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Einzel - Studieninstitut Westfalen Lippe

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Bürgerliches Recht Laufbahnlehrgang (80 Stunden = 40 Doppelstunden) Stand 12.01.2012<br />

Schuldrecht: <strong>Einzel</strong>ne Vertragstypen<br />

Feinziele:<br />

Die Teilnehmenden können<br />

<strong>Einzel</strong>stunden<br />

Unterrichtsinhalte<br />

Bezüge zu anderen<br />

Lehrgebieten<br />

• Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte sowie einseitig verpflichtende<br />

und gegenseitige Verträge unterscheiden<br />

• Definition der Begriffspaare • Kommunalrecht<br />

(§ 64 GO NW)<br />

• den schuldrechtlichen Vertrag als Verpflichtungsgeschäft einordnen • exemplarisches Beispiel: Kauf und<br />

Übereignung einer Sache (§§ 433,<br />

929)<br />

• wichtige Vertragstypen des Schuldrechts, deren Zweck und die aus<br />

dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten beschreiben<br />

4<br />

• Güteraustausch- bzw. Veräußerungsverträge<br />

(Kauf, Tausch,<br />

Schenkung);<br />

• Arbeitsrecht<br />

Gebrauchsüberlassungsverträge<br />

(Miete, Pacht, Leihe, Darlehen);<br />

auf Arbeitsleistung gerichtete und<br />

ähnliche Verträge (Dienstvertrag,<br />

Werkvertrag etc.);<br />

sonstige Vertragstypen (u.a. Vergleich)<br />

und gemischte Verträge<br />

© <strong>Studieninstitut</strong> <strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> Seite 10

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