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Wegleitung zur Steuererklärung 2012 - Kantonales Steueramt Zürich

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Die <strong>Steuererklärung</strong>spflicht im Kanton <strong>Zürich</strong> ist zu erfüllen:<br />

entweder durch Einreichung einer unterzeichneten Kopie der <strong>Steuererklärung</strong> des<br />

Wohnsitzkantons zusammen mit der leeren zürcherischen Steuer erklärung<br />

oder durch Einreichung der ausgefüllten und unterzeichneten zürcherischen <strong>Steuererklärung</strong><br />

(bei einer Betriebsstätte zusammen mit dem Formular «für ausser halb des<br />

Kantons <strong>Zürich</strong> wohnhafte natürliche Personen mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten<br />

im Kanton <strong>Zürich</strong>»), wobei auf der dritten Seite der Steuer erklärung nur die Kolonne für<br />

die Staatssteuer auszufüllen ist.<br />

Steuerpflichtige mit Wohnsitz in<br />

einem anderen Kanton<br />

In beiden Fällen sind für die Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong> die notwendigen<br />

Unterlagen beizulegen; dabei können auch Kopien der im Wohnsitzkanton ein<strong>zur</strong>eichenden<br />

Unterlagen beigelegt werden.<br />

Die <strong>Steuererklärung</strong>spflicht im Kanton <strong>Zürich</strong> ist durch Einreichung der vollständig ausgefüllten<br />

und unterzeichneten zürcherischen <strong>Steuererklärung</strong> (bei einer Betriebsstätte zusammen<br />

mit dem Formular «für ausserhalb des Kantons <strong>Zürich</strong> wohnhafte natürliche Personen<br />

mit Geschäftsbetrieben/Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong>») zu erfüllen. Für die Liegenschaften<br />

oder Betriebsstätten im Kanton <strong>Zürich</strong> sind die notwendigen Unterlagen<br />

beizulegen. Neben den Staats- und Gemeindesteuern wird auch die direkte Bundessteuer<br />

veranlagt.<br />

Steuerpflichtige mit Wohnsitz im<br />

Ausland<br />

Bemessungsgrundlagen<br />

Einkommen<br />

Bei den Staats- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer erfolgt die definitive<br />

Einschätzung für die Steuerperiode <strong>2012</strong> nach der Gegenwartsbe messung. Das<br />

steuerbare Einkommen wird nach den tatsächlichen Einkünften in der Steuerperiode berechnet.<br />

In der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong> sind demnach die tatsächlichen Einkünfte einzutragen, die im<br />

Kalenderjahr <strong>2012</strong> erzielt worden sind.<br />

Auch bei Aufnahme oder Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit, bei Wechsel von<br />

selbständiger zu unselbständiger Erwerbstätigkeit oder umgekehrt, bei Pensionierung und<br />

allen anderen Änderungen der Einkommensverhältnisse ist stets das im Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />

tatsächlich erzielte Einkommen für die Besteuerung massgebend.<br />

Als Einkommen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist das Ergebnis des in der Steuerperiode<br />

<strong>2012</strong> abgeschlossenen Geschäftsjahres einzutragen.<br />

Es ist zu unterscheiden, ob der Zuzug erfolgt ist<br />

aus einem anderen Kanton<br />

aus dem Ausland<br />

Die Steuerpflicht besteht im Kanton <strong>Zürich</strong> für die Staats- und Gemeindesteuern sowie für<br />

die direkte Bundessteuer für die ganze Steuerperiode <strong>2012</strong>. In der Steuer erklärung <strong>2012</strong> ist<br />

demnach das Einkommen einzutragen, das im Kalenderjahr <strong>2012</strong> erzielt wurde, auch soweit<br />

dieses noch auf die Zeit im früheren Wohnsitzkanton entfällt.<br />

Das steuerbare Einkommen bemisst sich nach den tatsächlichen, ab Zuzug (Beginn der<br />

Steuerpflicht) bis Ende <strong>2012</strong> erzielten Einkünften. In der <strong>Steuererklärung</strong> <strong>2012</strong> ist demnach<br />

das Einkommen ab Zuzug (Beginn der Steuerpflicht) bis Ende <strong>2012</strong> in die <strong>Steuererklärung</strong><br />

einzutragen (siehe auch «Unterjährige Steuerpflicht»).<br />

Allgemeiner Grundsatz<br />

Wenn während der ganzen Steuerperiode<br />

<strong>2012</strong> Wohnsitz oder Aufenthalt<br />

im Kanton bestanden hat<br />

Veränderungen in der<br />

Erwerbstätigkeit<br />

Selbständige Erwerbstätigkeit<br />

Zuzug in den Kanton <strong>Zürich</strong> im<br />

Kalenderjahr <strong>2012</strong><br />

Zuzug aus einem anderen Kanton<br />

Zuzug aus dem Ausland<br />

Allgemeine Informationen<br />

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