Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich
Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich
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Die <strong>Steuererklärung</strong>spflicht im Kanton <strong>Zürich</strong> ist zu erfüllen:<br />
entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der <strong>Steuererklärung</strong> des<br />
Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuer erklärung<br />
oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen <strong>Steuererklärung</strong><br />
(bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausser halb des<br />
Kantons <strong>Zürich</strong> wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten<br />
im Kanton <strong>Zürich</strong>»), wobei auf der dritten Seite der Steuer erklärung nur die Kolonne für<br />
die Staatssteuer auszufüllen ist.<br />
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in<br />
einem anderen Kanton<br />
In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong> die notwendigen<br />
Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton ein<strong>zur</strong>eichenden<br />
Unterlagen beigelegt werden.<br />
Die <strong>Steuererklärung</strong>spflicht im Kanton <strong>Zürich</strong> ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten<br />
und unterzeichneten zürcherischen <strong>Steuererklärung</strong> (bei einer Betriebsstätte zusammen<br />
mit dem Formular «für ausserhalb des Kantons <strong>Zürich</strong> wohnhafte natürliche Personen<br />
mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong>») zu erfüllen. Für die Liegenschaften<br />
oder Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong> sind die notwendigen Unterlagen<br />
beizulegen. Neben den Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer<br />
veranlagt.<br />
Steuerpflichtige mit Wohnsitz im<br />
Ausland<br />
Bemessungsgrundlagen<br />
Einkommen<br />
Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive<br />
Einschätzung für die Steuerperiode <strong>2012</strong> nach der Gegenwartsbe messung. Das<br />
steuerbare Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet.<br />
In der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong> sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im<br />
Kalenderjahr <strong>2012</strong> erzielt worden sind.<br />
Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von<br />
selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und<br />
allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />
tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.<br />
Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuerperiode<br />
<strong>2012</strong> abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen.<br />
Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist<br />
aus einem anderen Kanton<br />
aus dem Ausland<br />
Die Steuerpflicht besteht im Kanton <strong>Zürich</strong> für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für<br />
die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode <strong>2012</strong>. In der Steuer erklärung <strong>2012</strong> ist<br />
demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr <strong>2012</strong> erzielt wurde, auch soweit<br />
dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt.<br />
Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der<br />
Steuerpflicht) bis Ende <strong>2012</strong> erzielten Einkünften. In der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong> ist demnach<br />
das Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende <strong>2012</strong> in die <strong>Steuererklärung</strong><br />
einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht»).<br />
Allgemeiner Grundsatz<br />
Wenn während der ganzen Steuerperiode<br />
<strong>2012</strong> Wohnsitz oder Aufenthalt<br />
im Kanton bestanden hat<br />
Veränderungen in der<br />
Erwerbstätigkeit<br />
Selbständige Erwerbstätigkeit<br />
Zuzug in den Kanton <strong>Zürich</strong> im<br />
Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />
Zuzug aus einem anderen Kanton<br />
Zuzug aus dem Ausland<br />
Allgemeine Informationen<br />
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