Kosten- und Leistungsrechnung VFA-Bielefeld (40 Stunden = 20 ...
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Ziele der KLR im mittleren Lehrgangsbereich:<br />
1. Vermittlung der Gr<strong>und</strong>sätze der Gebührenkalkulation (insb. § 6 KAG).<br />
Die Relevanz der KLR für jeden Bürger soll hier verdeutlicht werden. Durch die Abfall- <strong>und</strong> Abwassergebühren ist jeder direkt oder indirekt betroffen.<br />
Die Höhe dieser Gebühren ist aber teilweise von Ermessensentscheidungen abhängig, z.B. Wahl der Abschreibungsmethode.<br />
2. Bedeutung der <strong>Kosten</strong>rechnung für die Kalkulation von Produktkosten: Z.B. „Was kostet eine Trauung?“, „Was kostet ein Reisepass“ oder „Was<br />
kostet der Eintritt im Theater“.<br />
Die KLR soll das NKF unterstützen:<br />
a) als Informationssystem zur Verwaltungssteuerung (§ 18 (1) GemHVO)<br />
b) <strong>und</strong> damit zur wirtschaftlichen <strong>und</strong> effizienten Haushaltsführung beitragen (§ 75 (1) S.2 GO).<br />
c) Dazu wird die KLR u.a. zur Kalkulation der internen Leistungsbeziehungen benötigt (§ 17 GemHVO).<br />
zu 1. <strong>und</strong> 2. Der <strong>Kosten</strong>begriff als solcher <strong>und</strong> in Abgrenzung zu Auszahlungen <strong>und</strong> Aufwand wird mit vermittelt.<br />
3. Wirtschaftlichkeitsanalysen: Im mittleren Bereich sollte nur die <strong>Kosten</strong>vergleichsrechnung thematisiert werden. Die dynamischen Verfahren<br />
sind dem AII-Lehrgang vorbehalten.<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 1
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die Bedeutung der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> für die Kommunalverwaltung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die Bedeutung der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
in der Kommunalverwaltung<br />
insbesondere in den Bereichen<br />
Gebührenkalkulation, Produktkosten<br />
<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeitsanalysen<br />
aufzeigen <strong>und</strong> Verweise auf gesetzliche<br />
Regelungen herstellen (muss)<br />
3<br />
• Die Gebührenkalkulation bestimmt teilweise die Höhe der Erträge<br />
<strong>und</strong> Einzahlungen:<br />
§ 6 KAG: Das Ergebnis der Benutzungsgebührenkalkulation bestimmt<br />
in vielen Bereichen (Abfall, Abwasser, Friedhof…) nach § 6(1) KAG<br />
die Höhe der Einzahlungen <strong>und</strong> Erträge, da dort nach § 6(1) KAG die<br />
<strong>Kosten</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich verursachungsgerecht kalkuliert <strong>und</strong> vollständig<br />
(!) auf die Nutzer umgelegt werden sollen.<br />
Folge: Die Richtigkeit der Kalkulation <strong>und</strong> die Anwendung von Ermessensspielräume<br />
betreffen unmittelbar die finanziellen Ressourcen der<br />
Kommune (Haushaltsausgleich) <strong>und</strong> den „Geldbeutel“ der Bürger!<br />
• Im NKF sollen in Zukunft die <strong>Kosten</strong> der Produkte bestimmt <strong>und</strong><br />
ausgewiesen werden § 4 i.V.m. §§ 17, 18 GemHVO:<br />
Z. B. <strong>Kosten</strong> einer Trauung, <strong>Kosten</strong> eines Reisepasses, <strong>Kosten</strong> der<br />
Eintrittskarte im Theater.<br />
• Kommunales<br />
Finanzmanagement<br />
• Kommunale<br />
Abgaben<br />
• NKF<br />
• Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen bestimmt den Handlungsspielraum<br />
einer Kommune über viele Jahre:<br />
§ 14 (1) GemHVO NW: Investitionen benötigen nicht nur Ressourcen<br />
des aktuellen Jahres, sondern verursachen Folgewirkungen (<strong>Kosten</strong><br />
<strong>und</strong> Erlöse) über viele Jahre; teilweise bis zu 30 Jahren. Deswegen ist<br />
eine sorgfältige Investitionsentscheidung im Sinne jedes Bürgers (<strong>und</strong><br />
damit auch jedes Lehrgangsteilnehmenden).<br />
Deswegen sollen nach § 14 (1) GemHVO für „Investitionen über einer<br />
vom Rat festgelegten Wertgrenze“ die „wirtschaftlichste Lösung ermittelt<br />
werden“<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 2
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die Bedeutung der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> für die Kommunalverwaltung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die Bedeutung der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
für eine wirtschaftliche<br />
Handlungsweise in der Kommunalverwaltung<br />
an einfachen Beispielen<br />
aufzeigen <strong>und</strong> deren Folgen für jeden<br />
Bürger (<strong>und</strong> damit jedes Lehrgangsteilnehmenden)<br />
<strong>und</strong>/ oder für die<br />
Stadt/ Ort/ Kreis erläutern (muss)<br />
• <strong>Kosten</strong>rechnung soll helfen <strong>Kosten</strong> zu vermeiden, wirtschaftlich<br />
zu handeln <strong>und</strong> nicht selber unnötig <strong>Kosten</strong> verursachen.<br />
§ 75 (1) GO – NKFG:<br />
Wirtschaftlichkeit, Effizienz <strong>und</strong> Sparsamkeit der Haushaltswirtschaft<br />
§ 18 GemHVO – NKFG: Unterstützung der Verwaltungssteuerung <strong>und</strong><br />
für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit bei der<br />
Aufgabenerfüllung<br />
• Die Arbeitsplatzkosten in der Kommunalverwaltung betragen nach<br />
KGSt als Daumenwert 1 Euro pro Minute für jeden Verwaltungsmitarbeiter.<br />
Anhand dieses Daumenwertes können die Teilnehmenden die<br />
Unwirtschaftlichkeit von einzelnen Sachverhalten (z. B. Büromaterial<br />
im NKF als Lagervorrat zu verbuchen oder die Unwirtschaftlichkeit einer<br />
unnötig aufwendigen <strong>Kosten</strong>rechnung) aufzeigen.<br />
• Unwirtschaftliches Handeln (in) der Kommunalverwaltung muss im<br />
Endeffekt vom Bürger (<strong>und</strong> damit auch von jedem Lehrgangsteilnehmenden)<br />
bezahlt werden oder führt zur Einschränkung von freiwilligen<br />
kommunalen Leistungen (z.B. im Kulturbereich oder bei freiwilligen<br />
sozialen Leistungen).<br />
• NKF<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>begriffe der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• Gr<strong>und</strong>sätze der KLR erläutern<br />
(muss)<br />
• Vollständigkeit: Gesamte betriebstypische Werteverzehr ist als <strong>Kosten</strong> zu erfassen.<br />
D.h. z.B., dass auch entgangene Eigenkapitalzinsen berücksichtigt werden<br />
(§ 6 (2) S.1 KAG). (muss)<br />
• NKF,<br />
u.a. GoB<br />
• Zweckmäßigkeit/ Wirtschaftlichkeit: KLR so umfangreich wie erforderlich <strong>und</strong><br />
so einfach wie möglich („Wirtschaftlichkeit“ (s.o.) oder auch 80-<strong>20</strong> Prinzip analog zu<br />
§ 75 (1) S. 2).<br />
Dadurch werden 2 Ziele erreicht:<br />
a) Die <strong>Kosten</strong>rechnung erzeugt nicht unnötig <strong>Kosten</strong><br />
b) Die <strong>Kosten</strong>rechnung ist einfacher nachvollziehbar<br />
i) Für die <strong>Kosten</strong>rechner selber, die teilweise erst nach 1 Jahr eine<br />
(dann alte) <strong>Kosten</strong>rechnung überprüfen müssen<br />
ii) Für die Entscheidungsträger in Verwaltung <strong>und</strong> Rat<br />
Folge: Die KLR hat eine größere Wirksamkeit<br />
(muss)<br />
• (Gr<strong>und</strong>sätzlich) Verursacherprinzip: <strong>Kosten</strong> sind möglichst verursachungsgerecht<br />
den Leistungen zu zuordnen § 6 (1) KAG. (muss)<br />
• „Belegprinzip“: Keine KLR ohne die spätere Möglichkeit, diese wieder nachvollziehen<br />
zu können: Belege <strong>und</strong> nachvollziehbare Berechnungen sind notwendig.<br />
(muss)<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>begriffe der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die Unterschiede zwischen <strong>Kosten</strong>,<br />
Aufwand <strong>und</strong> Auszahlungen<br />
einerseits <strong>und</strong> Erlösen, Erträgen<br />
<strong>und</strong> Einzahlungen andererseits<br />
an einzelnen Beispielen sicher<br />
aufzeigen (muss)<br />
7<br />
• Die Abgrenzung von <strong>Kosten</strong>, Aufwand <strong>und</strong> Auszahlungen anhand von Beispielen<br />
ist elementar (muss). Die Begriffsbestimmungen „neutraler Aufwand“, „a.o. Aufwand“,<br />
„Gr<strong>und</strong>kosten“, „Zusatzkosten“, „Anderskosten“ etc. <strong>und</strong> das entsprechende<br />
„übliche“ Schaubild sind nicht notwendig. Aus didaktischen Gründen kann es hilfreich<br />
sein, einzelne Begriffsbestimmungen zu verwenden.<br />
• Abgrenzungsbeispiele<br />
- Investitionsauszahlung gegenüber kalkulatorischen Abschreibungen (muss)<br />
- Zins(aus)zahlungen gegenüber kalkulatorischen Zinsen (insbesondere bei Eigenfinanzierung)<br />
(muss)<br />
- Vorauszahlung von Versicherungsbeiträgen, Zahlung von Rechnungen aus dem<br />
Vorjahr oder Nachzahlung von Verbrauch (z.B. Gas, Strom…) im Vorjahr (muss)<br />
- Personalkosten gegenüber Personalauszahlungen (siehe Pensionsrückstellungen<br />
oder die Bezahlung von Januarbeamtengehälter im Dezember des Vorjahres) (soll)<br />
• Kommunales<br />
Finanzmanagement<br />
• NKF<br />
• Aufwand wird nach NKF definiert, d.h. u.a.<br />
- Büromaterial <strong>und</strong> andere geringfügige Lagerbestände werden als Sofortaufwand<br />
definiert (wg. Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 75 (1) S. 2 GO)<br />
- Bilanzielle Abschreibung von AV ab dem Kauf folgendem Monat, unabhängig<br />
von der wirklichen Nutzung (§ 35 (2) GemHVO)<br />
(im Gegensatz zur KLR, bei der gr<strong>und</strong>sätzlich der Nutzungsbeginn relevant ist)<br />
- GWGs als Sofortaufwand, wg. des Gebots der Wirtschaftlichkeit nach<br />
§ 33 (4) GemHVO i.V.m. § 75 (1) S. 2 GO<br />
• Erlöse, Erträge <strong>und</strong> Einzahlungen werden nur in Gr<strong>und</strong>zügen behandelt<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>artenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die <strong>Kosten</strong>artenrechnung in das System<br />
der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> einordnen<br />
(kann)<br />
8<br />
• Einordnung in gr<strong>und</strong>sätzlichen (einfachen) BAB, d.h. es wird nur die<br />
Struktur vorgestellt, ggf. ohne die Begriffe <strong>Kosten</strong>stelle <strong>und</strong> <strong>Kosten</strong>träger<br />
zu diesem Zeitpunkt zu nennen (kann)<br />
• KFM<br />
• Kommunale<br />
Abgaben<br />
• Personalkosten <strong>und</strong> pauschale Arbeitsplatzkosten<br />
ermitteln (muss)<br />
• Personalkosten können (gr<strong>und</strong>sätzlich) entweder aus den NKF-<br />
Haushaltsdaten übernommen werden oder pauschaliert mit dem KGSt-<br />
Bericht „<strong>Kosten</strong> eines Arbeitsplatzes“ ermittelt werden (muss)<br />
• NKF<br />
• Aus der Höhe der Arbeitsplatzkosten nach KGSt ergibt sich der durchschnittliche<br />
Daumenwert von 1 Euro pro Minute für eine(n) Verwaltungsbeschäftigte(n).<br />
Da nach wissenschaftlichen Untersuchungen die KLR die höchste<br />
Wirksamkeit hat, die möglichst einfach ist bzw. verstanden <strong>und</strong> angewendet<br />
werden kann, ist dieser Daumenwert für überschlägige Kalkulation<br />
von Produktkosten <strong>und</strong> Tätigkeiten in der Praxis elementar. Beispielhaft<br />
kann die <strong>Kosten</strong>einsparungen bei vereinfachten Verfahrensabläufen<br />
in der gesamten Verwaltung (schnell) kalkuliert werden (muss)<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>artenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die Probleme der Ermittlung kalkulatorischer<br />
Abschreibungen in Gr<strong>und</strong>zügen<br />
beschreiben (muss)<br />
• AW/HK; WBZW; WBW, Abschreibungsdauer, Zulässigkeit der Abschreibung<br />
sowohl auf den AW, wie auch auf den WBZW, in der Gebührenkalkulation<br />
(muss).<br />
• Verkürzte <strong>und</strong> verlängerte Abschreibungsdauer (soll)<br />
• Gr<strong>und</strong>sätzlich lineare Abschreibung in der Gebührenkalkulation gemäß<br />
§ 6 (2) KAG (muss)<br />
• Bei gleichem Sachverhalt: Unterschiedliche Höhe von bilanziellen Abschreibungen<br />
<strong>und</strong> kalkulatorischen Abschreibungen (z.B. in der Gebührenkalkulation).<br />
(muss)<br />
Beispiel: Bilanzielle Abschreibung auf den Anschaffungswert <strong>und</strong> kalkulatorische<br />
Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Dies<br />
führt in der Regel dazu, dass der Abschreibungsaufwand geringer ist<br />
als die Abschreibungskosten.<br />
• Der Begriff „AfA“ wird nicht verwendet, da dies ein Begriff aus dem<br />
„Steuerrecht“ darstellt. Es wird der Begriff „kalkulatorische Abschreibung“<br />
verwendet. (Gr<strong>und</strong>: Eindeutigkeit der Begrifflichkeit) (muss).<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>artenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• Gründe für die Notwendigkeit <strong>und</strong> die<br />
Auswirkungen kalkulatorischer Abschreibungen<br />
erläutern (muss):<br />
• Die Abschreibung auf den AW ist meist geringer als die Abschreibung<br />
auf den WBZW <strong>und</strong> entlastet damit (gem. § 6 (1) KAG) den Bürger<br />
durch geringere Abfall- <strong>und</strong> Abwasser(Benutzungs)gebühren (muss).<br />
- jährlicher Werteverzehr wird dokumentiert<br />
<strong>und</strong> ggf. vollständig dem<br />
Gebührenzahler in Rechnung gestellt<br />
(analog Tilgung eines Kredits)<br />
- Substanzerhaltungsprinzip<br />
- Ansatz eines fiktiven (= kalkulatorischen)<br />
anstatt eines realen Werteverbrauchs<br />
Dadurch ist die Abschreibung auf den AW aber gleichzeitig(!) nachteilig<br />
für den kommunalen NKF-Haushaltsausgleich (Aufwand ≤ Erträge)<br />
nach § 75 (2) GO (Dieser letzte Absatz kann in Ausnahmefällen schon<br />
im mittleren Bereich (mD, AI, <strong>VFA</strong>…) vermittelt werden).<br />
• Abschreibung als Finanzierung eines Anlageguts durch den Bürger<br />
analog der Tilgung eines Kredits (zusätzlich zu den kalkulatorischen<br />
Zinsen analog zu Kreditzinsen) (soll)<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>artenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• kalkulatorische Zinsen berechnen<br />
<strong>und</strong> die Probleme der Ermittlung<br />
kalkulatorischer Zinsen aufzeigen<br />
(muss)<br />
• die Notwendigkeit interner Leistungsverrechnungen<br />
erläutern<br />
(muss)<br />
4<br />
• In der Gebührenkalkulation muss die Restwertmethode (d.h. auf RBW) nach<br />
OVG NW 24.7.1995, es bestätigte OVG NW 5.8.1994, verwendet werden.<br />
Die Durchschnittszinsmethode (Halbwertmethode) ist in der Gebührenkalkulation<br />
nicht zulässig!<br />
• RBW: Um einheitliche Lösungen zu erhalten, wird für das StIWL vereinbart<br />
den RBW am Jahresende als Gr<strong>und</strong>lage der kalk. Zinsberechnung zu verwenden<br />
• Nur das betriebsnotwendiges Kapital wird verzinst (80-<strong>20</strong>-Prinzip)<br />
• Gebührenkalkulation: Das Abzugskapital wird nicht mitverzinst (§ 6 (2) S. 4<br />
KAG)<br />
• Ein (meist einheitlicher) kalkulatorischer Zinssatz wird verwendet (nicht wie im<br />
NKF, da dort je nach Kreditvertrag verschiedene Fremdkapitalzinssätze zur<br />
Anwendung kommen) (80-<strong>20</strong>-Prinzip)<br />
• Unterschied von kalk. Zinsen <strong>und</strong> Zinsaufwand anhand von Beispielen<br />
1 • Berücksichtigung der internen Leistungsverrechnung für Wirtschaftskennzahlen<br />
des NKF (gemäß § 18 GemHVO) <strong>und</strong> für die Darstellung des vollständigen<br />
Ressourcenverbrauchs von Produktbereichen/ Produktgruppen/ Produkten.<br />
(Erhöhung der Transparenz (u.a. auch eine Forderung des NKF) (muss)<br />
• Unterstützung der Verwaltungssteuerung nach § 17 GemHVO<br />
• Ggf. Ansatzpunkte für wirtschaftlichere <strong>und</strong> effizientere Handlungsmöglichkeiten<br />
→ Unterstützung des § 75 (1) S. 2 GO<br />
• Kommunales<br />
Finanzmanagement<br />
• Kommunale<br />
Abgaben<br />
• NKF<br />
• Verwaltungsorganisation<br />
• KFM<br />
• NKF<br />
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<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>stellenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen Lehrgebieten<br />
• Betriebsabrechnungsbogen als eine strukturierte<br />
Möglichkeit <strong>und</strong> Darstellung der Gebührenkalkulation<br />
• Ein einfacher Betriebsabrechnungsbogen wird von den<br />
Teilnehmenden erstellt. (muss)<br />
5<br />
• An diesem werden die gr<strong>und</strong>legenden Eigenschaften erläutert<br />
- 3 (mögliche) Stufen der (Gebühren-)Kalkulation: <strong>Kosten</strong>arten,<br />
-stellen, -träger<br />
- gr<strong>und</strong>sätzliche Eigenschaften der 3 Stufen<br />
- Erfassungs- <strong>und</strong> Verteilungsmaßstäbe: Verursachungsgerechtigkeit<br />
bei der <strong>Kosten</strong>arten <strong>und</strong> –stellenrechnung, ggf.<br />
weitere Maßstäbe wie Sozialstaatsprinzip <strong>und</strong> ökologisches<br />
Prinzip in der <strong>Kosten</strong>trägerrechnung<br />
(muss)<br />
• die Struktur einer Betriebsabrechnung anhand der<br />
Aufgabenstellung einer kostenrechnenden Einrichtung<br />
beschreiben <strong>und</strong> unterschiedliche Gliederungsmöglichkeiten<br />
der <strong>Kosten</strong>stellen aufzeigen<br />
(muss)<br />
• Vor- <strong>und</strong> Endkostenstellen (muss)<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 10
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>stellenrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen Lehrgebieten<br />
• <strong>Kosten</strong>arten verursachungsgerecht auf <strong>Kosten</strong>stellen<br />
verteilen <strong>und</strong> dabei die Probleme der verursachungsgerechten<br />
Verteilung erläutern (muss)<br />
• Primärkostenverrechnung: direkt oder unter Zuhilfenahme<br />
verschiedener Verteilungsschlüssel (Äquivalenzziffenrechnung)<br />
(muss)<br />
• Verteilungsschlüssel können einfach (<strong>und</strong> ggf. transparent)<br />
oder genau (<strong>und</strong> ggf. komplex) sein. Die <strong>Kosten</strong>rechnung<br />
muss deswegen immer „Genauigkeit“, „Wirtschaftlichkeit/Aufwand<br />
der Berechung“ <strong>und</strong> „Verständlichkeit“ abwägen!<br />
(Hinweis auf Daumenregel „Jede Minute Verwaltungsarbeit<br />
(<strong>und</strong> damit KLR- Kalkulation) - kostet in der Kommune<br />
(<strong>und</strong> damit dem Steuerzahler) ca. 1 Euro“)<br />
• Vorkostenstellenkosten nach dem Anbau- <strong>und</strong><br />
Stufenleiterverfahren auf Endkostenstellen möglichst<br />
verursachungsgerecht verteilen (muss)<br />
• Sek<strong>und</strong>ärkostenverrechnung:<br />
Anbau-, Stufenleiterverfahren (muss)<br />
• Auf die weiteren Möglichkeiten der mathematischen oder<br />
Iterationsverfahren wird nur hingewiesen. (muss)<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 11
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Die <strong>Kosten</strong>trägerrechnung<br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu<br />
anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• die <strong>Kosten</strong>trägerrechnung in das System der <strong>Kosten</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> einordnen (muss)<br />
• Betriebsabrechnungsbogen (muss)<br />
• Bezüge zwischen <strong>Kosten</strong>trägern <strong>und</strong> Produktbereichen/<br />
Produktgruppen/ Produkten/ Leistungen<br />
je nach Untersuchungsgegenstand herstellen<br />
(muss)<br />
• Verwaltungsorganisation<br />
• KFM<br />
• NKF<br />
• Entgeltkalkulationen auf der Basis der Divisionskalkulation<br />
sowie<br />
Äquivalenzziffernkalkulation durchführen <strong>und</strong> die<br />
Anwendbarkeit dieser Verfahren erläutern (muss)<br />
3 • Einfache Divisionskalkulation (muss)<br />
• Mehrfache Divisionskalkulation (muss)<br />
• Äquivalenzziffernkalkulation (muss)<br />
• Auf die Zuschlagskalkulation wird nur in Gr<strong>und</strong>zügen hingewiesen:<br />
- im KGSt-Arbeitskosten-Bericht (für die Kalkulation der<br />
Gemeinkosten)<br />
- in der Privatwirtschaft für die Kalkulation von Material- <strong>und</strong><br />
Fertigungsgemeinkosten (muss)<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 12
<strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> <strong>VFA</strong>-<strong>Bielefeld</strong> (<strong>40</strong> St<strong>und</strong>en = <strong>20</strong> Doppelst<strong>und</strong>en) 13. März <strong>20</strong>09<br />
Sachbereich: Ausblick auf weiterführende Fragestellungen der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong><br />
Feinziele:<br />
Die Teilnehmenden können<br />
Einzelst<strong>und</strong>en<br />
Unterrichtsinhalte*<br />
Bezüge zu anderen<br />
Lehrgebieten<br />
• Ansatzpunkte für weiterführende Fragestellungen<br />
der <strong>Kosten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Leistungsrechnung</strong> aufzeigen<br />
(muss) 5<br />
• Unterscheidung in variable <strong>und</strong> fixe <strong>Kosten</strong> (muss) <strong>und</strong><br />
ggf. einfache Deckungsbeitragsrechnung (soll)<br />
• einfache Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach <strong>Kosten</strong>vergleichsrechnung<br />
für den Alternativenvergleich (muss)<br />
* Die Aufzählungen sind beispielhaft <strong>und</strong> im Zusammenhang mit den bereits formulierten Lerninhalten zu sehen.<br />
36 Einzelst<strong>und</strong>en Unterricht<br />
1 Klausur à 2 Unterrichtsst<strong>und</strong>en = 2 Std.<br />
1 Unterrichtsst<strong>und</strong>e für die Besprechung der Klausur = 1 Std.<br />
1 Unterrichtsst<strong>und</strong>e Besprechung der sonstigen Leistungen = 1 Std.<br />
© Studieninstitut Westfalen-Lippe Seite 13