger haben wir Anlass, weitere Überprüfungen vorzunehmen. Sie entlasten damit nicht<br />
nur uns, Sie vermeiden damit zusätzliche Steuernachfor de run gen.<br />
Bitte prüfen Sie alle Unterlagen, die Sie vom <strong>Steueramt</strong> erhalten, jeweils sogleich genau,<br />
seien es Korrespondenzen, Einschätzungsvorschläge, Entscheide oder Steuer rechnungen.<br />
Oft sind darin Fristen vorgegeben, deren Verpassen für Sie mit nachteiligen Rechtsfol gen<br />
verbunden ist.<br />
Falls ein notwendiges Formular fehlt, wenden Sie sich an das Gemeinde steueramt Ihres<br />
Wohnortes oder besorgen Sie sich dieses unter www.steueramt.zh.ch.<br />
Der Versuch einer Steuerhinterziehung ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages,<br />
der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.<br />
Wer in der <strong>Steuererklärung</strong> vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben<br />
macht und damit erreicht, dass er zu niedrig eingeschätzt wird, schuldet bei Feststellung<br />
der unrichtigen Versteuerung neben der Nachsteuer auch eine Busse. Die Busse wird je nach<br />
Verschulden festgesetzt und kann ein Drittel bis das Dreifache der Nachsteuer betragen.<br />
Selbstanzeige liegt vor, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bisher nicht versteuertes<br />
Einkommen oder Vermögen deklariert wird; die blosse Deklaration ohne Hinweis<br />
genügt nicht. Die erstmalige Selbstanzeige bleibt unter gewissen Voraussetzungen straflos.<br />
Die Verwendung von falschen, verfälschten oder inhaltlich unwahren Urkunden (Lohnausweise,<br />
Geschäftsbücher, Erfolgsrechnungen und Bilanzen) zum Zwecke der Steuerhinterziehung<br />
wird als Vergehen mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft.<br />
So vermeiden Sie Steuernachforderungen<br />
Beachten Sie die Fristen<br />
Wie gehen Sie vor, wenn ein<br />
Formular fehlt?<br />
Was geschieht bei versuch ter<br />
Steuerhinterziehung?<br />
Was geschieht bei vollendeter<br />
Steuerhinterziehung?<br />
Selbstanzeige<br />
Steuerbetrug<br />
Anmerkungen <strong>zur</strong> Steuerzahlung (für die Staats- und Gemeindesteuern)<br />
Steuern <strong>2012</strong><br />
Der definitive Steuerbezug für die Steuerperiode <strong>2012</strong> erfolgt nach Einschätzung auf Grund<br />
der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong>.<br />
Sämtliche Zahlungen, die Sie im Kalenderjahr <strong>2012</strong> vor dem 1. Oktober <strong>2012</strong> geleistet haben,<br />
werden bis <strong>zur</strong> Zustellung der definitiven Schlussrechnung zu Ihren Gunsten verzinst.<br />
Anderseits werden auf dem definitiven Steuerbetrag in der Schlussrechnung ab dem 1. Oktober<br />
<strong>2012</strong> Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet.<br />
Der Zins zu Gunsten wie zu Lasten des Steuerpflichtigen beträgt im Kalenderjahr <strong>2012</strong> 1½%.<br />
Je nach Höhe und Zeitpunkt Ihrer bisherigen Zahlungen und Höhe der definitiven Schlussrechnung<br />
ergibt sich aus dieser konsequenten Verzinsung ein Zinssaldo zu Ihren Gunsten<br />
oder zu Ihren Lasten, der mit der Schlussrechnung gutgeschrieben oder belastet wird.<br />
Zinsen zu Lasten des Steuerpflichtigen werden auch berechnet bei einer vom Gemein desteueramt<br />
bewilligten Stundung oder bei Ratenzahlungen von Steuern.<br />
Definitiver Steuerbezug<br />
Zinsen zu Ihren Gunsten<br />
Zinsen zu Ihren Lasten<br />
Zinssatz<br />
Schlussrechnung<br />
Stundung und Raten zahlungen<br />
Steuern 2013<br />
In der Regel erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für die Steuerperiode 2013 auf<br />
Grund der letzten <strong>Steuererklärung</strong>, der letzten Einschätzung oder des mutmasslichen<br />
Steuer betrags für die laufende Steuerperiode.<br />
Provisorischer Steuerbezug<br />
Allgemeine Informationen<br />
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